BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_d7ee3379-0d5a-46f8-a84d-423620768db7

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    • XPLAN_BP_PLAN_d7ee3379-0d5a-46f8-a84d-423620768db7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenbek2
    xpPlanDate
    • 1965-04-09
    name
    • Langenbek2
    internalId
    • 7f35d478-a399-47bc-bd7e-11d78c7d1d12
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenbek 2 für das Plangebiet Am Rotberg — Ronneburger Kirchweg — Grenze der Gemarkung Langenbek — Westgrenze des Flurstücks 161 sowie Südgrenzen der Flurstücke 844 und 843 der Gemarkung Langenbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 707) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 707]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-04-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2b8b70e0-d41b-4348-8127-d72764a53d5d]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d80f440e-7ce0-42c3-a617-ad5d868e2c52

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    • XPLAN_BP_PLAN_d80f440e-7ce0-42c3-a617-ad5d868e2c52
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord27
    xpPlanDate
    • 1969-05-20
    name
    • Barmbek-Nord27
    internalId
    • be1fa409-13ac-4792-be73-fb8535a40726
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 27 für den Geltungsbereich Hellbrookstraße zwischen Detmerstraße und der Ostgrenze des Flurstücks 1615 einschließlich der Teile angrenzender Flurstücke der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-23
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-05-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c5d88991-ee74-4391-805a-7a83017371c8]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d83651c2-2d49-4cd3-9a11-918b253cd81a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d83651c2-2d49-4cd3-9a11-918b253cd81a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d83651c2-2d49-4cd3-9a11-918b253cd81a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB541
    xpPlanDate
    • 1960-06-21
    name
    • TB541
    internalId
    • 01e11ec3-32ca-499c-b958-62a680ca6c8f
    beschreibung
    • Martinistraße - Curschmannstraße - Breitenfelder Straße - Löwenstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 402]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-06-21
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d295a31e-7c81-4ae2-91a9-5cfa1acfa0d4]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d83bd9c1-54e3-459d-9e55-ccef5e7a1bf4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d83bd9c1-54e3-459d-9e55-ccef5e7a1bf4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d83bd9c1-54e3-459d-9e55-ccef5e7a1bf4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt50
    name
    • Hamburg-Altstadt50
    internalId
    • 228f6ab4-c657-4cbe-b2b0-ad9cad6b54d6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 50 für den Geltungsbereich beiderseits der Domstraße zwischen Nikolaifleet und Domplatz (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: über das Flurstück 890 (Nikolaifleet) der Gemarkung Altstadt Süd – Trostbrücke – Neß – Brodschrangen – Dornbusch – Rolandsbrücke – Große Reichenstraße – Domstraße – Alter Fischmarkt – Große Reichenstraße – Domstraße – Willy-Brandt-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2024-04-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 22 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Die festgesetzten Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Ausnahmsweise kann diese Fläche weniger als 12m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine gleichwertige vitale Wurzelentwicklung gewährleisten. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1m betragen.][§2 Nr. 22. | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Die festgesetzten Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Ausnahmsweise kann diese Fläche weniger als 12 m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine gleichwertige vitale Wurzelentwicklung gewährleisten. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 23.1.1. | mindestens 50 cm auf Dächern von Gebäuden mit einer als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhe von 7,5m und 8,0m über NHN,][§2 23.1.1. | mindestens 50 cm auf Dächern von Gebäuden mit einer als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhe von 7,5m und 8,0m über NHN,][§2 26 | Die Beleuchtung von Außen- und Werbeanlagen ist nur mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur bis maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen und staubdicht auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen oder Gehölze ist unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
    satzungsbeschlussDatum
    • 2024-12-05
    inkrafttretensDatum
    • 2024-12-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_156d4846-967e-4b05-82b7-d223ffb3bb55][XPLAN_BP_BEREICH_8a12b4ae-ee9c-4521-9b65-397faf65e0fd]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d843fa94-b253-44f5-b24b-0b21f088c318

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d843fa94-b253-44f5-b24b-0b21f088c318
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d843fa94-b253-44f5-b24b-0b21f088c318
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf20
    xpPlanDate
    • 1985-10-22
    name
    • Tonndorf20
    internalId
    • 6c7fc864-aa4d-4063-8dcf-1497318362af
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 20 für den Geltungsbereich Wilsonstraße — Rahlaukamp — Westgrenzen der Flurstücke 1274 und 1275 der Gemarkung Tonndorf — Steenmoor — West- und Nordgrenze des Flurstücks 2327, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2393 der Gemarkung Tonndorf — Martensallee — Rahlaukamp — Ellerneck — Südgrenze des Flurstücks 1190 der Gemarkung Tonndorf — Roterlenweg — Köpenicker Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Lagerplätze unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Tankstellen ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-10-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_786cdfb8-c23e-4bc0-bfa5-7353542b5c45]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Tonndorf20 1. Aenderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d8599a23-b449-4bcf-bd2b-1aedb0538f37

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d8599a23-b449-4bcf-bd2b-1aedb0538f37
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d8599a23-b449-4bcf-bd2b-1aedb0538f37
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen29
    xpPlanDate
    • 1965-08-17
    name
    • Schnelsen29
    internalId
    • 6261677f-7dc6-4aa2-b7ed-8b15c140c472
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 29 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Südgrenze des Flurstücks 788 über die Flurstücke 787 und 789 der Gemarkung Schnelsen bis zur Oldesloer Straße — Oldesloer Straße vom Büttskamp bis zur Nordgrenze des Flurstücks 3340 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-08-17
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eaf51716-13f8-4fee-953f-0357f2a87000]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Schnelsen48|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d87b34fb-8c82-48e4-8a8c-44758c20228d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d87b34fb-8c82-48e4-8a8c-44758c20228d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d87b34fb-8c82-48e4-8a8c-44758c20228d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld44
    xpPlanDate
    • 1987-02-24
    name
    • Bramfeld44
    internalId
    • 9a4cbb44-6534-44e6-a933-fbe98db2f1c4
    technHerstellDatum
    • 2016-02-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem als Erhaltungsbereich bezeichneten Gebiet bedürfen aus den in § 39 h Absatz 3 Nummern 1, 2 und 3 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründen der Abbruch, der Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 20. September 1983 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 221) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll, 1. weil sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt, 2. weil sie von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist oder 3. um in dem Gebiet die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, wenn dies aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Erdgeschoß, nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Staffelgeschosse sind nur bei viergeschossigen Gebäudeteilen zulässig. Sie sind an der Vorder- und Rückseite sowie an den freistehenden Giebeln um mindestens 1 m zurückzusetzen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Bramfelder Chaussee und im reinen Wohngebiet zwischen Bramfelder Chaussee und Insterburger Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§3 Nr.1 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für Außenwände der Gebäude darf nur verputztes Mauerwerk verwendet werden.][§3 Nr.2 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es sind nur Dächer mit einer Neigung bis zu 6 Grad zulässig.][§3 Nr.3 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Fenster, Terrassentüren und Haustüren sind bei Erneuerungen so auszubilden, daß das Gesamtbild der Anlage nicht beeinträchtigt wird. Für Fensterrahmen und Terrassentüren sind weiße Farben zu verwenden. Für Haustüren innerhalb einer Gebäudezeile ist nur ein einheitlicher Farbton zulässig.][§3 Nr.4 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bei den Reihenhäusern dürfen seitliche Sicht- und Windschutzwände sowie Pergolen von Terrassen eine Tiefe von 2 m, gemessen von der Gebäudewand, nicht überschreiten. Sie sind in Material, Form und Farbe jeweils für eine zusammenhängende Zeile einheitlich auszuführen.][§3 Nr.5 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Wetterschutzdächer über Hauseingangstüren sind nur aus farblosem durchsichtigen Drahtspiegelglas auf Stahlkonstruktion in Hauseingangsbreite als Auskragung bis 1,2 m ohne Stützen jeweils fiir eine Gebäudezeile einheitlich zulässig.][§3 Nr.6 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die äußere Farbgestaltung von baulichen Anlagen sowie von Gliederungselementen (zum Beispiel Mauervorsprüngen, Tür- und Fenstereinfassungen) ist in Anpassung an die vorherrschende Gestaltung vorzunehmen.][§3 Nr.7 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Metallteile von Geländern, Balkonen, Vordächern und Sohlbankabdeckungen sind nur in weißer Farbe zulässig.][§3 Nr.8 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Außenliegende Jalousien, Fensterläden oder Markisen sind unzulässig.][§3 Nr9 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Auf den nicht überbaubaren Flächen des reinen Wohngebiets müssen — außerhalb eines 2 m breiten Streifens um die Gebäude — vorhandene Rasenflächen, Bäume, Strauchgruppen und Fußwege erhalten werden, soweit nicht Kinderspielplätze, Stellplätze für Kraftfahrzeuge oder Sammelplätze für Müllgefäße angelegt werden. Die im Bebauungsplan dargestellten Fußwege sind für die Allgemeinheit auf Dauer zu erhalten.][§3 Nr.10 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Abweichend von Nummer 9 dürfen bei den zweigeschossigen Reihenhäusern (Duplexhäusern) sowie bei den sechsgeschossigen Gebäudeteilen auf der Süd- oder Westseite Terrassen bis zu einer Tiefe von 7 m angelegt werden.][§3 Nr.11 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bäume und Strauchgruppen sind zu erhalten; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§3 Nr.12 | Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Einfriedigungen sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1987-02-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_296ec801-f8b5-46d5-9796-5fbb3161f53e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d8a28785-7d0b-4534-9717-72eb6bdec4a4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d8a28785-7d0b-4534-9717-72eb6bdec4a4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d8a28785-7d0b-4534-9717-72eb6bdec4a4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt6
    xpPlanDate
    • 1970-04-03
    name
    • Hamburg-Altstadt6
    internalId
    • f78124e5-df34-4fd8-86bd-0b61474e063e
    technHerstellDatum
    • 2014-10-08
    texte
    • [§2 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-04-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c29e30c-64b1-4e7a-8008-1fd6385ed568]
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d8af0569-4ff3-4687-b118-505f8009d2be

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    • XPLAN_BP_PLAN_d8af0569-4ff3-4687-b118-505f8009d2be
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf5
    xpPlanDate
    • 1965-09-24
    name
    • Volksdorf5
    internalId
    • 4f5d443a-67f4-4960-b082-80b32afa99d5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Volksdorf 5 für das Plangebiet Im Alten Dorfe — Eulenkrugpfad — Westgrenze des Flurstücks 2751 und Nordgrenze des Flurstücks 2705 der Gemarkung Volksdorf — Waldredder — Eulenkrugstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet am Eulenkrugpfad sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen und Lagerhäuser, unzulässig.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrten sind für die Nutzung der Flurstücke 1481, 3146, 2652 und 2653 sowie 1706, 202, 2124, 1638 und 1639 der Gemarkung Volksdorf bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlagen zu schaffen sind. Herrichtung, Unterhaltung, Beleuchtung und Reinigung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-k).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-09-24
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5be1f664-647d-4c50-9963-f57ce71221fd]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d8cba2fb-e7ec-49e1-83bd-9b8444e2c540

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    • XPLAN_BP_PLAN_d8cba2fb-e7ec-49e1-83bd-9b8444e2c540
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf16-Lohbruegge31(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2012-06-21
    name
    • Bergedorf16-Lohbruegge31(1Aend)
    internalId
    • 4d406a19-a2bf-441d-a74f-55a196120603
    technHerstellDatum
    • 2017-06-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 16/Lohbrügge 31“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.5.1 | 5.1 Im allgemeinen Wohngebiet und in den Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen. Ausnahmsweise ist im Misch-, Gewerbe- und Industriegebiet der Handel mit Kraftfahrzeugen und Booten zulässig, wenn er im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht. Brennstoffhandel ist allgemein zulässig. Im Industriegebiet darf der auf Flurstück 357 der Gemarkung Bergedorf ansässige genehmigte Betrieb „An- und Verkauf von Waren aller Art“ seine Betriebsfläche um bis zu 10 vom Hundert der genehmigten Betriebsfläche erweitern; eine Sortimentsänderung ist ausgeschlossen; der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden; bei Aufgabe des Betriebes „An- und Verkauf von Waren aller Art“ gilt Industriegebiet.][§1 Nr.2.5.2 | 5.2 Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig. In den Misch- und Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen; im Industriegebiet darf das auf Flurstück 357 ansässige genehmigte „Billard-Café“ seine Betriebsfläche um bis zu 10 vom Hundert der genehmigten Betriebsfläche erweitern. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden.][§1 Nr.2.5.3 | 5.3 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig, die im Misch-, Gewerbe- und Industriegebiet ansässig sind. In den Mischgebieten dürfen Werbeanlagen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überschreiten, jedoch nicht höher als 12 m ausgeführt werden. In den Gewerbe- und Industriegebieten dürfen Werbeanlagen nicht höher als 16 m ausgeführt werden. Jeweilige Bezugshöhe ist die dem Vorhaben nächstgelegene Straßenverkehrsfläche.][§1 Nr.2.5.4 | 5.4 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    plangeber
    • [Name: 601]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-06-21
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_766015a5-37ee-4d4f-bf35-8c2ee190fe26]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bergedorf16-Lohbruegge31|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_d8cba2fb-e7ec-49e1-83bd-9b8444e2c540&filename=Bergedorf16-Lohbruegge31(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung