Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 6 für den Geltungsbereich Korte Blöck - Lütte Blöck - Im Busch - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 882, Westgrenzen der Flurstücke 459, 462 und 476, West- und Nordgrenze des Flurstücks 463 der Gemarkung Ohlstedt - Im Busch - Nordgrenzen der Flurstücke 102 und 402 der Gemarkung Ohlstedt - Krempenhege - über die Flurstücke 131 bis 135 zur Südgrenze des Flurstücks 272 der Gemarkung Ohlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-30
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die Dächer der Wohngebäude auf den Flurstücken 411, 102, 104 und 131 bis 135 der Gemarkung Ohlstedt sollen höchstens 35 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Auf den gekennzeichneten Flächen sind Bäume und Sträucher in Form von Wallhecken (Knicks) anzupflanzen und zu erhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
[§1 | In §2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 vom 21. Mai 1980 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 60), wird folgende Nummer 4 angefügt:
„4. In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, ausgeschlossen."]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
Der Bebauungsplan St. Georg 17 für den Geltungsbereich Lindenplatz — Lindenstraße — Alexanderstraße — Berliner Tor — Beim Strohhause (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-21
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbietbaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Für die mit — A — gekennzeichnete sechsgeschossige Bebauung im Kerngebiet südlich der Ferdinand-Beit-Straße auf den Flurstücksteilen 1321 und 1325 der Gemarkung St.Georg-Nord können zwei weitere Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
Der Bebauungsplan Alsterdorf 1 für den Geltungsbereich Rosenbrook — Alsterkrugchaussee— Wilhelm- Metzger-Straße — Bebelallee — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-05-20
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Für das Gebiet zwischen Orchideenstieg, Alsterkrugchaussee, Wilhelm-Metzger-Straße, Alster und Deelböge werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
Der Bebauungsplan Hausbruch 1/Neugraben-Fischbek 10 für das Plangebiet Francoper Straße — Neuwiedenthaler Straße — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2086 sowie Ostgrenze des Flurstücks 2083 der Gemarkung Neugraben — Bahnanlagen (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-24
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Wohngebiet geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechte 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von weiteren Landschaftsteilen in der Gemarkung Neugraben vom 24. Juni 1953 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-m).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717, 718]
[§2 Nr.1 | Das dritte Vollgeschoß ist als Dachgeschoß auszubilden, für das ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad zulässig ist. Die Breite der einzelnen Dachgauiben darf jeweils 3,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Garagen sind nur auf den überbaubaren Teilen des Baugrundstücks zulässig.][§2 Nr.4 | Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind zu begrünen. An den Garagenwänden ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Schling- oder Kletterpflanze zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für das Baugrundstück ist durch Art und Anordnung von Holzzäunen oder durch Einfriedigungen mit einheimischen Heckengehölzen sicherzustellen, daß ein Zusammenhang mit der freien Landschaft erkennbar bleibt. Die Höhe der Holzzäune und Hecken darf 1,0 m nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Die Fläche für Stellplätze ist in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Bei Anlage weiterer notwendiger Stellplätze gilt dies nur für die Abstellflächen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung, sind in diesem Bereich unzulässig.][§2 Nr.7 | Für je vier Stellplätze ist ein einheimischer großkroniger Baum zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.8 | Auf dem mit A gekennzeichneten Teil der privaten Grünfläche ist eine naturhafte Uferbegrünung mit einheimischen Arten vorzunehmen. Wege, Einfriedigungen und sonstige bauliche Anlagen sind unzulässig. Die Uferränder des Bracks sind mit standortgerechtem Röhricht zu bepflanzen.][§2 Nr.9 | Auf dem mit B gekennzeichneten Teil der privaten Grünfläche sind — an den Stellplätzen dicht, nach außen locker angeordnet — 40% der Fläche mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | Für die mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind einheimische, großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm in einer Höhe von 1,0 m über dem Erdboden zu verwenden.][§2 Nr.11 | Die Anwendung von Tausalzen und tausalzhaltigen Mitteln ist auf allen privaten Flächen untersagt.][§2 Nr.12 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt][§2 Nr.13 | Eine Beheizung ist nur durch ein Sammelheizwerk zulässig][§2 Nr.14 | Für Werbeanlagen darf nur weißes Licht verwendet werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 714]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" und im Kerngebiet ist jeweils das erste Vollgeschoß nur als Garagengeschoß zulässig. Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" können im Garagengeschoß Funktionsräume für Lager-, Technik- und Sanitäreinrichtungen sowie Haftunterkünfte ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländelaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich anzupflanzender oder zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" und im Kerngebiet sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Gebäuden und Gebäudeteilen mit bis zu zwei Vollgeschossen mit einer Neigung bis zu 15 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Auf offenen, ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Anpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1999 Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² mit mindestens 1 m durchwurzelbarer Bodentiefe anzulegen.][§2 Nr.10 | Die Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können für die Erschließung angrenzender Nutzungen unterbrochen werden.][§3 | Die in der Planzeichnung umgrenzte Gesamtanlage der ehemaligen Hindenburgkaserne auf den Flurstücken 2711 und 3092 der Gemarkung Winterhude ist nach §6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408, 407]
Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 4 für den Geltungsbereich Lemsahler Landstraße zwischen der Mellingbek und Kuhredder einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-22
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]