BP_Plan



Filter
Sorting
  • XPLAN_BP_PLAN_1aeaa7fc-b111-4005-b04d-661f045c42fd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1aeaa7fc-b111-4005-b04d-661f045c42fd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1aeaa7fc-b111-4005-b04d-661f045c42fd
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB157
    xpPlanDate
    • 1958-04-11
    name
    • TB157
    internalId
    • 3be159c4-8a57-49ef-b918-e141268da87e
    beschreibung
    • Neustädter Straße (Kinderspielplatz)
    technHerstellDatum
    • 2016-10-20
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 106]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-04-11
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_07e44800-793f-412e-b030-20631a7839d4]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b12d1e1-223a-49b4-84b0-a6b0759b9a0b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b12d1e1-223a-49b4-84b0-a6b0759b9a0b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1b12d1e1-223a-49b4-84b0-a6b0759b9a0b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB501
    xpPlanDate
    • 1957-09-06
    name
    • TB501
    internalId
    • 13c44cc7-9c31-4865-a6ad-5e87e61e1724
    beschreibung
    • Umgehungsstraße Billstedt-Boberg (3. Abschnitt)
    technHerstellDatum
    • 2016-09-29
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-09-06
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_23b76a2c-c710-4610-b88d-21e52dee4293]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b276f37-39a0-486f-b04b-41bd29bce22a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b276f37-39a0-486f-b04b-41bd29bce22a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1b276f37-39a0-486f-b04b-41bd29bce22a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg19
    xpPlanDate
    • 1971-11-30
    name
    • Harburg19
    internalId
    • e6286a36-f8fe-4867-b90c-423fdb02efba
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 19 für den Geltungsbereich Knoopstraße — von der Eißendorfer Straße über das Flurstück 722 der Gemarkung Harburg zur Bennigsenstraße — Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße — Schwarzenbergstraße — Eißendorfer Straße — von der Ostgrenze des Flurstücks 1368 über die Flurstücke 1367, 1383 bis 1379 der Gemarkung Harburg zur Julius-Ludowieg-Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-02
    texte
    • [§2 | Das Staffelgeschoß ist an der Vorder- und Rückseite um 1,5 m und an den Giebelseiten um 4,5 m zurückzusetzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-11-30
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0da993ee-5d82-4075-95ef-b9833dca01e0]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b33d161-784b-414e-9576-6144f21d84e1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b33d161-784b-414e-9576-6144f21d84e1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1b33d161-784b-414e-9576-6144f21d84e1
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB1045
    xpPlanDate
    • 1961-06-06
    name
    • TB1045
    internalId
    • b798f2dd-1e88-4a40-a32e-d6ec54e05dba
    beschreibung
    • Fläche für besondere Zwecke am Weg Timmermoor
    technHerstellDatum
    • 2016-11-11
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-06
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f164cff9-2f07-4d7f-ad8f-70d8a8b1bba5]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b45c2d9-345b-49b7-b895-90f5d2362093

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b45c2d9-345b-49b7-b895-90f5d2362093
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1b45c2d9-345b-49b7-b895-90f5d2362093
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2022-05-30
    name
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42(1Aend)
    internalId
    • 38366358-3a32-4bc6-8143-9a2eb036d2af
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 42/Barmbek-Nord 42/ Alsterdorf 42 – Erste Änderung für das Gebiet südöstlich der Hebebrandstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 407, 408, 429) wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Hebebrandstraße, im Osten durch die Bahnanlagen, durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1939 sowie durch die Westgrenzen der Flurstücke 1981, 1982 und 1979.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und quartiersbezogene Nahversorgung“ dient dem Wohnen und der Versorgung des Quartiers mit Gütern des täglichen Bedarfs und der gesundheitlichen Vorsorge. Im Sondergebiet sind in der mit „(A)“ bezeichneten Fläche ab dem ersten Obergeschoss (OG) Wohnen sowie im Erdgeschoss großflächige Einzelhandelsbetriebe und Läden, die jeweils der Versorgung des Gebiets dienen und ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften) aufweisen, allgemein zulässig. Dabei sind im ersten OG auch Einrichtungen für gesundheitliche und soziale Zwecke sowie Räume für freie Berufe im Sinne von § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), zulässig. Im Sondergebiet sind in der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ab dem ersten OG Wohnen und im Erdgeschoss nur quartiersbezogene Nahversorgung in Form von nicht störenden Handwerksbetrieben, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet ist das Überschreiten der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 für in § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichnete Anlagen bis zu einer GRZ von 0,89 zulässig.][§2 Nr.3 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Platzflächen mit Ausnahme von Tiefgaragenzufahrten in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | Für den mit „(A)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dach- und Technikaufbauten sowie Brüstungen und Einhausungen bis zu 3 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten sind nur bis zu einer Höhe von 3 m zulässig. Sie sind mit Ausnahme von Solaranlagen zusammengefasst auf der Dachfläche eines Gebäudes anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken. Für den mit „(B)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets ist keine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.][§2 Nr.5 | Im Sondergebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Für die mit „(C)“ gekennzeichneten Bereiche sind die Schlafräume zur verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 sind zulässig, sofern lärmzugewandt orientierte Schlafräume durch verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien) baulich vor zu hohen Schalleinträgen geschützt werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.7 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel (6 Uhr bis 22 Uhr) von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.8 | Für die mit „(D)“ gekennzeichneten Bereiche ist für Schlafräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | Im Sondergebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150-2 (Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden, Ausgabe 1999-06), Tabelle 1, Zeile 4 (allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Gemeinsames Ministerialblatt 1998 S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Die DIN 4150-2 ist zu kostenfreier Einsichtnahme für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt; Bezugsquelle von DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.10 | Im Plangebiet ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in das Siel zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen sind unzulässig. Eine geringfügige Abweichung von den festgesetzten Baumstandorten kann dabei zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Im Sondergebiet sind nur Flachdächer zulässig, zudem sind mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen des elften beziehungsweise achtzehnten Vollgeschosses sowie im nördlichen Teil des Innenhofs der Lichthof des ersten Vollgeschosses und im südlichen Teil die Dachfläche über dem zweiten Vollgeschoss (Flurstück 1939 der Gemarkung Alsterdorf) mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen und sonstige bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und – mit Ausnahme der erforderlichen Flächen für Wege, Terrassen und Kinderspielflächen – zu begrünen.][§2 Nr.14 | Im Plangebiet sind nur durchbrochene Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 120 cm in Verbindung mit Heckenanpflanzungen zulässig.][§2 Nr.15 | Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Sondergebiet ist mit Bäumen und Sträuchern so zu bepflanzen, dass ein 5 m breiter, geschlossener und gestufter Gehölzstreifen mit durchschnittlich mindestens einem großkronigen Baum alle 10 m erhalten und entwickelt wird. Ein untergeordnetes Einengen dieses Pflanzstreifens kann bei Erhalt der eingrünenden Funktion zugunsten der Überlagerung mit anderen Funktionen des Außenraums wie etwa einer Regenwasserversickerung zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Für Strauchpflanzungen sind je 2 m² eine Pflanze, davon 10 v. H. Heister mit einer Mindesthöhe von 175 cm und 90 v. H. zweimal verpflanzte Sträucher, zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Zur Vermeidung des Vogelschlags sind Flächen aus Glas durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel mehrschichtiger Fassadenaufbau, Gliederung der Fassade, Aufbringung wirksamer Markierungen, Verwendung transluzenter Gläser und Verwendung von Glasflächen mit einem niedrigen Lichtreflexionsgrad) erkennbar für das Vogelauge zu strukturieren beziehungsweise als Hindernis sichtbar zu machen, wenn der Glasanteil der Fassade größer als 75 v. H. ist oder zusammenhängende Glasflächen mit Glasscheiben von größer 6 m² vorgesehen sind. Satz 1 gilt nicht für Glasflächen bis 10 m Geländeoberkante, es sei denn, die Glasflächen befinden sich in unmittelbarer Umgebung zu Gehölzen, Gewässern oder größeren Vegetationsflächen (wie etwa Wiesen) oder ermöglichen eine Durchsicht auf Vegetation, Gewässer oder Himmel.][§2 Nr.18 | Außenleuchten sind ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen zulässig. Diese sind als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich mit Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern, maximal 3000 Kelvin Farbtemperatur, zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen, insbesondere auf Gehölze und Biotope, ist zu vermeiden.][§2 Nr.19 | Im Plangebiet ist an den nach Süden und Osten ausgerichteten Baublockseiten der Neubebauung je eine künstliche Fledermausquartiersmöglichkeit für Gebäude bewohnende Fledermausarten (Fassadenkasten, Fassadenröhre) an geeigneter Stelle baulich in die Wand zu integrieren und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.20 | Im Plangebiet ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bei unvermeidbaren Gehölzrodungen von Großbäumen für jeden zu rodenden Baum mit Stammdurchmesser von mehr als 40 cm ein Nistkasten für Halbhöhlenbrüter und für jeden zu rodenden Höhlenbaum ein Nistkasten für Höhlenbrüter vor der Rodung an Bäumen im Plangebiet oder einem Umkreis von 500 m anzubringen.][§2 Nr.21 | Im Sondergebiet kann – südlich der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche – in der festgesetzten Fläche für eine Brücke auch eine Treppe zugelassen werden. Dies setzt voraus, dass die Treppe eine maximale Breite von 3,50 m und eine maximale Länge von 9,25 m aufweist. Die Treppe soll umgehend nach Fertigstellung des Rohbaus des im Sondergebiet zugelassenen Gebäudes abgerissen werden.][§2 Nr.22 | Im Sondergebiet sind Werbeanlagen ausgeschlossen. Ausnahmsweise zugelassen werden können Werbeanlagen in folgender Art, Zahl und Größe an folgenden Orten:][§2 Nr.22.1 | an der Nordfassade in Höhe des fünften und sechsten Obergeschosses ein Logo als montierter Schriftzug, mit einer Höhe und Breite von maximal 3 m, in der Farbe RAL 7016 (Anthrazitgrau) und warmweiß hinterleuchtet,][§2 Nr.22.2 | an der Ostfassade in Höhe des ersten und zweiten Obergeschosses ein Logo als montierter Schriftzug mit einer Höhe und Breite von maximal 3 m, in der Farbe RAL 7016 (Anthrazitgrau) und warmweiß hinterleuchtet,][§2 Nr.22.3 | an der Westfassade in Höhe des Erdgeschosses und des Mezzaningeschosses Werbeschilder nur als montierte Schriftzüge in der Farbe RAL 7016 (Anthrazitgrau) und warmweiß hinterleuchtet,][§2 Nr.22.4 | an der Westfassade ein farbiges und beleuchtetes Nasenschild mit einer maximalen Ansichtsfläche von 1 m², Gesamtauskragung von 80 cm, einer Stärke von 6 cm und einer lichten Durchgangshöhe von mindestens 2,5 m,][§2 Nr.22.5 | an der Ostfassade über der Tiefgarageneinfahrt ein farbiges, beleuchtetes Parken-Schild mit einer Höhe von 1 m und Breite von maximal 3 m,][§2 Nr.22.6 | im Bereich der Grundstückszufahrt ein farbiger und beleuchteter Werbepylon mit einer Höhe von 6 m und einer Breite von 1,5 m,][§2 Nr.22.7 | im Bereich des Erschließungsbauwerkes (Freitreppe) auf öffentlichem Grund drei Fahnenmasten mit einer Höhe von jeweils 6 m, parallel zur Straße angeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407, 408, 429]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-05-30
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b648654-621c-436a-b51e-c912709ea84f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b45cf19-9dee-4c9a-8eaf-4d9a90e5dfb0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b45cf19-9dee-4c9a-8eaf-4d9a90e5dfb0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1b45cf19-9dee-4c9a-8eaf-4d9a90e5dfb0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg25
    xpPlanDate
    • 1976-08-10
    name
    • Wilhelmsburg25
    internalId
    • f9aa78cd-ec9e-45c5-ba45-27bb1cf8e5da
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 25 für den Geltungsbereich Vogelhüttendeich — Ernst-August-Deich — Südgrenzen der Flurstücke 145 und 144, Westgrenzen der Flurstücke 144, 137, 136 und 140, Nordgrenzen der Flurstücke 140, 69 bis 71, 140 und 72 der Gemarkung Wilhelmsburg — Ernst-August-Deich — Reiherstieg-Hauptdeich — Nordostgrenze des Flurstücks 77, Nordwestgrenze des Flurstücks 239 (Ernst-August-Kanal), über die Flurstücke 76, 240, 5102 und 5104, Grenze der Gemarkung Wilhelmsburg, über die Flurstücke 5102, 5118 und 242 bis 240, Südgrenze des Flurstücks 240, über die Flurstücke 239 (Ernst-August-Kanal) und 263, Ostgrenze des Flurstücks 254 (Verlängerung Veringstraße), über die Flurstücke 254, 238 bis 236 (Ilenbuller), 230 und 96 der Gemarkung Wilhelmsburg — Ernastraße — Südgrenze des Flurstücks 101, über die Flurstücke 194, 207 und 193 (Am Kleinen Kanal), 91 (Kleiner Kanal), 90, 158, 159 und 91 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-15
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-08-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_47e099c2-e61f-49f1-b3ba-f092d0506436]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b4d7db9-a251-47e2-a197-5f3e19b5aaad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b4d7db9-a251-47e2-a197-5f3e19b5aaad
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1b4d7db9-a251-47e2-a197-5f3e19b5aaad
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB650
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB650
    internalId
    • 4f310775-0b8d-4557-b0dd-645546430ed3
    beschreibung
    • U-Bahn zw. Nordschleswiger Straße und u. Bahnh. Wandsb.-Gartenstadt
    technHerstellDatum
    • 2016-06-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426, 425]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bdc506d1-1c72-443d-a3d3-bc96fb4922da]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b7b91ea-9cf4-4bbe-b34f-101c482973d2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b7b91ea-9cf4-4bbe-b34f-101c482973d2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1b7b91ea-9cf4-4bbe-b34f-101c482973d2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB386
    xpPlanDate
    • 1955-12-16
    name
    • TB386
    internalId
    • 9432ee58-b85f-4d92-a650-7d90af61099f
    beschreibung
    • Schlachthofstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-12-16
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3060b233-7251-4472-b67c-9e0d4e153a4b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1bb6573b-d5c2-45a7-9d70-fb48f49b69e9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1bb6573b-d5c2-45a7-9d70-fb48f49b69e9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1bb6573b-d5c2-45a7-9d70-fb48f49b69e9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D128
    xpPlanDate
    • 1955-03-18
    name
    • D128
    internalId
    • 82247afa-b369-4e48-91d7-a49a94648675
    beschreibung
    • Bei der Alten Börse - Brodschrangen - Große Reichenstraße - Brandstücken - Zippelhaus - Katharinenkirchhof - Katharinenbrücke - Nikolaifleet
    technHerstellDatum
    • 2016-05-11
    texte
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2011-07-05
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-03-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_410fa8c5-8155-4809-9d0a-717f92203a9a]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hamburg-Altstadt47-Neustadt49|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • DurchfuehrungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1bbf070d-9dad-41f8-be84-ccdfd7903a0b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1bbf070d-9dad-41f8-be84-ccdfd7903a0b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1bbf070d-9dad-41f8-be84-ccdfd7903a0b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli31
    xpPlanDate
    • 1985-01-23
    name
    • StPauli31
    internalId
    • a50b81f8-3811-4413-8001-0239e6bf2adb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 31 für den Geltungsbereich Juliusstraße — Lippmannstraße — Lerchenstraße — Stresemannstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 109) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 3 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen, Sex-Shops und ähnliche Einrichtungen unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung nur für Betriebe zulässig, die Kraftfahrzeuge, Boote, Möbel und sonstige flächenbeanspruchende Artikel handeln, ausstellen oder lagern.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind die Erdgeschoßfassaden, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen der mit "A" bezeichneten eingeschossigen Bebauung sind mit Sträuchern und flachwurzelnden Bäumen zu bepflanzen und als Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Kerngebiet ist das oberste Vollgeschoß als Dachgeschoß mit einer Neigung zwischen 50 Grad und 75 Grad auszubilden. Die Höhe des Dachgeschosses muß mindestens 3,0 m und darf höchstens 4,0 m betragen.][§2 Nr.8 | Bei Neubauten im Einflußbereich der Lärmimmissionen der Stresemannstraße sind Aufenthaltsräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Wohnungen sind in diesem Bereich nur im sechsten Vollgeschoß zulässig.][§2 Nr.9 | Die Beheizung ist durch Anschluß an die überörtliche Fernwärmeversorgung vorzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 109]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-01-23
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8db9b01d-ba73-49f5-8ed5-0756c4e64b1a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung