BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_21f13ced-1dd0-4cf7-b1d0-9014cf32f87a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_21f13ced-1dd0-4cf7-b1d0-9014cf32f87a
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    • XPLAN_BP_PLAN_21f13ced-1dd0-4cf7-b1d0-9014cf32f87a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D13
    xpPlanDate
    • 1952-06-10
    name
    • D13
    internalId
    • a2b1d6ad-9721-4e0f-a390-456581457456
    technHerstellDatum
    • 2016-06-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 503]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-06-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5127f569-864d-4895-92ee-6207a5482df0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_21f312c3-e88a-4474-87e9-37449cbe1a1f

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    • XPLAN_BP_PLAN_21f312c3-e88a-4474-87e9-37449cbe1a1f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum38
    xpPlanDate
    • 2022-09-01
    name
    • Rotherbaum38
    internalId
    • 764923a2-2fa8-4f65-8df9-7e7358b0034e
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rotherbaum 38 für den Bereich südlich der Bieberstraße, westlich der Schlüterstraße und nördlich der Binderstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Schlüterstraße – Binderstraße – West- und Nordgrenze des Flurstücks 1761, Nordgrenze des Flurstücks 1762, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1498 der Gemarkung Rotherbaum – Bieberstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312).
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§ 2 1. | Technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind auch über der festgesetzten Gebäudehöhe, bis zu einer Höhe von 2 m zulässig. Im mit (A) bezeichneten Bereich sind darüber hinaus Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhe für erforderliche Antennen bis zu einer Höhe von 10 m zulässig. Jegliche Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 1,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen. Technikaufbauten sind räumlich zusammenzufassen und einzuhausen.][§ 2 2. | In den Flächen für den Gemeinbedarf sind Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 15 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Terrassen, Flächen zur Belichtung oder technische Anlagen mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.][§ 2 3. | Die im Plangebiet vorhandene flächige Fassadenbegrünung aus selbstklimmendem wilden Wein ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang in gleichartiger Ausführung zu ersetzen. Im Abstand von 8 bis 15 m sind die auf der ganzen Länge der Ostseite des denkmalgeschützten Gebäudeteils und der Nordseite des zur Bieberstraße gewandten Gebäudeteils sowie die im Abstand von bis zu 20 m auf der Südseite des denkmalgeschützten Gebäudeteils vorhandenen Wuchsstandorte der Pflanzen als offene Vegetationsflächen zu erhalten beziehungsweise auszubilden und vor Verdichtung zu schützen.][§ 2 4. | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    plangeber
    • [Name: 312]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-09-01
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4a7bce29-df75-4af5-803b-3408f13c2592]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    versionBauNVOText
    • Bekanntmachung vom 21.11.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_21f70c27-6e9c-4a94-8690-1267cb81e2dc

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    • XPLAN_BP_PLAN_21f70c27-6e9c-4a94-8690-1267cb81e2dc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB965
    xpPlanDate
    • 1960-10-11
    name
    • TB965
    internalId
    • 27b5b45b-25b3-4c47-b517-f8371b1c0556
    beschreibung
    • Osterfeldweg, Sinstorfer Weg, Rüffelkäferstieg, Rüterskamp, Am Pavillon, Helferichweg
    technHerstellDatum
    • 2016-11-04
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709, 708]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-11
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b9df42fc-63a1-4863-a401-73ece56bf1bb]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_220c3ace-fd47-41a2-8339-a1eaecefa260

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_220c3ace-fd47-41a2-8339-a1eaecefa260
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld29
    xpPlanDate
    • 1969-06-03
    name
    • Bahrenfeld29
    internalId
    • 6b669c48-340b-463e-8b10-62974d503175
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 29 für den Geltungsbereich Bahnanlagen - Rondenbarg - Südgrenze des Flurstücks 2479, in westlicher Richtung über das Flurstück 2375 der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 214) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-03
    versionBauNVO
    • [Detail: 1968]
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7b56bf2b-8cab-461b-8c0f-541a495b2d7f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_222b832a-1ce8-4406-974c-eacbedd4ae07

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_222b832a-1ce8-4406-974c-eacbedd4ae07
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_222b832a-1ce8-4406-974c-eacbedd4ae07
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf85
    xpPlanDate
    • 1991-12-17
    name
    • Bergedorf85
    internalId
    • 15bbaf31-a40e-4599-87fc-305d05d3b075
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 85 für den Geltungsbereich nördlich S-Bahn-Haltepunkt Nettelnburg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Friedrich-Frank-Bogen — Ladenbeker Furtweg — Westgrenzen der Flurstücke 2872, 295, 381 und 361 der Gemarkung Billwerder — Billwerder Billdeich — Oberer Landweg — Südgrenzen der Flurstücke 2415, 2358, 2365 und 2372 (Friedrich-Frank-Bogen) der Gemarkung Billwerder.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind an den zu den Straßen Oberer Landweg und Ladenbeker Furtweg und an den unmittelbar zum Bahndamm gerichteten Außenwänden von Gebäuden bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen, Fenstern und Dächern vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-12-17
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_077f27f0-308a-4530-853c-180f4ca02eca]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_226805d6-80f6-4aba-9b4c-3f4fd03232a0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_226805d6-80f6-4aba-9b4c-3f4fd03232a0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_226805d6-80f6-4aba-9b4c-3f4fd03232a0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn15
    xpPlanDate
    • 1965-09-14
    name
    • Horn15
    internalId
    • 4cf8dbcd-8c03-4bd3-ae54-d74ac67cfbc2
    technHerstellDatum
    • 2015-07-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Im Wohngebiet auf den Flurstücken 761 bis 764 der Gemarkung Horn-Geest kann von der Zahl der Vollgeschosse im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Betriebe und Anlagen mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt, werden. Auch die nicht überbietbaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 8 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-09-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5fdfb5f8-3fce-46c6-9b9d-91eb17e4a521]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_228ce4a5-8bca-4d35-b251-3763178a0d78

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_228ce4a5-8bca-4d35-b251-3763178a0d78
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_228ce4a5-8bca-4d35-b251-3763178a0d78
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup8
    xpPlanDate
    • 1964-03-18
    name
    • Lurup8
    internalId
    • c51c015c-ed38-49dc-8488-b6d66064db6c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 8 für das Plangebiet Böttcherkamp - Flurstraße - Glückstädter Weg - Ostgrenzen der Flurstücke 349, 346 und 345 der Gemarkung Lurup (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-03-18
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5b1aabf3-0dc4-4ac3-91b8-ac6e8f450e4f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_22cc5f00-dd7d-4dec-a7a8-a35a437970da

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_22cc5f00-dd7d-4dec-a7a8-a35a437970da
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_22cc5f00-dd7d-4dec-a7a8-a35a437970da
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel43
    xpPlanDate
    • 2018-12-12
    name
    • Poppenbuettel43
    internalId
    • e9ea9922-b302-443a-a68a-a0365ed24a84
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 43 für das Gebiet zwischen Ohlendieck, Poppenbütteler Berg, Mellingbek-Grünzug und Kramer-Kray-Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendieck – Poppenbütteler Berg – Ostgrenze des Flurstücks 8093 der Gemarkung Poppenbüttel – Kramer-Kray-Weg.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich sind nur Kindertageseinrichtungen, andere Anlagen für soziale Zwecke und Anlagen für Verwaltungen zulässig. In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich sind nur Anlagen für soziale Zwecke oder sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.4 | Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Terrassen bis zu 3 m können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sowie andere unterirdische Räume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Für alle Außenwände der Gebäude mit Ausnahme von Gebäuden in dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich ist rötliches bis rotbraunes Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.7 | Es sind mit Ausnahme des mit „(B)“ bezeichneten Bereiches nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig.][§2 Nr.8 | Die Aufstellung von Mobilfunkmasten und Sendeanlagen auf oder an den Gebäuden ist unzulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 8087, 8089 und 8093 der Gemarkung Poppenbüttel umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehwege zur Verfügung gestellt werden. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen, Knicks (Wallhecken) und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (Knick) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt. Zum Erhalt der ökologischen Funktionen sind Sträucher in einem Rhythmus von 8 bis 12 Jahren auf den Stock zu setzen. Bei Ausfall sind standortgerechte heimische knicktypische Gehölze zu verwenden.][§2 Nr.14 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (Knick) ist fachgerecht ein Knick mit Wall und Überhältern herzustellen. Es sind standortgerechte heimische knicktypische Gehölze zu verwenden. Zum Erhalt der ökologischen Funktionen sind Sträucher in einem Rhythmus von 8 bis 12 Jahren unter Erhalt der Überhälter auf den Stock zu setzen. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen und Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][§2 Nr.15 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft („Maßnahmenfläche“) ist landschaftsgerecht ein gestuftes Gehölz zu entwickeln. Die Pflanzung ist durch Einhaltung eines Mindestabstandes so zu gestalten, dass die ökologische Wertigkeit des Knicks nicht durch Verschattung oder Kronenkonkurrenz beeinträchtigt wird. Die Anpflanzung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.16 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Entfallene Bäume sind durch 1,5 neu zu pflanzende Bäume zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Sträucher- und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 80 cm. Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.17 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 600 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.18 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, in Bereichen für Baumpflanzungen auf mindestens 12 m² mit einem mindestens 1 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Wege, Spielflächen, Stellplatzanlagen, Freitreppen und wohnungsbezogene Terrassen können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.19 | Dächer von Hauptgebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Aufbauten, wohnungsbezogene Terrassen und Wege können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.20 | Das in den allgemeinen Wohngebieten anfallende Niederschlagswasser (Oberflächen- und Dachwasser) ist auf die private Grünfläche oder auf die Maßnahmenfläche gemäß Nummer 15 abzuleiten und dort über offene Gräben und Mulden zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung auf der privaten Grünfläche oder auf der Maßnahmenfläche nicht möglich sein, kann eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagwassers in ein Siel oder eine Vorflut nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle zugelassen werden. Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind naturnah zu gestalten und standortgerecht zu bepflanzen.][§2 Nr.21 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserund luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Hiervon sind Gehwege innerhalb der allgemeinen Wohngebiete, die der Erschließung der Hauptgebäude dienen, sowie private Erschließungsstraßen ausgenommen.][§2 Nr.22 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Stauwasser führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    plangeber
    • [Name: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-12-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8d466dc2-6015-4fbc-b8f4-ea1633f136c9]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 04.05.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_22d48f0f-ae0e-4ea2-ba38-8885d215aac1

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    • XPLAN_BP_PLAN_22d48f0f-ae0e-4ea2-ba38-8885d215aac1
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn29
    xpPlanDate
    • 1968-02-12
    name
    • Horn29
    internalId
    • d28c940e-43c3-4ed5-a8e4-e8aa8624774d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 29 für den Geltungsbereich Güterumgehungsbahn — Horner Landstraße — Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 101 der Gemarkung Horn-Marsch — Bauerbergweg — Nordgrenze des Flurstücks 101 und Westgrenze des Flurstücks 295 der Gemarkung Horn-Marsch — Horner Landstraße — Horner Rampe — über die Flurstücke 182, 96, 247 und 177 zur Südgrenze des Flurstücks 101, über das Flurstück 337 der Gemarkung Horn-Marsch zum Bauerbergweg — Steubenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-06
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-12
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cfdba12e-c0e6-4b18-ab6e-247d8d893c56]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_22d69421-cf69-4da6-9e51-71d9a9ff81bd

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    • XPLAN_BP_PLAN_22d69421-cf69-4da6-9e51-71d9a9ff81bd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn1
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    name
    • Horn1
    internalId
    • ec4f855f-28e6-4246-828d-32ad9c05c918
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 1 für das Plangebiet Güter-umgehungsbahn — Horner Weg — Rhiemsweg — Kernbek — Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet unzulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.5 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im reinen Wohngebiet. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen darf durch die Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden. Bauliche Anlagen sind so zu gründen, daß das Tunnelbauwerk nicht belastet wird.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizei-verordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Auf die unterirdischen Bahnanlagen findet das Hamburgische Enteignungsgesetz vom 14. Juni 1963 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 77) Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6043259b-76da-4c3e-afb8-ad90559f6c39]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung