BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_37490b29-8673-44a9-a763-6810ed9f9b54

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    • XPLAN_BP_PLAN_37490b29-8673-44a9-a763-6810ed9f9b54
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt7
    xpPlanDate
    • 1970-06-19
    name
    • Altona-Altstadt7
    internalId
    • 74a4bccd-f9fd-46c0-8a0a-9d2e204b7378
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 7 für den Geltungsbereich Palmaille - Breite Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 676 und 678 der Gemarkung Altona-Südwest - De-Voß-Straße - Große Elbstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1143, 1129 und 1123 der Gemarkung Altona-Südwest (Bezirk Altona, Ortsteile 201, 202) wird festgestellt
    technHerstellDatum
    • 2017-05-30
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht beeinträchtigt werden. [aufgehoben durch Altona-Altstadt7]][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. [aufgehoben durch Altona-Altstadt7]][§2 Nr.3 | §7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201, 202]
    plangeber
    • [Name: 201, 202]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-06-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c481c8c4-815c-4f6d-b822-4f323cf434ab]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Altona-Altstadt21|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_375f7ee2-0b15-471b-ac4a-9f4f78610e1b

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    • XPLAN_BP_PLAN_375f7ee2-0b15-471b-ac4a-9f4f78610e1b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB807-1
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB807-1
    internalId
    • 5cab795c-e4f2-4783-9b72-48c7cc0ead26
    technHerstellDatum
    • 2016-11-15
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_df83d57a-b015-4112-9d55-c4eba72af411]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3760536d-cbe2-4f0d-a560-cc4cdcbd032a

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    • XPLAN_BP_PLAN_3760536d-cbe2-4f0d-a560-cc4cdcbd032a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek80
    xpPlanDate
    • 2016-04-21
    name
    • Wandsbek80
    internalId
    • 10c6abc3-8fd7-408f-b775-9796d55b621f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 80 für das Gebiet östlich der Wandsbeker Allee und nördlich der Kattunbleiche (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kattunbleiche – Wandsbeker Allee – Nordgrenzen der Flurstücke 3765 und 3226, über die Flurstücke 3226, 3731, 3038, Ostgrenzen der Flurstücke 657 und 656 der Gemarkung Wandsbek.
    technHerstellDatum
    • 2017-10-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.2 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Mischgebietes sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), werden in den übrigen Teilen des Mischgebietes ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.4 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.5 | Im Bereich der Unterbrechung des nördlichen Blockrandes auf Flurstück 3729 der Gemarkung Wandsbek sind Überlagerungen der Abstandsflächen in einer Tiefe von höchstens 1,2 m zulässig.][§2 Nr.6 | Innerhalb des Mischgebietes können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Verkehrsflächen als Gehweg hergestellt und dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt werden. Der Gehweg ist einheitlich zu gestalten. Einfriedungen innerhalb der mit Gehrechten zu belastenden Fläche sind unzulässig.][§2 Nr.9 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | Im Mischgebiet darf eine Wohnnutzung erst dann realisiert werden, wenn am westlichen und südlichen Rand des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden in den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der Nachtpegel an den straßenabgewandten Gebäudeseiten der Wohngebäude auf höchstens 54 dB(A) verringert wird.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.13 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Im Mischgebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.15 | Im Mischgebiet ist die Grundstücksfläche mit einem Anteil von mindestens 15 vom Hundert zu begrünen. Je angefangene 200 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder je angefangene 400 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.16 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.17 | Im Mischgebiet sind Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv mit standortangepassten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Ausnahmen sind zum Beispiel für Terrassen und technische Aufbauten zulässig.][§2 Nr.18 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind auf mindestens 30 vom Hundert der Dachfläche der Gebäude Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    plangeber
    • [Name: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-04-21
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a9034de-4a3a-496c-831b-609d1883e09c]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_376484e3-331d-49eb-9acd-cd1307362fdf

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    • XPLAN_BP_PLAN_376484e3-331d-49eb-9acd-cd1307362fdf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB259
    xpPlanDate
    • 1960-08-30
    name
    • TB259
    internalId
    • 76154001-2158-4269-97c7-be5d617188aa
    technHerstellDatum
    • 2016-10-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-08-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_585aca24-f8ec-403e-a85b-58fb08f8bdd1]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_377079a4-5b0b-4079-ac7f-944b554c9ce9

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    • XPLAN_BP_PLAN_377079a4-5b0b-4079-ac7f-944b554c9ce9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHamm-Nord
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSHamm-Nord
    internalId
    • 98f40322-8ed8-43be-a052-8d15f07c88d1
    technHerstellDatum
    • 2017-02-24
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60223208-9471-4e49-a84c-575975cfbf40]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3775c735-083d-4c7c-93ed-3b4c3572efd9

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    • XPLAN_BP_PLAN_3775c735-083d-4c7c-93ed-3b4c3572efd9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder20
    xpPlanDate
    • 1977-05-17
    name
    • Finkenwerder20
    internalId
    • d36c96fa-2d05-414f-9683-6378b1280655
    technHerstellDatum
    • 2015-02-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „WR I o + e o" und mit „WR II o + e o" gekennzeichneten Gebieten gilt die offene und einseitig offene Bauweise. In der einseitig offenen Bauweise kann einer der seitlichen Grenzabstände ganz oder teilweise überbaut werden. In diesem Grenzabstand dürfen Gebäudeteile von mehr als 4,50 m Höhe nur errichtet werden, wenn sie für jeden Meter zusätzlicher Höhe einen Grenzabstand von 1,50 m einhalten; für Zwischenmaße gilt das entsprechende Verhältnis.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Die Fußböden von Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, müssen mindestens 2,50 m über Normalnull liegen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-05-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fe1b33a4-1a36-4eed-ac2e-d0ea9353064e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_37c9e3e9-506d-47d5-850b-9134baf7b77c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_37c9e3e9-506d-47d5-850b-9134baf7b77c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_37c9e3e9-506d-47d5-850b-9134baf7b77c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge87
    xpPlanDate
    • 1999-08-17
    name
    • Lohbruegge87
    internalId
    • a390681a-ce4e-4576-9719-52a1df086e1f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 87 für das Gebiet zwischen Bergedorfer Straße, Reinbeker Redder und AKN-Bahnlinie sowie der Landesgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Reinbeker Redder - Ostgrenzen der Flurstücke 1744 und 408 der Gemarkung Boberg - Bergedorfer Straße - Nordgrenze des Flurstücks 720, Westgrenze des Flurstücks 338, Nordgrenzen der Flurstücke 338, 310, 348 und 350 der Gemarkung Boberg - Heidhorst - Nordwestgrenze des Flurstücks 354 der Gemarkung Boberg - Landesgrenze - Ostgrenze des Flurstücks 1464 der Gemarkung Boberg.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind ausschließlich das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Lagerplätze, Lagerhäuser und Tankstellen sind unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen, sind nur Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 23 Grad zulässig.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten, in denen nur Reihenhäuser zulässig sind, ist das dritte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten, in denen nur Reihenhäuser zulässig sind, ist das dritte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden.][§2 Nr.7 | Entlang der Straßen Reinbeker Redder und Bergedorfer Straße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind in den Blockinnenbereichen Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den vorgenannten Festsetzungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Rad- und Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht nördlich der Bergedorfer Straße/südlich des Baugebiets mit der Ordnungsnummer 1 umfaßt die Befugnis, eine Zufahrt zu den außerhalb des Planbereichs liegenden Flurstücken 337 und 319 der Gemarkung Boberg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Notüberfahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Fahrrechten sind zulässig.][§2 Nr.13 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe sowie Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen von Gebäuden mit Ausnahme von Glasdächern und Dächern von Leichtbauhallen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten ist für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.18 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.19 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Gehölze unzulässig.][§2 Nr.20 | Für Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind zu schließen.][§2 Nr.21 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden und Lärmschutzwände mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.22 | In den Wohn- und Kerngebieten sind die privaten Geh- und Fahrwege sowie die ebenerdigen Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.23 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist innerhalb des mit „(K)" bezeichneten Bereichs als Obstwiese, innerhalb des mit „(L)" bezeichneten Bereichs als Extensiv-Grünland, innerhalb des mit „(M)" bezeichneten Bereichs als Sukzessionsfläche und innerhalb des mit „(N)" bezeichneten Bereichs als Wiese zu entwickeln.][§2 Nr.24 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den Flächen von Wohn-, Gewerbe- und Kerngebieten sowie den Gemeinbedarfsflächen die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet; ausgenommen von der Zuordnung sind die mit „(A)" bezeichneten Wohngebiete.][§2 Nr.25 | Für die Erschließung der Flurstücke 1464 (teilweise) und 363 (teilweise, zwischen Heidhorst und Parkanlage) sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1999-08-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_260f36d6-0f3c-4acd-b6a8-60a755531ef6]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Lohbrügge87 1.Aenderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_37f9dd10-7ca9-4e3c-bd24-aa0043d4be8d

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    • XPLAN_BP_PLAN_37f9dd10-7ca9-4e3c-bd24-aa0043d4be8d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel29
    xpPlanDate
    • 1982-05-05
    name
    • Poppenbuettel29
    internalId
    • f1f3708f-30f5-4fd2-bfbd-32bb05851f9c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 29 für den Geltungsbereich Ohlendieck — Kramer-Kray-Weg — Kupferhammer — Poppenbüttler Hauptstraße — Süd-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4541 und Südgrenze des Flurstücks 4046 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt
    technHerstellDatum
    • 2015-12-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gebiet mit einseitig offener Bauweise sind die Gebäude an der Ostgrenze der Grundstücke zu errichten.][§2 Nr.2 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fecc7952-955d-4d34-8147-48af27cfe797]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_380205fc-a56d-4bc9-9b97-6e7965d5f6dd

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Wilstorf8
    xpPlanDate
    • 1965-05-03
    name
    • Wilstorf8
    internalId
    • 7a21b6e5-d726-404f-a22d-b72acae4371a
    technHerstellDatum
    • 2015-07-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise auf den Flurstücken 1151 bis 1158, 1302 bis 1304, 1873 und 1893 bis 1895 der Gemarkung Wilstorf sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-05-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a124ea39-75b0-4e55-bbae-878079c652ca]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Wilstorf16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3803b5d9-870e-4d48-a605-e466b3cdd484

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3803b5d9-870e-4d48-a605-e466b3cdd484
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    • XPLAN_BP_PLAN_3803b5d9-870e-4d48-a605-e466b3cdd484
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn42(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2003-02-03
    name
    • Langenhorn42(1Aend)
    internalId
    • b56f92aa-5dbd-4061-8192-31d781d08045
    beschreibung
    • siehe Langenhorn42
    technHerstellDatum
    • 2018-07-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 42 vom 2. März 1970 (HmbGVBl. S. 95), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 502), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 42“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. In dem Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bauund Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    plangeber
    • [Name: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2003-02-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5e2b8737-8309-42f0-837f-00c54ffd945d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Langenhorn42|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_3803b5d9-870e-4d48-a605-e466b3cdd484&filename=Langenhorn42(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung