BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_f4e5ffdb-272c-43fd-9616-73b938b32e35

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f4e5ffdb-272c-43fd-9616-73b938b32e35
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    • XPLAN_BP_PLAN_f4e5ffdb-272c-43fd-9616-73b938b32e35
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt64
    xpPlanDate
    • 2018-03-28
    name
    • Lokstedt64
    internalId
    • 8123058f-9f08-4420-8d6c-60077ebfc871
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lokstedt 64 für den Geltungsbereich zwischen Koppelstraße, Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Koppelstraße – über die Flurstücke 4809 und 4410 (Julius-Vosseler-Straße), Südgrenze des Flurstücks 3905, über das Flurstück 4429 (Bahnanlage), Westgrenzen der Flurstücke 4429, 3873, 5471 und 5470 der Gemarkung Lokstedt, ausschließlich des Flurstücks 5218 der Gemarkung Lokstedt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2.2 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§ 2.3 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die der Nahversorgung des Gebietes dienen und mit folgenden nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Hauptangebot handeln: Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, Pharmazeutische Artikel (Apotheke) Schnittblumen Zeitungen, Zeitschriften.][§ 2.4 | In dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind Wohnnutzungen im Erdgeschoss unzulässig.][§ 2.6 | In dem mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet sind Wettbüros unzulässig.][§ 2.7 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Ausnahmsweise können in den Mischgebieten oberirdische Stellplätze für den Wirtschaftsverkehr zugelassen werden, wenn dadurch die Freiraumqualität und Wohnruhe nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§ 2.8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§ 2.9 | In dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§ 2.10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Ist eine Orientierung der Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite nicht möglich, so ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmsweise kann auf die aufgeführten Maßnahmen verzichtet werden, wenn an allen Gebäudefassaden die Einhaltung der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269), nachgewiesen wird.][§ 2.11 | In dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet, in dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sowie auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen des Mischgebiets mit der Bezeichnung „MI 2“ und des allgemeinen Wohngebiets mit der Bezeichnung „WA 2“ ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§ 2.12 | In den Mischgebieten sind die Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§ 2.13 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen der Mischgebiete und des mit „WA 2“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1 für die jeweiligen Baugebiete eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.][§ 2.14 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§ 2.15 | In den Baugebieten sind mindesten 70 vom Hundert (v. H.) der Vorgartenflächen der jeweiligen Grundstücke zu begrünen.][§ 2.16 | In den allgemeinen Wohngebieten sind je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§ 2.17 | In dem mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§ 2.18 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum anzupflanzen.][§ 2.19 | In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad flachgeneigten Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal 50 v. H. der Dachfläche.][§ 2.20 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§ 2.21 | Für die festgesetzten Baum-, Strauch- und Gehölzanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§ 2.22 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.][§ 2.23 | Bauliche und technische Anlagen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.][§ 2.24 | Tiefgaragen dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§ 2.25 | In den Baugebieten sind Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter vom öffentlichen Straßenraum abzuschirmen und mit Gehölzen in einer Mindestbreite von 1 m einzugrünen.][§ 2.26 | In den Mischgebieten sind Werbeanlagen der Außenwerbung, deren Gegenstand Fremdwerbung ist, unzulässig. Werbeanlagen dürfen die Traufkante der Gebäude nicht überschreiten.][$ 2.5 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Mischgebiets mit der Bezeichnung „MI 2“ sind Wohnnutzungen unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-03-28
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f2010fc-2cfa-4d2b-b6bd-e235bede5927]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f4e91186-e55b-4b5b-b876-0d65e31b025d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f4e91186-e55b-4b5b-b876-0d65e31b025d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f4e91186-e55b-4b5b-b876-0d65e31b025d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe17-Bergedorf62(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1980-12-23
    name
    • Allermoehe17-Bergedorf62(1Aend)
    internalId
    • 49ac2933-a9a2-4070-b62e-373104dd7586
    beschreibung
    • siehe Allermoehe17-Bergedorf62
    technHerstellDatum
    • 2017-06-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f4e91186-e55b-4b5b-b876-0d65e31b025d&filename=Allermoehe17-Bergedorf62(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | § 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 17 / Bergedorf 62 vom 9. November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung: „2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610]
    plangeber
    • [Name: 610]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-12-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_08a2edcf-4639-4df5-8243-8a31534a3276]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Allermoehe17-Bergedorf62|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f51bbb51-1552-4e70-abfd-e7afd3e30288

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f51bbb51-1552-4e70-abfd-e7afd3e30288
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f51bbb51-1552-4e70-abfd-e7afd3e30288
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt114-Farmsen-Berne32
    xpPlanDate
    • 2001-05-02
    name
    • Rahlstedt114-Farmsen-Berne32
    internalId
    • 36a81066-8bbe-475b-ad7b-82eaf6927c47
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 114/Farmsen-Berne 32 für den Geltungsbereich zwischen Timmendorfer Straße, Alter Zollweg und Scharbeutzer Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 514,526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rahlstedter Weg - Südgrenze der Flurstücke 2703 und 4168 der Gemarkung Farmsen - Kupferdamm - Rahlstedter Weg - Alter Zollweg - Timmendorfer Straße - Am Lehmberg - Südgrenze des Flurstücks 126, Ostgrenze des Flurstücks 5783 der Gemarkung Altrahlstedt - Scharbeutzer Straße.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet werden Einkaufszentren, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBL IS. 466,479), ausgeschlossen. Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen Wohngebäude sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Baulinien und Baugrenzen dürfen um bis zu 1 m überschritten und Baulinien um bis zu 2 m unterschritten werden. Die Länge der abweichenden Fassadenabschnitte darf insgesamt 50 vom Hundert (v. H.) der zugehörigen Fassadenlänge nicht überschreiten. Davon ausgenommen sind Baulinien, die im Zusammenhang mit Arkaden festgesetzt sind.][§2 Nr.4 | In den Bebauungsquartieren mit den Ordnungsnummern (3) bis (27) ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände um bis zu 2,5 m auf einer Breite von jeweils maximal 6 m zulässig.][§2 Nr.5 | Die in den Bebauungsquartieren mit den Ordnungsnummern (14) und (18) ausnahmsweise Zulässigkeit eines fünften Vollgeschosses ist auf ein Viertel der Gebäudegrundfläche beschränkt.][§2 Nr.6 | Geringfügige Abweichungen von Lage und Größe der Fläche für Gemeinschaftsstandplätze für Abfallbehälter können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl, gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Rad- und Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden. Die Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | In den Bebauungsquartieren mit den Ordnungsnummern (3) bis (12), (14) bis (19) sowie (21) kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Nummern 1 und 3 der Baunutzungsverordnung um 100 v. H. überschritten werden.][§2 Nr.10 | Entlang Scharbeutzer Straße, Rahlstedter Weg und Alter Zollweg sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie auf den Gemeinbedarfsflächen und in den Mischgebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Anpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m über dem Boden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.12 | Für die zu pflanzenden Baumreihen sind großkronige Bäume in einem Abstand von bis zu 20 m zu verwenden.][§2 Nr.13 | Für die zu erhaltenden Baumreihen und Gehölzgruppen sind bei Abgang einzelner Gehölze Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt. Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.14 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten sind mindestens 20 v.H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit standortgerechten Stauden und Gehölzen zu bepflanzen. Für je 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 500 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu verwenden. Bäume, die nach § 2 Nummer 20 zu pflanzen sind, werden angerechnet.][§2 Nr.16 | Dachstellplätze und Parkpaletten sind mit Rankhilfen (z.B. Rankgerüsten) zu umgeben und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.17 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.18 | Fassaden von Parkpaletten und Parkhäusern, Stützen der Schutzdächer von Stellplätzen, fensterlose Gebäudefassaden sowie Außenwände, deren Tür- und Fensterabstand mindestens 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.19 | Die rückwärtigen nicht überbaubaren Flächen der Bebauungsquartiere mit den Ordnungsnummern (18) und (19) sind als zusammenhängende Obstwiese anzulegen und mit hoch- oder halbstämmigen Obstgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.20 | Entlang der Teilflächen der Nienhagener Straße (H1 bis H6) ist auf den Bauflächen je 10 m Straßenlänge mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.21 | Entlang der vorgesehenen Wegeverbindung am Ostrand der Bebauungsquartiere mit den Ordnungsnummern (22), (24), (26) und (27) ist je 15 m Weglänge ein Baum zu pflanzen; vorhandene Bäume können angerechnet werden.][§2 Nr.22 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des pflanzenverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.23 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.24 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den Bebauungsquartieren mit den Ordnungsnummern (3) bis (19) sowie (21) bis (27) die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514, 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-05-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce84b4e2-a9a4-4386-b92c-19f7a577f9a9]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f51eac59-b3bf-4562-9d8f-5703d6770f20

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f51eac59-b3bf-4562-9d8f-5703d6770f20
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f51eac59-b3bf-4562-9d8f-5703d6770f20
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen47
    xpPlanDate
    • 1994-03-08
    name
    • Ottensen47
    nummer
    • 47
    internalId
    • 1643b210-d3bd-41fb-b5b9-020226c65b9e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 47 für den Geltungsbereich westlich Große Brunnenstraße zwischen Elbchaussee und Bernadottestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 213) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Elbchaussee - Westgrenzen der Flurstücke 4012 und 4059, über das Flurstück 995 der Gemarkung Ottensen - Fischers Allee - Bernadottestraße - Große Brunnenstraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nut zungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Veränderungen an Gebäuden dürfen nur so vorgenommen werden, daß die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt; die Fenster sind zu gliedern.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Elbchaussee, Bernadottestraße, Große Brunnenstraße, Susettestraße 2 bis 2b sowie Fischers Allee 4 bis 12 und 1 bis 7 sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet westlich Fischers Allee sind auf der mit "(a)" bezeichneten Fläche in den Erdgeschossen nur ein Kindertagesheim, in den Obergeschossen nur Wohnungen zulässig. Auf den mit "(b)" bezeichneten Flächen sind die Dächer der eingeschossigen Bebauung flächen­ deckend zu begrünen. Auf der mit "(c)" bezeichneten Fläche sind Stellplätze nur als Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,2 m kann zugelassen werden. Soweit die Baugrenze unmittelbar an die Straßenverkehrsfläche grenzt, ist diese Überschreitung nur oberhalb des Erdgeschosses und bei Einhaltung einer Mindesthöhe von 2,5 m zulässig.][§2 Nr.5 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1m Höhe über dem Erdboden sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18cm in einer Höhe von 1m über dem Boden zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Die Außenwände der Gebäude sind mit roten Mauerziegeln oder mit einer Putzfassade zu versehen.][§2 Nr.8 | Auf den mit "DG" bezeichneten Flächen ist das festgesetzte oberste Vollgeschoß als Dach mit einer Neigung 60 Grad bis 85 Grad auszubilden; ein weiterer Dachausbau ist unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]
    plangeber
    • [Name: 213]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-03-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98317be8-ac16-429e-9137-d92229337f3c]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f54b2fb5-0c84-42b5-8e16-f8bb7ebd2c74

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f54b2fb5-0c84-42b5-8e16-f8bb7ebd2c74
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f54b2fb5-0c84-42b5-8e16-f8bb7ebd2c74
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli2
    xpPlanDate
    • 1968-07-09
    name
    • StPauli2
    internalId
    • 2c8b26ab-68a3-4850-8674-53738cc2b5f6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 2 für den Geltungsbereich Simon-von-Utrecht-Straße zwischen Talstraße und Detlev-Bremer-Straße einschließlich angrenzender Flurstücke und Flurstücksteile sowie Teile der Flurstücke 806 und 213 der Gemarkung St. Pauli-Süd (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 111) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-23
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 111]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-09
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c53eb2b3-dc35-498c-aea6-198d980e6bc5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f57ac943-8837-4533-ba3d-fba9ca622d67

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f57ac943-8837-4533-ba3d-fba9ca622d67
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f57ac943-8837-4533-ba3d-fba9ca622d67
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf40(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2014-02-05
    name
    • Bergedorf40(2Aend)
    internalId
    • 7bbe52f1-0312-463e-8cd9-e6f85dfce3c9
    beschreibung
    • siehe Lagebeschreibung Bergedorf40
    technHerstellDatum
    • 2017-07-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 | § 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 12. Januar 1970 (HmbGVBl. S. 5), geändert am 20. Dezember 1988 (HmbGVBl. S. 310), erhält folgende Fassung: „2. In den Kerngebieten sind geld- beziehungsweise glücksspielorientierte Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-02-05
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c95bdd5e-aedb-43eb-9b6a-4c09b6d4d609]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bergedorf40(1Aend)|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f57ac943-8837-4533-ba3d-fba9ca622d67&filename=Bergedorf40(2Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f5903882-cdec-426b-a99f-204877844307

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f5903882-cdec-426b-a99f-204877844307
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f5903882-cdec-426b-a99f-204877844307
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen39(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2026-05-26
    name
    • Rissen39(1Aend)
    internalId
    • 1f5c26c8-1fd9-4c7e-b508-4ab059cf9e56
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f5903882-cdec-426b-a99f-204877844307&filename=Rissen39(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 39 vom 12. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 113) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 39“ wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird in Nummer 2 folgender Satz angefügt: „Weiterhin sind im Kerngebiet Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 227]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2026-05-26
    inkrafttretensDatum
    • 2026-06-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bdb47d44-80b0-4ff2-ae06-375f335e16fc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f5b6e051-a286-490e-82c7-b528815a9840

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f5b6e051-a286-490e-82c7-b528815a9840
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f5b6e051-a286-490e-82c7-b528815a9840
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal34
    xpPlanDate
    • 2017-01-17
    name
    • Marienthal34
    internalId
    • b7ad6ea3-9b85-4a86-b87a-bcdf4a58f896
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marienthal 34 für das Gebiet zwischen dem Wandsbeker Gehölz und der Oktaviostraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 511) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2468 – Oktaviostraße – West- und Nordgrenze des Flurstücks 3150 der Gemarkung Marienthal.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet werden Ausnahmen für Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet ist oberhalb des als Höchstmaß festgesetzten, obersten Vollgeschosses nur ein weiteres Geschoss als Nicht-Vollgeschoss (Staffel- oder Dachgeschoss) zulässig.][§2 Nr.4 | Im Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Für Terrassen darf die festgesetzte Grundfläche je Einzelhaus um 60 m² überschritten werden. Die einzelne Terrasse darf eine Grundfläche von 30 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Im Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen und ihre Zufahrten darf die festgesetzte Grundfläche insgesamt um 3.200 m² überschritten werden.][§2 Nr.6 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist in ein oberirdisches Gewässer nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle einzuleiten. Eine Einleitung in das vorhandene Mischwassersiel ist unzulässig.][§2 Nr.7 | Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei Dachterrassen und technischen Anlagen zugelassen werden][§2 Nr.8 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen.][§2 Nr.9 | Im Wohngebiet sind mindestens acht Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten und dürfen eine Wuchshöhe von 1,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zweimal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen oder Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher Wald herzurichten.][§2 Nr.14 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 0200000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-01-17
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Ja
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f4ef59a2-4d37-4779-b5d6-66d98d7e7049]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f5b6f983-ebbd-4c2b-a1e1-da708f0f962e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f5b6f983-ebbd-4c2b-a1e1-da708f0f962e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f5b6f983-ebbd-4c2b-a1e1-da708f0f962e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm2
    xpPlanDate
    • 2022-02-10
    name
    • Hamm2
    internalId
    • 412945df-92f2-4f34-b7e6-ea6b8476337c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm 2 für den räumlichen Geltungsbereich zwischen der Hammer Landstraße, Luisenweg, Pröbenweg und Kentzlerdamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 124) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Luisenweg – Nordgrenzen der Flurstücke 1522 und 1523 – West- und Nordgrenze des Flurstücks 2083 – Nord-, Ost- und Sügrenze des Flurstücks 2083 - Ostgrenze des Flurstücks 1271 der Gemarkung Hamm Marsch - Pröbenweg.
    technHerstellDatum
    • 2022-08-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem Teilgebiet des „Urbanen Gebiets“ (MU) mit der Bezeichnung „MU1“ sind mindestens 2.500 m² der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören zu verwenden. In dem Teilgebiet des MU mit der Bezeichnung „MU2“ sind mindestens 8.000 m² der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zu verwenden, wobei davon in den mit "(F)" bezeichneten Bereichen mindestens 2.000 m² Geschossfläche für Handwerksbetriebe zu verwenden sind. Weitere 350 m² der Geschossfläche im Teilgebiet des MU mit der Bezeichnung „MU2“ sind für soziale, kulturelle und andere Einrichtungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zu verwenden. Im MU sind auch Handwerksbetriebe (wie zum Beispiel Tischlereien und weitere holzverarbeitende Gewerke), Kfz-Werkstätten, Metallbaubetriebe (und weitere metallverarbeitende Gewerke) und Glaser zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören.][§2 Nr.2 | In dem mit „(E)“ bezeichneten Bereich des MU ist gemäß § 6a Absatz 4 Nummer 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), in den Erdgeschossen an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig.][§2 Nr.3 | Im MU sind Bordelle und bordellartige Betriebe und Wettannahmestellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen) und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Tankstellen sind gemäß § 6a Absatz 3 BauNVO Plangebiet nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Im MU sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. In dem Teilbereich des MU mit der Bezeichnung „MU2“ können in den mit „(E)“ bezeichneten Bereichen Ausnahmen für Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt. In den weiteren Bereichen des „MU2“ können in den Erdgeschossen an der Straßenseite Ausnahmen für Läden, die der Versorgung des Geenen, zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den mit „(d1)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dachaufbauten, Dachausgänge und technische Anlagen um bis zu 2,5 m zulässig, sofern sie um mindestens 2,5 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden. In den mit "(d2)" gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dachaufbauten, Dachausgänge und technische Anlagen um bis zu 4 m zulässig, sofern sie um mindestens 4 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden.][§2 Nr.6 | Im MU sind Stellplätze nur innerhalb von Gebäuden oder in den zeichnerisch festgesetzten und entsprechend bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.7 | Im MU kann eine Überschreitung der Baugrenzen für Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die Kronen- und Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume und Gehölze nicht beeinträchtigt werden. Bei Vordächern, Balkonen und Erkern dürfen die Überschreitungen bei den nach Norden, Westen und Osten gerichteten Fassaden insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand betragen und bei den mit „(B)“ gekennzeichneten Fassaden insgesamt nicht mehr als zwei Drittel der Breite der jeweilen Außenwand betragen. Terrassen, Vordächer, Balkone und und Erker im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Die Fläche mit festgesetztem Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglichen Gehweg. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im MU sind die Fassaden von Wohngebäuden in hellen, sandsteinfarbenen Farbtönen und die Fassaden von gewerblich genutzten Gebäuden in dunkelroten Farbtönen jeweils als Vollklinkermauerwerk zu gestalten. Für die in der Planzeichnung mit einer Gebäudehöhe von maximal 23 m über Normalhöhennull bezeichneten Gebäudeteile gilt, dass das oberste Geschoss mit einer abweichenden Fassadenmaterialität und -farbgebung gestaltet werden darf. Eine abweichende Fassadenmaterialität und -farbgebung ist auch für die zu den mit "(i)" gekennzeichneten Innenhöfen gerichteten Fassaden zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist je volle 200 m² ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für jeden zu pflanzenden Baum ist im unmittelbaren Bereich seines Stammes eine offene Bodenfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Abweichend davon kann diese Fläche weniger als 12 m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine vitale Wurzelentwicklung gewährleisten.][§2 Nr.12 | Bei Abgang der mit Erhaltungsgeboten belegten Bäume und Sträucher sind diese mit standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.13 | Im MU sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Belichtung, Be- und Entlüftung oder für technische Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, auf maximal 30 vom Hundert der Dachfläche.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu mindestens 50 vom Hundert mit Gehölzen, Stauden und Gräsern zu begrünen. Für Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Im Bereich des Flurstücks 2083 ist an einer geeigneten Gebäudefassade ein Kolonie-Nistkasten für Haussperlinge anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.16 | Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den nicht unterbauten privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 124]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-02-10
    inkrafttretensDatum
    • 2022-02-24
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cddd186f-8269-40ab-b299-4ed4270b6d1a]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f5c17b9d-4638-4d40-8df5-042cebbef61c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f5c17b9d-4638-4d40-8df5-042cebbef61c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f5c17b9d-4638-4d40-8df5-042cebbef61c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek27
    xpPlanDate
    • 1970-09-14
    name
    • Wandsbek27
    internalId
    • efe492ad-d10b-4c9c-8078-39ab4354b0f1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 27 für den Geltungsbereich Kedenburgstraße — Walddörferstraße — Oskarstraße — Bei der Hopfenkarre — Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der auf den Flurstücken 1078 und 1079 der Gemarkung Hinschenfelde ausgewiesenen Gemeinschaftsstellplätze an die Oskarstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-09-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_da0c8bb3-c3eb-4d6f-a329-753600420d72]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung