[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4“ wird der
Verordnung beigefügt.][§1 Nr.2 | Der „Einzige Paragraph“ wird § 1.][§1 Nr.3.1 | Es wird folgender § 2 angefügt:
„§ 2
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende
Vorschriften:
1. In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind
Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§1 Nr.3.2 | 2. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die
in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang
mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben
stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert
der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch
nicht mehr als insgesamt 200 m² Verkaufs- und Ausstellungsfläche
haben.][§1 Nr.3.3 | Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu
einer Verkaufsfläche von 100 m² zulässig.][§1 Nr.3.4 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der
Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt
geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).][§1 Nr.3.5 | Die in der Anlage zur Verordnung mit „A“ bezeichnete
Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 27 für den Geltungsbereich Kieler Straße — Alter Weg — Högenstraße — Rellinger Straße — Armbruststraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 304) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-07-02
texte
[§2 Nr.1 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet können auf dem siebengeschossigen Gebäude drei weitere Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 304]
Der Bebauungsplan Borgfelde 8 für den Geltungsbereich Ausschläger Weg — Eiffestraße — Grevenweg — Mittelkanal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 120) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-12
texte
[§2 | Eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um höchstens zwei Vollgeschosse kann im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet östlich der Straße Heegbarg / nördlich der Gemeinbedarfsfläche sind Einzelhandelsbetriebe sowie Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) unzulässig. Dies gilt nicht für die mit B gekennzeichnete Fläche, auf der Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, soweit sie nur mit Baustoffen, Werkzeugen und sonstigem Baubedarf handeln oder solche Gegenstände ausstellen oder lagern; auf dieser Fläche sind Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser kann bis zu 3,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Freizeitzentrum" sind nur gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Badeanlagen, Sauna, Fitnessräume), Schänk- und Speisewirtschaften sowie Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit C und F gekennzeichneten Flächen sind Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung sowie Stellplätze und Garagen ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf den Flurstücken 761, 1191, 3029, 4515 und 4063 bis 4066 der Gemarkung Poppenbüttel sind bis zu 2750 Stellplätze zulässig.][§2 Nr.6 | Die Gebäude auf den Flurstücken 1186 bis 1188 sowie 1191, 4515, 761 und 3029 sind durch Materialien, Farbgebung, Fassadengliederung und Dachformen als einheitliche Baugruppe zu gestalten.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Werbeanlagen oberhalb der Traufhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die mit E bezeichnete Dachfläche ist mit einer flächendeckenden Einfachbegrünung zu versehen.][§2 Nr.10 | Für jeden im Sondergebiet infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Baum sind drei großkronige Bäume auf demselben Grundstück neu zu pflanzen, deren Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.][§2 Nr.11 | Ein Drittel der oberen Parkebene auf den Flurstücken 761, 1191, 3029 und 4515 ist mit begrünten Pergolen zu versehen. Anstelle der Pergolen kann für je 10 Stellplätze ein kleinkroniger Laubbaum gepflanzt werden, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Kronenbereich von Bäumen unzulässig.][§2 Nr.14 | Die festgesetzten Wandbegrünungen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen vorzunehmen; je 2,0 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.15 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzenarten zu begrünen. Vegetationsflächen, die direkt an Straßenverkehrsflächen, private Stellplatzanlagen oder deren Zufahrten grenzen, sind durch Baumschutzbügel und dergleichen zu schützen.][§2 Nr.16 | Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 20 cm jeweils in 1 m über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.17 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.18 | Im Sondergebiet sind befestigte Flächen, die nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, Gehwege und Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.19 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wiederherzustellen.][§2 Nr.20 | Innerhalb des mit F gekennzeichneten Bereichs ist die Anlage einer Sickerfläche zulässig, die naturnah zu gestalten und artenreich zu bepflanzen ist.][§2 Nr.21 | Chemische Pflanzenbehandlungsmittel, Tausalze und tausalzhaltige Mittel dürfen auf privaten Stellplatzanlagen und deren Zufahrten nicht verwendet werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
[§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166), zuletzt geändert am 4. November 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 494, 495, 504), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zum Gesetz zur Zweiten Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 51“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.5 | 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 bis 10 angefügt:
„5. Die mit „D“ bezeichnete Fläche wird als Gewerbegebiet festgesetzt.][§1 Nr.2.6 | 6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, elektronischen Bauteilen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479).][§1 Nr.2.7 | 7. Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche können Läden ausnahmsweise zugelassen werden.][§1 Nr.2.8 | 8. Auf den mit „A“ und „B“ bezeichneten Flächen sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.9 | 9. Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß mit III festgesetzt.][§1 Nr.2.10 | 10. Für die Erschließung der mit „D“ bezeichneten Fläche sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 24 für den Geltungsbereich Winterhuder Weg — Beethovenstraße — Humboldtstraße — Heinrich-Hertz-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 418) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-25
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet kann eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Alsterdorf 7“ wird dem
Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.4 | In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt:
„4. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung
des Bebauungsplans Alsterdorf 7, für das die Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.4.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§1 Nr.2.4.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen
werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und
funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder
Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die
jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche
nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche
des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.4.3 | Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.4.4 | Im Gewerbegebiet sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten
unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 1 für das Plangebiet Timms Hege — Kupferredder — Nordostgrenze des Flurstücks 559 der Gemarkung Ohlstedt — Walddörferbahn — Westerfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-30
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
Der Bebauungsplan Duvenstedt 7 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Chaussee zwischen Im Ellernbusch und Duvenstedter Damm einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke der Gemarkung Duvenstedt — Lohe zwischen Duvenstedter Damm und Tangstedter Weg einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke sowie der Flurstücke 166, 319, 320 und 352 der Gemarkung Duvenstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 522) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-09
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 522]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 35 für den Geltungsbereich westlich der Straße Vogelweide und östlich der U-Bahnstation Dehnhaide (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2024-07-15
erstellungsMassstab
500
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der privaten Straßenverkehrsfläche wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone auf je 50 vom Hundert der Fassadenlänge bis zu 2m und durch zur Hauptanlage zugehörige Terrassen bis zu 3m zulässig. Davon abweichend ist entlang der mit „(A)“ bezeichneten Fassade eine Überschreitung der Baugrenzen durch bis zu 1,5m tiefe Balkone auf der gesamten Fassadenlänge und entlang der mit „(B)“ bezeichneten Fassade auf je 70 vom Hundert der Fassadenlänge durch bis zu 2m tiefe Balkone zulässig. Ausnahmsweise kann aus Gründen des Brandschutzes eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um 3m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dachausstiege, Dach- und Technikaufbauten um maximal 2,7 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten müssen mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten und Dachausstiegen mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr.5 | Für die private Straßenverkehrsfläche (Flurstücke 4982 und 5461) besteht ein Geh- und Fahrrecht. Das Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Grundstücksberechtigten der Flurstücke 2708, 607, 608, 609, 610 und 612 der Gemarkung Barmbek sowie die Befugnis der Hamburger Hochbahn AG, die Fläche des Flurstücks 4982 und 5461 der Gemarkung Barmbek zu begehen und zu befahren. Die Breite der Fahrgasse beträgt mindestens 4 m, die Tragkraft mindestens 26 t Gesamtlast und 12 t Einzelachslast. Westlich der U-Bahntrasse ist eine Wendemöglichkeit für ein zweiachsiges Sammelfahrzeug der Stadtreinigung Hamburg vorzusehen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und der Flächen für Tiefgaragen zulässig. In den Flächen für Tiefgaragen sind auch in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten ist bei dem mit „(C)“ bezeichneten Baukörper für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (z. B. an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuthverlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten nördlich und südlich der privaten Straßenverkehrsfläche sind jeweils mindestens zwei Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten sind ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Sträucher und Heckensträucher sind mindestens in der Qualität als 2 mal verpflanzte Baumschulware, Höhe mindestens 1 m, zu pflanzen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das jeweils oberste Geschoss mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen oder Anlagen der Be- und Entlüftung können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche befestigte Flächen für Terrassen, Wege, Fahrradstellplätze und Kinderspielflächen ausgenommen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind befestigte Wege, Terrassen sowie ebenerdige Fahrradstellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
satzungsbeschlussDatum
2024-06-14
rechtsverordnungsDatum
2024-06-14
staedtebaulicherVertrag
Nein
erschliessungsVertrag
Nein
durchfuehrungsVertrag
Nein
gruenordnungsplan
Nein
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]