BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_bfaa5092-ebce-43f1-8d3a-7ad853cbbb8d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfaa5092-ebce-43f1-8d3a-7ad853cbbb8d
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    • XPLAN_BP_PLAN_bfaa5092-ebce-43f1-8d3a-7ad853cbbb8d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSEidelstedt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSEidelstedt
    internalId
    • 5d116a7b-da79-4655-b7eb-5b6eb2bd3838
    technHerstellDatum
    • 2016-12-15
    texte
    • [1. | Betriebe, die der Genehmigung nach §16 der R.G.O. bedürfen, sind ausgeschlossen]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d1021104-29af-4b0c-98ba-9ab159ad6778]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfad0195-a2e5-42fa-ab6c-2104ebdaed10

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfad0195-a2e5-42fa-ab6c-2104ebdaed10
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    • XPLAN_BP_PLAN_bfad0195-a2e5-42fa-ab6c-2104ebdaed10
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Duvenstedt12
    xpPlanDate
    • 1994-01-17
    name
    • Duvenstedt12
    internalId
    • 0c5c9c35-3bfa-4089-a9db-47394b9e6368
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Duvenstedt 12 für den Geltungsbereich Specksaalredder/Trilluper Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 522) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Poppenbütteler Chaussee — Nordgrenzen der Flurstücke 1605 und 1248 der Gemarkung Duvenstedt — Saalkamp — Specksaalredder — Trilluper Weg — Trilluper Stieg — über die Flurstücke 548 bis 546, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 545, Westgrenze des Flurstücks 1930, Südgrenze des Flurstücks 1952 der Gemarkung Duvenstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Sichtschutzwände und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens von Gebäuden darf nicht höher als 80 cm über der festgelegten Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.4 | Die Drempelhöhe von Gebäuden wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt. Die Dächer sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf der mit „(2)" bezeichneten Fläche des reinen Wohngebiets östlich der Poppenbütteler Chaussee sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnimg von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für die Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Stellplätze und Garagen sind auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrandstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.8 | Auf Stellplatzanlagen ist nach je vier Stellplätzen ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen. Garagenwände und Pergolen auf Stellplatzanlagen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Einfriedigungen an den Straßen sind nur als Hecken zulässig. Die auf der Nordseite Specksaalredder sowie der Ostseite Poppenbütteler Chaussee festgesetzte Hecke kann zur Erschließung der Grundstücke unterbrochen werden. Der auf dem Flurstück 548 der Gemarkung Duvenstedt festgesetzte und mit „(1)" bezeichnete Knick kann zur Herstellung von Hauszugängen unterbrochen werden; für die festgesetzte Reihenhausbebauung darf die Unterbrechnung nur an zwei Stellen des Knicks erfolgen.][§2 Nr.12 | Mindestens 35 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.13 | Auf den mit 2 m Breite festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen ist je Baugrundstück mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Für jede 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Die nach Nummer 13 zu pflanzenden Bäume werden angerechnet.][§2 Nr.15 | Für Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.16 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.18 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.][§2 Nr.19 | Für Wallhecken (Knicks) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau einer intakten Wallhecke erhalten bleibt. Die Knicks sind unter Erhaltung der Einzelbäume (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand zwischen den Einzelbäumen soll 30 m bis 40 m betragen. Vorhandene Lücken in den Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen. Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Bereich der Knicks zur Anlage von Entwässerungsgräben zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 522]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-01-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a22b45ae-84d6-40b6-832f-edbe4a3af511]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfc15162-7d02-490a-8857-9eaf6fe87339

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfc15162-7d02-490a-8857-9eaf6fe87339
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    • XPLAN_BP_PLAN_bfc15162-7d02-490a-8857-9eaf6fe87339
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D40A
    xpPlanDate
    • 1957-10-01
    name
    • D40A
    internalId
    • 104f14ce-d22d-4958-9f5d-39ce58a9a4fd
    technHerstellDatum
    • 2016-06-21
    texte
    • [Nr. 1 | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht wiedererrichtet werden. Sie sind bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Schul-, Straßen- und Grünflächen zu beseitigen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 202]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-10-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98083f35-c783-4c95-8ac2-29766eb474a7]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfcf02cb-acc4-4838-9669-9d559f80f1da

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfcf02cb-acc4-4838-9669-9d559f80f1da
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bfcf02cb-acc4-4838-9669-9d559f80f1da
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D110A
    xpPlanDate
    • 1960-10-14
    name
    • D110A
    internalId
    • 39b5523e-10c2-4bb6-89bb-6bacd4a057c3
    technHerstellDatum
    • 2016-05-12
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2) 7,5 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 126]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b985c727-af70-4d60-905f-24e938af544e]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfd089d8-feac-4bf8-85bf-9324f96a0ea6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfd089d8-feac-4bf8-85bf-9324f96a0ea6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bfd089d8-feac-4bf8-85bf-9324f96a0ea6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf14
    xpPlanDate
    • 1966-12-16
    name
    • Bergedorf14
    internalId
    • 85d388ef-7bf9-4c15-9b29-0a9afbc69de3
    technHerstellDatum
    • 2017-05-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Für das Plangebiet wird die Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil Bergedorf vom 8. Januar 1934 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21300 -e) aufgehoben.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_882226b1-1017-403c-a0bc-1d50774566c8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bfefdb02-95b5-4f58-99b6-e10ea7a1627f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bfefdb02-95b5-4f58-99b6-e10ea7a1627f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bfefdb02-95b5-4f58-99b6-e10ea7a1627f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge68
    xpPlanDate
    • 1977-11-09
    name
    • Lohbruegge68
    internalId
    • 1de4ad6d-2684-41bc-8cff-afe50c844a81
    technHerstellDatum
    • 2016-03-08
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme der Flurstücke 95, 3475, 3510 und 2846 der Gemarkung Lohbrügge unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-11-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28ea35fb-8357-430a-86e6-9763170e315d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn71
    xpPlanDate
    • 2017-03-27
    name
    • Langenhorn71
    internalId
    • ab3aeb87-4419-4817-8b40-c6227cf62451
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 71 für den Geltungsbereich zwischen Auf dem Felde – Krohnstieg – Langenhorner Chaussee – Wittekopsweg – Rodenkampsweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen des dreigeschossigen Kerngebiets entlang Krohnstieg und im Einmündungsbereich der Straßen Auf dem Felde und Langenhorner Chaussee, sowie im zweigeschossigen Kerngebiet entlang der Langenhorner Chaussee, sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des zweigeschossigen Kerngebiets entlang der Langenhorner Chaussee (Flurstücke 9998, 11417, 8635 der Gemarkung Langenhorn) sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 BauNVO sowie Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO im Blockinnenbereich für Grundstücke und Grundstücksteile in zweiter Reihe zulässig, wenn die Wohn- und Schlafräume durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet sind. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten entlang Krohnstieg, Langenhorner Chaussee und Wittekopsweg sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets am Wittekopsweg Hausnummern 6 bis 14 (Flurstücke 9805, 858, 1389, 366 der Gemarkung Langenhorn) sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 BauNVO unzulässig. Gemäß § 1 Absatz 10 BauNVO bleibt auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen des Kerngebietes der bestehende und genehmigte Einzelhandelsbetrieb auf den Flurstücken 10820, 10822, 10823, 10825 und 132 der Gemarkung Langenhorn weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet werden oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Eine Erweiterung der Verkaufsfläche um 10 vom Hundert (v. H.) ist für nahversorgungsrelevante Sortimente zulässig. Folgende nahversorgungsrelevante Sortimente sind gemäß des Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau der „Leitlinien für den Einzelhandel“ vom 23. Januar 2014 zulässig: Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, Pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen und Zeitschriften.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummern 2 und 5 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 bis 5 BauNVO unzulässig.][§2 Nr.9 | Im dreigeschossigen Kerngebiet sind Gehwegüberfahrten im Einmündungsbereich der Straße Auf dem Felde in den Krohnstieg, sowie südlich Krohnstieg (Flurstück 10820 der Gemarkung Langenhorn) und im Einmündungsbereich der Straße Langenhorner Chaussee in den Krohnstieg (Flurstücke 132, 10822, 10823 und 10825 der Gemarkung Langenhorn), ausgeschlossen. Hiervon können Ausnahmen für die Flurstücke 132, 10822 und 10823 der Gemarkung Langenhorn zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind keine Staffelgeschosse zulässig.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flach geneigtes Dach mit bis zu 20 Grad Neigung zu errichten. 80 v. H. der Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefagaragen müssen einschließlich Erdüberdeckung unter Erdgleiche liegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume nach Satz 1 ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden][§2 Nr.17 | In den Kerngebieten sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Es sind Sträucher in einer Pflanzgröße von mindestens 1,50 m Höhe zu pflanzen; je 2 m² ist ein Strauch zu verwenden.][§2 Nr.19 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden Gehölze unzulässig.][§2 Nr.20 | In der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten sind an hierfür geeigneten Standorten künstliche Nisthilfen für Brutvögel anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt drei Sperlingsmehrfachquartiere und vier Nischenbrüterhöhlen vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-03-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8db450e2-caec-4a1b-8a0f-a65c763f54ed]
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • QualifizierterBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c0888666-0951-49bb-8349-d9e2db8d0291

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c0888666-0951-49bb-8349-d9e2db8d0291
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    • XPLAN_BP_PLAN_c0888666-0951-49bb-8349-d9e2db8d0291
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld51
    xpPlanDate
    • 1986-06-06
    name
    • Bramfeld51
    internalId
    • 096732ee-8bf3-4c41-a34c-3381ec23ba82
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 51 für den Geltungsbereich Bramfelder Chaussee — Fabriciusstieg — Westgrenzen der Flurstücke 3040, 6992 und 6894 der Gemarkung Bramfeld — Krügers Redder — Bramfelder Chaussee — Bramfelder Dorfplatz — Heukoppel — Ellernreihe — Steilshooper Allee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Bramfelder Chaussee sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 4472 der Gemarkung Bramfeld ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.4 | Außerhalb des Flurstücks 7998 sind weitere Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Im Bereich der auf dem Flurstück 7998 festgesetzten Tiefgaragen sind bauliche und technische Maßnahmen, die eine Absenkung des Grundwasserspiegels bewirken, unzulässig.][§2 Nr.6 | Die auf Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Bramfelder Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Kronenbereich der mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 20 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.12 | Auf dem Flurstück 7998 sind die privaten Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§3 Nr.1 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Drempelhöhe von Wohngebäuden wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§3 Nr.2 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Das oberste Vollgeschoß von Wohngebäuden ist gestalterisch als Dachgeschoß mit Flachdach auszubilden. Die Außenwände dieses Geschosses müssen eine Neigung von 80 Grad aufweisen; oberhalb des letzten Vollgeschosses ist kein Dachraum zulässig.][§3 Nr.3 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Außenwände von Wohngebäuden sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Balkonen, Loggien und Erkern. Eine Überschreitung der Baugrenzen kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§3 Nr.4 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Wohngebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn rotes Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.5 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die geneigten Außenwände von Wohngebäuden sind Dachpfannen zu verwenden.][§3 Nr.6 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Sockelhöhe von Wohngebäuden muß im Mittel 75 cm über den Straßenverkehrsflächen bzw. den mit Gehrechten belasteten Flächen hinausragen. Das Gelände muß bis 25 cm unterhalb der Sockelhöhe aufgehöht werden. Der entstehende Geländesprung muß vom Gebäude mindestens 2,5 m entfernt sein. Die Ausgestaltung ist in Form von Stützmauern vorzunehmen, die in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen sind.][§3 Nr.7 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Auf Anlagen für Gemeinschaftsstellplätze ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Der Abstand der Bäume darf 15 m nicht überschreiten. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§3 Nr.8 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Wände der an der Ellernreihe ausgewiesenen Gemeinschaftsgaragen sind mit Rankhilfen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5c35f346-6a99-4853-93c9-57f230c92be2]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c09c410a-8c67-48f2-815f-c96c96a7bf5b

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c09c410a-8c67-48f2-815f-c96c96a7bf5b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen35
    xpPlanDate
    • 1995-02-20
    name
    • Ottensen35
    internalId
    • 0dd5ec9a-6b28-45dd-ae70-3af79ea10e47
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 35 für den Geltungsbereich Rothestraße - Ottenser Hauptstraße - Am Felde - Lobuschstraße - Arnoldstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 212 und 213) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-09-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach 28 Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1995 Nr. 9 der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Veränderungen an Gebäuden dürfen innerhalb der "Erhaltungsbereiche" nur so vorgenommen werden, daß die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt; die Fenster sind zu gliedern.][§2 Nr.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. [Aufgehoben durch Ottensen56]][§2 Nr.4 | Für die Bebauung entlang der Klausstraße wird die Deckenoberkante des Kellergeschosses auf 1,4 m über Gehweg festgelegt.][§2 Nr.5 | Innerhalb von Blockrandbebauungen ist das oberste Vollgeschoß dachartig mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 70 Grad auszubilden; im Dachraum oberhalb des Dachgeschosses sind Aufenthaltsräume unzulässig.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,2m zugelassen werden. Soweit die Baugrenze unmittelbar an die Straßenverkehrsfläche grenzt, ist diese Überschreitung nur oberhalb des Erdgeschosses und bei Einhaltung einer Höhe von mindestens 2,5 m zulässig.][§2 Nr.7 | Das zwischen Lobuschstraße und Klausstraße festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das zwischen Spielplatz und Rothestraße festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten und dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Außenwände in Blockinnenbereichen von mehr als 5m Breite, deren Fenster- und Türanteil unter 15 vom Hundert (v.H.) der Wandflächen liegt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie in den Wohngebieten ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernden Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 1m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.13 | In den Mischgebieten östlich Spritzenplatz/Erzbergerstraße und südlich der Straße Am Pflug / westlich Bahrenfelder Straße sowie in den Wohngebieten und Kerngebieten sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Terrassen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 v.H. der Dachflächen sind zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die zur Arnoldstraße, Lobuschstraße, Eulenstraße, Ottenser Hauptstraße zwischen Rothestraße und Bahrenfelder Straße, Rothestraße, Bahrenfelder Straße und Klausstraße gerichteten Aufenthaltsräume von Gebäuden sowie für die Aufenthaltsräume der Gebäude Mottenburger Twiete 12 bis 16 ist ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außen- wänden und Dächern der Gebäude vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212, 213]
    plangeber
    • [Name: 212, 213]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-02-20
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_034302fc-e653-4759-bc21-d915461f1618]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen14|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Ottensen56|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c0b9f4bb-f677-4d05-8d2e-dc36cf5bb4ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c0b9f4bb-f677-4d05-8d2e-dc36cf5bb4ae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c0b9f4bb-f677-4d05-8d2e-dc36cf5bb4ae
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn21
    xpPlanDate
    • 1964-01-20
    name
    • Langenhorn21
    internalId
    • 69ce6d12-7214-459d-90c4-b385e7b1a9c3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 21 für das Plangebiet Langenhorner Chaussee — Nordgrenze des Flurstücks 453 der Gemarkung Langenhorn — Max-Nonne-Straße — von der Nordgrenze des Flurstücks 457 in südöstlicher Richtung über die Flurstücke 454, 450, 448 und 449 zur Nordgrenze des Flurstücks 414, Ostgrenze des Flurstücks 415 der Gemarkung Langenhorn — Foorthkamp (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-20
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Langenhorn21]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die Dächer dürfen im Gewerbegebiet und im Sondergebiet „Läden" höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, dass die Nachbarschaff nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Auf den Flurstücken 411 und 1629 der Gemarkung Langenhorn sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf der Versorgungsfläche ist nur ein eingeschossiges Gebäude für eine Gasdruckregleranlage mit einer Geschoßhöhe bis zu 4,0 m zulässig.][§2 Nr.5 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Gewerbegebiete und Stellflächen sind gegenüber Wohngebäuden auf den Flurstücken 846, 411, 403 und 4523 der Gemarkung Langenhorn durch dichtwachsende Bäume und Sträucher abzuschirmen. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.6 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Sondergebiet „Läden", und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einsteilplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§3 Absatz 3, 4 Absatz 3 und 8 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-01-20
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_11ada66d-29c0-457b-8b9f-718fb53b7c3b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung