Der Bebauungsplan Rothenburgsort 1 für den Geltungsbereich Billhorner Brückenstraße — Reginenstraße — Billhorner Mühlenweg — Billwerder Neuer Deich — Ostgrenze des Flurstücks 194 — Haken (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 134) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-05-04
texte
[§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässigen Geschoßflächen nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Als hafengebunden gelten Betriebe, die nach Art und Umfang ihres Güterumschlags an schiffbaren Gewässern belegen sein müssen oder für die wegen
ihrer besonderen Betriebsbedingungen Hafennähe zweckmäßig ist.][§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m,
zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m,
dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m,
neungeschossigen Geschäftshäusern 29,0 m.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sowie die unbebauten Flächen im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Geh- und Fahrwege.][§2 Nr.5 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m.][§2 Nr.6 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205]
Der Bebauungsplan Billstedt 70 für den Geltungsbereich Glinder Straße zwischen der Bundesautobahn und der Landesgrenze einschließlich angrenzender Flurstücke bzw. Flurstücksteile der Gemarkung Kirchsteinbek sowie ein Teil der Zufahrt zur Bundesautobahn und des Oststeinbeker Weges einschließlich einer Teilfläche des Flurstücks 1193 der Gemarkung Kirchsteinbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-26
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts , insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlage der kellergeschossigen Garage (GaK) ist so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberfläche der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m,
dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m,
viergeschossigen Geschäftshäusern 13,0 m,
sechsgeschossigen Geschäftshäusern 19,0 m,
achtgeschossigen Geschäftshäusern 25,0 m,
eingeschossigen Läden 5,0 m.][§2 Nr.2 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][§2 Nr.3 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
Der Bebauungsplan Harburg 29 für den Geltungsbereich Lüneburger Straße — Kleiner Schippsee — Großer Schippsee — Buxtehuder Straße — Küchgarten — Am Wall— Nordgrenzen der Flurstücke 3114 und 2676 der Gemarkung Harburg — Amalienstraße — Lauterbachstraße — Am Wall— Schüttstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-27
texte
[§2 Nr.1 | Stellplätze und Garagen in Vollgeschossen oberhalb der Geländeoberfläche werden auf die festgesetzte Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
Der Bebauungsplan Hausbruch 32/Heimfeld 39/ Moorburg 5 für den Geltungsbereich Bundesautobahn A 7 — Westgrenze der Bundesautobahn A7, Ost- und Südwestgrenze des Flurstücks 2340 der Gemarkung Heimfeld — Hafenbahn — über das Flurstück 4387 der Gemarkung Neugraben —- über die Flurstücke 425 (Heykenaubrook), 2365, 420 bis 423 der Gemarkung Heimfeld — über die Flurstücke 4387, 4386, 4560, Südgrenze des Flurstücks 3752, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3750, Westgrenze des Flurstücks 4560 der Gemarkung Neugraben — Gemarkungsgrenze — Moorburger Hinteraeich (Bezirk Harburg, Ortsteile 717, 711 und 716) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können insbesondere Metallschmelzen, mineralölbearbeitende und verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fisch Verwertungsbetriebe und Abdeckereien unzulässig.][§2 Nr.2 | m Industriegebiet sind mindestens 10% der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche herzurichten und mit hohen einheimischen Sträuchern und einheimischen Laubbäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.3 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717, 711, 716]