BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_c6501b38-c251-4cdf-bffd-9758808b81b6

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    • XPLAN_BP_PLAN_c6501b38-c251-4cdf-bffd-9758808b81b6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB657
    xpPlanDate
    • 1960-07-05
    name
    • TB657
    internalId
    • 78570652-fb79-41f3-a5db-98575c9e0799
    beschreibung
    • Fischbeker Holtweg, Edelheide, Waldschlucht, Holtknebel, Quellgrund, Wettloop, Wilkensweg
    technHerstellDatum
    • 2016-11-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-07-05
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_991a113a-e4f1-47aa-9a0e-a73760eabe54]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c65fd47b-5989-456a-85f4-4d1d12f0a04a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c65fd47b-5989-456a-85f4-4d1d12f0a04a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c65fd47b-5989-456a-85f4-4d1d12f0a04a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen37
    xpPlanDate
    • 1980-01-08
    name
    • Schnelsen37
    internalId
    • 1560135f-1327-42e8-b42f-bf6c6ef43541
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 37 für den Geltungsbereich Vogt-Bornkast-Weg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen — Landesgrenze — Süntelstraße — Herzog-Alf-Weg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen — Sandkrugweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung des reinen Wohngebiets zwischen Kalvslohtwiete, dem Flurstück 3635 der Gemarkung Schnelsen, Herzog-Alf-Weg und Sandkrugweg sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.3 | Geringfügige Abweichungen von der Lage und Größe der Gemeinschaftsstandplätze für Müllgefäße können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-01-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac5a8217-aa5c-4375-9598-31a5d3220040]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c66a0b41-7178-467c-acda-922417267483

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c66a0b41-7178-467c-acda-922417267483
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c66a0b41-7178-467c-acda-922417267483
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal11
    xpPlanDate
    • 1988-04-26
    name
    • Marienthal11
    internalId
    • ba3a4127-7ae1-486d-95a4-8befcee26d6b
    technHerstellDatum
    • 2015-12-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Stellplätze und Garagen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Auf den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen der Flurstücke 1312 und 1313 der Gemarkung Marienthal ist ein Vereinshaus mit Mehrzweckhalle zulässig. An den Außenwänden der Anlage sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen; Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen sind so herzustellen, daß schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die nördlich angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.3 | Auf den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen der Flurstücke 2468, 2520, 1307 und 2443 dürfen nur Geräte- und Umkleideräume errichtet werden; auf dem Flurstück 2468 ist außerdem eine Platzwartwohnung zulässig.][§2 Nr.4 | Bauliche Anlagen des Hochbaus sind auf den für Sportanlagen ausgewiesenen Flächen nicht zulässig; ausgenommen sind Nutzungen nach Nummern 2 und 3 sowie überdachte Tribünen auf dem Flurstück 2468.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind Staffelgeschosse und Flachdächer unzulässig.][§2 Nr.6 | Im Wohngebiet entlang der Rodigallee sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-04-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6b1bfad1-5120-4072-b7e4-48ef8c3ca317]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c685bda9-1845-4225-8d5e-1646f80c98ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c685bda9-1845-4225-8d5e-1646f80c98ae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c685bda9-1845-4225-8d5e-1646f80c98ae
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB459
    xpPlanDate
    • 1961-01-17
    name
    • TB459
    internalId
    • c8690f9b-5e3a-4bfc-8b41-399eb563154c
    beschreibung
    • Gärtnerstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-09-19
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 316]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-01-17
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7e889bd2-e1cf-4b9b-971e-f1d120e24874]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c6d6d1a2-8a78-4e02-ac37-32826bc7d6ef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c6d6d1a2-8a78-4e02-ac37-32826bc7d6ef
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c6d6d1a2-8a78-4e02-ac37-32826bc7d6ef
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt19
    xpPlanDate
    • 2020-09-14
    name
    • Wohldorf-Ohlstedt19
    internalId
    • 559e6dfd-215c-4326-9ef7-ff8979a4c08c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 19 für den Bereich südlich des Bredenbekstiegs und westlich des Bredenbekkamps (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 200 (Bredenbekkamp), über Flurstück 200 (Bredenbekkamp) – Nordostgrenze des Flurstücks 200 (Bredenbekkamp), über die Flurstücke 200 (Bredenbekkamp) und 2324 – Nordostgrenzen der Flurstücks 2210 und 2211 – Ostgrenzen der Flurstücke 2211, 2289, 2290, 2281 und 2304 über Flurstück 2325 – Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2325 – Südgrenzen der Flurstücke 2303 und 2322, über das Flurstück 1499 (Bahnanlagen) – Westgrenze des Flurstücks 1499, über das Flurstück 1499, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 2321 – West- und Nordgrenze des Flurstücks 2323, über das Flurstück 1457 (Bredenbekstieg) – Nordostund Nordwestgrenze des Flurstücks 1457 (Bredenbekstieg) der Gemarkung Ohlstedt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe (Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wandaußenseite mit der Dachhaut) von 4,70 m und für Gebäude mit zwei Vollgeschossen für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 6,50 m festgesetzt.][§2 Nr.2 | Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Erker um bis zu 2 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 4 m sind zulässig][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten sind Außenwände von Hauptgebäuden als Ziegelmauerwerk auszuführen. Für untergeordnete Fassadenteile können Ausführungen in anderen Materialien zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten reinen Wohngebieten sind nur Flachdächer mit einer Dachneigung bis zu 5 Grad zulässig. In den übrigen reinen Wohngebieten sind Dächer von Wohngebäuden als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 34 Grad und 40 Grad auszuführen. Auf den nach Westen bis Südosten ausgerichteten Dachflächen der Satteldächer sind 80 vom Hundert sowie auf den gesamten obersten Dachflächen der Flachdächer sind Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen für andere technische Anlagen können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten sind Dachflächen des jeweils obersten Geschos- ses von Wohngebäuden sowie von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit Flachdach oder flach geneigtem Dach bis 20 Grad Dachneigung mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | In den reinen Wohngebieten sind an öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen mit öffentlichen Gehrechten angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten.][§2 Nr.8 | In den reinen Wohngebieten ist für je angefangene 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Sträucher- und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: zweimal verpflanzt, Höhe mindestens 80 cm. Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.10 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein Knick mit Wall und Überhältern herzustellen. Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind die vorhandenen Knicks (Wallhecken) mit Wall und Überhältern dauerhaft zu erhalten. Auf den Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind die vorhandenen, degenerierten Knicks mit Wall und Überhältern dauerhaft zu erhalten und entsprechend des Charakters und Aufbaus des Knicks zu ergänzen. Zum Erhalt der ökologischen Funktionen der Knicks sind Sträucher in einem Rhythmus von 8 bis 12 Jahren unter Erhalt der Überhälter auf den Stock zu setzen. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen und Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][§2 Nr.11 | Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise Stauwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen, Knicks und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.13 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Hiervon ausgenommen sind die Fahrwege innerhalb des festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechts.][§2 Nr.14 | Die als extensives Grünland festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwick lung von Boden, Natur und Landschaft ist als an den Standort angepasstes Dauergrünland zu entwickeln und zu erhalten. Ein Umbruch ist unzulässig. Bauliche Anlagen im Sinne der Hamburgischen Bauordnung sind mit Ausnahme von Einfriedigungen unzulässig. Entlang der Feldhecken und Knicks ist beidseitig eine Beweidung und Bodenbearbeitung in einem Abstand von mindestens 1,5 m von der äußersten Linie der Gehölzstämme oder mindestens 1 m zum Knickfuß unzulässig.][§2 Nr.15 | Das innerhalb der festgesetzten Fläche für die Abwasserbeseitigung anzulegende Regenrückhaltebecken ist naturnah zu gestalten und mit flachen Böschungsneigungen anzulegen.][§2 Nr.16 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fuß- und Radverkehr zur Verfügung gestellt wird.][§2 Nr.17 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche hergestellt und dem allgemeinen Fußgänger- und Radfahrerverkehr, den Entsorgungsbetrieben sowie der Feuerwehr zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Leitungsträger der Ver- und Entsorger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.18 | In den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.19 | In den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.20 | Das in den reinen Wohngebieten auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern. Nachweislich nicht auf den Grundstücken versickerbares Niederschlagswasser kann von den Grundstücken über ein offenes Entwässerungssystem in die Flächen für die Abwasserbeseitigung abgeführt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-09-14
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5c4b3966-c198-464a-a969-c4f7074d466d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c74a136a-9fbd-43e8-a9c2-1b374f66b874

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c74a136a-9fbd-43e8-a9c2-1b374f66b874
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c74a136a-9fbd-43e8-a9c2-1b374f66b874
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D201
    xpPlanDate
    • 1954-11-12
    name
    • D201
    internalId
    • 83e199d3-ab5f-4fdc-bbf1-5a1868cbe134
    beschreibung
    • Wiesingerweg - Heckscherstraße - Westgrenze der Flurstücke 355 u. 2204 - Gärtnerstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-04-20
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 316]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-11-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d78c3f7e-05eb-4a10-8ace-b9dbb012dbd7]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c77f00ff-d0d4-47cd-9f73-7324e8b9ec4a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c77f00ff-d0d4-47cd-9f73-7324e8b9ec4a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c77f00ff-d0d4-47cd-9f73-7324e8b9ec4a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    name
    • Bergedorf111
    internalId
    • 695e4bff-f8fe-42e8-9bfd-3bfb70355cc2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 111 für ein Gebiet zwischen Neuer Weg, Brookdeich und den Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg – Brookdeich – Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 3109 – Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7412 – Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7869 – Südwestgrenze des Flurstücks 7870 der Gemarkung Bergedorf
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-09-30
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1cee84a8-8b41-4071-b853-5c1261609fc8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c7852318-3a5c-4ee4-a563-3206e0ad3de0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c7852318-3a5c-4ee4-a563-3206e0ad3de0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c7852318-3a5c-4ee4-a563-3206e0ad3de0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel14(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2023-04-19
    name
    • Gross-Borstel14(1Aend)
    internalId
    • 687b2387-0b71-4080-8baf-3c63c2e6667a
    beschreibung
    • Der Geltungsbereich wird durch den Weg beim Jäger, die Obenhauptstraße, über die Flurstücke 2239, 2248, 2282, die südliche Grenze des Flurstücks 2275, über die Flurstücke 2289, 2468 und 2469 der Gemarkung Groß Borstel begrenzt. Die Grenzen des Plangebietes und des Änderungsbereiches mit den Teilbereichen 1 bis 4 sind der Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetztes über den Bebauungsplan Groß Borstel 14 zu entnehmen.
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_c7852318-3a5c-4ee4-a563-3206e0ad3de0&filename=Gross-Borstel14(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 11 angefügt: „11. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 14, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), maßgebend ist,gilt: 11.1 In den Gewerbegebieten sind Beherbergungsstätten nach § 2 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 448) unzulässig. 11.2 In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 11.3 In den Gewerbegebieten sind Lagerhäuser und Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb stehen. Offene Lagerplätze dürfen nur in den rückwärtigen Grundstücksteilen untergebracht werden. 11.4 In den Gewerbegebieten sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, die nicht in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb stehen, nur ausnahmsweise zulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2023-04-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_30cbf20f-ff17-4a6d-9994-d661cd7f1ed2]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Gross-Borstel14|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 2000
    verfahrenWert
    • Parag13
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c7917a2c-164f-4027-bbc7-227d9e2c9f3e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c7917a2c-164f-4027-bbc7-227d9e2c9f3e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c7917a2c-164f-4027-bbc7-227d9e2c9f3e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup21
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Lurup21
    internalId
    • 7bb83eee-3370-4fb0-a3c7-5be5cf07acf4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 21 für den Geltungsbereich Langbargheide - Rispenweg - Ostgrenze des Flurstücks 1282, Nordgrenzen der Flurstücke 1290 bis 12931 über das Flurstück 1293 der Gemarkung Lurup - Ammernweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a61f8e4-9930-4b27-8934-d40994c27a1a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_c7a00f3a-bb84-40a4-8f64-070d80c82451

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_c7a00f3a-bb84-40a4-8f64-070d80c82451
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c7a00f3a-bb84-40a4-8f64-070d80c82451
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen51-Lokstedt51
    xpPlanDate
    • 2006-07-07
    name
    • Stellingen51-Lokstedt51
    internalId
    • cabf5695-be25-43b8-8b7b-83835310ae81
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 51/Lokstedt 51 für den Geltungsbereich zwischen der Högenstraße im Westen und U-Bahntrasse, Julius-Vosseler-Straße und Lenzweg im Osten sowie zwischen der Koppelstraße im Norden und dem Brehmweg im Süden (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321/317) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenzen der Flurstücke 1255 (Högenstraße), 3629, 3625 und 3622, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), West- und Nordgrenze des Flurstücks 4170, Nordostgrenze des Flurstücks 2504, Nordost- und Westgrenze des Flurstücks 4180, Westgrenze des Flurstücks 2399, Südwest-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3329, Nordgrenze des Flurstücks 2426, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), West- Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1273, Nordgrenzen der Flurstücke 1274, 1277, 1278, 2392, 2393, 1279, 2188, 2213 und 1281, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 1280 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 4323 und 4244, Ostgrenze des Flurstücks 4323 der Gemarkung Stellingen - über das Flurstück 4429 (Bahnanlagen), Nordgrenze des Flurstücks 1909 der Gemarkung Lokstedt - Julius-Vosseler-Straße - Lenzweg - Brehmweg - West- und Südgrenzen des Flurstücks 3214 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckstraße - Brehmweg - über das Flurstück 1255 (Högenstraße) der Gemarkung Stellingen.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Koppelstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den Lärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Wohn- und Schlafräume an den Lärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis 1,5 m zulässig. Die Überschreitung darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Gebäudefront betragen. Soweit die Überschreitungen der Baugrenzen in die Straßenverkehrsfläche hineinragen, ist dort eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m über Gelände einzuhalten.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht beeinträchtigt werden. Die Flächen auf den Tiefgaragen sind gärtnerisch anzulegen und mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1276 der Gemarkung Stellingen umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf der als öffentliche Sportanlagen festgesetzten Fläche an der Hagenbeckstraße sind innerhalb der durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstücksteile Gebäude mit den für die Nutzung der Sportanlage notwendigen Räumen zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321, 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0df96309-a3ce-4ee9-ba59-d850e60382fe]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung