BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_bcd59107-d633-4061-b662-52c873d2b7e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcd59107-d633-4061-b662-52c873d2b7e4
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    • XPLAN_BP_PLAN_bcd59107-d633-4061-b662-52c873d2b7e4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB54
    xpPlanDate
    • 1953-09-08
    name
    • TB54
    internalId
    • af68d267-04ef-4904-9489-7cd26c27a377
    technHerstellDatum
    • 2016-10-28
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-09-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c8669a94-9d2f-4288-81f9-a56ee2ef0768]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcd7a02a-4834-4431-9312-6e7f3ea6167f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcd7a02a-4834-4431-9312-6e7f3ea6167f
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    • XPLAN_BP_PLAN_bcd7a02a-4834-4431-9312-6e7f3ea6167f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek81
    xpPlanDate
    • 2018-09-17
    name
    • Wandsbek81
    internalId
    • 10c1d871-6e93-4870-b813-7c0cba3247c2
    technHerstellDatum
    • 2018-09-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    hoehenbezug
    • m über NN
    texte
    • [§ 2 Nr 1 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§ 2 Nr. 2 | In den Mischgebieten sind mit Ausnahme des mit „(B)“ bezeichneten Bereiches Einzel-handelsbetriebe unzulässig.][§ 2 Nr. 3 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich des Mischgebietes sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§ 2 Nr. 4 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz – HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 5 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der Mischgebiete sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann in diesen Bereichen die fest-gesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§ 2 Nr. 6 | Oberhalb von sieben oder acht festgesetzten Vollgeschossen sind keine weiteren Geschosse zulässig. Ausnahmsweise darf die Abstandsfläche für Gebäude mit sieben o-der acht Geschossen auf das Maß von 0,3 H unterschritten werden.][§ 2 Nr. 7 | In den Mischgebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 2 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten ist um höchstens 2 m zulässig.][§ 2 Nr. 8 | In den Mischgebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3,0 m zulässig.][§ 2 Nr. 9 | Die Außenwände aller Gebäude sind in rotem Klinker auszuführen. Für Nichtwohngebäude können Ausnahmen zugelassen werden.][§ 2 Nr. 10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehweg zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.][§ 2 Nr. 11 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Versorgungsträger unterir-dische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Verlegung so-wie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§ 2 Nr. 12 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für Schlafräume durch geeigne-te bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinati-onen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maß-nahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innen-raumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht über-schritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vor-bauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 13 | In den Mischgebieten ist für je angefangene 150 m2 der nicht überbauten Grundstücks-fläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Vor-handene Laubbäume können dabei angerechnet werden.][§ 2 Nr. 14 | In den Mischgebieten sind zu der Straßenverkehrsfläche der Planstraße 1 und der Parkanlage (FHH) angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durch-brochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Ab-stand von 0,5 m zu den jeweiligen Grenzen einhalten.][§ 2 Nr. 15 | In den Mischgebieten sind Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen oder seitlich einzuhausen.][§ 2 Nr. 16 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Aus-nahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindes-tens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Die Anpflanzungen und Er-satzpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 17 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Ausnahmen für Ab-grabungen zum Zweck der Oberflächenentwässerung sowie zur Sanierung von Altlasten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 18 | In den Mischgebieten sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durch-wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Aus-nahmen von der Begrünung sind zum Beispiel für Terrassen und technische Aufbauten zulässig.][§ 2 Nr. 19 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelba-ren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für erforderli-che befestigte Flächen oder anderweitige Nutzungen können zugelassen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m be-tragen. Tiefgaragenzufahrten sind mindestens seitlich baulich einzufassen.][§ 2 Nr. 20 | Auf den privaten Grundstücken sind Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen sowie nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustel-len.][§ 2 Nr. 21 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaf-ten Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers bzw. von Stauwasser füh-ren, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.][§ 2 Nr. 22 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern. Für die Flurstücke 3582 und 3713 kann alternativ durch ein Bodenluftgutachten der Nachweis der Unbedenklichkeit der Boden-luftzusammensetzung auf dem Grundstück erbracht werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]
    plangeber
    • [Name: 505]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2018-01-08
    auslegungsStartDatum
    • 2018-01-22
    auslegungsEndDatum
    • 2018-02-22
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2018-01-22
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2018-02-22
    satzungsbeschlussDatum
    • 2018-04-26
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-09-17
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19672f2f-3317-4ae9-8f8e-5153af924aa0]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb
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    • XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld23(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2006-04-13
    name
    • Bramfeld23(1Aend)
    internalId
    • d0b28063-5e5d-447d-956c-0366d7c20ff7
    beschreibung
    • siehe Bramfeld23
    technHerstellDatum
    • 2016-10-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 23“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.8 | „8. Für die in der Anlage mit „MI“ bezeichneten Gebiete gilt:][§1 Nr.2.8.1 | 8.1 Die Festsetzung „Gewerbegebiet“ wird aufgehoben und durch die Festsetzung „Mischgebiet“ nach § 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ersetzt.][§1 Nr.2.8.2 | 8.2 Die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 und die Geschossflächenzahl von 1,0 werden aufgehoben und ersetzt durch eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, jeweils als Höchstmaß.][§1 Nr.2.8.3 | 8.3 Entlang der Grenze zum Gewerbegebiet sind in einem 15 m breiten Streifen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Eine von Satz 1 abweichende Anordnung kann zugelassen werden, wenn an der betreffenden Gebäudefront die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Kernund Mischgebiete eingehalten werden.][§1 Nr.2.8.4 | 8.4 Tankstellen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§1 Nr.2.9 | 9. Für das in der Anlage mit „GE“ bezeichnete Gebiet gilt:][§1 Nr.2.9.1 | 9.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 festgesetzt. Die Traufhöhe darf maximal 6,5 m und die Firsthöhe maximal 10 m über der natürlichen Geländeoberfläche betragen.][§1 Nr.2.9.2 | 9.2 Im Gewerbegebiet darf der immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel tags 57 dB(A)/m² und nachts 45 dB(A)/m² nicht überschreiten.][§1 Nr.2.9.3 | 9.3 Lagerhäuser, Lagerplätze, Speditionen und Tankstellen sind nur ausnahmsweise zulässig.][§1 Nr.2.9.4 | 9.4 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.9.5 | 9.5 Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, 19), sind unzulässig.][§1 Nr.2.10 | 10. Eine Überschreitung der Baugrenzen bis maximal 3 m kann zugelassen werden, wenn die Belichtung und Besonnung der Gebäude und Nachbargebäude dadurch nicht beeinträchtigt werden.][§1 Nr.2.11 | 11. Der Anteil der auf dem jeweiligen Grundstück zu begrünenden Flächen muss mindestens 15 vom Hundert betragen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein Baum anzupflanzen.][§1 Nr.2.12 | 12. Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf unterbauten Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§1 Nr.2.13 | 13. Maßgebend im Geltungsbereich der Planänderung ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.][§1 Nr.2.14 | 14. Im Geltungsbereich der Planänderung bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-04-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ffb2314-7fcb-45f4-8b71-251d78eb08bb]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bramfeld23|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb&filename=Bramfeld23(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcfcce53-ec4c-4d75-b13d-12e4a66e9df5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcfcce53-ec4c-4d75-b13d-12e4a66e9df5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bcfcce53-ec4c-4d75-b13d-12e4a66e9df5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt3
    xpPlanDate
    • 1963-12-09
    name
    • Lokstedt3
    internalId
    • fd8cbd84-3796-4b28-a9fd-be74a0aacdd9
    technHerstellDatum
    • 2016-04-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m, zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m, neungeschossigen Wohnhäusern 29,0 m.][§2 Nr.4 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.5 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52b799f8-8738-46ed-b84a-876f07230901]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd1a2b05-1b53-4b49-a8db-4701b6b851c7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bd1a2b05-1b53-4b49-a8db-4701b6b851c7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bd1a2b05-1b53-4b49-a8db-4701b6b851c7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFrancop
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • BSFrancop
    internalId
    • 7891ced1-3a98-44b5-b89d-1f4c5687fceb
    technHerstellDatum
    • 2017-01-09
    texte
    • [1 | Dorfgebiet Zulässig sind: Wohngebäude Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][2 | Dorfgebiet Zulässig sind: Bauliche Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und zur Verarbeitung und Sammung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][3 | Dorfgebiet Zulässig sind: Läden, gewerbliche Kleinbetriebe, sowie Gaststätten und Gasthöfe Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][4 | Dorfgebiet Zulässig sind: Bauliche Anlagen für örtliche Verwaltungen, sowie für soziale, gesundheitliche, kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719, 720]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f3cb811b-6508-4ec3-b777-88b329199cc9]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd304cfe-bc05-46e0-bd40-6424c0114bb7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bd304cfe-bc05-46e0-bd40-6424c0114bb7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bd304cfe-bc05-46e0-bd40-6424c0114bb7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel4
    xpPlanDate
    • 1967-04-18
    name
    • Fuhlsbuettel4
    internalId
    • 189ba485-839f-46fa-a07f-a63404049e9c
    technHerstellDatum
    • 2014-04-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-04-18
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3622d673-489b-4e25-b874-23c9f767d35a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd4df219-d64f-485d-8f99-0d07deeb4ebf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bd4df219-d64f-485d-8f99-0d07deeb4ebf
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    • XPLAN_BP_PLAN_bd4df219-d64f-485d-8f99-0d07deeb4ebf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek79
    xpPlanDate
    • 2016-12-13
    name
    • Wandsbek79
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    • 9b0e70bc-bc54-4473-9f62-1c11f2f6cfcc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 79 für das Gebiet beiderseits Lengerckestieg zwischen Kirchhofstraße und der Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kirchhofstraße – Wandsbeker Allee – Wandse – Lengerckestraße.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind im Geschoss über dem Garagengeschoss nach Nummer 6 nur Kindertageseinrichtungen zulässig. Weitere Nutzungen gemäß § 4 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), können ausnahmsweise zugelassen werden. In den nicht von Satz 1 erfassten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind Nutzungen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind bauliche Anlagen unterhalb von 8 m über Normalhöhennull unzulässig, Ausnahmen für einzelne Bauteile wie etwa Aufzugsunterfahrten, Streifenfundamente sowie Pfahlgründungen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone oder Loggien von bis zu 1,5 m auf höchstens 30 vom Hundert der Fassadenlänge eines Geschosses und durch Terrassen von bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für alle Außenwände rotes Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze als Garagengeschosse in den jeweils untersten Geschossen anzuordnen. Garagengeschosse können die festgesetzten Baugrenzen überschreiten. Garagengeschosse sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig; dies gilt nicht für die mit „(B)“ bezeichneten Bereiche der allgemeinen Wohngebiete.][§2 Nr.7 | In den Bereichen der allgemeinen Wohngebiete mit Beurteilungspegeln von nachts größer als 49 dB(A) sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9 | In den mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nur Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 5 Grad zulässig. Auf allen Dachflächen der jeweils obersten Geschosse der Gebäude und Gebäudeteile sind Solaranlagen zu errichten. Ausgenommen sind Dachflächen mit technischen Aufbauten einschließlich notwendiger Wartungs- und Bewegungsflächen sowie Rettungswege.][§2 Nr.11 | Innerhalb der privaten Grünfläche sind bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 1 HBauO unzulässig. Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung und Anlagen zum Kinderspiel bleiben hiervon unberührt.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Dächer von Garagengeschossen gemäß Nummer 6 sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Die Regelungen nach Nummern 10 und 15 finden auf Dächern von Garagengeschossen keine Anwendung.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je angefangene 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Vorhandene Laubbäume können dabei angerechnet werden.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Flachdächer mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen können für Dachaufbauten, Dachterrassen, Verglasungen und technische Aufbauten zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind, soweit wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.17 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahrwege in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Oberflächen- und Dachwasser) über offene Gräben und Mulden zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagwassers in die Wandse nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle zugelassen werden. Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind als naturnahe Gewässer oder als Vegetationsflächen anzulegen und standortgerecht zu bepflanzen.][§3 | Es wird darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der allgemeinen Wohngebiete, die sich im Geltungsbereich der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Wandse zwischen der Landesgrenze und der Maxstraße vom 19. August 1986 (HmbGVBl. S. 269), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 255), befinden, die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nur unter den Bedingungen gemäß § 78 Absatz 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972), zulässig ist.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    plangeber
    • [Name: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_34a95193-94d3-43b2-9ee7-1e5699e4602c]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd53d4e4-7769-41ec-b4cd-3224856aeb16

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    • XPLAN_BP_PLAN_bd53d4e4-7769-41ec-b4cd-3224856aeb16
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe12
    xpPlanDate
    • 1978-10-24
    name
    • Allermoehe12
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    technHerstellDatum
    • 2017-06-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-10-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b5fa015-1743-4b90-9046-0fc71389d876]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd7f20bc-5a65-4b91-b686-555690393def

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    • XPLAN_BP_PLAN_bd7f20bc-5a65-4b91-b686-555690393def
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB69
    xpPlanDate
    • 1953-03-17
    name
    • TB69
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    • cc218200-b368-490d-bbfd-22d96a0473ab
    technHerstellDatum
    • 2016-10-27
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-03-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_80a47c81-1e94-4c03-9c4f-138226620402]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd884fca-bc09-49f8-9260-2299266a0728

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    • XPLAN_BP_PLAN_bd884fca-bc09-49f8-9260-2299266a0728
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder13
    xpPlanDate
    • 2015-12-21
    name
    • Ochsenwerder13
    internalId
    • d676a0d6-ff3c-4270-a2f2-3a9c2ef28c89
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ochsenwerder 13 für den Geltungsbereich zwischen dem Wohngebiet am Fritz-Schade-Weg im Nordwesten, der Graumanntwiete im Norden, dem Marschbahndamm im Nordosten, dem Wohngebiet an der Straße Beim Avenberg im Südosten und dem Ochsenwerder Landscheideweg im Südwesten (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 606) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Landscheideweg Nordwestgrenze des Flurstücks 2689, Nordwestgrenze des Flurstücks 259, über das Flurstück 3597, Nordgrenze des Flurstücks 3597, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 259, Nordostgrenze des Flurstücks 281, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 282 der Gemarkung Ochsenwerder.
    technHerstellDatum
    • 2017-11-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach §4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. IS. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten darf straßenseitig nicht mehr als 0,4 m über der festgesetzten Höhe der das Grundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche liegen. Abgrabungen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, sind in Vorgärten unzulässig. Für die Flurstücke 2689 und 2690 der Gemarkung Ochsenwerder gilt abweichend von Satz 1, dass Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, in Vorgärten zulässig sind, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind. Stellplätze mit Schutzdach (Carports) und Garagen sind in Vorgärten nur zulässig, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen ist durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5 m zulässig.][§2 Nr.5 | Die Mindestgröße für Baugrundstücke von Einzelhäusern beträgt 600 m2, von Doppelhaushälften 400 m2.][§2 Nr.6 | Die Dachflächen von Wohngebäuden sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer beiderseits gleichen Neigung von mindestens 38 Grad bis 50 Grad herzustellen. Dachgauben und Dachflächen von Zwerchhäusern sind von der Mindestneigung ausgenommen. Je Grundstück ist für Wohngebäude nur eine Hauptfirstrichtung zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Nebenanlagen mit einer Dachneigung unter 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Balkone dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der darunterliegenden Fassadenseite entspricht. Loggien sind in Dachgeschossen unzulässig.][§2 Nr.9 | Dachgauben und Zwerchhäuser dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der gesamten darunterliegenden Fassadenseite entspricht.][§2 Nr.10 | Es sind nur rote bis rotbraune und anthrazitfarbene Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig. Solartechnische Anlagen sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich in die Dachflächen einfügen.][§2 Nr.11 | Die Fassaden der Hauptgebäude sind zu mindestens 75 vom Hundert mit rotem oder rotbraunem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend zum Verblendmauerwerk sind entweder grüne, braune oder naturbelassene Holzverschalungen und Putz in weiß oder grau zulässig. Nebengebäude dürfen ohne Mindestanteil (75 vom Hundert rotes oder rotbraunes Verblendmauerwerk) vollflächig in allen in den Sätzen 1 und 2 genannten Materialien ausgeführt werden.][§2 Nr.12 | In der mit „(A)“ gekennzeichneten Fläche sind bauliche Anlagen und Bepflanzungen nur bis zu einer Höhe von 0,7 m zulässig.][§2 Nr.13 | In dem mit ,,(B)“ bezeichneten Bereich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Innerhalb der privaten Grünflächen (Gemeinschaftswiesen) sind bauliche Anlagen (zum Beispiel Terrassen, Wege, Plätze, Zäune, Wände, Lauben) unzulässig.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je 300m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche ein Baum nach Maßgabe der Nummer 18 zu pflanzen oder zu erhalten.][§2 Nr.16 | Grundstückseinfriedigungen entlang der öffentlichen und privaten Straßenverkehrsflächen und zu den privaten Grünflächen (Gemeinschaftswiesen) sind als Hecken beziehungsweise mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.17 | Stellplatzanlagen mit mehr als vier Stellplätzen sind mit Hecken oder frei wachsenden Sträuchern einzufassen.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind heimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen][§2 Nr.19 | Die festgesetzten privaten Grünflächen (Gemeinschaftswiesen) sind als Wiese zu entwickeln und zu pflegen. Weitere Anpflanzungen sind auf den privaten Grünflächen (Gemeinschaftswiesen) nicht zulässig.][§2 Nr.20 | Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | Das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser ist oberirdisch über ein offenes Entwässerungssystem abzuleiten. In Bereichen von Zufahrten und Wegequerungen sind Verrohrungen im erforderlichen Umfang zulässig.][§2 Nr.22 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem Neubaugebiet das außerhalb des Bebauungsplangebietes liegende Flurstück 3272 der Gemarkung Ochsenwerder zugeordnet.][§2 Nr.23 | Bauliche und technische Maßnahmen, die geeignet sind, das Stauwasser/Grundwasser dauerhaft abzusenken, sind unzulässig]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 606]
    plangeber
    • [Name: 606]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-12-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60efed17-e55e-41b9-beec-6746db66cd71]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung