Der Bebauungsplan Curslack 17 für das Gebiet des Ortskerns Curslack (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Foortstegel - Curslacker Deich - Westgrenze des Flurstücks 2799, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1781, Nordgrenze des Flurstücks 844 der Gemarkung Curslack - Curslacker Heerweg - Eggers-Mindt-Brücke - Dove-Elbe.
technHerstellDatum
2017-04-24
texte
[§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind für Wohngebäude Flächen, die tiefer als 2 m über Normalnull (NN) liegen, auf 2 m über NN aufzuhöhen. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig für
a) Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind, oder
b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.][§2 Nr.3 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten über der vorhandenen beziehungsweise aufgehöhten Geländeoberfläche darf straßenseitig 0,4 m nicht überschreiten.][§2 Nr.4 | Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden darf 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe von zweigeschossigen Gebäuden darf 12 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Diese Regelungen gelten nicht für das mit einer Firsthöhe von 14 m bezogen auf NN als Höchstmaß festgesetzte Gebäude.][§2 Nr.5 | Die Außenwände von baulichen Anlagen sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk auszuführen. Für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden, die 30 vom Hundert der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten, ist außerdem weiß, braun und grün angestrichenes Holz sowie Holz in Naturfarbe zulässig. Für Nebengebäude sind außerdem weiße Putzflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäuser sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen.][§2 Nr.7 | Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.8 | Balkone und Dachaufbauten dürfen, an der breitesten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens ein Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Abweichend hiervon sind im Wohngebiet nördlich des Curslacker Deichs (Flurstück 1781) Balkone und Dachaufbauten bis drei Fünftel der Länge der zugehörigen Gebäudeseite zulässig.][§2 Nr.9 | In das Dach eingeschnittene Loggien, Balkone und Terrassen sind bei Gebäuden auf Grundstücken, die an öffentliche Straßen oder der Dove-Elbe grenzen, nur auf den straßenbeziehungsweise wasserabgewandten Seiten der Gebäude zulässig.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten; geringfügige Abweichungen von der Lage des Weges können zugelassen werden. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung beziehungsweise der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen beziehungsweise straßenbegleitende Gräben herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH sowie der Vattenfall Europe Hamburg AG sowie der Deutschen Telekom, unterirdische Leitungen zu pflegen und zu unterhalten.][§2 Nr.11 | Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Für jedes Wohngebäude ist je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | Für zu erhaltende oder anzupflanzende Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf den mit „U" bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der Uferstreifen naturnah zu entwickeln. Zulässig sind einheimische, standortgerechte Stauden, Sträucher und Gehölze sowie extensive Grünlandnutzung beziehungsweise Mähwiese.][§2 Nr.17 | Beiderseits der mit „(R)" bezeichneten Wasserflächen sind in einer Breite von 3 m ab Böschungsoberkante Aufhöhungen, Nebenanlagen sowie Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.18 | Das von den privaten Grundstücksflächen und der Fläche für den Gemeinbedarf abfließende Niederschlagswasser ist oberirdisch abzuleiten, sofern ein offenes Entwässerungssystem vorhanden ist.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 604]
[§2 Nr.1 | In dem Baugebiet des Geltungsbereichs, das in dem Baustufenplan Bahrenfeld in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61), zuletzt geändert am 13. September 1960 (HmbGVBl. S. 408) als Mischgebiet ausgewiesen ist, sind Wettbüros, Spielhallen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellen Charakter ausgerichtet sind, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]
Der Bebauungsplan Eidelstedt 68 für den Geltungsbereich zwischen der Holsteiner Chaussee, der Straße Deepenbrook, den Bundesautobahnen A 7 und A 23 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Holsteiner Chaussee - Nordgrenzen der Flurstücke 6371 und 2560 (Deepenbrook), Ostgrenzen der Flurstücke 2560, 6371, 6022 und 6931, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6018, über die Flurstücke 6523, 6522 (Lüttendeel) und 4923, Südgrenzen der Flurstücke 6522 und 6519 (Holsteiner Chaussee) der Gemarkung Eidelstedt.
technHerstellDatum
2014-08-27
texte
[§2 Nr.1 | Mit Ausnahme der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist im Sondergebiet „Möbelfachmarkt" nur ein Fachmarkt mit den unter den Buchstaben a bis c genannten Warensortimenten mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von insgesamt 39000 m² zulässig. Dem Fachmarkt zugeordnete Schank- und Speisewirtschaften sind zulässig.
a) Kernsortiment: Möbel.
b) Nicht zentrenrelevante Randsortimente:
- Farben, Lacke, Tapeten,
- Teppichböden, harte Fußböden,
- Fliesen, Sanitär,
- Matratzen.
Die maximal zulässige Verkaufsfläche für die Summe der nicht zentrenrelevanten Randsortimente beträgt 700 m².
c) Zentrenrelevante Randsortimente:
Die maximal zulässige Verkaufsfläche für die Summe der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt 6500 m². Die einzelnen Sortimentsgruppen dürfen die folgend aufgeführten Verkaufsflächen nicht überschreiten:
- Teppiche: 800 m²
- Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswaren: 1400 m²
- Kunstgewerbe, Bilder, Kunstgegenstände, Dekoartikel, Geschenke: 950 m²
- Leuchten und Leuchtenzubehör: 1150 m²
- Elektrogroß- und -kleingeräte ohne HIFI, TV und EDV: 550 m²
- Bettwaren, Heimtextilien, Gardinen und Gardinenzubehör: 1800 m²
- andere zentrenrelevante Randsortimente: 250 m²][§2 Nr.2 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets sind Spiel- und Freizeiteinrichtungen zulässig.][§2 Nr.3 | Auf die Autobahn ausgerichtete Anlagen der Außenwerbung sind nur in einem Mindestabstand von 100 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahnen der Bundesautobahnen A 7 und A 23 zulässig. Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets ist eine Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 62 m über Normalnull (NN) zulässig. Außerhalb der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind Werbeanlagen nur unterhalb der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.][§2 Nr.4 | Anlagen der Innen- und Außenbeleuchtung sind blendfrei für die Verkehrsteilnehmer der Bundesautobahnen A 7 und A 23 zu gestalten.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gebäudehöhen von 29 m über NN und 35 m über NN können für technische Anlagen (wie zum Beispiel Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 4,5 m auf einer Fläche von bis zu 2100 m² überschritten werden. Anlagen zur Sonnenenergiegewinnung sind hiervon ausgenommen und dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen auf allen Dachflächen überschreiten.][§2 Nr.6 | Das Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Unterhaltung von Anlagen der Bundesautobahnen A 7 und A 23 (zum Beispiel Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände und Autobahnböschungen) befestigte Fahrflächen mit zu benutzen oder ergänzend einen Arbeits- und Schauweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.9 | Die Schutzwand ist mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, von denen mindestens 50 vom Hundert immergrüne Arten sein müssen. In Abschnitten, die mit holzverschalten Wandelementen gestaltet sind, ist je 3 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden; ansonsten ist je 1 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist dicht zu bepflanzen. Dabei sind großkronige Bäume in einem Abstand von maximal 10 m zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für je sechs Stellplätze ist im Sondergebiet außerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Im Sondergebiet sind die Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Dachterrassen, technische Dachaufbauten, Dachbelichtungen und notwendige Wege auf Dächern.][§2 Nr.13 | Im Sondergebiet sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplatzflächen in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | Als Ausgleichsmaßnahme ist die zu entwidmende Straßenfläche „Lüttendeel" auf dem Flurstück 6522 der Gemarkung Eidelstedt zu entsiegeln und in einem wassergebundenen Wegeaufbau in maximal 3 m Breite als Arbeits- und Schauweg wiederherzustellen.][§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 5977, 2638 und 4757 der Gemarkung Eidelstedt des Bezirks Eimsbüttel zugeordnet.][§2 Nr.16 | Zur Beleuchtung der Stellplatzanlagen, der Anlieferung für Lkw und der Umfahrung ist nur die Verwendung von monochromatisch abstrahlenden Leuchten oder in ihrer geringen UV-Strahlung vergleichbarer LED-Leuchten zulässig. Die Lichtquelle ist zum Baumbestand an der zu entwidmenden Straße Lüttendeel und zur Straße Deepenbrook hin abzuschirmen.][§2 Nr.17 | Das Einleiten von auf dem Sondergebiet anfallenden Niederschlagswasser in ein Regen- oder Mischwassersiel ist unzulässig; das Niederschlagswasser ist oberflächennah zurückzuhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
[Nr. 2.8 | Der Durchführungsplan weist Arkaden auf öffentlichem Grund bzw. Auskragungen in den öffentlichen Grund aus. Die bauliche Gestaltung dieser Anlagen, insbesondere auch die lichte Höhe, werden entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden jeweils auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | An der Ost-West-Straße sind Gehwegüberfahrten nicht zulässig.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Notwendige Fenster von Aufenthaltsräumen sind auf der Südseite der zehngeschossigen Geschäftshausbebauung (G10g) vom westlichen Giebel aus bis zu 10,0 m nicht zugelassen.][Nr. 2.3 | Für die Baustufen G6g und G10g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 7,0 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g).][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 32,0 m für die zehngeschossige Geschäftshausbebauung (G10g).][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 23,0 m für die sechsgeschossige Geschäftshausbebauung (G6g).][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 5,0 m für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g).][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
Der Bebauungsplan Schnelsen 85 für den Geltungsbereich zwischen Holsteiner Chaussee, südlich Heidlohstraße, westlich Lerchenkamp und nördlich Spanische Furt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Holsteiner Chaussee (Flurstück 8510) - Nordgrenze der Flurstücke 8272 und 4557, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 4557, über die Flurstücke 4557 und 4934, Südgrenze des Flurstücks 4934, Ostgrenze der Flurstücke 7719, 6763 und 8198, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8286, Ostgrenze der Flurstücke 8288, 8571, 8079 und 8296, über die Flurstücke 8562 und 5737, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5100 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319).
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig, wenn sie der Nahversorgung des Gebietes dienen und mit folgenden nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Hauptsortiment handeln:
- Nahrungs- und Genussmittel,
- Zeitungen, Zeitschriften,
- Drogerie, Kosmetik, Parfümerie,
- Blumen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher wenden, unzulässig. Dies gilt nicht für Tankstellenshops bis zu einer Größe von 150 m2 Geschossfläche sowie Einzelhandelsbetriebe, soweit sie mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln. Ausnahmsweise zulässig sind an Endverbraucher gerichtete Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben sowie verarbeitenden Gewerbebetrieben, wenn sie in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem Handwerks- oder verarbeitendem Gewerbebetrieb stehen und die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsflächen der Betriebsfläche des Handwerksbeziehungsweise Gewerbebetriebes untergeordnet ist.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume in den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | In den Mischgebieten sind die Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.
Gebiet k:
GE1:
Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 60 LEK nachts 45;
Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 60 LEK nachts 45;
Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 55 LEK nachts 40;
Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 63 LEK nachts 45;
Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 60 LEK nachts 45;
Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 50;
Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 50.
GE2:
Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 60 LEK nachts 45;
Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 57 LEK nachts 42;
Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 55 LEK nachts 40;
Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 65 LEK nachts 55;
Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 65 LEK nachts 50;
Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 52;
Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 53.
GE3:
Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 60 LEK nachts 45;
Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 60 LEK nachts 45;
Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 60 LEK nachts 45;
Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 65 LEK nachts 55;
Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 65 LEK nachts 50;
Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 52;
Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 50.
GE4:
Holsteiner Chaussee 170, 170 a+b LEK tags 57 LEK nachts 42;
Spanische Furt 3-9, Lerchenkamp 22a-38 LEK tags 60 LEK nachts 45;
Lerchenkamp 2a-20, Heidlohstraße 119-123 LEK tags 60 LEK nachts 45;
Holsteiner Chaussee 194-204 LEK tags 65 LEK nachts 60;
Heidlohstraße125-133b, Holsteiner Chaussee 206-206b LEK tags 65 LEK nachts 50;
Holsteiner Chaussee 201a-207, Halstenbeker Straße 1-3c LEK tags 65 LEK nachts 55;
Holsteiner Chaussee163-199a LEK tags 65 LEK nachts 53.
Im Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der obigen Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK „i,k“ nach DIN 45691 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK „i“ durch LEK „i,k“ zu ersetzen ist. (Stand: Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel, Hamburg)][§2 Nr.7 | Gebiet k 1 2 3 4
Holsteiner Chaussee 170, 170a+b Spanische Furt 3-9 Lerchenkamp 22a-38 Lerchenkamp
2a-20 Heidlohstraße 119-123 Holsteiner Chaussee 194-204
Teilfläche i LEK,
tags LEK,
nachts LEK,
tags LEK,
nachts LEK,
tags LEK,
nachts LEK,
tags LEK,
nachts
GE 1 65 50 60 45 55 40 63 45
GE 2 65 50 57 42 55 40 65 55
GE 3 60 45 60 45 60 45 65 55
GE 4 57 42 60 45 60 45 65 60
Gebiet k 5 6 7
Heidlohstraße 125-133b Holsteiner Chaussee 206-206b Holsteiner Chaussee 201a-207 Halstenbeker Straße 1-3c Holsteiner Chaussee 163-199a
Teilfläche i LEK,
tags LEK,
nachts LEK,
tags LEK,
nachts LEK,
tags LEK,
nachts
GE 1 60 45 65 50 65 50
GE 2 65 50 65 52 65 55
GE 3 65 50 65 52 65 50
GE 4 65 50 65 55 65 53
Im Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der obigen Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK „i,k“ nach DIN 45691 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK „i“ durch LEK „i,k“ zu ersetzen ist. (Stand: Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel, Hamburg)][§2 Nr.8 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, über die belebte Bodenzone zu versickern. Sollte im Einzelfall eine Versickerung unmöglich sein, kann eine zeitverzögerte Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in die straßenbegleitenden Gräben nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet beträgt die Mindesttiefe der Abstandflächen entlang der östlichen, südlichen und nördlichen Plangebietsgrenze 1,0 H, zum nördlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Mischgebiet beträgt die Mindesttiefe der Abstandflächen 0,5 H.][§2 Nr.10 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen nach jedem sechsten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und für Ersatzpflanzungen sind großkronige Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Die in den Baugebieten als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch Dach- und Technikaufbauten, Treppenhäuser und Oberlichter auf maximal 50 vom Hundert der vorhandenen Dachfläche um maximal 2 m überschritten werden und sind mindestens 3 m von der jeweils nächstgelegenen Außenfassade zurückzusetzen. Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind Werbeanlagen oberhalb der unteren Dachkante unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
rechtsverordnungsDatum
2012-02-13
staedtebaulicherVertrag
No
erschliessungsVertrag
No
durchfuehrungsVertrag
No
gruenordnungsplan
No
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, geändert am 22.4.1993]
Der Bebauungsplan Ottensen 1 / 0thmarschen 26 für den Geltungsbereich Övelgönner Mühlenweg - Elbchaussee - Ostgrenze des Flurstücks 907, über das Flurstück 858, Ostgrenze des Flurstücks 869 der Gemarkung Ottensen, Neumühlen - Ostgrenze der Flurstücke 896 und 897 der Gemarkung Ottensen – Elbufer - über das Flurstück 1451, Nordgrenze der Flurstücke 1451, 1454 und 1455 der Gemarkung Othmarschen - Övelgönne (Bezirk Altona, Ortsteile 213 und 218) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-12-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | 1. Auf dem Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen, sind Schank und Speisewirtschaften, im Obergeschoß auch Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt l Seite 1238) zulässig. Ausnahmsweise können auch Betriebe des Beherbergungs gewerbes zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213, 218]
Der Bebauungsplan Wandsbek 25 für den Geltungsbereich Luetkensallee — Ziethenstraße — über das Flurstück 2563 der Gemarkung Marienthal — Bundesbahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-14
texte
[§2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Außerdem sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]