BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_b4db4224-cf3c-4bbf-9a10-a8440745d404

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    • XPLAN_BP_PLAN_b4db4224-cf3c-4bbf-9a10-a8440745d404
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf3(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1994-09-27
    name
    • Wilstorf3(1Aend)
    internalId
    • 50ee1d92-555e-4bdb-b36f-ec7c5617e64e
    beschreibung
    • siehe Wilstorf3
    technHerstellDatum
    • 2018-11-13
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefugte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3“ wird der Verordnung hinzugefugt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefugt:][§1 Nr.2.3.1 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit „A“ bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitbad“ und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtung zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten.][§1 Nr.2.3.1.1 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen.][§1 Nr.2.3.1.2 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetations-fläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§1 Nr.2.3.1.3 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: mindestens 12 m2 anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§1 Nr.2.3.1.4 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig.][§1 Nr.2.3.1.5 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m eingehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fahrwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln.][§1 Nr.2.3.1.6 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären.][§1 Nr.2.3.1.7 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanzen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden.][§1 Nr.2.3.2 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.2 Auf den mit „A“, „B“, „C“ und „D“ bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgrechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen.][§1 Nr.2.3.3 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit „B“ und „C“ bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen.][§1 Nr.2.3.4 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.4 Die mit „B“ bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehr sfläche festgesetzt.][§1 Nr.2.3.5 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.5 Die mit „C“ bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz „Parkplatz“ festgesetzt.][§1 Nr.2.3.6 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.6 Die mit „D“ bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestim-mung „Parkanlage“ festgesetzt.][§1 Nr.2.3.7 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.7 Die mit „E“ bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-09-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a5ae2170-5368-4894-8fc9-1402ae3cf0a9]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Wilstorf3|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_b4db4224-cf3c-4bbf-9a10-a8440745d404&filename=Wilstorf3(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4e08f43-be0c-481e-b0a3-3250c3bc20ec

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b4e08f43-be0c-481e-b0a3-3250c3bc20ec
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf55
    xpPlanDate
    • 1980-07-08
    name
    • Niendorf55
    internalId
    • 0f325638-574b-4fe6-9ee1-a12e9985388e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 55 für den Geltungsbereich Sachsenweg — Nordgrenzen der Flurstücke 4412, 4393 bis 4396, 4384 bis 4388, über die Flurstücke 6163 und 453, Nordgrenzen der Flurstücke 4499 bis 4509 und 4511 der Gemarkung Niendorf — Ohmoor — über das Flurstück 546 der Gemarkung Niendorf — Ohmoor — Südgrenzen der Flurstücke 481 und 482 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-14
    texte
    • [§2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Für die Erschließung der mit — A — gekennzeichneten Wohngebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7d6ee570-b43c-4e8f-bbc8-b19ab371d7ca]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4e6ca6d-6322-4a63-97c7-79db0f49f0a6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b4e6ca6d-6322-4a63-97c7-79db0f49f0a6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b4e6ca6d-6322-4a63-97c7-79db0f49f0a6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel5
    xpPlanDate
    • 1965-06-09
    name
    • Eimsbuettel5
    internalId
    • 53b9cafb-7308-42f1-a707-e352804b097c
    technHerstellDatum
    • 2015-07-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Flurstücke 707 und 1590 der Gemarkung Eimsbüttel. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 305]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-06-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1dc9dd02-d7ef-46f3-8b0d-d8cc8d9e0202]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4fa4660-5e87-437b-8d01-e4343baf73b6

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b4fa4660-5e87-437b-8d01-e4343baf73b6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen37
    xpPlanDate
    • 1985-02-19
    name
    • Ottensen37
    nummer
    • 37
    internalId
    • 36a9b7d4-32d6-4c0a-89ce-6ec23d5642cb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 37 für den Geltungs­ bereich Lobuschstraße - Museumstraße - Ottenser Marktplatz - Am Felde (Bezirk Altona, Ortsteil 213) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärme­ rückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.4 | Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen der ein- und zweigeschossigen Bebauung auf dem Flurstück 656 der Gemarkung Ottensen sind so herzustellen, daß schädliche Umwelteihwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die umliegende Wohnbebauung ausgeschlossen sind; weiterhin sind an den Außenwänden des Gebäudes bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Bereich der Flurstücke 658 bis 661 nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]
    plangeber
    • [Name: 213]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-02-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9a839143-bd07-40b6-b8f9-5d4d5439d068]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL111|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b5049305-b9e3-402d-a11a-5749dd2056b2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b5049305-b9e3-402d-a11a-5749dd2056b2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b5049305-b9e3-402d-a11a-5749dd2056b2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB612
    xpPlanDate
    • 1961-01-31
    name
    • TB612
    internalId
    • d3d141d3-6fce-42f8-adf9-ccbb69df7ce2
    technHerstellDatum
    • 2016-11-11
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-01-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_05864b93-fba2-4432-9706-4a3070803b06]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b50f8b37-b768-431e-9e4c-c5d7cf050d79

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    • XPLAN_BP_PLAN_b50f8b37-b768-431e-9e4c-c5d7cf050d79
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorburg2
    xpPlanDate
    • 1963-11-04
    name
    • Moorburg2
    internalId
    • 439bb646-0f66-400b-9c34-6f6199f3ca04
    technHerstellDatum
    • 2015-05-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden 7,0 m, anderen Gebäuden 3,5 m. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Der Bauwich beträgt mindestens 3,0 m. Vor Wänden mit notwendigen Fenstern von Aufenthaltsräumen muß ein Raum unbebaut bleiben, der mindestens eine Wandhöhe breit und — senkrecht zur Fensterwand gemessen — drei Wandhöhen tief ist.][§2 Nr.3 | Auf den Flächen für Land- und Forstwirtschaft sind nur Scheunen, Glashäuser und ähnliche Bauanlagen zulässig, die aus betriebstechnischen Gründen nicht in den Baugebieten untergebracht werden können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Moorburg vom 7. September 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-p). ]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 716]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-11-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aca24a16-cd59-4f00-bd7b-d48761c94958]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b54bbf07-9565-4533-98b2-2028789a176c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b54bbf07-9565-4533-98b2-2028789a176c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b54bbf07-9565-4533-98b2-2028789a176c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld45
    xpPlanDate
    • 1986-07-29
    name
    • Bramfeld45
    internalId
    • 04226442-6343-4277-8d70-beee6da8990f
    technHerstellDatum
    • 2016-02-17
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-07-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8b0e0b53-22a5-414c-a780-d51514668b40]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b5543053-a4bc-4de1-9990-4671f7f78364

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b5543053-a4bc-4de1-9990-4671f7f78364
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b5543053-a4bc-4de1-9990-4671f7f78364
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn14
    xpPlanDate
    • 1982-08-10
    name
    • Langenhorn14
    internalId
    • 7f0c5a92-3690-4ca6-9d07-fb3516faa9a3
    technHerstellDatum
    • 2014-02-10
    texte
    • [§2 | Für die mit 13,0 m Gebäudetiefe festgesetzten Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen und rückwärtigen Baugrenzen bis zu 2,0 m durch vortretende Gebäudeteile, wie Erker, Loggien und Balkone zugelassen werden, wenn diese insgesamt die Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses nicht überschreiten und ein Abstand von mindestens 18 m zwischen den Gebäuden verbleibt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-08-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7af6c1f3-9c70-4f63-83df-7e2032f4d44e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b5646155-2b5c-45cc-ba71-55940afa39d3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b5646155-2b5c-45cc-ba71-55940afa39d3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b5646155-2b5c-45cc-ba71-55940afa39d3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB257
    xpPlanDate
    • 1961-06-06
    name
    • TB257
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    • ad106714-2796-4942-a957-76101c0f70bb
    technHerstellDatum
    • 2016-10-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cd359d9b-6d29-4712-bcee-278cc302eff3]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b56a4647-22ef-4bbc-ac7a-fd83a035fda0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b56a4647-22ef-4bbc-ac7a-fd83a035fda0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b56a4647-22ef-4bbc-ac7a-fd83a035fda0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    name
    • Wellingsbuettel16
    internalId
    • e931fc7a-9199-446e-8acb-b576233e7586
    technHerstellDatum
    • 2015-11-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In dem mit „(4)" bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Erweiterungen, Änderungen und Erneuerungen des dort ansässigen Ingenieurbüros allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.6 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die in Satz 1 genannten Anlagen können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Balkone, Loggien und Wintergärten kann in den Wohngebieten bis zu einer Tiefe von 2,5 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(7)" bezeichneten Flächen ist ein Grenzabstand der Hauptgebäude zur seitlichen Grundstücksgrenze bei mit Wohnbebauung bebauten Nachbargrundstücken oder zu benachbarten Grünflächen von mindestens 4 m einzuhalten. Für Eckgrundstücke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(5)" bezeichneten Flächen sind in den Vorgärten Garagen und Carports sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, mit Ausnahme von ebenerdigen Befestigungen und notwendigen Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke sind Stellplätze und Garagen zulässig, sofern Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Festsetzung nach Nummer 12 bleibt hiervon unberührt.][§2 Nr.14 | Zur Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten darf die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausgenommen von diesen Festsetzungen sind die mit „(G)" bezeichneten Gebiete. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(8)" und „(9)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | Auf den mit „(9)" und „(10)" bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten, verglaste Loggien, Wintergärten, mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | Auf den mit „(10)" bezeichneten Flächen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.19 | Auf den mit „(6)" bezeichneten Flächen sind in einem mindestens 50 m breiten Seitenabstand zur Mittelachse der vorhandenen 110 kV-Hochspannungsfreileitung bauliche Anlagen für Kinder und Jugendliche, Spiel- und Sportstätten, Krankenhäuser sowie Pflegeheime und Erholungsstätten unzulässig.][§2 Nr.20 | Innerhalb der privaten Grünflächen mit Ausnahme der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten" sind Nebenanlagen im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Baugesetzbuchs sowie § 14 Absatz 1 Satz 1 BauNVO unzulässig. Notwendige Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung bleiben hiervon unberührt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.21 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.22 | Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.23 | 23. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.24 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ][ | ][ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-08-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e4c6365a-04cd-49b7-848c-8a4b26af6d01]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung