BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_dcf8b8ff-3f54-42ff-bb74-76aa7a83b2f2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dcf8b8ff-3f54-42ff-bb74-76aa7a83b2f2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dcf8b8ff-3f54-42ff-bb74-76aa7a83b2f2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Dulsberg6-Barmbek-Sued7
    xpPlanDate
    • 2022-07-01
    name
    • Dulsberg6-Barmbek-Sued7
    internalId
    • 8d1665ee-77d4-4e0f-adfe-baa86e9e8e9b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Dulsberg 6/Barmbek-Süd 7 für den Geltungsbereich zwischen Pinelsweg – Alter Teichweg – Krausestraße und Dehnhaide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 423 und 424) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen und Speditionen), Tankstellen sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb stehen. Sie dürfen nur in den rückwärtigen Grundstücksteilen untergebracht werden.][§2 Nr.4 | In dem mit “GE 1“ bezeichneten Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Wohnwagen, Booten, Möbeln, Bodenbelägen oder sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebes beträgt.][§2 Nr.5 | In dem mit “GE 2“ bezeichneten Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn v. H. der Geschossfläche des Betriebes beträgt. Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sind zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ von 57 dB(A)/m² tags (LEK tags von 6 Uhr bis 22 Uhr) sowie von 42 dB(A)/m² nachts (LEK nachts 22 Uhr bis 6 Uhr) nicht überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5. Die DIN 45691: Ausgabe 2006-12 ist im Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§2 Nr.7 | Die gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind zu mindestens 75 v. H. der Fläche mit dichten, flächigen Pflanzungen aus mindestens zweimal verpflanzten Sträuchern (Höhe 80 bis 100 cm) sowie zu 10 v. H. mit dreimal verpflanzten Solitärsträuchern (Höhe 150 bis 175 cm) zu bepflanzen. Für je 1 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alle 15 m ist ein großkroniger Baum zu integrieren.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für zu pflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Für die festgesetzten Bäume sind Hochstämme, drei- bis viermal verpflanzt mit Ballen, mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Von den festgesetzten Baumstandorten entlang der Krausestraße kann um bis zu 3 m abgewichen werden, wenn die Erschließung der Grundstücke dies erfordert. Im Kronenbereich der neu zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 80 v. H. der jeweiligen Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind straßenseitige Fassaden, die fensterlos oder mit Fensterabständen von mehr als 5 m in der Wandlänge sind, mit Schling- oder Kletterpflanzen wuchsstarker und standortgerechter Arten zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Die mit einem Anpflanzgebot festgesetzten Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten, bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und im Bereich der vorgesehenen Oberflächenentwässerung sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.14 | Werbeanlagen sind an Fassaden nur an der Stätte der Leistung zulässig. Werbeanlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen nicht überschreiten.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind an straßenabgewandten Fassaden je Gebäude mindestens drei Nisthilfen für Höhlenbrüter und für Halbhöhlen- und Nischenbrüter dauerhaft und fachgerecht anzubringen und zu unterhalten. In oder unmittelbar neben Glasflächen sind diese Nistmöglichkeiten nicht zulässig. Die Nisthilfen sind so anzuordnen, dass sie vor direkter Sonneneinstrahlung und Schlagregen geschützt sind und ein freier Ausflug ermöglicht wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423,424]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-07-01
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_db610527-3a14-4f0f-863e-00224b2a2a5a]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • QualifizierterBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dcf9938d-b91e-4c61-9333-f3d4f5471e4a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dcf9938d-b91e-4c61-9333-f3d4f5471e4a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dcf9938d-b91e-4c61-9333-f3d4f5471e4a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek46
    xpPlanDate
    • 1974-02-11
    name
    • Wandsbek46
    internalId
    • 3bfc2a4d-e06c-41f1-bb49-c414078251ae
    technHerstellDatum
    • 2015-10-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf dem Flurstück 954 der Gemarkung Wandsbek kann eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um jeweils zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse der Fernsehempfang in der Umgebung nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-02-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ff840050-c00a-4c99-87b9-665aa6375c34]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dcfdbcab-e840-4963-a354-418fda32a269

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dcfdbcab-e840-4963-a354-418fda32a269
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dcfdbcab-e840-4963-a354-418fda32a269
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg34
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    name
    • StGeorg34
    internalId
    • 3384b9c6-42e3-4712-bf88-c0b8194d36f8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 34 für das Gebiet nördlich Adenauerallee zwischen Lindenstraße und Böckmannstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böckmannstraße — Nordwestgrenzen der Flurstücke 1165 und 1158 der Gemarkung St. Georg Nord — Lindenstraße — Adenauerallee.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479),][§2 Nr.1.2 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Vergnügungsstätten.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet an der Lindenstraße sind auf dem Flurstück 1160 der Gemarkung St. Georg Nord oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Böckmannstraße/Adenauerallee sind auf dem Flurstück 1165 der Gemarkung St. Georg Nord Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann eine Erhöhung bis zu der jeweils in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.5 | Für die zur Böckmannstraße, Lindenstraße und Adenauerallee gerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind mit einer mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und mit kleinen Bäumen und Sträuchern zu begrünen. In den Bereichen, in denen Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Flachdächer von bis zu viergeschossigen Gebäuden sind mit Einfachbegrünung zu versehen.][§2 Nr.8 | Das Erdgeschoß, das erste Obergeschoß und das vierte Obergeschoß können allseitig um 2 m zurückgesetzt werden. Für einzelne Gebäudeteile kann in einer Breite bis zu 5 m und in einer Tiefe bis zu 2 m eine Unterschreitung der Baulinie durch vertikale Architekturelemente zugelassen werden.][§2 Nr.9.1 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Im Kerngebiet sind die den Straßen zugewandten Fassaden im Erdgeschoß ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.9.2 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Eine Unterteilung der Gebäude in Erdgeschoß und darüber liegende Geschosse muß erkennbar sein. Erdgeschoß und erstes Obergeschoß können gestalterisch zusammengefaßt werden, wenn sich diese von den übrigen Geschossen gestalterisch absetzen.][§2 Nr.9.3 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die zum Lindenplatz gerichteten sichtbaren Außenwände der Gebäude sowie alle sichtbaren Außenwände des dreizehngeschossigen Hochhauses sind in hellem Naturstein herzustellen; die Außenwände der übrigen Gebäude sind hell zu verputzen oder in hellem Naturstein herzustellen.][§2 Nr.9.4 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es ist nur unverspiegeltes Glas zu verwenden, das nicht oder nur leicht eingefärbt sein darf.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
    plangeber
    • [Name: 114]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-12-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ce5996a-d15d-42cf-b655-929a7a51177c]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd0648eb-e97c-4a16-a8dd-8c01a70f0d92

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd0648eb-e97c-4a16-a8dd-8c01a70f0d92
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd0648eb-e97c-4a16-a8dd-8c01a70f0d92
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg48
    xpPlanDate
    • 1992-06-09
    name
    • Harburg48
    internalId
    • a69a248c-4ea1-4cfe-ad30-d2cf5cab8baa
    technHerstellDatum
    • 2015-06-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbrach, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig. Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Erdgeschosse ladenartig zu gestalten, wenn sie den Straßenverkehrsflächen zugewandt sind.][§2 Nr.4 | Das Staffelgeschoß am Harburger Ring und an der Harburger Rathausstraße ist um 2 m zurückzusetzen.][§2 Nr.5 | Eine Über- oder Unterschreitung der Baulinie durch vertikale Architekturelemente (wie Erker) kann in einer Breite bis zu 5 m und in einer Tiefe bis zu 1 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Für die zum Harburger Ring ausgerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des zweigeschossigen Kerngebiets ist nur eine Halle mit einem Glasdach zulässig.][§2 Nr.8 | Im zweigeschossigen Kerngebiet ist mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Fläche das Dach als Flachdach auszubilden. 50 vom Hundert (v. H.) der Dachfläche sind extensiv zu begrünen; 50 v. H. der Dachfläche sind als begehbare Freifläche zu gestalten.][§2 Nr.9 | Bei der Ermittlung der im Kerngebiet festgesetzten Geschoßfläche sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen mitzurechnen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-06-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7f6fa886-3046-44fd-9515-e0f92785a92d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd323b35-be6d-4743-bba5-a302c0d55176

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd323b35-be6d-4743-bba5-a302c0d55176
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd323b35-be6d-4743-bba5-a302c0d55176
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB95
    xpPlanDate
    • 1955-04-22
    name
    • TB95
    internalId
    • b1b72eb2-0999-4c62-8347-a2e3368626d5
    technHerstellDatum
    • 2016-09-22
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320, 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-04-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4ddf71d7-885d-4e70-99b8-593ba864a980]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd3abc44-f500-435d-8fdb-933f37ca111d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd3abc44-f500-435d-8fdb-933f37ca111d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd3abc44-f500-435d-8fdb-933f37ca111d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel7
    xpPlanDate
    • 1976-05-19
    name
    • Hummelsbuettel7
    internalId
    • 7e0a21df-8154-4701-96df-316fccc13844
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 7 für den Geltungsbereich Westgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel (Raakmoorgraben) — über die Flurstücke 1890, 1054 (Grützmühlenweg), 2075, 1039 (Grützmühlenweg), 2234, Ostgrenze des Flurstücks 2194, über die Flurstücke 2075, 2074, 2105 (Langenhorner Weg) und 2104 der Gemarkung Hummelsbüttel — Hummelsbütteler Kirchenweg — über das Flurstück 959, Süd- und Südwestgrenzen des Flurstücks 959 sowie Südgrenze des Flurstücks 2203 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-25
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fda9a0b0-bc8e-4ec0-a627-b87b5b585ae8]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd476103-8549-454f-8866-d5148757ff3e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd476103-8549-454f-8866-d5148757ff3e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd476103-8549-454f-8866-d5148757ff3e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf24
    xpPlanDate
    • 1968-07-30
    name
    • Niendorf24
    internalId
    • 0fbc26b9-34ad-448c-ac35-948e45704938
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 24 für das Plangebiet Paul-Sorge-Straße — Johannkamp — über die Flurstücke 2619, 4675, 4676, 4792 und 1328 der Gemarkung Niendorf bis Habichthorst — Krähenweg — König-Heinrich-Weg — Ubierweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 2480 und 2596 der Gemarkung Niendorf sind Gartenbaubetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nichtstörende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie augewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce81abf2-2210-43da-963a-820b7e977f41]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd7136bf-82f5-448d-b6a1-c00292305270

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd7136bf-82f5-448d-b6a1-c00292305270
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd7136bf-82f5-448d-b6a1-c00292305270
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge23
    xpPlanDate
    • 1976-06-22
    name
    • Lohbruegge23
    internalId
    • b2d547f2-c54d-4817-a628-c338e5ef5df8
    technHerstellDatum
    • 2017-03-30
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-06-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5eba033b-0472-4c37-aa6d-801bf98a001f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd72aa6d-ad8a-4b48-aeb6-a405b0df71d5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd72aa6d-ad8a-4b48-aeb6-a405b0df71d5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd72aa6d-ad8a-4b48-aeb6-a405b0df71d5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D23
    xpPlanDate
    • 1952-03-18
    name
    • D23
    internalId
    • a41499d3-b7fb-4d6a-b391-f763a5c175d7
    beschreibung
    • Wielandstraße - Eilbektal - Wandse - Bahnanlagen - Eilbekerweg
    technHerstellDatum
    • 2016-06-06
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-03-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab96bb6c-52a8-4865-9ec5-1010de01165b]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dd8165f9-3608-49a2-95a9-d126e7a3c861

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dd8165f9-3608-49a2-95a9-d126e7a3c861
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dd8165f9-3608-49a2-95a9-d126e7a3c861
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg22
    xpPlanDate
    • 1977-11-09
    name
    • StGeorg22
    internalId
    • 09b7cfc7-51ec-42db-a2f7-612de0348bf6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 22 für den Geltungsbereich Lindenstraße - Steindamm - Stiftstraße - Alexanderstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-11-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 Nr.1 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§ 2 Nr.2 | Für die siebengeschossige Bebauung können vier weitere Vollgeschosse sowie für das achtgeschossige Gebäude ein weiteres Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-11-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e33d410-656c-4d97-9235-e915095b9cad]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: StGeorg37|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung