[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Bei der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Bei der eingeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g): 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubare Fläche des Grundstücks mit einer Wohnhausbebauung ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | In dem mit C gekennzeichneten Teil des Kerngebietes sind im ersten Vollgeschoß nur Schank- und Speisewirtschaften sowie Einzelhandelsbetriebe mit einer Geschoßfläche von nicht mehr als 1500 m² zulässig.][§2 Nr.3 | Der fünfgeschossige Baukörper ist so zu errichten, daß die Oberkante des Fußbodens im ersten Vollgeschoß in der Ebene der Schwarzenbergstraße / Ecke Wallgraben liegt. Das gleiche gilt für die anschließenden eingeschossigen Baukörper.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Läden unzulässig.][§2 Nr.5 | An den zur Straße Wallgraben gerichteten Außenwänden des mit D gekennzeichneten Baukörpers im allgemeinen Wohngebiet sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.6 | Außer den im Plan festgesetzten Stellplätzen dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
[1.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 36“ wird der Verordnung hinzugefügt.][1.2 | In § 2 werden folgende Nummern 30 bis 30.3 angefügt:
„30. Für den in der Anlage mit einer durchgehenden schwarzen Linie umrandeten Änderungsbereich gilt:
30.1 In der niedergelegten Planzeichnung wird für das Änderungsgebiet die Art der baulichen Nutzung „allgemeines Wohngebiet“ aufgehoben und eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Kindertagesstätte“ festgesetzt.
30.2 Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Kindertagesstätte“ sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) zulässig.
30.3 Zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Verkehrslärmimmissionen muss auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Kindertagesstätte“ ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an den Außenbauteilen geschaffen werden. Für zum Schlafen genutzte Räume sind zudem schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, soweit der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt wird.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
Der Bebauungsplan Neustadt 30 für den Geltungsbereich Holstenwall — Enckeplatz — Neanderstraße — über das Flurstück 845 der Gemarkung Neustadt-Nord — Peterstraße - über die Flurstücke 1274, 117, 1278 und 1279, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1279, Ostgrenze des Flurstücks 1280, Südgrenzen der Flurstücke 1280 und 117, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1269 der Gemarkung Neustadt-Nord — Neanderstraße — Neuer Steinweg —- über das Flurstück 1295 der Gemarkung Neustadt-Süd — Ost-West-Straße — Zeug¬hausmarkt — Millerntordamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 105) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind im Bereich Zeughausmarkt/Neuer Steinweg zwischen Holstenwall und der Straßenverbindung Hütten/Neuer Steinweg in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen und der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker in den Obergeschossen bis zu 1,2 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sollen die Dächer mindestens 30 Grad geneigt sein.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 105]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 für den Geltungsbereich
südlich Rahmwerder Straße einschließlich einer Teilfläche
des bestehenden Schulgeländes nördlich Rahmwerder
Straße sowie zwischen Niedergeorgswerder Deich, Buschweide
und der Brackwettern (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil
136) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Rahmwerder Straße – über das Flurstück 973 (westliche und
nördliche Gebäudekante des gründerzeitlichen Schulgebäudes,
östliche und südliche Gebäudekante des Schulkomplexes)
der Gemarkung Wilhelmsburg – Niedergeorgswerder Deich –
über die Flurstücke 9065, 1275, 1276, 11256, 1278 und 1279
(entlang der Nordgrenze des Privatweges Buschweide), Westgrenzen
der Flurstücke 1279, 9982 und 9981 (Straße Langenhövel),
10865 (Straße Langenhövel), 988, 11657, 11655 und
976, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 7898, Nordgrenze
des Flurstücks 7805 (Rahmwerder Straße) der Gemarkung
Wilhelmsburg.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetrie- be und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im urbanen Gebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Tankstellen nach § 6 a Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen. Einzelha][§2 Nr.3 | An den straßenabgewandten Gebäudeseiten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker, Treppenhausvorbauten und Sichtschutzwände um bis zu 1,5 m auf maximal einem Drittel der Fassadenlänge jedes Geschosses und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen und Kellerersatzräume][§2 Nr.4 | Oberhalb der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse sind in den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Bereichen keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.4 | Sofern in den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen die als Höchstmaß festgesetzte Geschossigkeit ausgeschöpft wird, ist das oberste Vollgeschoss an mindestens einer Gebäudeseite um mindestens 2 m von der Hauptfassade der darunter liegenden Geschosse zurückzusetzen.][§2 Nr.5 | Für Grundstücke, auf denen Gebäude beidseitig ohne seitlichen Grenzabstand (sogenannte Reihenmittelhäuser) errichtet werden, ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um 0,2 bis zu einer GRZ von 0,6 zulässig. Darüber hinaus ist für diese Grundstücke eine Überschr][§2 Nr.6 | In den mit „(E)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete ist je 350 m² anrechenbare Grundstücksfläche, in den allgemeinen Wohngebieten mit der Festsetzung „Rh“ je 120 m² anrechenbare Grundstücksfläche nur ein Wohngebäude mit höchstens einer Wohnung zulässig. Ausnahmsweise kann][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen dem Niedergeorgswerder Deich und den Flurstücken 1275 und 1276 umfasst die Befugnis für die Nutzer der genannten Flurstücke, eine Zufahrt von der Straße Niedergeorgswerder Deich anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht zwischen der Planstraße B und der öffentlichen Grünfläche an der Brackwettern umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglicher Weg. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen des Plangebiets sind keine oberirdischen Pkw-Stellplätze zulässig.][§2 Nr.11 | In den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen sind Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern zulässig.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, oberirdischen Stellplätzen und Garagen sind nur Stellplatz- und Garagenzufahrten, Wege zu Hauseingängen, Fahrradbügel sowie Kinderspielgeräte zulässig.][§2 Nr.12 | In den nicht mit "(E)" oder "(F)" bezeichneten Bereichen des Plangebiets sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 25 bis 45 Grad oder flachgeneigte Dächer mit einer maximalen Dachneigung von 20 Grad zulässig.][§2 Nr.13 | Für Satteldächer sind nur anthrazitfarbene Dachpfannen zulässig. Flachgeneigte Dächer sind gemäß Nummer 24 zu begrünen. Dacheindeckungen mit hochglänzenden oder glasierten Oberflächen sind unzulässig, ausgenommen hiervon sind Sonnenkollektoren und Anlagen für Photovoltaik.][§2 Nr.14 | Im Plangebiet sind passive bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.15.1 | Für Wohnungen ist zum Schutz vor Verkehrs- und Gewerbelärm durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustelleten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von vers bem sInmeeeennulei d ncfmnnmon dirnicfmuui.][§2 Nr.15.2 | Im urbanen Gebiet ist für einen Außenbereich einer Wohnung, die direkt zum Niedergeorgswerder Deich ausgerichtet ist, entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Winterg?rten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.15.3 | Im urbanen Gebiet sind gewerbliche Aufenthaltsräume innerhalb der an den Niedergeorgswerder Deich angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an][§2 Nr.16 | Das in den Baugebieten anfallende Niederschlagswasser ist oberirdisch in das offene Oberflächenentwässerungssystem einzuleiten, sofern es nicht versickert oder gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.17 | Im Plangebiet ist die Oberkante des Fertigfußbodens der Erdgeschosse wenigstens 0,2 m bis höchstens 0,5 m über der Höhe des zugehörigen Straßenabschnittes herzustellen.][§2 Nr.18 | Die als private Grünfläche bezeichneten Flächen sind als naturnahe Vegetationsflächen mit einem Bewuchs aus standortgerechten, gebietsheimischen Kräutern, Gräsern und einzelnen heimischen Gehölzen sowie einer Röhrichtzone im Flachwasserbereich herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Bauliche Anla][§2 Nr.19 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist je volle 200 m2 ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.20 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein heimischer Laubbaum zu pflanzen, sofern sie nicht überdacht und nach Nummer 24 begrünt werden.][§2 Nr.21 | Entlang der Grundstücksgrenzen zu Straßenverkehrsflächen, Parkanlagen, privaten Grünflächen sowie Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind Hecken anzupflanzen. Durchbrochene Zäune sind in Verbindung mit Hecken zulässig, wenn sie die Höhen der Hecke][§2 Nr.22 | Für festgesetzte Baum- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, klein][§2 Nr.23 | Im Kronenbereich zu pflanzender Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.24 | Dachflächen mit einer Dachneigung bis 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, dienen. Mindestens 50 v. H. der Dachflächen, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind in jedem Fall zu begrünen. Dachflächen von Carports und Garagen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrat][§2 Nr.25 | Die nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu 50 v. H. mit Kleingehölzen, Stauden und Gräsern zu begrünen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von][§2 Nr.26 | Der Uferbereich der Brackwettern ist naturnah zu gestalten und mit einem Bewuchs aus standortgerechten, gebietsheimischen Kräutern, Gräsern und einzelnen Schwarzerlen zu entwickeln. Erlen sind als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m zu pflanzen. Die Uferrandstreifen dürfen nicht gedüngt we][§2 Nr.27 | Die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als extensives Grünland mit zweimaliger Mahd sowie einzelnen standortgerechten Obstbäumen zu entwickeln. Der erste Schnitt ist nicht vor Juli vorzunehmen. Das Mähgut ist abzufahren.][§2 Nr.28 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen, sofern sie nicht überdacht und nach Nummer 24 begrünt werden.][§2 Nr.29 | Keller- und Tiefgaragengeschosse sind in druckwasserdichter Bauweise (zum Beispiel weißer Wanne) auszuführen. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische][§2 Nr.30 | Außenleuchten sind nur mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form Natriumdampf-Niederdrucklampen oder vergleichbaren Leuchtmitteln zulässig. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und zu festgesetzten Wohngebieten sowie privaten und öffentlichen Grünflächen hin abzuschirmen oder so]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 136]
Der Bebauungsplan Ohlsdorf 21 für den Geltungsbereich zwischen Nordheimstraße und Hauptfriedhof Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Sahlenburger Straße — Beisserstraße — Schmuckshöhe — Nordgrenzen der Flurstücke 461 und 386 der Gemarkung Ohlsdorf — Kerbelweg — Beisserstraße — Ostgrenze des Flurstücks 560, über das Flurstück 550, Ostgrenze des Flurstücks 550 der Gemarkung Ohlsdorf — Nordheimstraße.
technHerstellDatum
2014-04-08
texte
[§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 461, 462 und 463 der Gemarkung Ohlsdorf kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 386, 461 und 560 umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Für die Reihenhauszeilen an der Sahlenburger Straße ist nur eine einheitliche Traufhöhe und Dachneigung sowie eine einheitliche Material- und Farbgestaltung zulässig.][§2 Nr.4 | Entlang der Nordheimstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Auf dem Flurstück 616 sind Stellplätze in den Vorgärten zulässig, Garagen dürfen dort nicht errichtet werden.][§2 Nr.8 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.9 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]