BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_f6780af9-efa9-424c-b75e-bd3524ed6159

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f6780af9-efa9-424c-b75e-bd3524ed6159
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    • XPLAN_BP_PLAN_f6780af9-efa9-424c-b75e-bd3524ed6159
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf8
    xpPlanDate
    • 1964-01-14
    name
    • Eppendorf8
    internalId
    • 16d0484c-5220-4e22-bd95-8e27be6ffe74
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eppendorf 8 für das Plangebiet Osterfeldstraße zwischen Münsterstraße und Frickestraße — Lokstedter Weg zwischen Frickestraße und Tarpenbekstraße — Westseite der Tarpenbekstraße zwischen Nordgrenze des Flurstücks 2069 der Gemarkung Eppendorf und Geschwister-Scholl-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 403 und 405) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-03
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403, 405]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52a35caa-f4b5-4b53-8a6c-5e291e0c459c]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Eppendorf7|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Eppendorf14|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f696c968-b101-4784-9b02-468a4f7077f5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f696c968-b101-4784-9b02-468a4f7077f5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f696c968-b101-4784-9b02-468a4f7077f5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt86-Horn44
    xpPlanDate
    • 1997-04-16
    name
    • Billstedt86-Horn44
    internalId
    • 7c487586-cacf-498d-b1d8-249390085224
    technHerstellDatum
    • 2015-04-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Entlang der Legienstraße und des Schiffbeker Wegs sind in den Wohngebieten durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenfüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Die Außenwände der Gebäude sind durch vertikale Vor- und Rücksprünge zu gliedern. Eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 1,2 m durch einzelne Bauteile (z. B. Loggien, Balkone und Erker) kann zugelassen werden.][§2 Nr.7.1 | Die nicht von Anlagen des Hochbaues überdeckten Flächen im Bereich der U-Bahnüberbauung sind nach folgenden Maßgaben gärtnerisch anzulegen: Mindestens 15 vom Hundert (v.H.) sind mit durchwurzelbarem Substrat in einer Schichtstärke von 1,2 m zu überdecken und mit einem Baum je 25 m² zu bepflanzen.][§2 Nr.7.2 | Die nicht von Anlagen des Hochbaues überdeckten Flächen im Bereich der U-Bahnüberbauung sind nach folgenden Maßgaben gärtnerisch anzulegen: Mindestens 25 v.H. sind mit durchwurzelbarem Substrat in einer Schichtstärke von 0,8 m zu überdecken und mit einem Strauch je m² zu bepflanzen.][§2 Nr.7.3 | Die nicht von Anlagen des Hochbaues überdeckten Flächen im Bereich der U-Bahnüberbauung sind nach folgenden Maßgaben gärtnerisch anzulegen: Mindestens 50 v.H. sind mit durchwurzelbarem Substrat in einer Schichtstärke von 0,4 m zu überdecken und zu mindestens 20 v.H. mit Stauden zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Für Anpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubbäume, Sträucher und Stauden zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Boden aufweisen. Bei Anpflanzungen von Bäumen muß auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke der durchwurzelbaren Überdeckung mindestens 1,2 m betragen. Die Fläche ist dauerhaft zu begrünen.][§2 Nr.9 | Die Parkanlage ist zu mindestens 30 v. H. mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere mindestens 20 v.H. der Fläche sind als Ruderal- beziehungsweise Hochstaudenflur mit einer Mahd alle 2 bis 3 Jahre zu entwickeln.][§2 Nr.10 | Dächer von Gebäuden mit mehr als drei Vollgeschossen sind zu mindestens 50 v.H. mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Dachneigung der mit einer durchwurzelbaren Überdeckung zu versehenden Gebäude darf 15 Grad nicht überschreiten.][§2 Nr.11 | Insgesamt mindestens 50 v. H. der Fassaden von Gebäuden mit mehr als drei Vollgeschossen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 0,8 m in 1 m Höhe über dem Erdboden und zu pflanzende Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.13 | Zugänge und Zufahrten sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzurichten.][§2 Nr.14 | In den Innenhöfen der U-Bahnüberbauung sind mindestens 0,4 m tiefe Sumpfbeete anzulegen, die vom anfallenden Oberflächenwasser gespeist werden sollen. Die Mindestfläche muß in den beiden äußeren Höfen jeweils 200 m² und im mittleren Hof 100 m² betragen.][§2 Nr.15 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln und synthetischen Düngemitteln ist unzulässig.][Kennzeichnung (GRZ 0,4) für Hochbauten | Die über den U-Bahngleisen zu installierende Platte ist eine bauliche Anlage. Entsprechend ihrem Anteil an der insgesamt als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Fläche wird für diesen Breich einschließlich angrenzender Böschungsflächen die Grundflächenzahl mit 0,8 festgesetzt. Die in Klammern dargestellte Grundflächenzahl von 0,4 weist auf die Grundflächenzahl der auf dieser Fläche zu errichtenden Hochbauten hin. Da die ausgewiesene Sechsgeschossigkeit nicht in allen Bereichen voll ausgeschöpft, sondern besonders im Blockinnern nur als städtbaulicher Akzent eingesetzt werden soll, wird für die Bebauung zusätzlich eine maximal zulässige Geschoßfläche festgesetzt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130, 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-04-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_620889c3-5a36-4653-a4f8-d06979ad018e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f6fb7588-628d-4d5f-bf8f-6fe3cdf99f8a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f6fb7588-628d-4d5f-bf8f-6fe3cdf99f8a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f6fb7588-628d-4d5f-bf8f-6fe3cdf99f8a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt42
    xpPlanDate
    • 2016-09-15
    name
    • Hamburg-Altstadt42
    internalId
    • 8a1b26c0-89ee-4e5c-929f-66e31c081a70
    beschreibung
    • Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hamburg-Altstadt 42 für den Geltungsbereich zwischen Willy-Brandt-Straße und St. Katharinenkirche (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Grimm – Willy-Brandt-Straße – Neue Gröningerstraße – Katharinenkirchhof (Flurstück 1280) der Gemarkung Altstadt- Süd.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Vorhabengebiet sind im Erdgeschoss nur Büronutzungen, Einzelhandel oder Schank- und Speisewirtschaften, oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Büronutzungen zulässig. In dem mit „(B)“ bezeichneten Vorhabengebiet sind im Erdgeschoss nur Wohnungen, Einzelhandel oder Schank- und Speisewirtschaften, oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet sind großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Untergeschossen des Vorhabengebiets sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen nach den Regelungen des § 14 BauNVO zulässig.][§2 Nr.4 | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.5 | Terrassen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Im Vorhabengebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.7 | Im Vorhabengebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9.1 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9.2 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9.3 | Zusätzlich sind im Bereich der mit „(1)“ gekennzeichneten Fassade vor den Fenstern der Wohn- und Schlafräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.9.4 | Die gewerblichen Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Für das Gebäude in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des Vorhabengebiets ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen. Für den Ort, wo die Frischluft angesaugt wird, ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens die Einhaltung der Grenzwerte der neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) (39. BImSchV) nachzuweisen.][§2 Nr.11 | Im Vorhabengebiet sind insgesamt zehn standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Die anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm bis 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.12 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Vorhabengebiet ist die Dachfläche des bebaubaren Bereichs mit einer als Höchstmaß zulässigen Gebäudehöhe von 12,3 m über Normal-null mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Sammlung von Regenwasser zur Einspeisung in eine Zisterne oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen. Es sind jedoch mindestens 70 vom Hundert dieser Dachfläche zu begrünen.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet sind die nicht überbaubaren Flächen von Tiefgaragen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Wege und Freitreppen, Kinderspielflächen sowie Bereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-09-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version vom 22.04.1993|Datum: 2024-08-21|Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 22.04.1993]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d4c43e5c-48e8-4fea-abfe-b53bf92d8e25]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7205b6d-6e7d-4d28-9977-793a5c448ac0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7205b6d-6e7d-4d28-9977-793a5c448ac0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7205b6d-6e7d-4d28-9977-793a5c448ac0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten9
    xpPlanDate
    • 1967-07-03
    name
    • Nienstedten9
    internalId
    • 24c96914-65ed-4f83-af88-4d5015ef43e4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 9 für das Plangebiet Elbschloßstraße - Georg-Bonne-Straße – Quellental - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Nienstedten – Georg-Bonne-Straße - Elbchaussee - Elbufer - Westgrenze des Flurstücks 792 der Gemarkung Nienstedten (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Bei zweigeschossigen Wohngebäuden sollen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | [Durch Nienstedten20 aufgehoben:] Auf dem Baugrundstück für besondere private bauliche Anlagen ist nur eine Brauerei zulässig.][§2 Nr.3 | Bei den Baugrundstücken im Wohngebiet an der Elbchaussee darf die Frontlänge der Wohngebäude 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücks nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m einzuhalten. Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge sind in Vorgärten und Bauwichen unzulässig. Kellergaragen sind nur zulässig, soweit zwischen der Elbchaussee und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 5 und 4 Absatz 3 Nummer 5 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 3. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n). Un-berührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den §§ 9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei dem im Plan rot umrandeten Gebäude.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-07-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f79740eb-50af-4df8-932e-a3804b2ab379]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Nienstedten18-Othmarschen39|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Nienstedten20|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7247208-f978-41d5-a957-049225f53149

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7247208-f978-41d5-a957-049225f53149
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7247208-f978-41d5-a957-049225f53149
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D289
    xpPlanDate
    • 1957-03-15
    name
    • D289
    internalId
    • a1d1e3d7-0004-4032-b9ff-b57be11c1a9a
    technHerstellDatum
    • 2016-05-31
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 501]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-03-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_652fe687-30f5-4621-b83e-7812524eae1b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f743f43a-2b1f-4022-a2c7-da93ec99486d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f743f43a-2b1f-4022-a2c7-da93ec99486d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f743f43a-2b1f-4022-a2c7-da93ec99486d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld35
    xpPlanDate
    • 1990-11-27
    name
    • Bahrenfeld35
    internalId
    • 91a10f04-202f-426e-9657-f06003ab3c99
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 35 für den Geltungsbereich südlich des Bahrenfelder Marktplatzes, zwischen der Bundesautobahn A 7 und der Lyserstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bahrenfelder Marktplatz – Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3096, über das Flurstück 2882, Westgrenzen der Flurstücke 2882, 2878, 2876 und 2883 der Gemarkung Bahrenfeld.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden mit roten Mauerziegeln zu verblenden.][§2 Nr.3 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.5 | Entlang der Bundesautobahn A 7 sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    plangeber
    • [Name: 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-11-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52dd72ac-ed6c-4f21-84c5-a44c1864a487]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld 26-Groß Flottbek12|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f74be16f-62f5-4381-b559-08b6b3c008ff

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    • XPLAN_BP_PLAN_f74be16f-62f5-4381-b559-08b6b3c008ff
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB410-1
    xpPlanDate
    • 1961-05-16
    name
    • TB410-1
    internalId
    • 815827a2-f209-4b6c-84c2-0e365a8232c4
    beschreibung
    • Stellinger Weg (Änderung)
    technHerstellDatum
    • 2016-09-16
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 302]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-05-16
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0bbc9a09-456e-4511-80a2-837d1e955952]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f75858b2-d206-4ed1-88db-69d52e0ad9f1

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    • XPLAN_BP_PLAN_f75858b2-d206-4ed1-88db-69d52e0ad9f1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hammerbrook4
    xpPlanDate
    • 1975-10-02
    name
    • Hammerbrook4
    internalId
    • e8048e5a-52ec-443b-8610-96ef43e604b8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hammerbrook 4 für den Geltungsbereich Süderstraße — Grüner Deich — Ostgrenze des Flurstücks 1461 der Gemarkung St. Georg-Süd — Amsinckstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 118) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-02
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 118]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-10-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3de6b25c-458a-4062-8da4-defa08bba386]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7592bdd-6934-4685-a768-87681bfbbe82

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7592bdd-6934-4685-a768-87681bfbbe82
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt100
    xpPlanDate
    • 2004-07-02
    name
    • Rahlstedt100
    internalId
    • 3ef5eaba-7c1b-45cd-bd49-5edc4e7320c9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 100 für den Geltungsbereich des Ortskerns Meiendorf, beiderseits Meiendorfer Straße und Dassauweg bis zum Stellmoorer Quellfluß (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Meiendorfer Straße - Saseler Straße - Nordgrenze des Flurstücks 3062, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3412, Nordgrenzen der Flurstücke 3413 und 1794, über das Flurstück 1810 (Lofotenstraße), Nordgrenze des Flurstücks 5363 (alt: 4383), Westgrenzen der Flurstücke 1796 und 1797, Nordgrenzen der Flurstücke 1797 bis 1799 der Gemarkung Meiendorf - Grönlander Damm - Meiendorfer Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 1448 und 1450, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5280, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1452, 5444, 5418 und 5419, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 5420, Nordost- und Südgrenze des Flurstücks 5444 der Gemarkung Meiendorf - Dassauweg - Südgrenze des Flurstücks 5262 (Stellmoorer Quellfluß) der Gemarkung Meiendorf - Gastkamp - über das Flurstück 3042, Südwestgrenze des Flurstücks 3042 der Gemarkung Meiendorf.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen des Mischgebiets werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Stellplätze und Garagen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Grundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.6 | Auf den Flurstücken 5367, 5477 und 5478 (alt: 5190 und 5191) der Gemarkung Meiendorf sind auf den festgesetzten Flächen für Stellplätze Carports sowie Garagen unzulässig.][§2 Nr.7 | Für die Erschließung der Flurstücke 5444 und 5445 (alt: 5139) der Gemarkung Meiendorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen nur einseitig geneigte Dächer mit einer Neigung bis 15 Grad zulässig.][§2 Nr.9 | Entlang der Meiendorfer Straße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie in den Mischgebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Die Außenwände der Gebäude sind in hellem Putz auszuführen oder mit rotem bis rotbuntem Klinker zu verblenden; in den Erhaltungsbereichen ist eine Kombination von Putz und Klinker zulässig.][§2 Nr.11 | Für die zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze, mit Ausnahme der Stellplatzanlagen auf den Flurstücken 4150 und 4384 der Gemarkung Meiendorf, in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Die mit ,„1" und „2" bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-07-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ffabc987-cf1c-424f-85d0-bacbdb705c3a]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f7637a0c-2f6d-4784-afe7-4a03ad546cda

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f7637a0c-2f6d-4784-afe7-4a03ad546cda
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f7637a0c-2f6d-4784-afe7-4a03ad546cda
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup7
    xpPlanDate
    • 1965-07-02
    name
    • Lurup7
    internalId
    • 7901033c-9d2f-47d3-94ce-da40ada6f579
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 7 für das Plangebiet Luruper Hauptstraße - Lüttkamp - Farnhornweg - Am Wäldchen - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 837, Ost­ und Südostgrenze des Flurstücks 839 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 844 der Gemarkung Lurup - Schießplatzgraben (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) nicht überschritten werden. Gewerbe- und Industriegebäude sind flach zu decken und an den Straßen zu verblenden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbe- und Industriegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | [Dieser Absatz wurde durch Lurup38 aufgehoben:] Im Gewerbegebiet auf den rückwärtigen Teilen der Flurstücke 850, 852, 853 und 855 der Gemarkung Lurup sind nur friedhofsbezogene Betriebe, insbesondere Blumengeschäfte, Kranzbindereien und Steinmetzbetriebe zulässig. Im Industriegebiet sind nur Betriebe zur Herstellung von Industrie- und Gewerbebedarf, wie Anlagen der Schleifmittelindustrie und anderer verwandter Industriezweige mit keinen größeren Einwirkungen auf die Umgebung, zulässig.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die nicht überbaubaren Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderllchen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 1 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-07-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a8987db4-c6ba-4382-a5bf-de6b72c999fc]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Lurup38|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung