Der Bebauungsplan Rissen 42 für den Geltungsbereich – Wülpensand – Flerrentwiete – Wolferskamp – (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.2 | Für zu erhaltende Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.3 | Außenwände von Nebengebäuden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücken sind als Einfriedigungen nur Hecken zulässig; notwendige Unterbrechungen für Eingänge und Zufahrten sind zulässig.][§2 Nr.5 | Dächer von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 8 cm dicken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Gehwegüberfahrten angelegt werden.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des reinen Wohngebiets darf die festgesetzte Grundfläche der baulichen Anlagen von 120 m2 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ohne Anrechnung der Zufahrten bis zu einer Grundfläche von 160 m2 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Für die eingeschossige Bebauung wird die Dachneigung auf 40 Grad bis 45 Grad und die Traufhöhe auf 3,5 m über Gelände begrenzt; Abwalmungen sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Das Niederschlagswasser ist vor Ort flächig über belebte Bodenzonen zu versickern. Hiervon sind die direkt an der Straße Wülpensand bis zur Hausnummer 23, Flurstück 1789 der Gemarkung Rissen und die Gebäude an der Straße Flerrentwiete ausgenommen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
Der Bebauungsplan Stellingen 65 für den Geltungsbereich
der Bundesautobahn A7 zwischen der Kieler Straße im
Süden und der Güterumgehungsbahn im Norden (Bezirk
Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Kieler Straße – über die Flurstücke 4326 und 3948, Westgrenzen
der Flurstücke 3946 und 3944, über das Flurstück
4326, Westgrenze des Flurstücks 4326, über die Flurstücke
4326, 2732 (Wördemanns Weg), 97 (Olloweg), 4127 und 3336
(Bundesautobahn), Westgrenze des Flurstücks 3336, über die
Flurstücke 2243, 2270, 2243, 2246 und 2350 der Gemarkung
Stellingen – Güterumgehungsbahn – über das Flurstück 4321,
Ostgrenzen der Flurstücke 4102 und 4321, über das Flurstück
4105, Ostgrenze des Flurstücks 4321, über das Flurstück 4105,
Ostgrenze des Flurstücks 4321, über das Flurstück 4105, Südgrenze
des Flurstücks 4105, über die Flurstücke 2084 bis 2057
und 168 bis 159 der Gemarkung Stellingen – Wördemanns
Weg – Theodor-Schäfer-Damm – Südgrenze des Flurstücks
4314 (Theodor-Schäfer-Damm), Ostgrenzen der Flurstücke
4236, 4076 und 3468, über das Flurstück 3468 der Gemarkung
Stellingen.
technHerstellDatum
2017-02-07
erstellungsMassstab
1000
texte
[§ 2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende
Vorschrift:
Auf der privaten Grünfläche (Dauerkleingärten) ist innerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche ein Vereinsheim
zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 1 für das Plangebiet Hübbesweg — Hammer Landstraße — Wichernsweg — Droopweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 126) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-16
texte
[§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1549, 144, 248 und 161 der Gemarkung Hamm-Marsch an den Droopweg und für den Anschluß der Flurstücke 351, 352, 354 und 355 an den Wichernsweg eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 7 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 126]
Der Bebauungsplan Allermöße 21 / Billwerder 15 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg — über die Flurstücke 1721, 1244, 1722, 1238, 1723, 2265 und 963, Südgrenzen der Flurstücke 950, 1326, über die Flurstücke 1680 und 925 der Gemarkung Allermöhe — über die Flurstücke 2401 und 2400, Nordgrenze des Flurstücks 2401, über das Flurstück 953 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-29
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung der Wohnbauflächen sind noch v/eitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.2 | Der Abstand zwischen gegenüberliegenden Wänden mit notwendigen Fenstern kann bei Wohngebäuden bis zu 2 Vollgeschossen auf 12 m, bei Wohngebäuden mit 3 Vollgeschossen auf 15 m verringert werden, sofern im Bereich der nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen einseitig eine Traufhöhe von 4,5 m nicht überschritten wird.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.4 | Für die viergeschossige Bebauung kann ein weiteres Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächen zugelassen werden, wenn im Erdgeschoß Garagen untergebracht werden.][§2 Nr.5 | Es kann eine Erhöhung bis zu den in Klammern gesetzten Zahlen der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.6 | Wenn eine ausreichende Belichtung für die Aufenthaltsräume der Wohngebäude gesichert ist, können innerhalb der Einfamilienhaus-Gebiete eingeschossige Kellerersatzräume in den Abstandsflächen zugelassen werden. Der Mindestabstand zum zugehörigen Wohngebäude soll dabei 3 m betragen; soweit in den gegenüberliegenden Wänden Öffnungen vorhanden sind, ist ein Mindestabstand von 5 m erforderlich. Die Mindesttiefe der Abstandsflächen zwischen Wänden mit notwendigen Fenstern des Wohngebäudes und der Kellerersatzgebäude soll 1,5 H bezogen auf die Wandhöhe des Kellerersatzgebäudes betragen.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschossen für die Überbauungen der Parkanlagen im Verlauf der Fleetzonen und der Straßenverkehrsflächen wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.8 | Die Gebäude sind an das im Plan festgesetzte Heizkraftwerk anzuschließen, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind.][§2 Nr.10 | Auf den nicht überbaubaren, an den Wasserflächen liegenden Grundstücksteilen, sind Mauern, Wände und sonstige bauliche Einfriedigungen sowie — gemessen in einer Entfernung von 5 m von der Grundstücksgrenze — Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) nicht zulässig. Ausnahmen für freiwachsende oder geschnittene Hecken können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Auf Stellplatzanlagen sind 10% der Fläche mit Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß der Versorgungsfläche (Sonden — HGW) an die nördlich geführte Wohnsammeistraße eine Überfahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Gehwegüberfahrten zum Nettelnburger Landweg sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie über die nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 611]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 3 für das Plangebiet Baben de Heid — Kielkoppel — Kittelweg — Am Hegen — Ostgrenzen der Flurstücke 2451 und 2448 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Müssenkamp — Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2461 sowie Südgrenzen der Flurstücke 2460, 2459 und 2456 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Aumühler Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-11
wurdeGeaendertVonPlan
[Verbundener Plan: Rahlstedt46]
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig.][§2 Nr.5 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.6 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§3 Absatz 3, 4 Absatz 3 und 8 Absatz 3 sowie die Baupolizei Verordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf, Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-k).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 18 für den Geltungsbereich Polarweg — Saseler Straße — Schierenberg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-07
texte
[§2 Nr.1 | Im Gebiet geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein. Bei Bauten gleicher Geschoßzahl sind die Traufhöhen einander anzugleichen.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Stellflächen für Kraftfahrzeuge auf den Flurstücken 186 bis 190 der Gemarkung Meiendorf an die von der Saseler Straße abzweigende Erschließungsstraße und auf den Flurstücken 2488 sowie 159 bis 161 der Gemarkung Meiendorf an den Polarweg Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 30 für den Geltungsbereich nordwestlich des Berner Heerwegs (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Berner Heerweg — Westgrenze des Flurstücks 4218, über die Flurstücke 4218, 4214, 4213, 3375 (Berner Au) und 3748, Nordgrenze des Flurstücks 3748, über das Flurstück 3748, Nordgrenzen der Flurstücke 3748 und 3749, Nordwestgrenze des Flurstücks 3891 (Deepenhorngraben), West- und Nordgrenze des Flurstücks 3745, über die Flurstücke 318 (Berner Gutsweg), 4445, 3769 und 3770, Ostgrenze des Flurstücks 3770 der Gemarkung Farmsen — Berner Heerweg — Südwestgrenze des Flurstücks 1877, Südgrenze der Flurstücke 3743 und 3746, über das Flurstück 380 der Gemarkung Farmsen.
technHerstellDatum
2016-01-28
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind in den Dachgeschossen der Gebäude Aufenthaltsräume unzulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, unzulässig. Der Bau von Kellergeschossen ist ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Wohn- und Schlafräume sind auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen und auf der mit „(b)" bezeichneten Fläche an den südlichen Giebeln nur in den unteren beiden Vollgeschossen zulässig. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen in den in Satz 1 vorgeschriebenen Bereichen nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Garagen sind unzulässig. Auf der mit „(b)" bezeichneten Fläche sind Stellplätze auf den nicht überbaubaren Teilen der Baugrundstücke unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Mit Ausnahme der Stellplätze im Straßenraum sind Stellplatzanlagen mit Hecken zu umfassen. Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sowie auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für je 150 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für Anpflanzungsgebote sind Standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahrwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen][§2 Nr.11 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sollen Deepenhorngraben und Berner Au renaturiert werden; die Flächen beiderseits der neuen Bachläufe sollen im Zusammenhang mit den angrenzenden Flächen naturnah umgestaltet werden. Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist ein von Laubgehölzen geprägter Übergang zur angrenzenden Waldfläche zur Schaffung eines Saumbiotops anzulegen.][§2 Nr.12 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Fernwärmeversorgungsnetz nicht besteht, können Feuerstätten für leichtes Heizöl, sowie gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
Der Bebauungsplan Wandsbek 46 für den Geltungsbereich Wandsbeker Königstraße — Wandse — Litzowstraße — Kattunbleiche — Hinterm Stern — Königsreihe (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 505) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-08
texte
[§2 Nr.1 | Auf dem Flurstück 954 der Gemarkung Wandsbek kann eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um jeweils zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse der Fernsehempfang in der Umgebung nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]