[§1 Nr.1 | Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1][§1 Nr.2 | Als neuer § 2 wird eingefügt:
„§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12“ wird
der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung:
„3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe
mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung
mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem
Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten,
Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden
Artikeln einschließlich Zubehör oder
mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem
Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel
ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die
schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855,
2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze
sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I
S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I
S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 46 für den Geltungsbereich Buschwerder Hauptdeich — Hohe-Schaar-Straße — über das Flurstück 6774 der Gemarkung Wilhelmburg — Hohe-Schaar-Bahn — Wilhelmsburger Reichsstraße — Alte Harburger Elbbrücke — König-Georg-Deich (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-28
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind 10% der Grundstücksflächen mit einheimischen hohen Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.3 | Tausalze und tausalzhaltige Mittel dürfen außerhalb der öffentlichen Straßen nicht ausgebracht werden.][§2 Nr.4 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.6 | Für die Erschließung der zweigeschossigen Gewerbegebiete südlich Hohe-Schaar-Straße/Kornweide sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 61 für den Geltungsbereich westlich des Rübenkamps (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird die folgt begrenzt: Bahnanlagen –Hellbrookstraße – Rübenkamp – südliche Grenze des Flurstücks 7293 der Gemarkung Barmbek.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§ 2 Nr. 1 | 1. Auf der mit (A) bezeichneten Fläche für Spiel- und Sportanlagen sind bauliche Anlagen zum Zwecke einer Skate-Anlage zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage unzulässig.][§ 2 Nr. 2 | 2. Auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage sind die Flächen unterhalb der hochliegenden Bahnanlage sowie in einem Abstand von 1,5 Meter zur hochliegenden Bahnanlage auf Oberkante Bodenniveau von jeglicher Bebauung freizuhalten. Das betrifft alle Bauwerke einschließlich Baubehelfe, die einen Verkehr mit zum Beispiel Fahrzeugen der Feuerwehr, Baufahrzeugen oder Baumaschinen oder die Aufstellung von Gerüsten behindern könnten. Ebenerdige Befestigungen sind zulässig.][§ 2 Nr. 3 | Zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere des Tötungsverbots, sind Fällungen außerhalb der Brut- und Setzzeit durchzuführen, d.h. angelehnt an die gesetzliche Schonfrist (vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) im Winterhalbjahr.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
[1. | In den Industrieflächen südlich der Straße "Am Diebsteich - Holstenkamp" sind besonders gefährdende + belästigende Betriebe - sowie Betriebe gemäß §16 der Reichsgewerbeordnung ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214, 215, 216]
Der Bebauungsplan Rissen 38 für den Geltungsbereich Wittenbergener Weg - Tinsdaler Kirchenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2534, 1043, 2535, 2536 und 3287 der Gemarkung Rissen (Gemarkungsgrenze) - Falkensteiner Ufer (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-13
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Grundflächen und Geschoßflächen können ausgenutzt werden; auf die erhaltenswerten Bäume ist bei der Anordnung der Baukörper Rücksicht zu nehmen.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Weg anzulegen.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen können nur innerhalb der mit „A" gekennzeichneten Fläche errichtet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
Der Bebauungsplan Sülldorf 7/Iserbrook 19 für den Geltungsbereich Hasenhöhe — Ostgrenze des Flurstücks 393 der Gemarkung Sülldorf — Ostgrenze des Flurstücks 1271, über das Flurstück 1271, Südgrenze des Flurstücks 1240 der Gemarkung Dockenhuden (Bezirk Altona, Ortsteile 224 und 225) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen und Lagerplätze) sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224, 225]
Der Bebauungsplan Osdorf 17 für den Geltungsbereich Wildenbruchstraße - Bockhorst - Düsterntwiete - Dörpfeldstraße -Langelohstraße - Südgrenze des Flurstücks 2033 der Gemarkung Osdorf - Reichskanzlerstraße - Marconistraße - Dörpfeldstraße - Adalbertstraße - Südgrenze des Flurstücks 2280 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdischer öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]