[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.21 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m,
2.22 für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m,
2.23 für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m,
2.24 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern (einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]
[§2 Nr.1 | In den Erdgeschossen der Gebäude, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, sind nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 135]
[§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Ottensen 45 vom
20. Juli 1994 (HmbGVBl. S. 210) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Ottensen 45“ wird der
Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird in Nummer 2 folgender Satz angefügt:
„Weiterhin sind im Kerngebiet Wettbüros sowie Bordelle
und bordellartige Betriebe unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]
Der Bebauungsplan Schnelsen 35 für den Geltungsbereich Bundesautobahn Umgehung Eidelstedt — Nordgrenze des Flurstücks 3140 der Gemarkung Schnelsen — Rellinger Weg — Nordgrenzen der Flurstücke 3622 und 1531 der Gemarkung Schnelsen — Puckholm — Sandkrugweg — Kalvslohtwiete — Halstenbeker Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-13
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 3636 der Gemarkung Schnelsen an die neue Erschließungsstraße — Verlängerung Rellinger Weg zur Straße Puckholm — eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Das ausgewiesene Leitungsrecht umfaßt die Befugnis, von dem Flurstück 3636 der Gemarkung Schnelsen eine Abwasserleitung zur neuen Erschließungsstraße — Verlängerung Rellinger Weg zur Straße Puckholm — anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Auf dem Flurstück 3723 der Gemarkung Schnelsen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe bei der eingeschossigen Ladenbebauung beträgt höchstens 4,5 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 303]
[§1 Nr.1 | Die dieser Verordnung beigefugte Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ohlsdorf 8 wird der Verordnung über den Bebauungsplan Ohlsdorf 8 hinzugefugt.][§1 Nr.2.3 | In § 2 werden folgende Nummern 3 und 4 angefügt:
3. Für die mit „A“ bezeichnete Fläche (Flurstück 300 der Gemarkung Klein Borstel) wird die Festsetzung öffentliche Grünfläche aufgehoben. Dafür wird reines Wohngebiet in zweigeschossiger offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,4 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Die überbaubare Fläche wird mit einer Tiefe von 12 m in einem Abstand von 5 m parallel zur nördlichen Straßenverkehrsfläche und in einem Abstand von jeweils 3 m parallel zur westlichen und östlichen Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die vorhandene Weißdornhecke entlang der Grundstücksgrenze ist zu erhalten; die Hecke kann zur Herstellung von Grundstückszufahrten unterbrochen werden.][§1 Nr.2.4 | In § 2 werden folgende Nummern 3 und 4 angefügt:
4. Für die mit „B“ bezeichnete Fläche (Flurstück 270) wird die Festsetzung Parkfläche aufgehoben. Dafür wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
Der Bebauungsplan Harburg 10/Neuland 7 für den Geltungsbereich Hannoversche Straße — von der Südgrenze des Flurstücks 911 über das Flurstück 910 der Gemarkung Harburg zur Nartenstraße — Alte Harburger Elbbrücke — Brücke des 17. Juni — über die Flurstücke 925, 923, 927 und 928 der Gemarkung Harburg zum Neuländer Hauptdeich — von der Ostgrenze des Flurstücks 5 über die Flurstücke 6, 467 (Neuländer Ring) und 468 zur Ostgrenze des Flurstücks 469, über die Flurstücke 462 (Neuländer Ring), 459, 500 (Traunweg), 485, 481 (Traunstieg), 486, 503 , 502, 500 (Traunweg) und 506, Ostgrenzen der Flurstücke 507 bis 509, über die Flurstücke 510, 500 (Traunweg), 497, 491, 481 (Traunstieg), 479, 481 (Traunstieg) und 477 der Gemarkung Neuland zur Bahnanlage — Südgrenze des Flurstücks 958 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteile 702 und 703) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-01
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 703]
Der Bebauungsplan Klostertor 10 für den Geltungsbereich beiderseits des Sonninkanals zwischen Amsinckstraße und Sonninstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 115) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Amsinckstraße - Nordkanalbrücke - Nordkanalstraße - Sonninstraße - Südgrenzen der Flurstücke 1013,824 und 1012 (Am Mittelkanal) der Gemarkung St. Georg-Süd.
technHerstellDatum
2014-10-06
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstelung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, unzulässig.][§2 Nr.4 | Entlang der Amsinckstraße und der Nordkanalstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume sowie die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen sowie von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets ist eine traufhohe Innenhofüberdachung als Metall-Glaskonstruktion zulässig.][§2 Nr.7 | Entlang der Amsinckstraße sind die straßenzugewandten Fassaden im Erdgeschoß ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet östlich des Sonninkanals ist eine horizontale Gliederung der Fassaden in Sockel-, Ober- und Dachgeschoßzone vorzunehmen. Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn rotes Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt. Es darf keine spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115]