BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_f7637a0c-2f6d-4784-afe7-4a03ad546cda

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7637a0c-2f6d-4784-afe7-4a03ad546cda
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    • XPLAN_BP_PLAN_f7637a0c-2f6d-4784-afe7-4a03ad546cda
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup7
    xpPlanDate
    • 1965-07-02
    name
    • Lurup7
    internalId
    • 7901033c-9d2f-47d3-94ce-da40ada6f579
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 7 für das Plangebiet Luruper Hauptstraße - Lüttkamp - Farnhornweg - Am Wäldchen - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 837, Ost­ und Südostgrenze des Flurstücks 839 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 844 der Gemarkung Lurup - Schießplatzgraben (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) nicht überschritten werden. Gewerbe- und Industriegebäude sind flach zu decken und an den Straßen zu verblenden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbe- und Industriegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | [Dieser Absatz wurde durch Lurup38 aufgehoben:] Im Gewerbegebiet auf den rückwärtigen Teilen der Flurstücke 850, 852, 853 und 855 der Gemarkung Lurup sind nur friedhofsbezogene Betriebe, insbesondere Blumengeschäfte, Kranzbindereien und Steinmetzbetriebe zulässig. Im Industriegebiet sind nur Betriebe zur Herstellung von Industrie- und Gewerbebedarf, wie Anlagen der Schleifmittelindustrie und anderer verwandter Industriezweige mit keinen größeren Einwirkungen auf die Umgebung, zulässig.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die nicht überbaubaren Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderllchen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 1 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-07-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a8987db4-c6ba-4382-a5bf-de6b72c999fc]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Lurup38|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f765fea6-4bc2-43b2-a86d-800817910f55

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f765fea6-4bc2-43b2-a86d-800817910f55
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen5
    xpPlanDate
    • 1967-11-13
    name
    • Othmarschen5
    internalId
    • 56df6c2d-2517-4542-8c69-00568e5c02b0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 5 für das Plangebiet Elbchaussee – Schulberg – Elbufer – Westgrenzen der Flurstücke 1317, 1315 und 1313 der Gemarkung Othmarschen (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Auf den Flurstücken 1340 und 1341 der Gemarkung Othmarschen sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig.][§2 Nr.2 | Bei den Baugrundstücken an der Elbchaussee sind Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen unzulässig. Kellergaragen sind nur zulässig soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den §§ 9 und 10 des Stadtentwicklung Difu-Berichte Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei den im Plan rot umrandeten Gebäuden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-11-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1fd8b597-a5c7-49f2-a1d7-e7cba665cbe8]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f79cd9ff-3b68-4f40-b8b0-45647e9f91fe

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f79cd9ff-3b68-4f40-b8b0-45647e9f91fe
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f79cd9ff-3b68-4f40-b8b0-45647e9f91fe
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf16
    xpPlanDate
    • 1968-03-12
    name
    • Ohlsdorf16
    internalId
    • 761edae2-38f7-4f96-86ea-74c966c42c90
    technHerstellDatum
    • 2014-04-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Gragen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, zu den Flurstücken 56, 312 bis 315, 321 und 322 der Gemarkung Barmbek eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2, 5 und 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-03-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2c1d6ea8-8316-41b2-911b-cca0429ac2d9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7b33842-b1dc-4a9e-a408-4df484593a28

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7b33842-b1dc-4a9e-a408-4df484593a28
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7b33842-b1dc-4a9e-a408-4df484593a28
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen13
    xpPlanDate
    • 1969-06-23
    name
    • Othmarschen13
    internalId
    • e68f76ef-5729-47c1-b120-fe199fe2076b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 13 für den Geltungsbereich Emkendorfstraße - Lavaterweg - Ostgrenze des Flurstücks 802, über das Flurstück 801 der Gemarkung Othmarschen zur Walderseestraße - über die Flurstücke 804, 805, 806 und 808 zur Südgrenze des Flurstücks 808, Westgrenze des Flurstücks 8411, Südgrenzen der Flurstücke 84/l, 15/ 1, 807, 16/1 und 739 der Gemarkung Othmarschen (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-29
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahl zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Zwischen der Bundesautobahn „Westliche Umgehung Hamburg", die außerhalb des Planbereichs entlang der östlichen Grenze des Bebauungsplans verläuft, und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Ausnahmen nach den §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8a6c6f2b-23ad-4f1b-8134-ff4771f3694a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7c3e8b3-061a-432c-a36e-89ca14a2b02b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7c3e8b3-061a-432c-a36e-89ca14a2b02b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7c3e8b3-061a-432c-a36e-89ca14a2b02b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn22
    xpPlanDate
    • 2009-05-19
    name
    • Langenhorn22
    internalId
    • 7ecafd35-b025-40b2-a89b-691131d0a556
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 22 für den Geltungsbereich Langenhorner Chaussee - Fibigerstraße - Südostgrenzen der Flurstücke 10716, 10843 und 8815 der Gemarkung Langenhorn - Neubergerweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr" sowie im Kern- und Gewerbegebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume und in den Allgemeinen Wohngebieten im Teilgebiet „6" die Wohnund Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten und auf den Flächen für den Gemeinbedarf kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den Teilgebieten „ 1 ", „2 ", „ 4" und „ 6 " der Allgemeinen Wohngebiete sind als oberste Geschosse nur Vollgeschosse zulässig.][§2 Nr.4 | In den Teilgebieten „ 2" und „4" der Allgemeinen Wohngebiete darf eine maximale Baukörperlänge von 18 m nicht überschritten werden.][§2 Nr.5 | Für die Außenwände der Wohngebäude sind helle Putztöne zu verwenden.][§2 Nr.6 | Die auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.7 | Die auf den mit „(c)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung bis 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen können auch außerhalb der Bauflächen zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung, Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.10 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe undTankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | Für die Allgemeinen Wohngebiete der Teilgebiete „1", und „2" ,"4" und"6"' wird die Oberkante Erdgeschossfußboden auf mindestens 0,3 m über Gelände festgesetzt. Das vorhandene Gelände ist für befestigte Wege, Stellplätze und Gebäudenebenflächen wie Terrassen um mindestens 0,3 m aufzuhöhen. Die Breite der Geländeaufhöhungen um die Wohngebäude kann bis zu 4 m betragen.][§2 Nr.12 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist das Oberflächenwasser zu versickern. Mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen in den Allgemeinen Wohngebieten der Teilgebiete „1", „2", „4" und „6' sind als Versickerungsflächen herzurichten; in diesen Bereichen ist eine Aufhöhung des Geländes sowie die Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen unzulässig.][§2 Nr.13 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist auf den Versickerungsflächen gemäß Nummer 12 Satz 2 und auf den privaten Grünflächen je 15 m mindestens ein großkroniger Baum als Hochstamm zu pflanzen.][§2 Nr.14 | In den Teilgebieten „3" und „5" sind Carports und oberirdische Garagen unzulässig. Nebenanlagen gemäß § 14 Baunutzungsverordnung sind nur innerhalb der mit „(b)" bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.15 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnisse von Leitungsträgern, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, die die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.16 | Für die Erschließung der Baugebiete und der Fläche für den Gemeinbedarf „Krankenhaus" sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.17 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh/m2 Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.18 | Im Kern- und Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.19 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind, mit Ausnahme funktional erforderlicher Flächen (zum Beispiel Quartiersplatz oder Terrassen) mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.20 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den Baugebieten sind mindestens 80 vom Hundert (v.H.) der Dachflächen von Flachdächern mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind Gebäude innerhalb des Denkmalschutzbereiches.][§2 Nr.22 | Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.23 | Die mit einem Anpflanz- und Erhaltungsgebot festgesetzten Alleebäume sind als Linden vorzusehen.][§2 Nr.24 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.25 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist innerhalb der öffentlichen Parkanlage ein naturnaher Wald als Eichen-Hainbuchenwald mit Kiefern herzustellen.][§2 Nr.26 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Flächen zusätzlich ein Teil des Flurstücks 5/1 der Gemarkung Alt Erfrade, Gemeinde Tarbek, Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein zugeordnet.][§2 Nr.27 | Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in der Planzeichnung sowie in Nummer 26 werden gesammelt den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Eingriffsflächen zugeordnet; davon 14 v.H. den neuen Straßenverkehrsflächen.][§3 Nr.1 | Die in der Planzeichnung umgrenzte Gesamtanlage des ehemaligen Krankenhauses Ochsenzoll ist mit ihren Gebäuden und Freiflächen nach § 6 Absätze 2 und 6 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.][§3 Nr.2 | Innerhalb der Teilgebiete „3" und „5" sind Einfriedigungen nur in den mit „(b)" bezeichneten Flächen (privaten Gartenbereichen) zulässig. Zäune sind nur in Verbindung mit Hecken zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d4497f3-dd89-4caa-b709-32b5238d9f26]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7e78502-c15d-4e79-abad-952bce5fe1cb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7e78502-c15d-4e79-abad-952bce5fe1cb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7e78502-c15d-4e79-abad-952bce5fe1cb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup20
    xpPlanDate
    • 1970-08-04
    name
    • Lurup20
    internalId
    • b7edd4c4-c230-4304-b4c0-b10210a2ffdd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 20 für den Geltungsbereich Akeleiweg -West- und Nordgrenze des Flurstücks 25 der Gemarkung Groß Flottbek - Kressenweg - Westgrenze des Flurstücks 2050, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2833, Nordgrenze des Flurstücks 43 der Gemarkung Groß Flottbek - Flottbeker Drift - Achtern Styg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-07-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet östlich der Straße Kressenweg sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-08-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e72943d8-3490-4e7b-b45f-a4a8058985c3]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7f0566a-ef61-4bd6-abc7-9653aeaac351

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7f0566a-ef61-4bd6-abc7-9653aeaac351
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7f0566a-ef61-4bd6-abc7-9653aeaac351
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg30
    xpPlanDate
    • 1981-05-08
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    • Wilhelmsburg30
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    • 196b86cd-0311-4df4-b58c-022d58816bca
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 30 für den Geltungsbereich Wilhelmsburger Reichsstraße — Grenze der Gemarkung Wilhelmsburg — über die Flurstücke 6515 (Georgswerder Bogen), 6514 und 6528 (Bundesautobahn), Ostgrenze des Flurstücks 621. über die Flurstücke 621. 623, 627, 626. 625. 1306 (Niedergeorgswerder Deich). 616, 615. 614, 610 (Kleingartenweg). 610 (Niedernkamp). 593. 599. 600 und 610 (Niedernkamp), Südgrenze des Flurstücks 610 (Niedernkamp Ostgrenze des Flurstücks 601 (Hövelwetternweg), über die Flurstücke 601, 951. 930. 580 bis 577, 4657 und 4656. Westgrenzen der Flurstücke 4656 und 5779 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg. Ortsteil 713) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im eingeschossigen Gewerbegebiet (Autohof) sind nur Lastkraftwagen-Stellplätze und die erforderlichen Nebenanlagen wie Kantinen, Sanitärräume. Tankstellen und Lastkraftwagen-Waschanlagen zulässig.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Gewerbegebiet (Autohof) sind nur Speditionsbetriebe einschließlich der erforderlichen Lagerhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | In den westlich des Niedergeorgswerder Deichs festgesetzten Gewerbegebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthalts- und sonstigen schutzwürdigen Räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1981-05-08
    bereich
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    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
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    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Satzung
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    • TB867
    xpPlanDate
    • 1960-03-08
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    technHerstellDatum
    • 2016-06-15
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-03-08
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    • Neugraben-Fischbek21
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    • 1972-05-16
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    • Neugraben-Fischbek21
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    technHerstellDatum
    • 2015-05-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-05-16
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    • StPauli24
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    name
    • StPauli24
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    technHerstellDatum
    • 2015-05-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten an der Bernstorffstraße, im Bereich der Straßen Bei der Schilleroper/ Stresemannstraße, an der Straße Beim Grünen Jäger und westlich der Lerchenstraße auf den vorderen Teilen der Flurstücke 1071 bis 1075 der Gemarkung St. Pauli-Nord sind in den Erdgeschossen nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | In den besonderen Wohngebieten sind in den Erdgeschossen nur Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Für die dreigeschossige Bebauung auf den Flurstücken 1071, 1072 und 1073 kann im Rahmen einer Geschoßfläche von 1500 m² ein weiteres Vollgeschoß zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen und Fuhrunternehmen, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.5 | Spielhallen, Sex-Shops und ähnliche Einrichtungen sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummern 1 und 2 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägen oder von städtebaulicher Bedeutung sind, die Genehmigung versagt werden.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.8 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.9 | Es sind in den Kerngebieten an der Stresemannstraße die Aufenthaltsräume und im allgemeinen Wohngebiet des Bereichs Stresemannstraße / Beim Grünen Jäger die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen/Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1070 an die Lerchenstraße und des Flurstücks 1248 an die Stresemannstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 1041 und 1042 umfaßt die Befugnis für die Freie und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet zwischen den Straßen Bei der Schilleroper und Beim Grünen Jäger auf den Flurstücken 1047 und 1048 der Gemarkung St. Pauli-Nord sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30% der Dachflächen sind zu begrünen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108, 110]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-06-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_496fbfe1-3c12-4662-9506-1733c633aeed]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: StPauli42|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
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