BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_ae20b85a-c08a-401b-a564-3e2bf99d2fbd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ae20b85a-c08a-401b-a564-3e2bf99d2fbd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ae20b85a-c08a-401b-a564-3e2bf99d2fbd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen4
    xpPlanDate
    • 1963-03-12
    name
    • Schnelsen4
    internalId
    • bcbdb20a-6caf-4154-97cd-490e319de86a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 4 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Oldesloer Straße und der Südgrenze des Flurstücks 596 bis zu den Nordgrenzen der Flurstücke 590 und 591 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-03-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5afbf9d6-b12b-4565-8d19-e91a75239d52]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ae2823b6-eac4-44a1-9db7-9152528ed9c4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ae2823b6-eac4-44a1-9db7-9152528ed9c4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ae2823b6-eac4-44a1-9db7-9152528ed9c4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg80
    xpPlanDate
    • 2005-09-30
    name
    • Wilhelmsburg80
    internalId
    • d9d799ab-d12a-486a-864c-39b042a295d0
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wilhelmsburg 80 für den Geltungsbereich zwischen Mühlenwettern und Kirchdorfer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Mühlenwettern - West- und Nordgrenze des Flurstücks 7908 der Gemarkung Wilhelmsburg - Kirchdorfer Straße - Südgrenzen der Flurstücke 7907 und 7908 der Gemarkung Wilhelmsburg.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Stellplätze sind nur auf den festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze zulässig.][§2 Nr.2 | Innerhalb der Fläche, die von der Bebauung freizuhalten ist, sind in einer Breite von 3 m, gemessen von der Böschungsoberkante, Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen sowie Bepflanzungen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den von der Kirchdorfer Straße abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist über offene Mulden und Gräben (vorgesehene Oberflächenentwässerung) dem Entwässerungssystem zuzuleiten.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen der Hauptgebäude sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.6 | Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Auf den als Obstwiesen festgesetzten Flächen ist auf je 150 m2 der Obstwiese ein hochstämmiger Obstbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Die Flächen sind als Wiese anzusäen und extensiv zu pflegen. Die Wiesenflächen sind zweimal jährlich, jeweils nach dem 1. Juli und dem 15. August zu mähen.][§2 Nr.8 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche ist eine freiwachsende Feldhecke mit standortgerechten und heimischen Sträuchern (Pflanzgröße 60-100 cm) zu pflanzen; die Sträucher sind jeweils zweireihig und jeweils im Abstand von einem Meter zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Auf den mit (B) bezeichneten Flächen ist eine Hecke anzupflanzen; je 1 m sind 4 Pflanzen als Heister (Pflanzgröße 60-100 cm) zu verwenden.][§2 Nr.10 | Im Plangebiet sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze ohne Überdachungen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „ (Z) " bezeichneten Wohngebiets- und Straßenverkehrsflächen das Flurstück 7906 der Gemarkung Wilhelmsburg zugeordnet.][§2 Nr.12 | Geschosse unterhalb der Geländeoberfläche, sowie bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nach den Ziffern 7 und 11 werden zu 82 vom Hundert den Wohnbauflächen und zu 18 vom Hundert der Straßenverkehrsfläche zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-09-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7dda9c1c-4f37-4100-ad3e-8546604be300]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 2000
    verfahrenWert
    • Parag13
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ae307baf-3d6c-4134-930e-1b59e123f381

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ae307baf-3d6c-4134-930e-1b59e123f381
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ae307baf-3d6c-4134-930e-1b59e123f381
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek14(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Wandsbek14(1Aend)
    internalId
    • 99ce6ceb-cfe8-4678-990f-e9168349c564
    beschreibung
    • siehe Wandsbek14
    technHerstellDatum
    • 2018-11-13
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 14 wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: In den Gewerbegebieten sind nur kleingewerbliche Handwerksbetriebe zulässig. Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 509]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_466a9f2f-3244-446e-aabb-29f248814bf2]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Wandsbek14|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_ae307baf-3d6c-4134-930e-1b59e123f381&filename=Wandsbek14(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ae3a6546-fd3f-447b-b434-19eaf0979425

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ae3a6546-fd3f-447b-b434-19eaf0979425
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ae3a6546-fd3f-447b-b434-19eaf0979425
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt18
    xpPlanDate
    • 2005-06-30
    name
    • Lemsahl-Mellingstedt18
    internalId
    • 66dfd236-3696-4def-832b-ade77c33cff3
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 18 für das Gebiet westlich der Lemsahler Landstraße (BezirkWandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lemsahler Landstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3370, über das Flurstück 3370, Nordgrenze des Flurstücks 3370 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel" ist ein Hotel mit Bistro/Bar, Konferenzräumen, Sport- und Erholungsräumen, Räumen zum Unterstellen für Golfsportgeräte und Maschinen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 80 cm über dem öffentlichen Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Grundfläche kann für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), um höchstens 30 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.4 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem Sondergebiet eine 5.200 m² große Teilfläche des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 2812 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-06-30
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5b14df49-30ec-4e2e-9de1-91e47e59d1b7]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ae7ff604-89c1-4785-9b8a-3f77b5bed31e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ae7ff604-89c1-4785-9b8a-3f77b5bed31e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ae7ff604-89c1-4785-9b8a-3f77b5bed31e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen19-Eidelstedt44(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2001-05-08
    name
    • Schnelsen19-Eidelstedt44(2Aend)
    internalId
    • b08824a7-71c5-4d4d-a661-ac106c673d0e
    beschreibung
    • siehe Schnelsen19-Eidelstedt44
    technHerstellDatum
    • 2018-11-20
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefugte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44“ wird dem Gesetz hinzugefugt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefugt: 7. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen den Straßen Vorn Brook und Graf-Johann- Weg gilt:][§1 Nr.2.7.1 | 7.1 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird die Ausweisung „Fläche für Stellplätze“ aufgehoben. Auf dieser Fläche ist ein eingeschossiges Gebäude für eine „Erweiterte Hausbetreuer-Loge mit Gemeinschaftseinrichtungen für die Wohnanlage“ mit einer Grundfläche bis 200 m² als Höchstmaß zulässig.][§1 Nr.2.7.2 | 7.2 Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.7.3 | 7.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. IS. 133 ), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479)“.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319, 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-05-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7eb3a67a-62dd-4f7c-95b8-fa6efa6df452]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Schnelsen19-Eidelstedt44|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_ae7ff604-89c1-4785-9b8a-3f77b5bed31e&filename=Schnelsen19-Eidelstedt44(2Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ae9e32f0-ed9e-4b00-9ae8-58e5cda4241d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ae9e32f0-ed9e-4b00-9ae8-58e5cda4241d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ae9e32f0-ed9e-4b00-9ae8-58e5cda4241d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf13
    xpPlanDate
    • 2005-05-23
    name
    • Ohlsdorf13
    internalId
    • 57e4a54a-a510-4888-9d91-86a2c674d30b
    technHerstellDatum
    • 2014-06-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Der im Bebauungsplan umgrenzte Bereich des Grundstückes Rübenkamp 326/326 a ist als Gesamtanlage in den Grenzen des Flurstücks 273 der Gemarkung Ohlsdorf nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466), zuletzt geändert am 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 75, 79), dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.][§2 Nr.3 | Entlang der Fuhlsbüttler Straße sind im Mischgebiet die Aufenthaltsräume sowie im Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind im ersten Vollgeschoss nur Geschäftsund Büronutzungen, sonstige Gewerbebetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten sind Tiefgaragen und ebenerdige Stellplätze auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit nach Nummer 9 Satz 2 Bäume auf Tiefgaragen angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit standortgerechten einheimischen Stauden und Sträuchern zu begrünen. Für je 150 m²der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Für zu pflanzende großkronige Bäume sind einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§3 Nr.1 | Für die Doppelhäuser des reinen Wohngebiets im rückwärtigen Bereich der Flurstücke 279, 278, 293, 292, 277, 290, 289, 282, 283 und 284 der Gemarkung Ohlsdorf gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Dächer der Wohngebäude sind mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad auszubilden.][§3 Nr.2 | Für die Doppelhäuser des reinen Wohngebiets im rückwärtigen Bereich der Flurstücke 279, 278, 293, 292, 277, 290, 289, 282, 283 und 284 der Gemarkung Ohlsdorf gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Außenwände der Wohngebäude und Garagen sind Verblendsteine mit roten bis rotbunten Farbtönen zu verwenden.][§3 Nr.3 | Für die Doppelhäuser des reinen Wohngebiets im rückwärtigen Bereich der Flurstücke 279, 278, 293, 292, 277, 290, 289, 282, 283 und 284 der Gemarkung Ohlsdorf gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Dachdeckung sind rote Dachpfannen zu verwenden. Dabei ist eine deutliche farbliche Abstufung zum Verblendmauerwerk vorzusehen.][§3 Nr.4 | Für die Doppelhäuser des reinen Wohngebiets im rückwärtigen Bereich der Flurstücke 279, 278, 293, 292, 277, 290, 289, 282, 283 und 284 der Gemarkung Ohlsdorf gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Überdachte Stellplätze sowie Garagen sind mit Ausnahme der Flurstücke 283 und 284 im Vorgarten unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-05-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5665c7c8-0969-40c4-ab2a-8527f6127cc2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_aeb0ad85-7f76-490f-a3b5-e9495ecdc8dc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_aeb0ad85-7f76-490f-a3b5-e9495ecdc8dc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_aeb0ad85-7f76-490f-a3b5-e9495ecdc8dc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt45(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1978-01-16
    name
    • Rahlstedt45(1Aend)
    internalId
    • 30d8d638-a7f5-4bbf-8281-69d37ecda386
    beschreibung
    • siehe Rahlstedt45
    technHerstellDatum
    • 2018-11-21
    texte
    • [§1 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ (Altersheim) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine maximal zweigeschossige offene Bauweise festgesetzt, in der nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig sind.][§1 Nr.2 | 2. § 2 erhält nachstehende Fassung: „Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachste-hende Vorschriften:][§1 Nr.2.1 | 1. Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§1 Nr.2.2 | 2. Für die Erschließung des auf dem Flurstück 558 festgesetzten reinen Wohngebiets sind noch weitere Örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-01-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6fa57169-884c-42be-ac03-59734aa8af4c]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt45|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_aeb0ad85-7f76-490f-a3b5-e9495ecdc8dc&filename=Rahlstedt45(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_aecd34c0-802c-47e3-be4d-e454ed86a11e

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    • XPLAN_BP_PLAN_aecd34c0-802c-47e3-be4d-e454ed86a11e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Harburg6
    xpPlanDate
    • 1962-06-22
    name
    • Harburg6
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    • af381f5b-b928-407f-905e-09a850d052d4
    technHerstellDatum
    • 2016-06-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m, zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m, dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m, viergeschossigen Geschäftshäusern 13,0 m, fünfgeschossigen Geschäftshäusern 16,0 m.][§2 Nr.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][§2 Nr.3 | Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist als Gemeinschaftsanlage für die Nutzung der angrenzenden Grundstücke bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.4 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-06-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_547160a3-cac6-4381-ac99-7e4589159b3b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_aefec1db-667c-45ff-977a-1530654aa8b7

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg10
    xpPlanDate
    • 1965-02-15
    name
    • Wilhelmsburg10
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    • c22f7dc5-953b-4a96-a1dc-65b0cb65b531
    technHerstellDatum
    • 2014-03-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Kleinsiedlungsgebiet und Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Kleinsiedlungsgebiet und Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Ställe für Kleintierhaltung und Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sind im Kleinsiedlungsgebiet nur auf den Flächen zwischen den Baugrenzen und sonstigen Abgrenzungslinien zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 und 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302- n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-02-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_58649daf-162f-48e8-b309-6432ff7dc80b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_af0b874f-3ada-4f4b-a8db-857b6a1f70d8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_af0b874f-3ada-4f4b-a8db-857b6a1f70d8
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    • XPLAN_BP_PLAN_af0b874f-3ada-4f4b-a8db-857b6a1f70d8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder25
    xpPlanDate
    • 2005-07-06
    name
    • Kirchwerder25
    internalId
    • 49bcf519-3149-4b35-98e9-224486517b8e
    technHerstellDatum
    • 2017-04-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem Sondergebiet „Landschaftsbaubetrieb" ist nur ein Landschaftsbaubetrieb mit Kompostierungsanlage zulässig. Die Kapazität der Kompostierungsanlage wird mit einer Aufnahmekapazität von höchstens 5400 t (entspricht 12000 m³) pro Jahr festgesetzt.][§2 Nr.2 | In den mit „A" bezeichneten Bereichen sind innerhalb der festgesetzten Baugrenzen Betriebsgebäude zulässig, die der Lagerung und Verpackung von Komposterde sowie dem Unterstellen von Maschinen und Fahrzeugen des Landschaftsbaubetriebs dienen.][§2 Nr.3 | In dem mit „B" bezeichneten Bereich ist nur das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zulässig.][§2 Nr.4 | In dem mit „C" bezeichneten Bereich ist nur die Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage zulässig.][§2 Nr.5 | In dem mit „D" bezeichneten Bereich ist nur die Hauptrotte für die Kompostierungsanlage zulässig.][§2 Nr.6 | In dem mit „E" bezeichneten Bereich ist nur die Vorrotte für die Kompostierungsanlage zulässig.][§2 Nr.7 | In dem mit „F" bezeichneten Bereich ist nur die Anlieferrotte für die Kompostierungsanlage zulässig.][§2 Nr.8 | In dem mit „G" bezeichneten Bereich ist der Betrieb eines Schredders zulässig.][§2 Nr.9 | In dem mit „H" bezeichneten Bereich ist nur die Lagerung von Fertigware (Kompost) und grobem Baumschnitt zulässig.][§2 Nr.10 | In dem mit „J" bezeichneten Bereich ist nur die Lagerung von aufbereitetem Baumaterial, Erdaushub, Kies, Sand und Beton zulässig.][§2 Nr.11 | In dem mit „K" bezeichneten Bereich ist nur die Lagerung von Baumaterial zulässig.][§2 Nr.12 | In dem mit „IE" bezeichneten Bereich ist nur die Anlage von Betriebsstraßen zulässig.][§2 Nr.13 | Die mit „D" bis „K" und die mit „IE" bezeichneten Flächen sind in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | Die mit „B" bezeichneten Flächen und die Flächen für Stellplätze sind in wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Alle Aufschüttungen auf den mit „D" bis „F" bezeichneten Flächen sind bis zu einer Höhe von maximal 4,9 m über NN, auf den mit „H" „J" und „K" bezeichneten Flächen bis zu einer Höhe von maximal 5,4 m über NN zulässig.][§2 Nr.16 | Im Mischgebiet sind bauliche Anlagen außerhalb der Baugrenzen unzulässig.][§2 Nr.17 | Im Mischgebiet sind die Außenwände von baulichen Anlagen in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen; für Nebengebäude ist Putz oder Holzverblendung zulässig.][§2 Nr.18 | Im Mischgebiet dürfen Dachaufbauten, Zwerchgiebel und Einschnitte, wie zum Beispiel Gauben und Loggien, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht.][§2 Nr.19 | Im Mischgebiet sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen, Reetdächer sowie begrünte Dächer zulässig. Für Nebenanlagen sind auch andere Dacheindeckungen zulässig. Glänzende Dachziegel sind unzulässig.][§2 Nr.20 | Auf den festgesetzten Flächen für Stellplätze sind nur offene Stellplätze ohne Schutzdach zulässig.][§2 Nr.21 | Das Sondergebiet ist gegenüber den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft durch einen Stahlmattenzaun oder Gleichwertigem mit einer Höhe von bis zu 2 m über Gelände abzugrenzen.][§2 Nr.22 | Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Als Baumarten für Einzelbäume sind Stieleichen (Quercus robur) und Eschen (Fraxinus excelsior) zu verwenden. Die anzupflanzenden Bäume im Sondergebiet sind in Abständen von 10 m in einer Reihe zu pflanzen.][§2 Nr.23 | Für die zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.24 | Die festgesetzten Kopfweiden und Pappeln an den Gewässern sind durch einen fachgerechten und turnusmäßigen Schnitt alle fünf bis acht Jahre als Kopfbäume dauerhaft zu pflegen; dies gilt auch für die Ersatzpflanzungen.][§2 Nr.25 | Auf den Flächen für Stellplätze ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.26.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Auf der mit „U1 " bezeichneten Fläche ist ein naturnaher Uferstreifen zu entwickeln. Bauliche Anlagen, Fundamente, Altholz- und Stubbenlager sowie Bodenversiegelungen sind von diesen Flächen zu entfernen. Der Fichtenbestand am Brack ist zu roden; die Uferbereiche sind naturnah herzurichten.][§2 Nr.26.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Auf den mit „U2" bezeichneten Flächen sind die vorhandenen Ufergehölze durch gruppenweise Anpflanzungen mit Weiden und Erlen zu ergänzen. Sie sind mit Pflanzabständen von 1,5 m zu setzen. Die Grabenböschungen sind im Rahmen der Gewässerpflege einmal im Jahr zu mähen; Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.][§2 Nr.26.3 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Die mit „U3" bezeichnete Fläche ist der Eigenentwicklung zu überlassen. In den gehölzfreien Partien ist einmal alle drei Jahre zu mähen, das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.][§2 Nr.26.4 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Die mit „S" bezeichnete Fläche ist der Eigenentwicklung zu überlassen. Auf insgesamt einem Drittel der Fläche ist die gruppenweise Anpflanzung von artenreichen und gestuften Gehölzbeständen mit einheimischen und standortgerechten Arten durchzuführen. Der Fichtenbestand ist zu roden und das Gelände ist landschaftsgerecht herzurichten. Innerhalb dieser Sukzessionsfläche ist ein neuer Graben mit einem Flachufer auf der Südseite anzulegen. Das Grabenufer ist einmal alle ein bis zwei Jahre zu mähen; das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.][§2 Nr.26.5 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Die mit "EG" bezeichnete Fläche ist als zweischürige Wiese zu entwickeln. Die Fläche ist frühestens ab Mitte Juni jeden Jahres zu mähen; das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Alternativ zur Mahd ist eine extensive Beweidung mit zwei Großvieheinheiten und einem Pflegeschnitt der Weide im Herbst zulässig. Innerhalb der festgesetzten Baugrenzen sind bauliche Anlagen mit Holzfassade zur Unterbringung von Pferden zulässig.][§2 Nr.27 | Im Sondergebiet darf zur Einhaltung des für das Mischgebiet zulässigen Beurteilungspegels der flächenbezogene Schallleistungspegel von tags (6.00 bis 22.00 Uhr) Lr = 60 dB (A) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) Lr = 45 dB (A) nicht überschritten werden. Im Rahmen von Bau- und Nutzungsanträgen ist nachzuweisen, dass durch entsprechende Maßnahmen die Emissionswerte nicht überschritten werden.][§2 Nr.28 | Im Mischgebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,2 für Gartenbaubetriebe und sonstige Gewerbebetriebe bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-07-06
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_578b9707-5ecb-428e-8740-af858e9e002a]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung