BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_29922f2a-fa19-459c-8b19-a20525b885f0

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    • XPLAN_BP_PLAN_29922f2a-fa19-459c-8b19-a20525b885f0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld2(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1987-02-17
    name
    • Bahrenfeld2(1Aend)
    internalId
    • 36cc3e0b-06ff-4871-8ffb-0ea408d3183e
    beschreibung
    • Siehe Bahrenfeld2
    technHerstellDatum
    • 2017-06-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_29922f2a-fa19-459c-8b19-a20525b885f0&filename=Bahrenfeld2(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 2 vom 23. November 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 222) wird folgende Vorschrift angefügt: „6. Für das Gewerbegebiet im Eckbereich der Luruper Chaussee/Notkestraße gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764)."]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]
    plangeber
    • [Name: 216]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1987-02-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0d4a6020-bf25-4292-8588-4bd59d6ae34b]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld2|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_29a51322-e93e-4ba8-b947-0b3d3dfaf703

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    • XPLAN_BP_PLAN_29a51322-e93e-4ba8-b947-0b3d3dfaf703
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hoheluft-West5(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1982-02-24
    name
    • Hoheluft-West5(1Aend)
    internalId
    • 433f2094-cd2b-4bbc-8750-5a0308e2f7f6
    beschreibung
    • siehe Hoheluft-West5
    technHerstellDatum
    • 2018-04-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | §2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Hoheluft-West5 vom 2. März 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 100 erhält folgende Fassung: "§2 Für die Ausführung des Bebauungsplanes gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werde.][§1 Nr.2 | 2. Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 316]
    plangeber
    • [Name: 316]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-02-24
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a725c4b1-f9ba-42f2-b412-4d77abb5d0a2]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hoheluft-West5|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_29a51322-e93e-4ba8-b947-0b3d3dfaf703&filename=Hoheluft-West5(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_29b1f8df-4150-46b5-bd2f-b2fb97329e40

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_29b1f8df-4150-46b5-bd2f-b2fb97329e40
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_29b1f8df-4150-46b5-bd2f-b2fb97329e40
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf1
    xpPlanDate
    • 2015-05-12
    name
    • Eppendorf1
    internalId
    • 60d1f9fe-d466-46ac-97f3-a8a087dd3f42
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eppendorf 1 für das Gelände des Universitätsklinikums Eppendorf und Randbereiche (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Martinistraße – West- und Südgrenze des Flurstücks 3685 – Lokstedter Steindamm – Nordgrenze des Flurstücks 3685, Nordwestgrenze des Flurstücks 3685, Nordostgrenze des Flurstücks 3685, Nordwestgrenze des Flurstücks 3685 der Gemarkung Eppendorf – Butenfeld – Süderfeldstraße – Geschwister- Scholl-Straße – Frickestraße.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | 1. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen - Zufahrten, Fahrwege, Stellplätze, Wege und Terrassen, - Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche zugelassen werden. Nebengebäude dürfen eine Grundfläche von 30 m2 nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Für die innerhalb der privaten Grünfläche „Krankenhauspark", Flurstück 3765 der Gemarkung Eppendorf, und der privaten Grünflächen auf den Flurstücken 3755 und 3763 der Gemarkung Eppendorf liegenden, durch Baugrenzen umgrenzten Gemeinbedarfsflächen gilt die Zweckbestimmung „Universitätsklinikum".][§2 Nr.3 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf und im Kerngebiet sind Überschreitungen der Baugrenzen und Baulinien durch Vordächer und Verbindungsbrücken zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" gekennzeichneten Flächen des Kerngebiets ist Wohnnutzung nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Für die Erschließung können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.8 | Die Erschließung der innerhalb der privaten Grünfläche „Krankenhauspark", Flurstück 3765 der Gemarkung Eppendorf, und der privaten Grünflächen auf den Flurstücken 3755 und 3763 der Gemarkung Eppendorf liegenden, durch Baugrenzen umgrenzten Gemeinbedarfsflächen erfolgt nur über die vorhandene Zufahrt zum Universitätsklinikum.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Die nach der Planzeichnung festgesetzten Baumreihenanpflanzungen sind mit großkronigen Laubbäumen als Baumreihen oder Doppelbaumreihen (Alleen) auszubilden. Der Reihenpflanzabstand der Bäume darf 15 m nicht überschreiten.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Grundstücke mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.13 | Außerhalb der Straßenverkehrsflächen sind Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | Fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet sind anteilig mindestens 25 v. H. der Dachflächen als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad auszubilden und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-05-12
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b8ac1c5-d3ae-4661-a3f7-3b0153ffb342]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_29c3a3bc-29a9-4153-95d8-c67f0de5e33e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_29c3a3bc-29a9-4153-95d8-c67f0de5e33e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_29c3a3bc-29a9-4153-95d8-c67f0de5e33e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf35
    xpPlanDate
    • 1982-11-30
    name
    • Eissendorf35
    internalId
    • 5867a9a2-aef5-421f-aa88-28c82f21ac8f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eißendorf 35 für den Geltungsbereich Weusthoffstraße — Ehestorfer Weg — Eißendorfer Straße — Lübbersweg — über die Flurstücke 567, 1914 und 603 der Gemarkung Eißendorf — Kirchenhang — Ostgrenzen der Flurstücke 3191, 3500 und 1817, über die Flurstücke 1817 und 520 (In der Schlucht), Ostgrenze des Flurstücks 3672, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 516, Ostgrenzen der Flurstücke 515 und 513, über das Flurstück 500 (Göhlbachtal), Ostgrenzen der Flurstücke 3661 und 3662, Südgrenzen der Flurstücke 3662, 1359, 2029, 2028, über das Flurstück 1355, Südgrenze des Flurstücks 1357, über die Flurstücke 1356, 1351, 1350, 1341 bis 1346, Ostgrenze des Flurstücks 1347, über die Flurstücke 1347, 3283 und 3282, Ostgrenze des Flurstücks 1328, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3281 der Gemarkung Eißendorf — Friedhofstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der als Ausflugslokal festgesetzten Fläche sind nur eine Schank- und Speisewirtschaft mit Einrichtungen des Schieß- und Kegelsports sowie Betriebswohnungen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) zulässig. Ausnahmsweise ist auch ein kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes zulässig.][§2 Nr.2 | Auf den Flurstücken 601, 2902 und 599 der Gemarkung Eißendorf östlich der Weusthoffstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.3 | Bei einer Bebauung der Flurstücke 601 und 2902 der Gemarkung Eißendorf östlich der Weusthoffstraße sowie der Flurstücke 599, 598, 596, 2869, 594, 595, 593, 513, 514, 3282, 3283, 1347, 1346, 1350, 1351, 1356, 1357, 3414, 3415, 2028, 2029, 1359 und 3662 der Gemarkung Eißendorf beiderseits der Straßen Göhlbachtal darf die Dachneigung der Gebäude nicht weniger als 45 Grad betragen. Für die Ausführung der Dachdeckung dürfen nur Reet und rote S-Pfannen, für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände nur rote Ziegelsteine und Holz verwendet werden.][§2 Nr.4 | Das vierte Vollgeschoß des Altenheims ist als Dachgeschoß auszubilden mit einer Neigung der Außenwände von mindestens 65 Grad.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-11-30
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2e98db48-e731-481b-9e5e-292ec7b8f689]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_29ca9a51-f731-4a73-8bf8-2ec25942add2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_29ca9a51-f731-4a73-8bf8-2ec25942add2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_29ca9a51-f731-4a73-8bf8-2ec25942add2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt20
    xpPlanDate
    • 1969-02-14
    name
    • Billstedt20
    internalId
    • ad033af8-f86e-4e8e-82e4-570199f87ce2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 20 für das Plangebiet Schiffbeker Weg — Nathstieg — über das Flurstück 1827, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1315 sowie Nordgrenze des Flurstücks 1316 der Gemarkung Schiffbek — Öjendorfer Weg — Möllner Landstraße — Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-11
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Billstedt60]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Weg zugunsten der Allgemeinheit anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Fläche für Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-02-14
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b728547-7ef3-478c-8e97-0477f3c0e8c6]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2a1117e6-ce5c-440d-94e9-f94357b4ad7c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2a1117e6-ce5c-440d-94e9-f94357b4ad7c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2a1117e6-ce5c-440d-94e9-f94357b4ad7c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf18-Wellingsbuettel11(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2002-07-24
    name
    • Ohlsdorf18-Wellingsbuettel11(1Aend)
    internalId
    • 561acd48-67ab-4ee9-9be4-e343067db8f3
    beschreibung
    • siehe Ohlsdorf18-Wellingsbuettel11
    technHerstellDatum
    • 2018-11-26
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ohlsdorf 18 / Wellingsbüttel 11“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 wird wie folgt geändert:][§1 Nr.2.1 | Nummer 1.2 erhält folgende Fassung: „1.2 Die auf der Gartenseite festgesetzten Erweiterungen sind nur als Wintergärten oder als Terrassenüberdachungen mit einer Metall-/Glaskonstruktion zulässig. Die Konstruktion ist nur in Metallprofilen mit sichtbaren Frontbreiten zwischen 55 mm und 85 mm vorzunehmen. Es ist ausschließlich ein lichtgrauer Farbton zu verwenden.“][§1 Nr.2.2 | Es wird folgende Nummer 7 angefügt: „7. Auf den Wohngebietsflächen entlang der Wellingsbütteler Landstraße sind im Anschluss an die festgesetzte Straßenbegrenzungslinie in einer Breite von 1,5 m Nebenanlagen, soweit sie nicht für die Erschließung erforderlich sind, sowie Stellplätze und Garagen unzulässig. Auf diesen Flächen sind als Anpflanzungen nur Stauden und Sträucher zulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430, 517]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-07-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0359c55f-9881-4e4d-bd2a-c8631e7cae2c]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Ohlsdorf18-Wellingsbuettel11|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_2a1117e6-ce5c-440d-94e9-f94357b4ad7c&filename=Ohlsdorf18-Wellingsbuettel11(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2a1685e7-cebe-4633-b145-e33e525fe6de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2a1685e7-cebe-4633-b145-e33e525fe6de
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2a1685e7-cebe-4633-b145-e33e525fe6de
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB478
    xpPlanDate
    • 1956-10-12
    name
    • TB478
    internalId
    • 38ee321d-6553-439d-b9dc-72d644dc8235
    beschreibung
    • Carl-Cohn-Straße - Hindenburgstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-10-12
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_040c8658-ecba-4aa7-b2e0-6e15097ea6ab]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2a31788f-e62a-401d-b21d-dda92d7fdffb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2a31788f-e62a-401d-b21d-dda92d7fdffb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2a31788f-e62a-401d-b21d-dda92d7fdffb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf10
    xpPlanDate
    • 1968-11-18
    name
    • Marmstorf10
    internalId
    • 706567a3-4ca8-4c29-9aa3-3b721a664586
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Marmstorf 10 für den Geltungsbereich Marmstorfer Weg — über das Flurstück 428 zur Ostgrenze des Flurstücks 1799 der Gemarkung Marmstorf — Nymphenweg — Nordgrenze des Flurstücks 452 der Gemarkung Marmstorf — Mühlenbach — Am Frankenberg — Langenbeker Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-11-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9836a5e8-14e2-4bbb-bd32-720dda0ef6f1]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2a38440b-113e-42f2-9ef4-8299340e5b82

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    • XPLAN_BP_PLAN_2a38440b-113e-42f2-9ef4-8299340e5b82
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland11
    xpPlanDate
    • 1992-01-20
    name
    • Neuland11
    internalId
    • 04d0d8e5-c1dd-4585-bde5-e622c0174d23
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neuland 11 für den Geltungsbereich westlich des Baggerteichs Neuland zwischen Großmoordamm und Neuländer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 703) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Großmoordamm — über das Flurstück 537, Nordwestgrenze des Flurstücks 537, Nordgrenzen der Flurstücke 537, 538, 931 und 932, Südostgrenze des Flurstücks 932, Nordostgrenze des Flurstücks 542, Nordwestgrenze des Flurstücks 560 (Wohlersweg), über das Flurstück 560, Nordgrenze des Flurstücks 645, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1024, über die Flurstücke 1004 (Großmoorbogengraben) und 1005 (Großmoorbogen), Nordgrenze des Flurstücks 1570, über die Flurstücke 1569 und 1761, Südostgrenze des Flurstücks 1438, über das Flurstück 1761, Südgrenzen der Flurstücke 1761 und 1639 (Am Neuländer Baggerteich) der Gemarkung Neuland — Großmoorbogen — Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 1031, Südostgrenze des Flurstücks 1032 der Gemarkung Neuland.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Industrie-, Gewerbe- und Kerngebieten sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbean- spruchendcn Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig.][§2 Nr.3 | In dem mir „A" bezeichneten Industriegebiet sind Gewerbebetriebe, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen, unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung der Industrie- und Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich, Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.6 | In dem nach 5 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite I, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet darf die Bruttogeschoßfläche von Nebenanlagen 30 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer größkroniger Laubbaum Zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.10 | In den Industrie-, Gewerbe- und Kerngebieten sind mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen herzurichten und mit einheimischen hohen Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen. Sofern eingeschossige Gebäude errichtet werden, kann der Grünanteil auch durch eine flächendeckende Einfachbegrünung der Dächer nachgewiesen werden. Ist auf einer Grundstücksfläche eine Anpflanzungsfläche ausgewiesen, so wird diese Fläche auf den Vom-Hundert-Satz der Begrünung angerechnet.][§2 Nr.11 | In den Industrie-, Gewerbe- und Kerngebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechneten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.13 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.][§2 Nr.14 | Die Gebäude mit Belegenheit am Wohlersweg sind an Einrichtungen zum Sammeln und zur Förderung von Abwässern, die für die Entwässerung mehrerer Grundstücke bestimmt sind, anzuschließen.][§2 Nr.15 | Die an der östlichen Plangebietsgrenze ausgewiesenen 10 m breiten Anpflanzungsflächen können unter Berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten auf 5 m Breite verringert werden, wenn die städtebauliche Gliederungsfunktion nicht beeinträchtigt wird und innerhalb der Grundstücksfläche eine dem Umfang der Verringerung entsprechende Ersatzpflanzung erfolgt.][§2 Nr.16 | Auf den mit „B" bezeichneten Flächen sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.17 | Für Teile der Flurstücke 1761 und 1031 sowie für die Flurstücke 1438 und 1415 der Gemarkung Neuland wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Neuland vom 22. Oktober 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 1 791-q), zuletzt geändert am 16. Januar 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 5, 7), aufgehoben.][§3 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Als Einfriedigung sind nur Hecken, Zäune mit senkrechtem Gitterstabwerk oder senkrecht gelattete Holzzäune zulässig.][§3 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Außenwände der Gebäude darf nur verputztes Mauerwerk verwendet werden; für die farbliche Gestaltung der Außenwände sind weiße oder hellgraue Farbtöne zu verwenden.][§3 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Dächer von Wohngebäuden sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad auszubilden.][§3 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Firstrichtung von Wohngebäuden ist parallel zu der straßenseitigen Baugrenze anzuordnen. Die Traufhöhe soll mindestens 3,5 m betragen und darf 4,5 m nicht überschreiten. Die Firsthöhe soll mindestens 8 m betragen und darf 9 m nicht überschreiten. Die Höhenfestsetzungen sind jeweils auf die Geländeobcrfläche zu bezichen.][§3 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Garagendächer dürfen nicht mehr als 6 Grad geneigt sein und sind zu begrünen.][§3 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bei vorhandenen Siedlungsgebäuden sind das Fachwerk sowie die dunkle Holzverkleidung von Gicbeldreiecken zu erhalten.][§3 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Seitliche Anbauten an bestehende Wohngebäude sind von der straßenseitigen Baugrenze um mindestens 3 m zurückzusetzen und eingeschossig auszubilden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 703]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-01-20
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1977]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46e823fc-4d0c-4dff-a221-0481bda496f6]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2a3c9fae-ee0e-4004-b7f0-fba905eb01e9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2a3c9fae-ee0e-4004-b7f0-fba905eb01e9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2a3c9fae-ee0e-4004-b7f0-fba905eb01e9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt108-Horn48
    xpPlanDate
    • 2017-03-07
    name
    • Billstedt108-Horn48
    internalId
    • 2e35ad4a-5348-4c1e-9618-899ac6a0ec04
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 108/Horn 48 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Horner Rampe, Bergedorfer Straße, Bille, Schleemer Weg und U-Bahntrasse in den Stadtteilen Billstedt und Horn (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 128, 129 und 130) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Horner Rampe – Horner Landstraße – Horner Brückenweg – Letzter Heller – Horner Landstraße – Washingtonallee – Vierbergen – Helma-Steinbach-Weg – Legienstraße – Steinfeldstraße – Schiffbeker Weg – Nathstieg – Lorenzenweg – Nordgrenzen der Flurstücke 4033, 3997 und 3972, über das Flurstück 4055 (Reclamstraße), Nordgrenze des Flurstücks 3987 der Gemarkung Schiffbek – Öjendorfer Weg – Nordgrenzen der Flurstücke 4106 (Reclamstraße) und 4173 der Gemarkung Schiffbek – Schleemer Weg – Möllner Landstraße – Reclamstraße – Billstedter Hauptstraße – Ostgrenze des Flurstücks 1592, Südgrenzen der Flurstücke 1592 bis 1589, 3657, 1586 bis 1581, 1579, 3711 und 1574 der Gemarkung Schiffbek – Geesttwiete – über das Flurstück 4349, Südgrenzen der Flurstücke 4349, 2807, 2808, 3610 und 4178 der Gemarkung Schiffbek – Moorfleeter Straße – Südgrenzen der Flurstücke 3812, 3808, 3873, 3955, 3954 und 3953, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2891 der Gemarkung Schiffbek – Kolumbusstraße – Horner Brückenweg – Westgrenze des Flurstücks 3540 der Gemarkung Schiffbek, über das Flurstück 242 (Horner Brückenweg), Südgrenze des Flurstücks 510 (Marshallweg) der Gemarkung Horn Marsch.
    technHerstellDatum
    • 2017-10-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_2a3c9fae-ee0e-4004-b7f0-fba905eb01e9&filename=Billstedt108-Horn48.pdf | Verordnung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551).][§2 Nr.2a | In den Kerngebieten der Bebauungspläne: – Billstedt 29 vom 29. März 1968 (HmbGVBl. S. 61), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), – Billstedt 42/Horn 28 vom 8. November 1971 (HmbGVBl. S. 207), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), – Horn 5 vom 24. September 1965 (HmbGVBl. S. 163), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 498), und – Horn 27 vom 23. Februar 1968 (HmbGVBl. S. 18), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), sind Vergnügungsstätten, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.2c | Im Kerngebiet des Bebauungsplans Horn 14 vom 13. April 1965 (HmbGVBl. S. 75) sind Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Spielhallen auf dem Flur- stück 24 der Gemarkung Horn Geest, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.2b | In den Kerngebieten der Bebauungspläne Billstedt 42/Horn 28 und Horn 27 können Diskotheken sowie Musikclubs ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 91 vom 13. Juni 1989 (HmbGVBl. S. 112) erhält § 2 Num- mer 2 folgende Fassung: „2. In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Für den in der Anlage mit „D“ bezeichneten Bereich sind Diskotheken, Musikclubs und Festsäle ausnahmsweise zulässig.“][§2 Nr.4 | Auf der in der Anlage mit „G“ bezeichneten Fläche (Flurstück 1526 der Gemarkung Schiffbek) ist gemäß § 1 Absatz 10 der Baunutzungsverordnung der dort genehmigte „Verkaufsladen und Veranstaltungsraum mit Tagesbuffet“ für 150 Gäste weiterhin zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch bauliche Vorkehrungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen, insbesondere Lärmimmissionen, für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Erweiterungen sind nicht zulässig.][§2 Nr.5 | In der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 56 vom 23. Juni 1970 (HmbGVBl. S. 198) erhält § 2 Nummer 1 folgende Fassung: „1. Im Erdgeschoss sind nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige Läden zulässig.“][§2 Nr.6 | Für die in der Anlage mit „A“ und „B“ bezeichneten Bereiche gilt in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Baustufenplans Billstedt in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61), zuletzt geändert am 22. November 1960 (HmbGVBl. S. 452), die Festsetzung „Mischgebiet“ als Festsetzung „Mischgebiet“ nach § 6 der Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551).][§2 Nr.7 | In den in der Anlage mit „A“ und „B“ bezeichneten Mischgebieten sind Vergnügungsstätten nach § 6 Ab- satz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Im Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 86/Horn 44 vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 90), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505, 509), und der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 93 vom 26. März 1991 (HmbGVBl. S. 94) erhält jeweils § 2 Nummer 2 folgende Fassung: „2. In dem Mischgebiet sind Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.“][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Außerhalb des in der Anlage mit „C“ bezeichneten Bereichs werden in den Gewerbegebieten Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Wettbüros ausgeschlossen.][§2 Nr.10 | In der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 93 erhält § 2 Nummer 1 folgende Fassung: „1. Im Gewerbegebiet sind Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie zum Beispiel Fuhrunternehmen und Speditionen, bestimmte Arten von Schnellrestaurants), gewerbliche Freizeitunternehmen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Schank- und Speisewirtschaften sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sind weiterhin unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Wettbüros werden ausgeschlossen.“][§2 Nr.11 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind gewerblich geprägte Verkaufsstätten in Verbindung mit einem Werkstattbetrieb sowie untergeordnete Verkaufsstätten im Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben. Läden, die der Versorgung des Gebietes mit Waren des täglichen Bedarfs dienen, sind bis zu einer Grundfläche von 100 m² zulässig.][§2 Nr.12 | Auf der mit „E“ bezeichneten Fläche ist der genehmigte Discount-Markt (Flurstück 4228 der Gemarkung Schiffbek) gemäß § 1 Absatz 10 der Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig. Änderungen und Erneuerungen sind bis zu einer Verkaufsfläche von höchstens 930 m² zulässig. Nutzungsänderungen können ausnahmsweise zugelassen werden. Erweiterungen sind nicht zulässig.][§2 Nr.13 | Auf der mit „F“ bezeichneten Fläche ist der genehmigte „Lebensmittelnahversorger mit einer weiteren Verkaufsfläche“ (Flurstücke 3144, 3942 der Gemarkung Schiffbek) gemäß § 1 Absatz 10 der Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig. Änderungen und Erneuerungen des Lebensmittelnahversorgers sind bis zu einer Verkaufsfläche von höchstens 1287 m² und für den genehmigten Markt für Tierbedarf und -futter bis zu einer Verkaufsfläche von höchstens 611 m² zulässig. Nutzungsänderungen können ausnahmsweise zugelassen werden. Erweiterungen sind nicht zulässig.][§2 Nr.14 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    plangeber
    • [Name: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-03-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ef23561-577b-4e28-870c-358bfed03e85]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung