BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_f42873e2-d480-4fc7-9b93-a6869f3a3226

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f42873e2-d480-4fc7-9b93-a6869f3a3226
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f42873e2-d480-4fc7-9b93-a6869f3a3226
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf65
    xpPlanDate
    • 1982-02-24
    name
    • Bergedorf65
    internalId
    • 15dd7dce-57f4-4298-afd6-1d1771745b86
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 65 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße — Neuer Weg — Rektor-Ritter-Straße — Vierlandenstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | An den unmittelbar zur Bergedorfer Straße und zur Vierlandenstraße gerichteten Außenwänden von Wohngebäuden sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-02-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ebd09538-d462-4916-baf3-a6eda4738e02]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f42bc29d-960b-4520-a771-7d9abe3abab3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f42bc29d-960b-4520-a771-7d9abe3abab3
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    • XPLAN_BP_PLAN_f42bc29d-960b-4520-a771-7d9abe3abab3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg70
    xpPlanDate
    • 2016-12-01
    name
    • Harburg70
    internalId
    • d5d255fe-e283-499d-9c13-f6ce0a5f3714
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Harburg 70 für den Geltungsbereich zwischen Theodor-Yorck-Straße, Veritaskai und dem Grünzug entlang des Östlichen Bahnhofskanals (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Veritaskai – Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5658 der Gemarkung Harburg.
    technHerstellDatum
    • 2017-02-16
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 1“ sind nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment aufweisen und deren Verkaufsfläche je Betrieb 1.200 m² nicht überschreitet. Sonstige Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind: a) Nahrungs- und Genussmittel, b) Getränke, c) Drogeriewaren, d) Kosmetik, Parfümerie, e) pharmazeutische Artikel (Apotheke), f) Schnittblumen, g) Zeitungen, Zeitschriften.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ sind nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment aufweisen und deren Geschossfläche je Betrieb 800 m² nicht überschreitet. Sonstige Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Innerhalb der Kerngebiete sind zentrenrelevante Randsortimente, soweit sie nicht den nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechen, auf höchstens 10 vom Hundert (v. H.) der Verkaufsfläche zulässig. Zentrenrelevante Sortimente sind: a) Medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), b) Zoologischer Bedarf, c) Bücher, d) Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, e) Spielwaren, f) Künstler- und Bastelbedarf, g) Bekleidung aller Art, h) Schuhe, Lederwaren, i) Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, j) Optik- und Fotoartikel, k) Uhren und Schmuck, l) Musikinstrumente und Musikalien, m) Babyausstattung, n) Hobby- und Freizeitbedarf, o) Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), p) Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, q) Telekommunikationsartikel, Computer einschließlich Zubehör und Software, r) Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, s) Leuchten und Lampen, t) Elektrogroßgeräte (weiße Ware), u) Haushaltswaren, Hausrat, v) Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), w) Glas, Porzellan, Keramik, x) Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, y) Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen), z) Fahrräder einschließlich Zubehör.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 1“ sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen. Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ sind oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind Nebenanlagen nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BauGB wie Spiel,- Freizeit- und Erholungsflächen sowie die Flächen für Stellplätze und Garagen und ihre Einfahrten und Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone) unzulässig.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind Tiefgaragen auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die festgesetzten Grundflächenzahlen dürfen für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.9 | In den Kerngebieten sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik um höchstens 3 m überschritten werden. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind nicht zulässig.][§2 Nr.11 | Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen, in Garagengeschossen oder in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnisse der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete private Wegefläche dem allgemeinen Fußgänger- und Fahrradverkehr zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Dachkante sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ sind Schlafräume zu den lärmabgewandten, nach innen weisenden Gebäudeseiten zu orientieren. Oberhalb des vierten Vollgeschosses sind Schlafräume unzulässig. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Zudem ist durch bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel innenliegende Loggien, sicherzustellen, dass vor den Fenstern von Schlafräumen ein Beurteilungspegel von 54 dB(A) nachts nicht überschritten wird.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten muss für Aufenthaltsräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | In den Kerngebieten sind nicht überbaute Dachflächen der Erdgeschosse mit einem mindestens 30 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. Für Baumpflanzungen ist auf mindestens 12 m² Fläche ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau als offene Vegetationsfläche herzustellen. Die Dachflächen der übrigen Geschosse sind mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung sind für Wege, Kinderspielflächen, Terrassen und technische Anlagen zulässig.][§2 Nr.19 | In den Kerngebieten sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen. Weitere Anpflanzfestsetzungen der Kerngebiete sind auf diese Mindestanpflanzflächen anrechenbar.][§2 Nr.20 | Für Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.21 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.22 | Einfriedungen zu den mit Gehrechten belegten Flächen sind zu begrünen.][§2 Nr.23 | Fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    plangeber
    • [Name: 702]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-01
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_59a7d605-6313-43ea-9d45-9aa88da5406c]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Harburg59|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f433bba9-e851-41f2-a8c0-d2ffd7a099de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f433bba9-e851-41f2-a8c0-d2ffd7a099de
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f433bba9-e851-41f2-a8c0-d2ffd7a099de
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harvestehude11
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
    name
    • Harvestehude11
    internalId
    • 9a671213-9aa6-414f-a112-bdf5091e873d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harvestehude 11 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hansastraße - Mittelweg - Hallerstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1a | Großveranstaltungen, die die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) - Nummer 7.2 in Verbindung mit Nummer 6.3 beziehungsweise der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I 1588, 1790), geändert am 9. Februar 2006 (BGBl. I: S. 324), - Anhang Nummer 1.5 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 nicht überschreiten, sind als so genannte seltene Ereignisse zulässig 1. an maximal 18 Tagen pro Jahr, wenn ausschließlich Sportgroßveranstaltungen durchgeführt werden, oder 2. an maximal 14 Tagen pro Jahr, wenn sowohl Sport als auch sonstige Großveranstaltungen durchgeführt werden.][§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplanes gelten nachstehende Vorschriften Im Sondergebiet „Sportzentrum" sind die Errichtung und Nutzung von Sportanlagen sowie diesen dienenden Anlagen zulässig. Es sind an maximal 22 Tagen im Jahr Sport und sonstige Großveranstaltungen zulässig. Wenn an sieben bis zwölf Tagen im Jahr Tennisgroßveranstaltungen stattfinden, dürfen zusätzlich an maximal zehn Tagen weitere Großveranstaltungen stattfinden. Für die Großveranstaltungen gelten folgende Bedingungen:][§2 Nr.1b | Bei weiteren Sportgroßveranstaltungen sind nur Lärmbelastungen gemäß § 2 Absatz 2 18. BImSchV sowie bei weiteren sonstigen Großveranstaltungen nur Lärmbelastungen gemäß Nummer 6.1 TA Lärm zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung eines Tennisplatzes mit Tribünen und einer beweglichen Dachkonstruktion zulässig. Die tragenden Konstruktionselemente dürfen die Baugrenzen um höchstens 4 m überschreiten. Die Höhe der Tribünen darf 14,5 m über Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind bis zu 500 qm Geschossfläche für Büronutzungen aller Art zulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist die Anlage eines Tennisplatzes mit Tribünen und einer Dachkonstruktion zulässig.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen sind nur Tennisplätze ohne Tribünen zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen sind Tennisplätze mit seitlichen Tribünen ohne Überdachung zulässig.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(E)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung einer Sporthalle mit Restaurations- und Verwaltungsräumen zulässig.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(F)" bezeichneten Fläche ist die Anlage eines Schwimmbeckens sowie von Umkleide- und Geräteräumen zulässig.][§2 Nr.9 | Außer den in den Nummern 2 bis 8 genannten Hochbauten sind weitere Hochbauten in dem Sondergebiet „Sportzentrum" nicht zulässig.][§2 Nr.10 | In dem Sondergebiet „Sportzentrum" sind beleuchtete Werbeanlagen sowie Wechselwerbung an der Hansastraße sowie am Mittelweg nicht zulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische, öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis für den Anschluss der Flurstücke 1558 und 1581 der Gemarkung Harvestehude eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise sind in geringem Umfang oberirdische Stellplätze zulässig, wenn sie die Realisierung der Sportflächen nicht verhindern. Die erforderlichen Zu- und Abfahrten sind an der Hallerstraße anzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 313]
    plangeber
    • [Name: 313]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4abae929-a6c9-47bb-b1ed-8e405545ea54]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f46262bb-03e2-4570-b159-e6591a3c992a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f46262bb-03e2-4570-b159-e6591a3c992a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f46262bb-03e2-4570-b159-e6591a3c992a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSNiendorf-Lokstedt-Schnelsen(4Aend)
    xpPlanDate
    • 1960-05-31
    name
    • BSNiendorf-Lokstedt-Schnelsen(4Aend)
    internalId
    • a1d39a76-601d-4a9c-8270-5197083f6e79
    technHerstellDatum
    • 2018-12-17
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f46262bb-03e2-4570-b159-e6591a3c992a&filename=BSNiendorf-Lokstedt-Schnelsen(4Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [1. | Straßenabschnitte, an denen Überfahrten für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere für Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerbetriebe und ähnliche Betriebe nicht zugelassen sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317, 318, 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-05-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ecc19aa8-62c1-4757-8399-f7a586e264c5]
    versionBauNVOText
    • BauregelungsVO 1936
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • BaustufenPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f465a8e9-e2eb-4ac6-a22a-f44733d4468e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f465a8e9-e2eb-4ac6-a22a-f44733d4468e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f465a8e9-e2eb-4ac6-a22a-f44733d4468e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt21
    xpPlanDate
    • 1968-06-11
    name
    • Billstedt21
    internalId
    • 0a134a17-f236-4889-a7bb-dc32adfb5c54
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 21 für das Plangebiet Öjendorfer Weg — von der Nordgrenze des Flurstücks 815 über die Flurstücke 1498, 815, 818, 819, 822 und 2007 zur Nordgrenze des Flurstücks 840 der Gemarkung Schiffbek — Schleemer Weg — Möllner Landstraße (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-06-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ad41f9e9-2f9d-4051-8be0-ed186695dd5c]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f48032b8-f13a-475a-b5c0-727bc9773ac8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f48032b8-f13a-475a-b5c0-727bc9773ac8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f48032b8-f13a-475a-b5c0-727bc9773ac8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D45A
    xpPlanDate
    • 1955-05-26
    name
    • D45A
    internalId
    • 29958c06-3a7a-4403-a110-01ef8c2887a6
    beschreibung
    • Goethestraße - Allee - Bei der Friedenseiche - Lornsenplatz - Lornsenstraße - Schomburgstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-21
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-05-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2bcfe0a8-3e84-4ee6-9f71-4984ae3ddaf5]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f482a70c-1d73-4232-8c0b-5bcd56b78483

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f482a70c-1d73-4232-8c0b-5bcd56b78483
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f482a70c-1d73-4232-8c0b-5bcd56b78483
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg71
    xpPlanDate
    • 2024-07-24
    name
    • Harburg71
    internalId
    • 7c26b178-283c-4695-9c7b-41fd92b34b33
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Harburg 71 für den Geltungsbereich westlich des Marktplatzes am Sand [Bezirk Harburg, Ortsteil 702] wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neue Straße - Sand - über die Flurstücke 3347 und 3176 (Marktplatz), Südgrenzen der Flurstücke 3176 und 3350 der Gemarkung Harburg.
    erstellungsMassstab
    • 500
    texte
    • [§2 1. | In dem urbanen Gebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 2. | In dem urbanen Gebiet ist eine Wohnnutzung in den ebenerdig zugänglichen Erdgeschossflächen unzulässig. Eingangsbereiche sowie Nebenflächen in untergeordnetem Maße für darüber liegende Wohnnutzungen sind zulässig.][§2 3. | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 4. | Die festgesetzten Gebäudehöhen können für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) um bis zu 3 m überschritten werden. Dachzugänge und technischen Anlagen sind nur bis zu einer Höhe von 3 m zulässig und müssen mindestens 3 m von der Traufkante abgerückt werden und dürfen maximal ein Fünftel der jeweiligen Dachfläche bedecken. Sie sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind unzulässig.][§2 5. | In dem urbanen Gebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 für die Herstellung einer unterbauten Treppenanlage in dem mit „(a)“ bezeichneten Bereich bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 6. | In dem urbanen Gebiet sind ausnahmsweise Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m an dem fünfgeschossigen Gebäude zulässig.][§2 7. | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Gehweg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen bestehende unterirdische Leitungen zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-07-24
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3e1895c7-7743-405d-86fd-e3055873690d]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f4d28c1f-2283-4667-90d6-849d9cde6740

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f4d28c1f-2283-4667-90d6-849d9cde6740
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f4d28c1f-2283-4667-90d6-849d9cde6740
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB451
    xpPlanDate
    • 1960-12-13
    name
    • TB451
    internalId
    • aa7e4a3f-f647-4b26-8512-28bcb7433553
    technHerstellDatum
    • 2016-10-05
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 126]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_93cc322b-cb0d-4b4c-8c16-14e8e6853a51]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f4d2e4a0-fde0-4be8-a99e-768d6be17064

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f4d2e4a0-fde0-4be8-a99e-768d6be17064
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f4d2e4a0-fde0-4be8-a99e-768d6be17064
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek25
    xpPlanDate
    • 1970-04-07
    name
    • Neugraben-Fischbek25
    internalId
    • c747fa03-3ed7-4c79-9c6e-50a0b21f048d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 25 für den Geltungsbereich Moisburger Weg — Westgrenze des Flurstücks 3672, Nordgrenzen der Flurstücke 3672 und 3406, Westgrenzen der Flurstücke 1891 bis 1887, 1880, 1881 und 1702 der Gemarkung Fischbek - Südheide — Nordgrenzen der Flurstücke 3941 und 1702, über das Flurstück 1702 der Gemarkung Fischbek — Fischbeker Holtweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-04-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52986bff-5ee3-4e1a-b2a2-c5257f7a3f27]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f4d3025b-4971-40ad-9817-6dd5a50fe65e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f4d3025b-4971-40ad-9817-6dd5a50fe65e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f4d3025b-4971-40ad-9817-6dd5a50fe65e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe17-Bergedorf62
    xpPlanDate
    • 1977-11-09
    name
    • Allermoehe17-Bergedorf62
    internalId
    • 48a2f601-fec1-4ce8-ad3c-92b0aa39c314
    technHerstellDatum
    • 2017-05-31
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 15 Grad sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 9,5 m über Normalnull nicht überschreiten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-11-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3198a8d1-4ede-4db7-b87e-5ed81800b5b1]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung