Wagnerstraße - Holsteinischer Kamp - Heinskamp - Uferstraße
technHerstellDatum
2016-04-15
texte
[Nr. 4.4 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]
Der Bebauungsplan Langenhorn 18 für den Geltungsbereich Fritz-Schumacher-Allee — Schwenweg — über das Flurstück 7699 (Raakmoorgraben) — Ostgrenze des Flurstücks 7699 — Südgrenzen der Flurstücke 7803, 3657, 1977, 3294, 1976, 1975, 7479, 1915, 1914, 7599, 1913, 1912, 3385, 3458, 3384, 1916, 4302 und 4301 der Gemarkung Langenhorn — über den Weg Nr. 651 — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4305 der Gemarkung Langenhorn — Herzmoor (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-12-15
texte
[§2 Nr.1 | Für Flurstücke, die an die mit (a) gekennzeichneten Straßenverkehrsflächen angrenzen, sind Grundstückseinfriedigungen von mehr als 1,0 m Höhe unzulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg von 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
[§2 Nr.1 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 Nummern 3 bis 6 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n).]
begruendungsTexte
[ | Der Bebauungsplan Wilstorf 10 für das Plangebiet Winsener Straße — Jägerstraße — Mensingstraße — Rönneburger Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen G6g und G7g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die eingeschossigen Läden (L1g) 5 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die siebengeschossigen Geschäftshäuser (G7g) 22,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern (einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]
Der Bebauungsplan Ohlsdorf 4 für den Geltungsbereich Wellingsbütteler Landstraße — Westgrenzen der Flurstücke 90 und 277 der Gemarkung Klein Borstel — Alster — über Flurstück 106 zur Ostgrenze des Flurstücks 127 der Gemarkung Klein Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-10
texte
[§2 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
Der Bebauungsplan Schnelsen 82 für den Geltungsbereich südlich Schlehenweg, zwischen Bundesautobahn A 7 und westlicher Wohnbebauung am Klabautermannweg, einschließlich der Straßen Wunderbrunnen und östlicher Abschnitt Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.
technHerstellDatum
2013-09-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Sondergebiet „Möbelmarkt" ist ein Fachmarkt für Möbel und Einrichtungsgegenstände aller Art mit branchentypischen Ergänzungsprogrammen im Wohn- und Haushaltsbereich sowie der Raumausstattung einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungseinrichtungen zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis zu 4 m ist für Gebäudeteile, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen dienen sowie für Fluchttreppenhäuser und die Überdachung von Rampen im Garagengebäude zulässig. Im Bereich des Garagengebäudes ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis zu 6 m für Aufzüge und zugehörige Treppenhäuser auf einer Grundfläche von insgesamt bis zu 150 m2 zulässig. Sollten diese Gebäudeteile die Höhe der festgesetzten Schutzwand überschreiten, so ist durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Schutzwirkung wie durch die festgesetzte Lärmschutzwand gewährleistet wird.][§2 Nr.3 | Ein- und mehrgeschossige Garagen und Tiefgaragen außerhalb des Möbelmarktgebäudes sowie der für Garagen festgesetzten Flächen sind unzulässig. Innerhalb der Fläche für den Ausschluss von Nebenanlagen und Stellplätzen sind Feuerwehrumfahrten und Rettungswege zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet kann die festgesetzte Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis 80 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche überschritten werden.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf den angrenzenden Landschaftsraum, auf die angrenzenden Wohngebiete oder in verkehrsgefährdender Weise auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig. Auf der mit „(A)" bezeichne¬ten Fläche des Sondergebietes ist eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m oberhalb der festgesetzten Geländeoberfläche zulässig. Werbeanlagen an den Gebäuden und an Gebäudeteilen, die nur der Unterbringung technischer Anlagen dienen, sind nur unterhalb der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss des Campingplatzgebiets auf dem Flurstück 5905 der Gemarkung Schnelsen an die Straße Wunderbrunnen eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten und im Bereich des Wendeplatzes allgemeinen Verkehr abzuwickeln (Wendemöglichkeit), ferner die Befugnis der Leitungsträger unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Im Sondergebiet sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche als offene zusammenhängende Vegetationsfläche herzurichten und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Die nördlichen und westlichen Außenwände des Möbelmarktgebäudes sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Die Schutzwand entlang des Garagengebäudes ist mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Der Stammumfang muss mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.11 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung aus Bäumen und Sträuchern erhalten bleibt.][§2 Nr.13 | Stellplätze und Fahrwege im Sondergebiet „Möbelmarkt" sind in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen. Dabei sind nur Baustoffe zu verwenden, die keine auswaschbaren, wassergefährdenden Stoffe enthalten. Das Niederschlagswasser ist in Rohrleitungen abzuführen.][§2 Nr.14 | Entlang der mit einer Schutzwand versehenden Fassade des Garagengebäudes ist ein Sichtschutz bis zu einer Höhe von 2 m über Oberkante des Fußbodens der Dachstellplätze zu gewährleisten. Die festgesetzte Gebäudehöhe darf hierzu bis zu 90 cm überschritten werden. Der Sichtschutz kann technisch mit der Lärmschutzwand verbunden oder konstruktiv auf die Lärmschutzwand aufgesetzt werden.][§2 Nr.15 | Zwischen dem Garagengebäude und dem Möbelmarktgebäude ist eine Verbindungswand mit einer Höhe von 6,6 m über Gelände zu errichten. Eine Öffnung für Rettungs- und Unterhaltungsfahrzeuge ist zulässig.][§2 Nr.16 | Für den Anschluss der öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung auf dem Flurstück 601 der Gemarkung Schnelsen an die Straße Wunderbrunnen ist eine Öffnung der Schutzwand in einer Breite bis zu 3 m zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Billstedt 85 für den Geltungsbereich Brockhausweg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 973, Nordgrenzen der Flurstücke 1423 und 967 der Gemarkung Kirchsteinbek — Steinbeker Marktstraße — Südgrenzen der Flurstücke 956 und 983 der Gemarkung Kirchsteinbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-02
texte
[§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]