Der Bebauungsplan Lurup 20 für den Geltungsbereich Akeleiweg -West- und Nordgrenze des Flurstücks 25 der Gemarkung Groß Flottbek - Kressenweg - Westgrenze des Flurstücks 2050, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2833, Nordgrenze des Flurstücks 43 der Gemarkung Groß Flottbek - Flottbeker Drift - Achtern Styg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-07-24
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet östlich der Straße Kressenweg sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 30 für den Geltungsbereich Wilhelmsburger Reichsstraße — Grenze der Gemarkung Wilhelmsburg — über die Flurstücke 6515 (Georgswerder Bogen), 6514 und 6528 (Bundesautobahn), Ostgrenze des Flurstücks 621. über die Flurstücke 621. 623, 627, 626. 625. 1306 (Niedergeorgswerder Deich). 616, 615. 614, 610 (Kleingartenweg). 610 (Niedernkamp). 593. 599. 600 und 610 (Niedernkamp), Südgrenze des Flurstücks 610 (Niedernkamp Ostgrenze des Flurstücks 601 (Hövelwetternweg), über die Flurstücke 601, 951. 930. 580 bis 577, 4657 und 4656. Westgrenzen der Flurstücke 4656 und 5779 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg. Ortsteil 713) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-14
texte
[§2 Nr.1 | Im eingeschossigen Gewerbegebiet (Autohof) sind nur Lastkraftwagen-Stellplätze und die erforderlichen Nebenanlagen wie Kantinen, Sanitärräume. Tankstellen und Lastkraftwagen-Waschanlagen zulässig.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Gewerbegebiet (Autohof) sind nur Speditionsbetriebe einschließlich der erforderlichen Lagerhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | In den westlich des Niedergeorgswerder Deichs festgesetzten Gewerbegebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthalts- und sonstigen schutzwürdigen Räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten an der Bernstorffstraße, im Bereich der Straßen Bei der Schilleroper/ Stresemannstraße, an der Straße Beim Grünen Jäger und westlich der Lerchenstraße auf den vorderen Teilen der Flurstücke 1071 bis 1075 der Gemarkung St. Pauli-Nord sind in den Erdgeschossen nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | In den besonderen Wohngebieten sind in den Erdgeschossen nur Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Für die dreigeschossige Bebauung auf den Flurstücken 1071, 1072 und 1073 kann im Rahmen einer Geschoßfläche von 1500 m² ein weiteres Vollgeschoß zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen und Fuhrunternehmen, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.5 | Spielhallen, Sex-Shops und ähnliche Einrichtungen sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummern 1 und 2 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägen oder von städtebaulicher Bedeutung sind, die Genehmigung versagt werden.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.8 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.9 | Es sind in den Kerngebieten an der Stresemannstraße die Aufenthaltsräume und im allgemeinen Wohngebiet des Bereichs Stresemannstraße / Beim Grünen Jäger die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen/Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1070 an die Lerchenstraße und des Flurstücks 1248 an die Stresemannstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 1041 und 1042 umfaßt die Befugnis für die Freie und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet zwischen den Straßen Bei der Schilleroper und Beim Grünen Jäger auf den Flurstücken 1047 und 1048 der Gemarkung St. Pauli-Nord sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30% der Dachflächen sind zu begrünen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108, 110]
Der Bebauungsplan Eidelstedt 9 für den Geltungsbereich Wischhofsweg — Elbgaustraße — Kieler Straße — Reichsbahnstraße — Furtweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-18
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden und Warenhäuser, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Im Ladengebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Lagerhäuser und Lagerplätze sind im Gewerbegebiet unzulässig. Im Gewerbegebiet an der Kieler Straße kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis für den Anschluß der auf den Flurstücken 1348, 3263, 1350, 1354, 3047, 1355 und 1356 der Gemarkung Eidelstedt ausgewiesenen Stellflächen an die Kieler Straße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 Nummern 4 bis 6 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Langenhorn 58 für den Geltungsbereich Wördenmoorweg — Nordwestgrenze des Flurstücks 370, Westgrenze des Flurstücks 360, über die Flurstücke 360 und 372, Westgrenze des Flurstücks 6633, über das Flurstück 6633 der Gemarkung Langenhorn — Röweland — Nordgrenze des Flurstücks 6632, über das Flurstück 6632, Ostgrenze des Flurstücks 372, über das Flurstück 372 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-19
texte
[§2 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,0 m, durch Erker in einem oder mehreren Geschossen bis zu 1,5 m zugelassen werden. Die Erker dürfen einzeln nicht mehr als 6,0 m und zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront und an den Giebelseiten nicht mehr als die Hälfte der Länge dieser Gebäudefront breit sein.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
[§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld
28 vom 8. Februar 1971 (HmbGVBl. S. 17), zuletzt geändert
am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494), wird wie folgt
geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld
28“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Der Einzige Paragraph wird § 1.][§1 Nr.3.2.1 | Es wird folgender § 2 angefügt:
„§ 2
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten für den in
der Anlage schraffiert dargestellten Bereich nachstehende
Vorschriften:
1. In den Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe
unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe
zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen
und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben,
Großhandelsbetrieben oder produzierenden
Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als
10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten
Fläche sowie jeweils nicht mehr als 200m² Verkaufsund
Ausstellungsfläche aufweisen. Ausnahmsweise können
Läden, die der Versorgung des Gebietes mit Gütern
des täglichen Bedarfs dienen, und Tankstellenshops
zugelassen werden, soweit sie jeweils nicht mehr als
100m² Verkaufsfläche aufweisen.][§1 Nr.3.2.2 | In den Industriegebieten sind Schank- und Speisewirtschaften
unzulässig. Ausnahmsweise können Schankund
Speisewirtschaften zugelassen werden, wenn sie der
Versorgung des Gebietes dienen und jeweils nicht mehr
als 100m² Geschossfläche haben.][§1 Nr.3.2.3 | In den Industriegebieten sind Beherbergungsbetriebe,
gewerblich betriebene Stellplätze und Garagen sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig. Ausnahmen
für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen.][§1 Nr.3.2.4 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt
geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]