BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_d2424ff0-cdbe-4b23-b724-b453b56e646c

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    • XPLAN_BP_PLAN_d2424ff0-cdbe-4b23-b724-b453b56e646c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen1
    xpPlanDate
    • 1963-05-10
    name
    • Othmarschen1
    internalId
    • 598cbdc4-3066-4c99-8329-504572ebb710
    technHerstellDatum
    • 2016-06-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Baugrundstücke im Wohngebiet müssen zwischen der Elbchaussee und der hintersten Baugrenze mindestens 30,0 m breit sein. Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden. Die Frontlänge der Wohngebäude darf 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücks nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m und zwischen mehreren Wohngebäuden auf einem Baugrundstück Abstände von mindestens 20,0 m einzuhalten.][§2 Nr.2 | Reihenhäuser sind unzulässig. Bei der Gaststätte beträgt die höchstzulässige Traufhöhe 7,5 m. Bei zweigeschossigen Wohngebäuden dürfen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein. Im Wohngebiet sind Gewerbebetriebe jeglicher Art und Werbeanlagen unzulässig.][§2 Nr.3 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die unbebauten Flächen innerhalb der Baugrenzen sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, es sei denn, daß nach der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) die natürliche Landschaft erhalten bleiben soll. Ausgenommen sind die erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht werden, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.5 | Als Einfriedigungen sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sie einem besonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.][§2 Nr.6 | Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge sind in Vorgärten und Bauwichen unzulässig. Kellergaragen sind beiderseits der Elbchaussee nur zulässig, soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-05-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8a5e0ad3-7ece-4ffb-9165-a9349f47b6ff]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d266b3c3-b20b-4de3-9c71-a334f618e957

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d266b3c3-b20b-4de3-9c71-a334f618e957
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D45A-1
    xpPlanDate
    • 1958-04-11
    name
    • D45A-1
    internalId
    • 9addb9fd-8fae-4dc3-ad7e-84a941780bba
    technHerstellDatum
    • 2016-06-21
    texte
    • [Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die Beheizungsanlagen der erdgeschossigen Garagen (GaE) sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Russ belästigt wird.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu erhalten.][Nr. 4.4 | Die Strassenhöhen werden jeweils auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-04-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_960419e0-8194-4842-80a1-d4cb66d69371]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2687113-f86a-42ae-ba45-a4cc5c7a8e7c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d2687113-f86a-42ae-ba45-a4cc5c7a8e7c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d2687113-f86a-42ae-ba45-a4cc5c7a8e7c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB899
    xpPlanDate
    • 1960-10-25
    name
    • TB899
    internalId
    • 9371fb78-5972-40cd-bd38-7e94c6ddf7ce
    beschreibung
    • Sülldorfer Kirchenweg (Fruchtweg - Sülldorfer Landstraße)
    technHerstellDatum
    • 2017-11-17
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 225]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-25
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_164ea0cc-9dd8-494c-8a22-1b46adeb4049]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2747a1f-73a5-4061-998b-725eb5aa4d36

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d2747a1f-73a5-4061-998b-725eb5aa4d36
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d2747a1f-73a5-4061-998b-725eb5aa4d36
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt132
    xpPlanDate
    • 2026-02-18
    name
    • Rahlstedt132
    internalId
    • d7438b83-c012-4381-8097-d76e73dcae8b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 132 für den Geltungsbereich südlich der Stellau, östlich und westlich der Amtsstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 798 - Amtsstraße - Nordgrenze und über das Flurstück 722 (Stellau) - Ostgrenzen der Flurstücke 722 und 2854 - über die Flurstücke 2854, 1984 und 1983 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1982 - Amtsstraße - Südgrenze des Flurstücks 1864 - über das Flurstück und Westgrenze des Flurstücks 1864 - über das Flurstück 1863 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 798 - über die Flurstücke 7060, 1859, 4648 (Klettenstieg), 6092, 1857, 1856, 1855, 6091, 5787 und 1852 - West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1852 - über das Flurstück 798 (Stellau) der Gemarkung Alt-Rahlstedt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr. 1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr. 2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr. 3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege und ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6), möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr. 4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 5 | Für Terrassen kann die festgesetzte Grundfläche um 30 m² als Höchstmaß überschritten werden.][§2 Nr. 6 | Innerhalb der privaten Grünflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 BauNVO unzulässig. Notwendige Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung und notwendige Zufahrten bleiben hiervon unberührt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr. 7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr. 8 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen gilt: Es sind standortgeeignete heimische Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr. 9 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgeeignet zu begrünen. Ausnahmen bei wohnungsbezogenen Terrassen und ebenerdigen Stellplätzen sind möglich.][§2 Nr. 10 | In dem allgemeinen Wohngebiet westlich der Amtsstraße sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr. 11 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist auf den privaten Grundstücken zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2026-02-18
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d6824a94-1031-4106-88f4-8b1ba6280b38]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2af06d4-b099-4f37-bc0c-430aa3f42257

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d2af06d4-b099-4f37-bc0c-430aa3f42257
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d2af06d4-b099-4f37-bc0c-430aa3f42257
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese36
    xpPlanDate
    • 2006-05-04
    name
    • Blankenese36
    nummer
    • 36
    internalId
    • 877e11c5-22e5-43ce-9bd9-f5b494b27344
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 36 im Geltungsbereich zwischen Strandweg und Falkentaler Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Falkentaler Weg – Nordgrenze des Flurstücks 1232 – über das Flurstück 1233 – Ost- und Nordostgrenze des Flur- stücks 1233 – Ostgrenzen der Flurstücke 1233 und 1641 – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1211 – Nord- und Ost- grenze des Flurstücks 1208 – über die Flurstücke 2245 (Strandweg) und 2275 – Südgrenze des Flurstücks 2275 – Westgrenzen der Flurstücke 2275 und 1984 der Gemarkung Blankenese – Strandweg.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | 1. In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper, die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschossausbau.][§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten gelten folgende Anforderungen:][§2 Nr.4.1 | Dächer von Wohngebäuden sind nur mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 60 Grad zulässig. Staffelgeschosse sind unzulässig. Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Flurstücks 2160 der Gemarkung Blankenese sind Gebäude mit Flachdächern zulässig.][§2 Nr.4.2 | Aufgeständerte Gebäude und Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.4.3 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§2 Nr.4.4 | Verglaste Fassaden dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.4.5 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden. Bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.4.6 | Flutschutzmauern sind zulässig, wenn diese in Zusammenhang mit den Gebäuden errichtet werden.][§2 Nr.5 | Für die festgesetzten Bäume und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.7 | Für die an öffentliche Wege angrenzenden Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig angeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.8 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserund luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze sind mit Hecken oder dichtwachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grünflächen sind bauliche Anlagen unzulässig.][§2 Nr.11 | An der Straße Strandweg ist die Errichtung von ebenerdigen Stellplätzen nur auf den in der Planzeichnung gekennzeichneten Flächen zulässig. Garagen und Carports sind auf diesen Flächen unzulässig.][§2 Nr.12 | Das Niederschlagwasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-05-04
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, geändert am 22.04.1993]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2dfb44aa-05b2-4098-b659-522d47b9534e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2b73150-2ae1-48b7-aa50-21330be32e57

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d2b73150-2ae1-48b7-aa50-21330be32e57
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d2b73150-2ae1-48b7-aa50-21330be32e57
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB466
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB466
    internalId
    • 7f39e4f4-59e3-4d28-be22-ed6449ecafd8
    beschreibung
    • Heußweg - Stresemannallee
    technHerstellDatum
    • 2016-09-21
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 302, 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_13925906-2ef0-4ac4-bb0b-776cce0c201d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2c562b1-23d6-4673-8e3a-2f14f3d1f1f0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d2c562b1-23d6-4673-8e3a-2f14f3d1f1f0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d2c562b1-23d6-4673-8e3a-2f14f3d1f1f0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt16
    xpPlanDate
    • 1990-06-26
    name
    • Bergstedt16
    internalId
    • 558d02f3-1b7d-412f-baea-d8cdf7465a3a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergstedt 16 für den Geltungsbereich zwischen Bredeneschredder/Bergstedter Chaussee/Volksdorfer Damm und Stüffel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bredeneschredder — Westgrenze des Flurstücks 2705 der Gemarkung Bergstedt — Volksdorfer Damm — Stüffel — Osterkampstieg — über die Flurstücke 1626 und 2539, Südgrenze des Flurstücks 2540, über die Flurstücke 2181 und 2413, Südgrenze des Flurstücks 1385 der Gemarkung Bergstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Entlang des Volksdorfer Damms sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten darf die Dachneigung nicht weniger als 30 Grad betragen; Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Bei giebelständigen Gebäuden sind unterschiedliche Drempelhöhen unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten darf die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens nicht höher als 80 cm über Gehweg liegen.][§2 Nr.5 | Am Osterkampstieg sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Wohngebäuden in rotem Ziegelmauerwerk auszufuhren.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)", „(B)" und „(C)" bezeichneten Friedhofsflächen sind nur Stellplätze sowie Gebäude für friedhofsbezogene Nutzungen (z.B. Kapelle, Friefhofsverwaltung, Betriebs- und Sozialräume) zulässig, und zwar auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche bis zu einer Gebäudehöhe von 37,1 m über Normalnull, auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche bis zu einer Gebäudehöhe von 42,4 m über Normalnull und auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche bis zu einer Gebäudehöhe von 38,3 m über Normalnull.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten einheimischen Arten vorzunehmen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.10 | Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich der nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-06-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_985cd590-ffa0-4cc5-8b06-ec5921dbb7aa]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2cc56ae-1e75-428b-83b8-12858ef4a7ad

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    • XPLAN_BP_PLAN_d2cc56ae-1e75-428b-83b8-12858ef4a7ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen66
    xpPlanDate
    • 2019-08-09
    name
    • Ottensen66
    internalId
    • f2a6af9c-e739-46f0-9dc0-e8fbf41e779d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 66 für den Geltungsbereich zwischen der S-Bahn-Trasse Hamburg – Wedel, dem Hohenzollernring und der Friedensallee (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenzen der Flurstücke 5416 und 5465, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5418, Westgrenze des Flurstücks 4062 (Bahnanlagen) der Gemarkung Ottensen – Bahnanlagen – Hohenzollernring – Friedensallee.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen. Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet „GE1“ der Handel mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Kraftfahrzeug- und Motorradzubehör zulässig, wenn dieser im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten und in den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist), sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 und § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten „GE1“, „GE1a“, „GE2“, „GEe1“ und „GEe2“ sowie in den Mischgebieten dürfen die festgesetzten Grundflächenzahlen durch in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.6 | In dem Gewerbegebiet „GEe3“ darf die festgesetzte GRZ durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,85 überschritten werden.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen die festgesetzten Grundflächenzahlen durch in § 19 Absatz 4 Satz 3 der Baunutzungsverordnung bezeichnete Anlagen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA16“ sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten dürfen oberhalb von als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschossen keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den Mischgebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m und durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m zulässig. Auskragungen über öffentlichen Straßenverkehrsflächen müssen eine lichte Höhe von mindestens 4 m einhalten.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluss der Flurstücke 5486, 5488, 5489, 5490, 5491, 5499, 5500, 5502, 5504 und 5508 eine Zufahrtsstraße anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Versorgungsträger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Versorgungsträger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Die festgesetzten Fahrrechte im Baugebiet „GE1“ umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluss der Flurstücke 5461, 5462 und 5464 eine Zufahrtsstraße anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Gehrecht im Baugebiet „MI2“ umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA3“ sowie „WA5“ bis „WA16“ und in den Mischgebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.16 | Entlang der Friedensallee und des Hohenzollernrings sowie an den mit „(C)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen sind die Wohn- und Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu behandeln. Für Schlafräume an lärmzugewandten Gebäudeseiten, die durch Verkehrslärm betroffen sind, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | An den mit „(D)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.18 | An den mit „(E)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an der lärmabgewandten Gebäudeseite oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt eine Pegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugeordneten Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.19 | An den mit „(F)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen südlich der S-Bahn sind Schlafräume nach Süden zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Eine Ausrichtung von Schlafräumen zu der lärmzugewandten Seite nach Norden ist zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu behandeln.][§2 Nr.20 | In den Gewerbegebieten „GE1“ und „GE1a“ sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche ein Emissionskontingent Lek nach DIN 45691 von 63 dB(A) tagsüber und 48 dB(A) nachts nicht überschreiten. Einsichtnahme der DIN 45691: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Altona, Bezugsquelle der DIN 45691: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.21 | In dem Gewerbegebiet „GEe1“ sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche ein Emissionskontingent Lek nach DIN 45691 von 57 dB(A) tagsüber und 42 dB(A) nachts nicht überschreiten.][§2 Nr.22 | In dem Gewerbegebiet „GEe2“ sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche ein Emissionskontingent Lek nach DIN 45691 von 58 dB(A) tagsüber und 43 dB(A) nachts nicht überschreiten.][§2 Nr.23 | In dem Gewerbegebiet „GEe3“ sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, die im Sinne des § 6 der Baunutzungsverordnung das Wohnen nicht wesentlich stören.][§2 Nr.24 | Zwischen den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Flächen der allgemeinen Wohngebiete „WA14“, „WA15“ und „WA16“ und den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Flächen des Gewerbegebiets „GE2“ sind geschlossene Gebäudeabschlusswände und entkoppelte Bodenplatten herzustellen.][§2 Nr.25 | In den mit „(2)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete „WA10“, „WA11“, „WA14“, „WA15“ und „WA16“ darf die Wohnnutzung erst aufgenommen werden, wenn entweder die mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen in den allgemeinen Wohngebieten „WA14“, „WA15“ und „WA16“ vollständig realisiert wurden oder die mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen in dem Gewerbegebiet „GE2“ entlang der Grenze zwischen den allgemeinen Wohngebieten „WA14“, „WA15“ und „WA16“ und dem Gewerbegebiet „GE2“ vollständig realisiert wurden.][§2 Nr.26 | In dem Gewerbegebiet „GE2“ darf die gewerbliche Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn der mit „(3)“ bezeichnete Baukörper vollständig und die mit „(4)“ bezeichneten Baukörper in einer Höhe von mindestens drei Geschossen errichtet worden sind.][§2 Nr.27 | Entlang der mit „A“ bezeichneten Fassade an der östlichen Gebäudeseite im Gewerbegebiet „GE2“ sind keine Öffnungen von Produktions- oder Werkstatträumen zulässig.][§2 Nr.28 | An den mit „B“ bezeichneten Fassaden sind zu öffnende Fenster nur zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu behandeln.][§2 Nr.29 | Bei einer Wohnnutzung sind an der östlichen Gebäudeseite der im allgemeinen Wohngebiet „WA4“ festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche an dem mit „B1“ bezeichneten Fassadenabschnitt im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss vor den zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Soll der mit „B1“ bezeichnete Fassadenabschnitt geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden.][§2 Nr.30 | In den mit „(G)“ bezeichneten Gebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), eingehalten werden und der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahme der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Altona, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.31 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.32 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter als Einzelbaum, als Baumgruppe oder als Baumreihe erhalten bleibt. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden.][§2 Nr.33 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindesten 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm aufweisen, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Im Kronenbereich der festgesetzten Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.34 | In den im Folgenden bezeichneten allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten, Gewerbegebieten und eingeschränkten Gewerbegebieten sind jeweils mindestens folgende Baumanpflanzungen vorzunehmen:][§2 Nr.34.1 | im „WA12“, „MI1“ und „GEe2“ ein Baum,][§2 Nr.34.2 | im „WA8“, „WA10“, „WA13“, „WA16“ und „GE1a“ zwei Bäume,][§2 Nr.34.3 | im „WA5“ und „WA9“ drei Bäume,][§2 Nr.34.4 | im „WA1“ und „WA15“ vier Bäume,][§2 Nr.34.5 | im „WA11“ und „GE2“ fünf Bäume,][§2 Nr.34.6 | im „WA2“ sechs Bäume,][§2 Nr.34.7 | im „WA14“ acht Bäume, davon vier großkronige Bäume,][§2 Nr.34.8 | im „GEe3“ neun Bäume, davon sechs Bäume auf der in der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzten Fläche sowie][§2 Nr.34.9 | im „WA7“ zehn Bäume.][§2 Nr.35 | Die Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind zu begrünen. Notwendige Zufahrten und Zugänge sind zulässig. Fahrradstellplätze und Standplätze für Abfallbehälter können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie jeweils die Gestaltung des Vorgartens und das städtebauliche Ortsbild im Sinne des Erhaltungsbereiches nicht beeinträchtigen.][§2 Nr.36 | Ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen aus nicht einsehbar sind.][§2 Nr.37 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA16“, in den Mischgebieten „MI1“ bis „MI3“ sowie in den Gewerbegebieten „GEe1“ bis „GEe3“ und „GE2“ sind die Dachflächen von Neubauten mit einer Neigung bis zu 20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die für Terrassen, Wege, technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen, Anlagen der Be- und Entlüftung oder notwendige Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.][§2 Nr.38 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und auf anderen unterirdischen Gebäudeteilen sind, mit Ausnahme befestigter Flächen (zum Beispiel Terrassen, Wege, Kraftfahrzeug- oder Fahrradstellplätze), mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, ist ein mindestens 100 cm starker durchwurzelbarer Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.39 | Im Plangebiet sind an geeigneten nach Osten ausgerichteten Gebäudefassaden folgende Vogelnist- und Fledermauskästen anzubringen und dauerhaft zu unterhalten:][§2 Nr.39.1 | zehn einzeln angeordnete Nistkästen für Nischenbrüter,][§2 Nr.39.2 | vier Gruppen mit je fünf Nistplätzen für Mauersegler,][§2 Nr.39.3 | vier Gruppen mit je drei Koloniekästen für Haussperlinge sowie][§2 Nr.39.4 | zehn einzeln angeordnete Fledermauskästen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2015-02-26
    auslegungsStartDatum
    • 2018-02-19
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2016-09-08
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-08-09
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    erschliessungsVertrag
    • Ja
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e91a3384-f1f7-4e0e-9bdb-344cb7cd767c]
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2ebaa74-056d-4796-a002-e79020e42ea6

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    • XPLAN_BP_PLAN_d2ebaa74-056d-4796-a002-e79020e42ea6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt16_Altona-Nord13
    xpPlanDate
    • 1992-03-31
    name
    • Altona-Altstadt16_Altona-Nord13
    internalId
    • bd45a135-deba-4c81-99b6-691db365d07b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 16/Altona-Nord 13 für den Geltungsbereich westlich Holstenplatz/beiderseits Holstenstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 206,207) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Außerdem werden Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124), Tankstellen sowie Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Industriegebiet „Brauerei-, Gär- und Lagerkeller" sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe und Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen und Lärmemissionen fiir die Umgebung verursachen, unzulässig.][§2 Nr.4 | Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die zur Holstenstraße und zum Holstenplatz gerichteten Außenwände von Gebäuden mit Ziegeln zu verblenden. Für die nicht zu den Straßen gerichteten Außenwände sind Ziegel oder heller Putz zu verwenden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets darf die Dachneigung von Gebäuden 30 Grad nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Für die Fassade des Gär- und Lagerkellers ist eine senkrechte Gliederung zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets und auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche des Industriegebiets kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der Baulinien durch Erker in den Obergeschossen kann bis zu 1,5 m zugelassen werden, wenn eine Höhe von mindestens 2,5 m über Gelände eingehalten wird.][§2 Nr.9 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Holstenstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 206,207]
    plangeber
    • [Name: 206/207]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c46c5fa0-f122-4074-bac1-0eed0a024827]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSAltona-Altstadt|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d2f62371-d5d4-4af7-b127-d8f798919c87

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d2f62371-d5d4-4af7-b127-d8f798919c87
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    • XPLAN_BP_PLAN_d2f62371-d5d4-4af7-b127-d8f798919c87
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld11
    xpPlanDate
    • 1968-07-01
    name
    • Bahrenfeld11
    internalId
    • f4a74689-e714-4851-9a82-686cce22804e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 11 für den Geltungsbereich Theodorstraße - Westgrenze des Flurstücks 2394, Südgrenzen der Flurstücke 2396 und 2398 der Gemarkung Bahrenfeld - Theodorstraße - Bahrenfelder Chaussee - Silcherstraße - Von-Sauer-Straße - Osdorfer Weg (Bezirk Alona, Ortsteil 215) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-30
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn „Westliche Umgehung Hamburg" und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden im Allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 2404 und 946 der Gemarkung Bahrenfeld ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    plangeber
    • [Name: 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-01
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6060c86e-bba1-4ab9-8900-72d803dfad33]
    planArt
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung