BP_Plan



Filter
Sorting
  • XPLAN_BP_PLAN_f99f62d5-8b88-41c7-9cdd-57268d3ad75b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f99f62d5-8b88-41c7-9cdd-57268d3ad75b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f99f62d5-8b88-41c7-9cdd-57268d3ad75b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek14
    xpPlanDate
    • 1969-04-01
    name
    • Neugraben-Fischbek14
    internalId
    • da41737f-63c5-4545-87e8-c1da5b4e79c1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 14 für den Geltungsbereich Cuxhavener Straße — Westgrenze des Flurstücks 1088, über das Flurstück 1085 zur Westgrenze des Flurstücks 1083, über das Flurstück 1065 zur Westgrenze des Flurstücks 1066, über das Flurstück 1010, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1007 der Gemarkung Fischbek — Bahnanlagen — Ostgrenzen der Flurstücke 1003, 2427, 1005 und 3711, über das Flurstück 3758 der Gemarkung Fischbek — An de Geest (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-04-01
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4929ef55-5d9c-42ba-93f0-a27159a9bbb7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9ab6d7d-45ea-4bdd-ab3a-ace440d08973

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9ab6d7d-45ea-4bdd-ab3a-ace440d08973
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9ab6d7d-45ea-4bdd-ab3a-ace440d08973
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D77
    xpPlanDate
    • 1958-12-03
    name
    • D77
    internalId
    • 508e7f76-804a-49f5-853b-1cec1ad5ebc6
    beschreibung
    • Lerchenfeld - Winterhuder Weg - Heinrich-Hertz-Straße - Humboldtstraße - Hamburger Straße - Humboldtsweg - Oberaltenallee
    technHerstellDatum
    • 2016-04-13
    texte
    • [Nr. 2.6 | Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubare Fläche zwischen der Straßen- und Baulinie vor der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) an der Humboldtstraße ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418, 415]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-12-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2bc869d6-2c82-4e41-8cb3-77b1c243ede0]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9b28e2b-055b-465d-81d7-1d71b1060b11

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9b28e2b-055b-465d-81d7-1d71b1060b11
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9b28e2b-055b-465d-81d7-1d71b1060b11
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D120-2
    xpPlanDate
    • 1960-04-05
    name
    • D120-2
    internalId
    • 8861ec24-6713-4bac-932f-a4c37c86b3ac
    technHerstellDatum
    • 2016-04-14
    texte
    • [Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch, anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.4 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-04-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0fc0a4c4-24b9-4955-be3a-47a6ce73072c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9b5b625-8537-4b92-bbdd-484acdfb57b9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9b5b625-8537-4b92-bbdd-484acdfb57b9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9b5b625-8537-4b92-bbdd-484acdfb57b9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt36-HafenCity4
    xpPlanDate
    • 2007-04-24
    name
    • Hamburg-Altstadt36-HafenCity4
    internalId
    • 84fee6fb-3752-4cb8-bb7f-3645b84b31b8
    technHerstellDatum
    • 2014-10-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind maximal 35 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche für Wohnnutzung zulässig.][§2 Nr.2 | In Wohnungen sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit in Wohnungen die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den vom Industrie- und Gewerbelärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt werden, dass in den zum Hafenlärm orientierten Schlafräumen und Kinderzimmern ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird.][§2 Nr.3 | Für gewerbliche Nutzungen muss für die lärmbelasteten Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der der Kubatur des Kaispeichers folgenden Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Im Bereich der Wasserflächen ist eine Überschreitung nur zulässig, sofern die Unterhaltung des Gewässers nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7.1 | Für die zentrale Warmwasserversorgung gilt: Die zentrale Warmwasserversorgung ist durch Anlagen erneuerbarer Energien zu erzeugen, die 30 v. H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfes decken. Geringe Abweichungen können aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m Nutzfläche beträgt.][§2 Nr.7.2 | Für die zentrale Warmwasserversorgung gilt: Die Anforderungen nach Nummer 7.1 Sätze 1 und 2 können ausnahmsweise auch durch den Abschluss eines langjährigen Vertrages über die Lieferung von Brauchwarmwasser mit dem von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewählten Wärmelieferanten erfüllt werden; für die Vertragsdauer gelten die Anforderungen der Nummer 7.1 dann als erfüllt.][§2 Nr.8 | Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen, sofern nicht Brennstoffzellen zur ausschließlichen Wärme- und Warmwasserversorgung eingesetzt werden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet ist das anfallende Niederschlagswasser direkt in die Elbe oder den Sandtorhafen abzuleiten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 103]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2007-04-24
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0a77faf-1584-458d-910d-a5dafa5bf035]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9ecd125-f9b0-4d89-84f7-c2c5de723101

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9ecd125-f9b0-4d89-84f7-c2c5de723101
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9ecd125-f9b0-4d89-84f7-c2c5de723101
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge8
    xpPlanDate
    • 1966-10-24
    name
    • Lohbruegge8
    internalId
    • aca73c8e-780d-48c4-8ab2-42accb0267de
    technHerstellDatum
    • 2016-03-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und für das Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-10-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_63394561-a545-4b31-9c01-dc87d2171891]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lohbruegge49|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9fd494b-9af3-41f3-9669-dc5d50238139

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9fd494b-9af3-41f3-9669-dc5d50238139
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9fd494b-9af3-41f3-9669-dc5d50238139
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde9
    xpPlanDate
    • 1991-04-02
    name
    • Neuenfelde9
    internalId
    • 97707913-95e4-4606-9026-2d52df2ff073
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neuenfelde 9 für den Geltungsbereich nördlich Liedenkummer Bogen/Seehofring (Bezirk Harburg, Ortsteil 720) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1546, Westgrenze des Flurstücks 1519, über die Flurstücke 2705 und 2702, Südwestgrenzen der Flurstücke 2702 und 2705, über die Flurstücke 1519 und 1546 der Gemarkung Hasselwerder.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie eine allgemein zugängliche Fußgängerbrücke einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie für den Anschluß des Flurstücks 2702 der Gemarkung Hasselwerder an den Seehofring eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind 90 vom Hundert standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.4 | Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig][§2 Nr.5 | Die Beetgräben sind zu erhalten][§2 Nr.6 | Die Ufer der Oberflächengewässer mit Ausnahme der Liedenkummer Wettern sind naturnah zu gestalten.][§2 Nr.7 | Auf den festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind Hochstaudenbiotope zu entwickeln. Es darf nur einmal im Jahr gemäht und nicht gedüngt werden.][§2 Nr.8 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 720]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-04-02
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8f8fce33-da1c-4b0a-88fb-22dc984d2b69]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_fa0a67dd-3166-4e30-8776-cf953c1391ce

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_fa0a67dd-3166-4e30-8776-cf953c1391ce
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_fa0a67dd-3166-4e30-8776-cf953c1391ce
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf16
    xpPlanDate
    • 1968-02-20
    name
    • Wilstorf16
    internalId
    • 673a32a7-f9bb-4603-a43e-5ea7ff73ebcf
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 16 für den Geltungsbereich Radickestraße — Südwestgrenze des Flurstücks 1152, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1152 bis 1149 der Gemarkung Wilstorf — Rönneburger Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-14
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8cc77999-2cb1-42e3-8db5-79015920f4ae]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_fa10ece2-fa95-4dae-9c8e-d67bb4088a75

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_fa10ece2-fa95-4dae-9c8e-d67bb4088a75
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_fa10ece2-fa95-4dae-9c8e-d67bb4088a75
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese18
    xpPlanDate
    • 2016-02-04
    name
    • Blankenese18
    internalId
    • bb83b690-3404-4b75-a40e-ab1bc6c8a7a0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 18 für den Geltungsbereich zwischen Strandtreppe, Baurs Weg und Strandweg (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Strandtreppe – Nordgrenze des Flurstücks 608, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 607, Nordgrenzen der Flurstücke 606 und 616 – Baurs Weg – Bröers Treppe – Osterweg – über das Flurstück 77 (Strandweg), Ostgrenze des Flurstücks 1581, über das Flurstück 2436, über das Flurstück 2462, über das Flurstück 2435, Südgrenze des Flurstücks 2435, über das Flurstück 2435, über das Flurstück 2461, über das Flurstück 77 (Strandweg) der Gemarkung Blankenese (Bezirk Altona, Ortsteil 223).
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Erweiterung der zulässigen Grundfläche eines Gebäudes über die festgesetzten Baugrenzen hinaus bis zu 10 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Grundfläche von 150 m² nicht überschritten wird und 3.1 durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und 3.2 keine nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume beeinträchtigt werden. Das gilt nicht für Terrassen im Sinne von Nummer 2 und für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen.][§2 Nr.4 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper und die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.][§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten sind für Hauptgebäude nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Bei Putzbauten sind für die Fassadengestaltung helle Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.9 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.10 | Auf der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Café-Garten“ ist nur ein fliegender Bau mit einer Grundfläche von insgesamt höchstens 15 m² zulässig.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Café-Garten“ können notwendige Stellplätze des Wohngrundstücks Flurstück 566 der Gemarkung Blankenese ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird und das durch die Gärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt. Die Stellplätze sind mit höchstens 1,2 m hohen Hecken einzufassen; sie sind mit Naturstein, Klinker oder wassergebundener Decke herzustellen. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig. Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ dürfen höchstens 10 vom Hundert der Fläche befestigt werden.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen und Gehölze, die die vorhandenen Blickbeziehungen einschränken, nicht zulässig.][§2 Nr.13 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.14 | Die Errichtung von Flutschutzmauern ist nur zulässig, wenn der Flutschutz nicht am Gebäude umgesetzt werden kann. Sie sind an den sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen. Sofern Flutschutzmauern eine Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, überschreiten, ist die Flutschutzanlage in der Höhe gestaffelt anzulegen. Die entsprechenden Stufen müssen eine Mindesttiefe von 1,5 m aufweisen, die Flächen sind mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.15 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.16 | Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen, Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.][§2 Nr.17 | Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.18 | Stellplätze sind mit Hecken oder dichtwachsenden Gehölzen einzufassen. Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | Das Niederschlagwasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: 223]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-02-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_102b1ed2-3267-4a7f-9f49-a5ef1f832ecd]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_fa27e490-d2ba-4dfb-acbd-54ccff94f9bb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_fa27e490-d2ba-4dfb-acbd-54ccff94f9bb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_fa27e490-d2ba-4dfb-acbd-54ccff94f9bb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt15
    xpPlanDate
    • 1969-04-22
    name
    • Eidelstedt15
    internalId
    • 0cb7c8f6-d54b-4174-a64a-6363625d7fdc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 15 für den Geltungsbereich Halstenbeker Weg — Ameisenkamp — Pinneberger Chaussee — Krupunder Weg — Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 350 sowie Ostgrenze des Flurstücks 356 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 373 und 374 der Gemarkung Eidelstedt an den Grillenweg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-04-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_36527032-f122-471e-bd6e-f1a609b3e0fa]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_fa34df4b-3213-4b33-b150-b08eba6e3fb6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_fa34df4b-3213-4b33-b150-b08eba6e3fb6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_fa34df4b-3213-4b33-b150-b08eba6e3fb6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge72-Billwerder16
    xpPlanDate
    • 1984-07-31
    name
    • Lohbruegge72-Billwerder16
    internalId
    • 4fad404d-df5a-4d03-8b5c-0b17e532513e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 72 / Billwerder 16 für den Geltungsbereich Billwerder Billdeich — Westgrenze des Flurstücks 2731 der Gemarkung Billwerder — Bille — Gemarkungsgrenze Billwerder / Boberg — Gemarkungsgrenze Lohbrügge / Boberg — Ostgrenzen der Flurstücke 1963, 1967, 1972, 1977, 1982, 1987, 1992, 1997 und 1998 der Gemarkung Lohbrügge — Moosberg — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1928 der Gemarkung Lohbrügge — Gemarkungsgrenze Billwerder / Lohbrügge — Auf der Bojewiese (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 601 und 611) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit A gekennzeichneten Flächen ist nur ein Gebäude je Grundstück als Einzel- oder Doppelhaus innerhalb einer Tiefe von höchstens 25,0 m, gemessen von der parallel zur Straßenbegrenzungslinie verlaufenden Baugrenze, zulässig. Außerhalb dieser Bebauungstiefe ist nur ein weiteres Gebäude auf dem Grundstück als Einzelhaus zulässig, wenn ein Mindestabstand von 15,0 m zu der nach Satz 1 zulässigen Bebauung eingehalten wird. Werden rückwärtige Grundstücksflächen zu einem selbständigen Grundstück abgeteilt, so ist auf dem neu entstandenen Grundstück nur dann ein Einzelhaus zulässig, wenn auf den davorliegenden abgetrennten Grundstücksflächen nicht mehr als ein Einzel- oder Doppelhaus errichtet worden ist.][§2 Nr.2 | Für die Bebauung entlang der Straßen wird eine straßenparallele Randbebauung vorgeschrieben. Die zulässige Gebäudetiefe ist zwischen der Straßenseite und der Rückseite der Gebäude zu messen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-07-31
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_095913bd-4259-4cdb-bfd0-8c6d3f115e60]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung