BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_bfcf02cb-acc4-4838-9669-9d559f80f1da

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    • XPLAN_BP_PLAN_bfcf02cb-acc4-4838-9669-9d559f80f1da
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D110A
    xpPlanDate
    • 1960-10-14
    name
    • D110A
    internalId
    • 39b5523e-10c2-4bb6-89bb-6bacd4a057c3
    technHerstellDatum
    • 2016-05-12
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2) 7,5 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 126]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b985c727-af70-4d60-905f-24e938af544e]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfd089d8-feac-4bf8-85bf-9324f96a0ea6

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    • XPLAN_BP_PLAN_bfd089d8-feac-4bf8-85bf-9324f96a0ea6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf14
    xpPlanDate
    • 1966-12-16
    name
    • Bergedorf14
    internalId
    • 85d388ef-7bf9-4c15-9b29-0a9afbc69de3
    technHerstellDatum
    • 2017-05-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Für das Plangebiet wird die Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil Bergedorf vom 8. Januar 1934 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21300 -e) aufgehoben.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_882226b1-1017-403c-a0bc-1d50774566c8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfe7a93a-ac99-49a3-a685-781e34f8a001

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfe7a93a-ac99-49a3-a685-781e34f8a001
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    • XPLAN_BP_PLAN_bfe7a93a-ac99-49a3-a685-781e34f8a001
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel10(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2024-06-05
    name
    • Gross-Borstel10(2Aend)
    internalId
    • 8b6ce098-dcf8-4f6f-8570-d5c0f388d50a
    beschreibung
    • wie Gross-Borstel10
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Gross-Borstel10][Verbundener Plan: Gross-Borstel10(1Aend)]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 10“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 werden folgende Nummern 4 bis 4.5 angefügt: „4. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 10 gelten unter Maßgabe der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl I Nr. 176 S. 1, 6), nachstehende Vorschriften:][§1 Nr.2.4.1 | In den Gewerbegebieten sind Beherbergungsstätten nach § 2 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 448) mit Ausnahme der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§1 Nr.2.4.2 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§1 Nr.2.4.3 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Festhallen. Festhallen sind ausnahmsweise zulässig.][§1 Nr.2.4.4 | In den Gewerbegebieten sind Anlagen für sportliche Zwecke/gewerbliche Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) nur ausnahmsweise zulässig.][§1 Nr.2.4.5 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Lagerhäuser und Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb stehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-06-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c1f1d2f-e4ee-41e7-8e7c-48ae47bae044]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfefdb02-95b5-4f58-99b6-e10ea7a1627f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfefdb02-95b5-4f58-99b6-e10ea7a1627f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bfefdb02-95b5-4f58-99b6-e10ea7a1627f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge68
    xpPlanDate
    • 1977-11-09
    name
    • Lohbruegge68
    internalId
    • 1de4ad6d-2684-41bc-8cff-afe50c844a81
    technHerstellDatum
    • 2016-03-08
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme der Flurstücke 95, 3475, 3510 und 2846 der Gemarkung Lohbrügge unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-11-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28ea35fb-8357-430a-86e6-9763170e315d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c0336902-3afe-47b4-8857-4ee22273977b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c0336902-3afe-47b4-8857-4ee22273977b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c0336902-3afe-47b4-8857-4ee22273977b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn17
    xpPlanDate
    • 1982-09-14
    name
    • Langenhorn17
    internalId
    • c5acd468-f7e0-4346-a7f5-cb6c9e83aef1
    technHerstellDatum
    • 2014-02-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die Erschließung des reinen Wohngebiets südlich der Straße Hohe Liedt auf dem Flurstück 1745 der Gemarkung Langenhorn können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet östlich der Straße Laukamp auf dem Flurstück 1063 der Gemarkung Langenhorn kann eine Verminderung der Breite der zulässigen Grenzabstände um 1,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In Wohngebieten mit festgesetzten Dachneigungen sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | Entlang den 5,0 m breiten Wohnwegen und den Straßen Herzmoorwende, Herzmoortwiete, Paalmoor, Boystwiete, Boysheide und Leemgrove sind zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den Baugrenzen Zäune und Mauern von mehr als 0,7 m Höhe unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Bereich der Bahnlinie und der Tangstedter Landstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht werden kann, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-09-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3c448416-6bdc-470d-8669-7cfdc3a4c63c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn71
    xpPlanDate
    • 2017-03-27
    name
    • Langenhorn71
    internalId
    • ab3aeb87-4419-4817-8b40-c6227cf62451
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 71 für den Geltungsbereich zwischen Auf dem Felde – Krohnstieg – Langenhorner Chaussee – Wittekopsweg – Rodenkampsweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen des dreigeschossigen Kerngebiets entlang Krohnstieg und im Einmündungsbereich der Straßen Auf dem Felde und Langenhorner Chaussee, sowie im zweigeschossigen Kerngebiet entlang der Langenhorner Chaussee, sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des zweigeschossigen Kerngebiets entlang der Langenhorner Chaussee (Flurstücke 9998, 11417, 8635 der Gemarkung Langenhorn) sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 BauNVO sowie Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO im Blockinnenbereich für Grundstücke und Grundstücksteile in zweiter Reihe zulässig, wenn die Wohn- und Schlafräume durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet sind. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten entlang Krohnstieg, Langenhorner Chaussee und Wittekopsweg sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets am Wittekopsweg Hausnummern 6 bis 14 (Flurstücke 9805, 858, 1389, 366 der Gemarkung Langenhorn) sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 BauNVO unzulässig. Gemäß § 1 Absatz 10 BauNVO bleibt auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen des Kerngebietes der bestehende und genehmigte Einzelhandelsbetrieb auf den Flurstücken 10820, 10822, 10823, 10825 und 132 der Gemarkung Langenhorn weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet werden oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Eine Erweiterung der Verkaufsfläche um 10 vom Hundert (v. H.) ist für nahversorgungsrelevante Sortimente zulässig. Folgende nahversorgungsrelevante Sortimente sind gemäß des Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau der „Leitlinien für den Einzelhandel“ vom 23. Januar 2014 zulässig: Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, Pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen und Zeitschriften.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummern 2 und 5 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 bis 5 BauNVO unzulässig.][§2 Nr.9 | Im dreigeschossigen Kerngebiet sind Gehwegüberfahrten im Einmündungsbereich der Straße Auf dem Felde in den Krohnstieg, sowie südlich Krohnstieg (Flurstück 10820 der Gemarkung Langenhorn) und im Einmündungsbereich der Straße Langenhorner Chaussee in den Krohnstieg (Flurstücke 132, 10822, 10823 und 10825 der Gemarkung Langenhorn), ausgeschlossen. Hiervon können Ausnahmen für die Flurstücke 132, 10822 und 10823 der Gemarkung Langenhorn zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind keine Staffelgeschosse zulässig.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flach geneigtes Dach mit bis zu 20 Grad Neigung zu errichten. 80 v. H. der Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefagaragen müssen einschließlich Erdüberdeckung unter Erdgleiche liegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume nach Satz 1 ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden][§2 Nr.17 | In den Kerngebieten sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Es sind Sträucher in einer Pflanzgröße von mindestens 1,50 m Höhe zu pflanzen; je 2 m² ist ein Strauch zu verwenden.][§2 Nr.19 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden Gehölze unzulässig.][§2 Nr.20 | In der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten sind an hierfür geeigneten Standorten künstliche Nisthilfen für Brutvögel anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt drei Sperlingsmehrfachquartiere und vier Nischenbrüterhöhlen vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-03-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8db450e2-caec-4a1b-8a0f-a65c763f54ed]
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • QualifizierterBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c0888666-0951-49bb-8349-d9e2db8d0291

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c0888666-0951-49bb-8349-d9e2db8d0291
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c0888666-0951-49bb-8349-d9e2db8d0291
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld51
    xpPlanDate
    • 1986-06-06
    name
    • Bramfeld51
    internalId
    • 096732ee-8bf3-4c41-a34c-3381ec23ba82
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 51 für den Geltungsbereich Bramfelder Chaussee — Fabriciusstieg — Westgrenzen der Flurstücke 3040, 6992 und 6894 der Gemarkung Bramfeld — Krügers Redder — Bramfelder Chaussee — Bramfelder Dorfplatz — Heukoppel — Ellernreihe — Steilshooper Allee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Bramfelder Chaussee sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 4472 der Gemarkung Bramfeld ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.4 | Außerhalb des Flurstücks 7998 sind weitere Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Im Bereich der auf dem Flurstück 7998 festgesetzten Tiefgaragen sind bauliche und technische Maßnahmen, die eine Absenkung des Grundwasserspiegels bewirken, unzulässig.][§2 Nr.6 | Die auf Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Bramfelder Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Kronenbereich der mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 20 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.12 | Auf dem Flurstück 7998 sind die privaten Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§3 Nr.1 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Drempelhöhe von Wohngebäuden wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§3 Nr.2 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Das oberste Vollgeschoß von Wohngebäuden ist gestalterisch als Dachgeschoß mit Flachdach auszubilden. Die Außenwände dieses Geschosses müssen eine Neigung von 80 Grad aufweisen; oberhalb des letzten Vollgeschosses ist kein Dachraum zulässig.][§3 Nr.3 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Außenwände von Wohngebäuden sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Balkonen, Loggien und Erkern. Eine Überschreitung der Baugrenzen kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§3 Nr.4 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Wohngebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn rotes Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.5 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die geneigten Außenwände von Wohngebäuden sind Dachpfannen zu verwenden.][§3 Nr.6 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Sockelhöhe von Wohngebäuden muß im Mittel 75 cm über den Straßenverkehrsflächen bzw. den mit Gehrechten belasteten Flächen hinausragen. Das Gelände muß bis 25 cm unterhalb der Sockelhöhe aufgehöht werden. Der entstehende Geländesprung muß vom Gebäude mindestens 2,5 m entfernt sein. Die Ausgestaltung ist in Form von Stützmauern vorzunehmen, die in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen sind.][§3 Nr.7 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Auf Anlagen für Gemeinschaftsstellplätze ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Der Abstand der Bäume darf 15 m nicht überschreiten. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§3 Nr.8 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Wände der an der Ellernreihe ausgewiesenen Gemeinschaftsgaragen sind mit Rankhilfen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-06-06
    bereich
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    • 2016-11-08
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    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
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    • 1958-11-25
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    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-02-17
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_af672ceb-5d82-4fe3-95f9-9ab9b2a66047]
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  • XPLAN_BP_PLAN_c09c410a-8c67-48f2-815f-c96c96a7bf5b

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    • Ottensen35
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    • 1995-02-20
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    • Ottensen35
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    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 35 für den Geltungsbereich Rothestraße - Ottenser Hauptstraße - Am Felde - Lobuschstraße - Arnoldstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 212 und 213) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-09-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach 28 Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1995 Nr. 9 der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Veränderungen an Gebäuden dürfen innerhalb der "Erhaltungsbereiche" nur so vorgenommen werden, daß die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt; die Fenster sind zu gliedern.][§2 Nr.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. [Aufgehoben durch Ottensen56]][§2 Nr.4 | Für die Bebauung entlang der Klausstraße wird die Deckenoberkante des Kellergeschosses auf 1,4 m über Gehweg festgelegt.][§2 Nr.5 | Innerhalb von Blockrandbebauungen ist das oberste Vollgeschoß dachartig mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 70 Grad auszubilden; im Dachraum oberhalb des Dachgeschosses sind Aufenthaltsräume unzulässig.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,2m zugelassen werden. Soweit die Baugrenze unmittelbar an die Straßenverkehrsfläche grenzt, ist diese Überschreitung nur oberhalb des Erdgeschosses und bei Einhaltung einer Höhe von mindestens 2,5 m zulässig.][§2 Nr.7 | Das zwischen Lobuschstraße und Klausstraße festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das zwischen Spielplatz und Rothestraße festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten und dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Außenwände in Blockinnenbereichen von mehr als 5m Breite, deren Fenster- und Türanteil unter 15 vom Hundert (v.H.) der Wandflächen liegt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie in den Wohngebieten ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernden Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 1m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.13 | In den Mischgebieten östlich Spritzenplatz/Erzbergerstraße und südlich der Straße Am Pflug / westlich Bahrenfelder Straße sowie in den Wohngebieten und Kerngebieten sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Terrassen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 v.H. der Dachflächen sind zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die zur Arnoldstraße, Lobuschstraße, Eulenstraße, Ottenser Hauptstraße zwischen Rothestraße und Bahrenfelder Straße, Rothestraße, Bahrenfelder Straße und Klausstraße gerichteten Aufenthaltsräume von Gebäuden sowie für die Aufenthaltsräume der Gebäude Mottenburger Twiete 12 bis 16 ist ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außen- wänden und Dächern der Gebäude vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212, 213]
    plangeber
    • [Name: 212, 213]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-02-20
    staedtebaulicherVertrag
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    erschliessungsVertrag
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    gruenordnungsplan
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    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen14|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Ottensen56|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
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