BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_2d5e1c36-5d33-41a8-88a2-09f4031f5cd7

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    • XPLAN_BP_PLAN_2d5e1c36-5d33-41a8-88a2-09f4031f5cd7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt50
    xpPlanDate
    • 2003-01-31
    name
    • Lokstedt50
    internalId
    • c4c90d88-7f92-49ec-949c-8d88854b32bb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lokstedt 50 für das Gebiet Julius- Vosseler-Straße - Döhrnstraße - Emil-Andresen-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.2 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.3 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf den Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets ist die direkte Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in die vorhandenen Regenwassersiele unzulässig.][§2 Nr.9 | Für die Erschließung der reinen Wohngebiete auf dem Flurstück 1943 der Gemarkung Lokstedt sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.10 | Das auf dem Flurstück 2788 festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.11 | Das auf den Flurstücken 4656 und 4641 festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, einen Notüberlauf herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Entlang der Julius-Vosseler-Straße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14 | Auf den als Sportplatz festgesetzten Grünflächen sind bauliche Anlagen, die sportlichen Zwecken dienen, zulässig.][§2 Nr.15 | Auf der als Private Sportanlage festgesetzten Fläche an der Döhrntwiete sind innerhalb der überbaubaren Fläche eine Mehrzwecksporthalle und ein Vereinshaus zulässig.][§2 Nr.16 | Auf der als Private Sportanlage festgesetzten Fläche an der Döhrnstraße sind innerhalb der überbaubaren Flächen Kletteranlagen und ein Vereinshaus zulässig.][§2 Nr.17.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Die mit „1“ bezeichneten Flächen sind als einschürige Wiese mit Gehölzinseln zu entwickeln und zu unterhalten. Es sind mindestens 10 v. H. der Fläche mit einheimischen, dornigen Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.17.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Auf den mit „2“ bezeichneten Flächen sind naturnah gestaltete Überflutungsbereiche und Flachwasserzonen anzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2003-01-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_08b6ddc5-999d-46f8-8fec-ab3b676c1fdf]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2d61f746-d91b-4868-b95e-fa5f0dde9283

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    • XPLAN_BP_PLAN_2d61f746-d91b-4868-b95e-fa5f0dde9283
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen1(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1974-06-11
    name
    • Stellingen1(1Aend)
    internalId
    • f4878097-2c08-49e0-b566-35b1f580dca8
    beschreibung
    • siehe Stellingen1
    technHerstellDatum
    • 2018-11-20
    texte
    • [§1 | Im Bebauungsplan Stellingen 1 vom 11. Mai 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 89) wird die Festsetzung „öffentliche Grünflächen“ in die Festsetzung „Grünflächen (privater Spielplatz) “ geändert.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-06-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0b54b08a-8f3f-4e2c-85d8-7b9ce6ecea2f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Stellingen1|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_2d61f746-d91b-4868-b95e-fa5f0dde9283&filename=Stellingen1(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2d8a6560-11d0-4725-89d2-7d64a52e9f85

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    • XPLAN_BP_PLAN_2d8a6560-11d0-4725-89d2-7d64a52e9f85
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen1
    xpPlanDate
    • 1965-05-11
    name
    • Stellingen1
    internalId
    • adb68b71-165b-4db4-affa-2821dc558f42
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzurtgsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt l Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Das Gewerbegebiet auf den Flurstücken 2202 sowie 1895 bis 1903 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde und die für Bahnanlagen vorgesehene Fläche auf dem Flurstück 867 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde sind gegenüber den Wohngebäuden auf der Qstseite des Försterweges durch Bäume und Sträucher abzuschirmen.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grunds tücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 2l302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-05-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fd1d0e55-1112-45ce-88d3-ef3f228e7d8a]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Stellingen1 1. Aenderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2dde50f3-c3f4-4898-908f-42a96db4756b

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    • XPLAN_BP_PLAN_2dde50f3-c3f4-4898-908f-42a96db4756b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord21(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-02-22
    name
    • Barmbek-Nord21(1Aend)
    internalId
    • 3f17f27f-d154-458f-88c3-60df0e61c5ba
    beschreibung
    • siehe Barmbek-Nord21
    technHerstellDatum
    • 2016-08-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_2dde50f3-c3f4-4898-908f-42a96db4756b&filename=Barmbek-Nord21(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Barmbek-Nord 21 vom 14. März 1966 (HmbGVBl. S. 67) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Barmbek-Nord 21“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.3 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Barmbek-Nord 21, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.3.1 | 3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.3.2 | 3.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3.3 | 3.3 Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen oder Erneuerungen auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen von solchen betrieblichen Anlagen, auf denen sich genehmigte Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes befinden, können ausnahmsweise zugelassen werden.][§1 Nr.2.3.4 | 3.4 Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.3.5 | 3.5 Im Gewerbegebiet sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    plangeber
    • [Name: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-02-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e43ddedc-adbb-4bd9-8ca1-bf65c644c00d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Barmbek-Nord21|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
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    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2e19cf1f-306d-4c5d-8f07-83a3e894cc60

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    • XPLAN_BP_PLAN_2e19cf1f-306d-4c5d-8f07-83a3e894cc60
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hoheluft-West5
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Hoheluft-West5
    internalId
    • 882f5786-bc90-44b0-964d-8d2656690235
    technHerstellDatum
    • 2017-03-17
    texte
    • [§2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 316]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ccab540b-b6e5-4482-8633-0d0237b6b595]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
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    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2e3dbc75-9c2f-484b-8dd4-69214a72fd47

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    • XPLAN_BP_PLAN_2e3dbc75-9c2f-484b-8dd4-69214a72fd47
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D533
    xpPlanDate
    • 1960-10-28
    name
    • D533
    internalId
    • 0111c93b-10cb-4702-b26f-57b7428fca99
    technHerstellDatum
    • 2016-04-05
    texte
    • [Nr. 3.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 3.2 | Für die Baustufe W6g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 3.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.31 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m, 2.32 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1) 5,0 m, 2.33 für die fünfgeschossigen Geschäftshäuser (G5g) 16,0 m, 2.34 für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6g) 19,0 m.][Nr. 3.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 3.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 3.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 3.7 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b01120ed-4887-467b-96b1-edef0d237da0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2eb80f86-3c17-46d8-9680-67b6f0e15782

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2eb80f86-3c17-46d8-9680-67b6f0e15782
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2eb80f86-3c17-46d8-9680-67b6f0e15782
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf21
    xpPlanDate
    • 1966-09-09
    name
    • Osdorf21
    internalId
    • b74fd344-3c1a-4859-9468-ab130b7ec47c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 21 für das Plangebiet Am Barls – Glückstädter Weg – Eidechsenstieg – Schafgarbenweg – Rugenbarg – Grubenstieg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-09-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dfeec924-f5ec-4570-b0e2-68f216f8c881]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2ed57fbf-4e3d-42e2-8d90-71f0bf30c7f8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2ed57fbf-4e3d-42e2-8d90-71f0bf30c7f8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2ed57fbf-4e3d-42e2-8d90-71f0bf30c7f8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB229
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB229
    internalId
    • b53601a0-bc50-440e-8edb-917f18a84991
    beschreibung
    • Finkenwerder Landscheideweg (IV. Abschnitt)
    technHerstellDatum
    • 2016-10-12
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_16719864-33b2-4c74-b5be-1f543a713d72]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2ed8af3a-9ecd-4f3f-ab16-377ecfd7ce76

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2ed8af3a-9ecd-4f3f-ab16-377ecfd7ce76
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2ed8af3a-9ecd-4f3f-ab16-377ecfd7ce76
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf13
    xpPlanDate
    • 1969-08-19
    name
    • Alsterdorf13
    internalId
    • 5bf0f4bd-f7ca-41c2-b144-1be044e8ec72
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Alsterdorf 13 für den Geltungbereich Bebelallee — Wilhelm-Metzger-Straße — Alsterdorfer Straße — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Staffelgeschoß ist ringsum um mindestens 1,25 m zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-08-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_55b143ad-6d08-4b0c-b9a5-138304437569]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2f297932-de41-46e7-856c-2e1e2e73d73c

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2f297932-de41-46e7-856c-2e1e2e73d73c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup58
    xpPlanDate
    • 2001-05-30
    name
    • Lurup58
    internalId
    • 54e565bc-434b-43d5-b5df-e30938599782
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 58 für den Geltungsbereich Luruper Hauptstraße – Stückweg – Nordgrenze des Flurstücks 2313, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 352 und Nordgrenze des Flurstücks 391 der Gemarkung Lurup – Böverstland – Jevenstedter Straße – Lüttkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Außerdem werden gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten entlang der Luruper Hauptstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet an der Luruper Hauptstraße sind außer den festgesetzten Tiefgaragen weitere Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Dächer von eingeschossigen Gebäuden, Dächer von Nebengebäuden und Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des Fußweges zwischen der Luruper Hauptstraße und der geplanten Erschließungsstraße und für den Eingangsbereich zur Parkanlage wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen mit Ausnahme der wohnungsbezogenen Terrassen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Gehölzen und Stauden zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.9 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.10 | Im reinen und allgemeinen Wohngebiet sind auf den privaten Grundstücksflächen Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe sowie Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-05-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cf415c8-caff-4f3c-8801-4118bda3113b]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung