Der Bebauungsplan Blankenese 6 für den Geltungsbereich beiderseits der Blankeneser Bahnhofstraße und der Auguste-Baur-Straße zwischen Propst-Paulsen-Straße und der Straße Baurs Park (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Baurs Park - Blankeneser Hauptstraße - Westgrenze des Flurstücks 466 der Gemarkung Blankenese - Hoher Weg - West- und Südgrenze des Flurstücks 1843 der Gemarkung Blankenese - Am Kiekeberg - Westgrenzen der Flurstücke 2013, 2029, 2011 und 2008, Südgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Blankenese - Hessepark -Blankeneser Bahnhofstraße - Propst-Paulsen-Straße - Mühlenberger Weg - Elbchaussee -Baurs Park -Südgrenzen der Flurstücke 657, 654, 1664, 651 bis 649 und 1786 der Gemarkung Blankenese.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf .9-rund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches
Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Nutzungen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt 1Seite 133, II Seiten 885, 1124) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind im ersten Vollgeschoß nur Garagen zulässig.][§2 Nr.4 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm (in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.][§3 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§3 Nr.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung bis maximal 45 Grad zulässig. Staffelgeschosse sind unzulässig.][§3 Nr.2 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§3 Nr.3 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§3 Nr.4 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden. Bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§3 Nr.5 | Der mit "(b)" bezeichnete Gebäudeteil im Kerngebiet ist mit transparenten Wandmaterialien und Glasdach so herzustellen, daß eine Gebäudelücke zwischen den Häusern bestehen bleibt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
Der Bebauungsplan Finkenwerder 6 für das Plangebiet Tweeflunken — Westgrenze des Flurstücks 2040 der Gemarkung Finkenwerder-Nord — Bahnanlagen — Kneienblick — Finkenwerder Norderdeich — Neßdeich (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-16
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung zulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitätswerke AG., eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische Kabel zu verlegen.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. ]uni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 95 für den Geltungsbereich zwischen Greifenberger Straße und Wolliner Straße, westlich Arnswalder Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Greifenberger Straße — Arnswalder Straße — Alter Zollweg — Nordost- und Südgrenze des Flurstücks 1578, Ostgrenze des Flurstücks 1579, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1580, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1581, Ostgrenzen der Flurstücke 1582, 1583, 2271, 1584 bis 1588, 3908, 3909 und 1501 der Gemarkung Oldenfelde — Wolliner Straße — Westgrenze des Flurstücks 1521, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2625 der Gemarkung Oldenfelde — Massower Weg — Alter Zollweg — Bublitzer Straße — Treptower Straße — Westgrenzen der Flurstücke 2398, 2961, 2962 und 3602 der Gemarkung Oldenfelde — Swinemünder Straße — über das Flurstück 2389, Westgrenze des Flurstücks 1085 der Gemarkung Oldenfelde.
technHerstellDatum
2015-11-17
texte
[§2 Nr.1 | Die Gebäudehöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden 9 m und bei zweigeschossigen Gebäuden 11 m über öffentlichem Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Unterschiedliche Drempelhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Innerhalb der überbaubaren Flächen ist eine rückwärtige Bebauung zulässig, wenn ein Abstand von 25 m zur vorderen Bebauung eingehalten wird.][§2 Nr.5 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über Geländehöhe liegen.][§2 Nr.6 | Im Bereich der vorderen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur zwischen der vorderen Baugrenze und der rückwärtigen Außenwand des Gebäudes zulässig. Im Bereich der rückwärtigen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur in den seitlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze zulässig.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.8 | Pergolen auf ebenerdigen Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.10 | Für die nach der Planzeichnung innerhalb von umgrenzten Flächen zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.11 | Innerhalb von Bauflächen sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigende Bäume sind an anderer Stelle des betreffenden Grundstücks Ersatzpflanzungen vorzunehmen; dabei sind für jeden zu beseitigenden Baum drei Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 1519 bis 1521 und 3983 der Gemarkung Oldenfelde an der Wolliner Straße werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Curslack 3 für das Plangebiet Curslacker Deich — Odemanns Heck — Dove-Elbe —Westgrenzen der Flurstücke 1504, 411 und 1016 der Gemarkung Curslack (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-04-26
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Kleinsiedlungsgebiet nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig und im Sondergebiet landwirtschaftliche Betriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet landwirtschaftliche Betriebe sind nur die zur Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft erforderlichen Gebäude zulässig. Im Einzelfall können zweigeschossige Gebäude mit flachem oder wenig geneigtem Dach zugelassen werden, wenn die festgesetzte Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird. Größere Gebäudetiefen als 15,0 m sind nur für Bauernhäuser mit Betriebs- und Wohnteilen zulässig. Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt für Betriebsgebäude 6,0 m.][§2 Nr.3 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind nur Scheunen, Glashäuser und ähnliche Bauanlagen zulässig, die aus betriebstechnischen Gründen nicht im Sondergebiet landwirtschaftliche Betriebe untergebracht werden können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 2 Absatz 3 Nummern 2, 3 und 4 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 604]
Der Bebauungsplan Rothenburgsort 5 für den Geltungsbereich Billhorner Brückenstraße — Billhorner Röhrendamm — Billhorner Mühlenweg — Billwerder Neuer Deich — über die Flurstücke 406, 410, 1788 und 1787 der Gemarkung Billwerder Ausschlag — Haken (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 134) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-01
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das auf dem Flurstück 1675 der Gemarkung Billwerder Ausschlag festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
Der Bebauungsplan Niendorf 11 für das Plangebiet Nordalbingerweg — Südwest- und Nordwestgrenzen des Flurstücks 28 sowie Nordwest- und Nordostgrenzen des Flurstücks 29 der Gemarkung Niendorf — Nordalbingerweg — Paul-Sorge-Straße — Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-28
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Reihenhäusern 3,5m,
achtgeschossigen Wohngebäuden 24,5 m.
Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird. Bei den Gebäuden auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Niendorf ist als Außenmaterial rotes Verblendmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 75 für den in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie umgrenzten Geltungsbereich beiderseits der Veringstraße zwischen der Straße Vogelhüttendeich und Fährstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Veringstraße — Südgrenzen der Flurstücke 733 und 734, West- und Nordgrenze des Flurstücks 733 der Gemarkung Wilhelmsburg — Sanitasstraße — Fährstraße — Industriestraße — über das Flurstück 9011 der Gemarkung Wilhelmsburg — Reiherstieger Wettern — Vogelhüttendeich — Georg-Wilhelm-Straße — Vogelhüttendeich — über das Flurstück 530 der Gemarkung Wilhelmsburg — Fährstraße — Georg-Wilhelm-Straße — Fährstraße — Weimarer Straße — über die Flurstücke 738, 737 und 747 bis 743 der Gemarkung Wilhelmsburg — Mannesallee — über die Flurstücke 768, 775, 5223, 5222, 773 und 772 der Gemarkung Wilhelmsburg — Veringweg.
technHerstellDatum
2017-04-12
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]