BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_b1bbfdfb-85f3-42bf-83f4-8d8ecb130431

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    • XPLAN_BP_PLAN_b1bbfdfb-85f3-42bf-83f4-8d8ecb130431
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt5(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1988-06-29
    name
    • Rahlstedt5(1Aend)
    internalId
    • 7bcd762c-6d69-439a-8d77-988191980b2d
    beschreibung
    • siehe Rahlstedt5
    technHerstellDatum
    • 2018-11-21
    texte
    • [§1 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Geschäftsgebiet“ in die Festsetzung „Gewerbegebiet“ nach §8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) geändert. Zulässig ist eine zweigeschossige Bebauung mit der Grundflächenzahl 0,8 und der Geschoßflächenzahl 1,6.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 2 werden die Wörter „und im Geschäftsgebiet“ gestrichen.][§1 Nr.3 | Für das Sondergebiet „Läden“ gilt § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977.][§1 Nr.4 | In § 2 Nummer 3 wird nach Satz 2 eingefugt: „Ausgeschlossen sind Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist.“][§1 Nr.5 | In § 2 wird folgende Nummer angefügt: „11. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen. Ferner sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3c7f0ff8-fad8-4aed-a2aa-fda028b4da8e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt5|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_b1bbfdfb-85f3-42bf-83f4-8d8ecb130431&filename=Rahlstedt5(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b207d236-6f9e-43ad-aff5-ee0d209b5ddd

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    • XPLAN_BP_PLAN_b207d236-6f9e-43ad-aff5-ee0d209b5ddd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek82
    xpPlanDate
    • 2021-12-14
    name
    • Wandsbek82
    internalId
    • 31daa64f-26c3-4b04-8cc2-1c4a776082cc
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wandsbek 82 für das Gebiet zwischen Ahrensburger Straße und Kramerkoppel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ahrensburger Straße – Holstenhofweg – Kramerkoppel – Westgrenze des Flurstücks 1950, Südgrenze
    technHerstellDatum
    • 2022-01-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2021-12-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7fec3e07-e573-4f11-bcf6-5b2312c6f0eb]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b215c28b-6174-4969-b136-1fa50d573e4b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b215c28b-6174-4969-b136-1fa50d573e4b
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    • XPLAN_BP_PLAN_b215c28b-6174-4969-b136-1fa50d573e4b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup10
    xpPlanDate
    • 1967-03-21
    name
    • Lurup10
    internalId
    • c33eda3a-7e02-4653-950b-f27781481f4f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 10 für das Plangebiet Elbgaustraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1249 bis 1278, sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1279 der Gemarkung Lurup - Rispenweg - Langbargheide (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-04-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 {Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg von 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-03-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_565cafcd-36b8-43e9-ae2d-e68fc9a9053d]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Lurup49|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b218525f-643d-4d60-b2da-e1d0b28d51e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b218525f-643d-4d60-b2da-e1d0b28d51e4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b218525f-643d-4d60-b2da-e1d0b28d51e4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-04-11
    name
    • Lohbruegge17(1Aend)
    internalId
    • 48d54bf4-9cff-4ad0-93a6-e929f2aa79fc
    beschreibung
    • siehe Lohbruegge17
    technHerstellDatum
    • 2018-08-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 17 vom 7. November 1966 (HmbGVBl. S. 239), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 499), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 17 wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. § 2 wird wie folgt geändert:][§1 Nr.2.1.3 | 2.1 Es werden folgende Nummern 3 bis 3.10 angefügt: „3. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt:][§1 Nr.2.1.3.1 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551).][§1 Nr.2.1.3.2 | Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden in den Gewerbegebieten ausgeschlossen.][§1 Nr.2.1.3.3 | Die genehmigte Festhalle auf dem Flurstück 998 der Gemarkung Boberg bleibt weiterhin zulässig; die genehmigte Geschossfläche darf jedoch nicht erweitert werden. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Die genehmigten Flächen für Werbung dürfen nicht vergrößert werden. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig.][§1 Nr.2.1.3.4 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.1.3.5 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig mit Ausnahme von Verkaufsflächen, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben oder Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 150 m² Verkaufsfläche je Betrieb umfassen. Die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie die Einzelhandelsnutzungen mit nichtzentrenrelevanten Sortimenten auf den Flurstücken 954, 1141, 2945, 2946, und 3801 der Gemarkung Boberg sind auch weiterhin zulässig. Sie dürfen ihre Verkaufsfläche jeweils um bis zu 20 v. H. der genehmigten Verkaufsfläche erweitern. Eine Sortimentsänderung ist ausgeschlossen. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Maßgeblich ist die Hamburger Sortimentsliste gemäß den „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ (Auslegestelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung).][§1 Nr.2.1.3.6 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen. Alternativ sind bei genehmigten Nutzungen – sofern aufgrund der bestehenden baulichen Dichte die Maßnahme nach Satz 1 nicht oder nicht ohne erheblichen Aufwand realisierbar sein sollte – Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von weniger als 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Wintergärten und Gewächshäuser sind von der Begrünungsverpflichtung ausgenommen.][§1 Nr.2.1.3.7 | In den Gewerbegebieten ist für je sechs Stellplätze ein Laubbaum zu pflanzen. Die für die Baumpflanzung benötigten Flächen können auf die in Nummer 3.6 Satz 1 genannten Vegetationsflächen angerechnet werden.][§1 Nr.2.1.3.8 | In den Gewerbegebieten sind für die Baumpflanzungen heimische, standortgerechte Gehölze zu verwenden. Je Baum ist ein offener Vegetationsraum von mindestens 16 m² Fläche und 0,8 m Tiefe anzulegen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang der anzupflanzenden Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen und zu erhalten.][§1 Nr.2.1.3.9 | Für die in der Anlage mit „(A)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 50,40 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 52,40 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über Normalhöhennull (NHN) als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 58,95 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 60,95 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(C)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 63,33 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 65,33 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(D)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 62,00 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 64,00 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(E)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 69,50 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 71,50 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(F)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 75,50 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 77,50 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für Dachaufbauten gilt das jeweils angegebene Höchstmaß für eine Dachneigung größer 15 Grad.][§1 Nr.2.1.3.10 | In einem Abstand von 50 m vom Lot des äußeren Leiters einer Hochspannungsfreileitung sind Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke sowie für die Kinder- und Altenbetreuung unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    plangeber
    • [Name: 601]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-04-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_18e15b5c-3cab-4796-91ec-f469b9454f98]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lohbruegge17|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_b218525f-643d-4d60-b2da-e1d0b28d51e4&filename=Lohbruegge17(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b22e66b5-c625-493e-a602-012b1b19acc4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b22e66b5-c625-493e-a602-012b1b19acc4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b22e66b5-c625-493e-a602-012b1b19acc4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB87
    xpPlanDate
    • 1954-11-12
    name
    • TB87
    internalId
    • b64fb34c-2f7a-4c0b-8a3d-71f3ac1df84c
    technHerstellDatum
    • 2016-07-20
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320, 321, 319, 304]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-11-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_293bcee0-e8ae-4298-ba3f-de0e1bd8b5f3]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b237a563-44de-4749-920a-ddcf3fbf7f85

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b237a563-44de-4749-920a-ddcf3fbf7f85
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b237a563-44de-4749-920a-ddcf3fbf7f85
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen7
    xpPlanDate
    • 1973-04-26
    name
    • Rissen7
    internalId
    • 7789216f-2af6-4d07-8177-1034ac8be5de
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 7 für den Geltungsbereich Eibenkamp über das Flurstück 908/40, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1803 - über die Flurstücke 1801, 1802, 1809, 1807, 1806, 2710, 16341 1635, 1620 bis 1616 und 1614 sowie Nordgrenze des Flurstücks 1614 der Gemarkung Rissen - Flerrentwiete - Nagelshof - Ostgrenzen der Flurstücke 1583 und 2954 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1584 der Gemarkung Rissen - Flerrentwiete - Wülpensand - über die Flurstücke 1782 und 908/40 der Gemarkung Rissen (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-03
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-04-26
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b020de26-0d23-4850-8fc3-6723265697fd]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b24d1297-9f3c-4e2b-b390-152f3c165bc4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b24d1297-9f3c-4e2b-b390-152f3c165bc4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b24d1297-9f3c-4e2b-b390-152f3c165bc4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel25
    xpPlanDate
    • 2006-02-20
    name
    • Fuhlsbuettel25
    internalId
    • 44475125-3a5f-4243-be7f-1afe2f53a92e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 25 für das Gebiet zwischen Hummelsbütteler Landstraße, Gnadenbergweg und Brombeerweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hummelsbütteler Landstraße - Bezirksgrenze - Brombeerweg - Südwestgrenzen der Flurstücke 1719, 2861, 2860 und 2859 der Gemarkung Fuhlsbüttel.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)", „(B)", und „(C)" bezeichneten Flächen sind die baulichen Anlagen innerhalb eines Doppelhauses, einer Hausgruppe oder Gebäudezeile, aufeinander abzustimmen. Dabei sind die stilprägenden, baulichen Elemente (Haus- und Dachform, Dach- und Wandmaterialien, Farbgebung, Fassadengliederung sowie Fensterformate) zu berücksichtigen.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen und im Bereich des Denkmalschutzes sind innerhalb der eingeschossigen überbaubaren Erweiterungsflächen nur Wintergärten und Terrassenüberdachungen zulässig.][§2 Nr.4 | In den Vorgärten sind Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.6 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es sind standortgerechte einheimische Laubgehölze mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | Entlang den Straßen Brombeerweg und Hummelsbütteler Landstraße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärm-abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]
    plangeber
    • [Name: 431]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-02-20
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_48e8589b-30a4-4ede-a72b-e58f71a44a89]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b274b467-842c-44d3-9fe6-d0e4fd1ccb4f

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    • XPLAN_BP_PLAN_b274b467-842c-44d3-9fe6-d0e4fd1ccb4f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB1038
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB1038
    internalId
    • a2ac4254-b351-420f-a7b1-030cf5f33b2f
    technHerstellDatum
    • 2016-07-12
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 301, 302, 303]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9d07c292-929c-4200-8cf6-380e5d0ee20d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b29c90f5-4514-4721-9deb-c0b38f07614f

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek83
    xpPlanDate
    • 2022-11-15
    name
    • Wandsbek83
    internalId
    • a243ac38-362c-4340-9f61-8c9cd271462d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 83 für zwei Bereiche nördlich und südlich der Straße Am Neumarkt wird festgestellt. Das Plangebiet des Bebauungsplans Wandsbek 83 für den Teilbereich 1 nördlich der Straße Am Neumarkt und östlich der Efftingestraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird wie folgt begrenzt: Efftingestraße, Fenglerstraße, Ostgrenze des Flurstücks 1909, über das Flurstück 3827 (Kornbergstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2112 der Gemarkung Wandsbek, Am Neumarkt Das Plangebiet des Bebauungsplans Wandsbek 83 für den Teilbereich 2 südlich der Straße Am Neumarkt und westlich der Luetkensallee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 3631, Am Neumarkt, Luetkensallee, Südgrenzen der Flurstücke 3351, 3502, 3503, 3633, 3632, 3631 der Gemarkung Wandsbek
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [$2 Nr. 33 | Zu pflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18-20 cm, mittel- und großkronige Bäume von mindestens 25-30 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sowie Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.][$2 Nr. 36 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen und nicht überbaute Tiefgaragen sind zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Wege, Terrassen, erforderliche Müllstandorte und Fahrradabstellanlagen, Feuerwehrzufahrten und Kleinkinderspielflächen. Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen.][$2 Nr. 35 | In den allgemeinen Wohngebieten und urbanen Gebieten sind ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen haben in einem Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen zu erfolgen.][$2 Nr. 21 | In den Gewerbegebieten sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung), Ausgabe 2006-12 weder am Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) noch in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) überschreiten: GE1: Lek, Tag: 50 dB(A) / Lek, Nacht: 35 dB(A) GE2: Lek, Tag: 54 dB(A) / Lek, Nacht: 39 dB(A) Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung), Ausgabe 2006-12, Abschnitt 5, die zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt ist.][$2 Nr. 23 | In den Gewerbegebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (z. B. an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150-2 (Erschütterungen im Bauwesen, Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Ausgabe 1999-06, Tabelle 1, Zeile 2 (Gewerbegebiete BauNVO) eingehalten werden. Die DIN 4150-2, Ausgabe 1999-06 ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), nicht überschreitet.][$2 Nr. 26 | In den allgemeinen Wohngebieten und urbanen Gebieten sind die Außenwände von Gebäuden in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für untergeordnete Fassadenteile können ausnahmsweise Ausführungen in anderen Materialien zugelassen werden.][$2 Nr. 24 | Dächer sind als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer zulässigen Neigung von bis zu 15 Grad auszuführen. Flachdächer und flach geneigte Dächer sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Terrassen, Flächen zur Belichtung oder technische Anlagen mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.][$2 Nr. 15 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte auf den Flurstücken 1909 und 3383 der Gemarkung Wandsbek umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird.][$2 Nr. 37 | Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete und urbanen Gebiete sowie der Fläche für Sportanlagen sind die erforderlichen Zuwegungen und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][$2 Nr. 22 | Für die in den Nebenzeichnungen dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente LEK,zus.k.: Richtungssektor A: kein Zusatz Richtungssektor B: Zusatzkontingent am Tag: GE 1: +5, GE 2: +5 / in der Nacht: GE 1 +5, GE 2: +5 Richtungssektor C: Zusatzkontingent am Tag: GE 1: +10, GE 2: +6 / in der Nacht: GE 1 +25, GE 2: +21 Richtungssektor D: Zusatzkontingent am Tag: GE 1: +5, GE 2: +4 / in der Nacht: GE 1 +6, GE 2: +2 Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm für die Immissionsorte innerhalb der in der Tabelle genannten Richtungssektoren LEK,i durch LEK,i + LEK, zus.k. zu ersetzen ist. Die DIN 45691:2006-12 ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt.][$2 Nr. 20 | An den in der Nebenzeichnung mit a) „D.0“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im Erdgeschoss, b) „D.1“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 1. Obergeschoss, c) „D.2“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 2. Obergeschoss, d) „D.3“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 3. Obergeschoss, e) „D.4“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 4. Obergeschoss und f) „D.5“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 5. Obergeschoss sind vor den zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen, verglaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für nicht einseitig ausgerichtete Wohnungen mit einer lärmabgewandten Seite ist es alternativ möglich, in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird.][$2 Nr. 14 | Auf den mit „F“ bezeichneten Flächen dürfen bis zum 31. Dezember 2045 nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.][$2 Nr. 18 | In den in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][$2 Nr. 17 | In den allgemeinen Wohngebieten und urbanen Gebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][$2 Nr. 34 | Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen. Bei der Pflanzung von Bäumen in Zweier- oder Dreiergruppen kann die Pflanzfläche fachgerecht reduziert werden, wenn weiterhin ausreichende Wuchsbedingungen sichergestellt sind.][$2 Nr. 19 | In den urbanen Gebieten sind in den in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten sowie in den Gewerbegebieten die gewerblichen Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][$2 Nr. 30 | In den Gewerbegebieten muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit standortgerechten Laubbäumen und -sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der zu begrünenden Fläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][$2 Nr. 28 | Zur Erhaltung festgesetzte Bäume sind bei Ausfall im Nahbereich nach Maßgabe der Nummer 33 zu ersetzen.][$2 Nr. 16 | Das im Nordosten des Teilbereichs 1 festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 1909 der Gemarkung Wandsbek umfasst die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das im Südwesten des Teilbereichs 1 festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 1909 der Gemarkung Wandsbek umfasst die Befugnis der Gasnetz Hamburg GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung und Unterhaltung von Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][$2 Nr. 25 | In den Baugebieten sind auf Dächern Solaranlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1 zu 3 zur Dachfläche zu errichten. Ausnahmen für andere technische Anlagen können zugelassen werden.][$2 Nr. 27 | In den privaten Grünflächen sind Nebenanlagen unzulässig. Spielgeräte sind hiervon unberührt.][$2 Nr. 32 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten ist je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein mittelkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zu begrünende Tiefgaragenflächen sind dabei mitzurechnen.][$2 Nr. 31 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen in den Gewerbegebieten und der Fläche für Sportanlagen ist für je vier Stellplätze mindestens ein mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen.][$2 Nr. 29 | Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Im Einzelfall können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die langfristige Erhaltung des betroffenen Baumes dadurch nicht gefährdet ist.][§2 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr. 2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der urbanen Gebiete sind im Erdgeschoss an der Straßenseite nur Geschäfts- und Büronutzungen, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr. 3 | In den urbanen Gebieten sind Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln oder auf Vorführungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr. 4 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig.][§2 Nr. 5 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz - HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl S. 505), geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBI. S. 75, 77) sowie Wettbüros), Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen.][§2 Nr. 6 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen in den angrenzenden Baugebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den dem Wohnen dienenden angrenzenden Baugebieten nachgewiesen wird. Zudem sind im Gewerbegebiet Betriebe und Anlagen unzulässig, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. 2013 I S. 1275, 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 19. Oktober 2022 (BGBI. I. S. 1792), bilden oder Bestandsteile eines solches betriebes sind.][§2 Nr. 7 | Im allgemeinen Wohngebiet WA 2 darf die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr. 8 | In den urbanen Gebieten MU 1 und MU 4 darf die festgesetzte GRZ von 0,6 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr. 9 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr. 10 | Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten wie Treppenräume sind auch über der festgesetzten Gebäudehöhe in den allgemeinen Wohngebieten und urbanen Gebieten bis zu einer Höhe von 2,5 m oberhalb des letzten zulässigen Geschosses und in den Gewerbegebieten bis zu einer Höhe von 3,5 m zulässig. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von den Außenwänden der darunterliegenden Geschosse zurückzusetzen. Ausgenommen davon sind Fahrstuhlüberfahrten.][§2 Nr. 11 | In den Baugebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien - entlang der mit „(B.1)“ gekennzeichneten Bereiche um bis zu 1,75 m - entlang der mit „(B.2)“ gekennzeichneten Bereiche um bis zu 1,90 m - in den übrigen Bereichen um bis zu 1,60 m ausnahmsweise zugelassen werden. Für Terrassen können Überschreitungen der Baugrenzen um bis zu 2 m zugelassen werden.][§2 Nr. 12 | In den allgemeinen Wohngebieten und den urbanen Gebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr. 13 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 sowie den urbanen Gebieten MU 1 und MU 3 sind Tiefgaragen ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen zulässig. Innerhalb der umgrenzten Flächen für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sind außerhalb der überbaubaren Grundstückfläche neben der Hauptnutzung als Tiefgarage auch Neben- und Abstellräume bis zu einem Anteil von 10 vom Hunder (v. H.) der Geschossfläche zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    plangeber
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2020-06-02
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2022-02-21
    auslegungsEndDatum
    • 2022-03-28
    satzungsbeschlussDatum
    • 2022-11-15
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-11-15
    inkrafttretensDatum
    • 2022-12-02
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d43a6682-1562-4f77-b544-f713c4e7fd4d]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b2f15bc5-111c-4cfa-8a77-a29f1f83afbc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b2f15bc5-111c-4cfa-8a77-a29f1f83afbc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b2f15bc5-111c-4cfa-8a77-a29f1f83afbc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld21
    xpPlanDate
    • 1965-09-23
    name
    • Bramfeld21
    internalId
    • a2094171-150a-44a0-b164-6b1ca39550cc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 21 für das Plangebiet Fabriciusstraße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 3655, Westgrenzen der Flurstücke 3883 und 3884, von der Nordspitze des Flurstücks 3884 über das Flurstück 3308 zur Nordgrenze des Flurstücks 3308 der Gemarkung Bramfeld — Anderheitsallee — Bramfelder Chaussee — Bräsigweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden.][§2 Nr.5 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im allgemeinen Wohngebiet an der Bramfelder Chaussee und an der Fabriciusstraße. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im übrigen Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind — außer auf den Flurstücken 4721, 4730 und 3657 der Gemarkung Bramfeld — zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-09-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a5a34f6e-55b6-41b6-9810-0aa4291fefcb]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Bramfeld55-Ohlsdorf20|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung