BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_3814b714-ed6f-4859-92c9-28feec5d3b3e

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    • XPLAN_BP_PLAN_3814b714-ed6f-4859-92c9-28feec5d3b3e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB777
    xpPlanDate
    • 1960-02-23
    name
    • TB777
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    • 0a476d0f-7c9a-4653-8c6a-063023065061
    technHerstellDatum
    • 2016-11-18
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224, 225]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-02-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cbec75cf-3be5-4154-a505-c1098d20c9a4]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3816d184-cf65-46ef-9319-6df3fb0678db

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    • XPLAN_BP_PLAN_3816d184-cf65-46ef-9319-6df3fb0678db
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB247-1
    xpPlanDate
    • 1959-08-25
    name
    • TB247-1
    internalId
    • 76873e87-8ef4-4a95-9c82-96961e62863c
    technHerstellDatum
    • 2016-10-10
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-08-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a1590620-efe6-4482-bc5c-8daf3a50bff8]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3840225c-2acf-463e-b899-b8d9b8a103b0

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    • XPLAN_BP_PLAN_3840225c-2acf-463e-b899-b8d9b8a103b0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt67
    xpPlanDate
    • 2022-05-17
    name
    • Lokstedt67
    internalId
    • 9390c81b-3a57-4d33-84a6-f5e7ea5db78e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lokstedt 67 für den Geltungsbereich südlich des Lohkoppelwegs, östlich des Ansgarwegs sowie nördlich und südlich des Rimbertwegs (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lohkoppelweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2598 und 3227, Südostgrenze des Flurstücks 3224 – Rimbertweg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2603, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2604 – Rimbertweg - Ansgarweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2582 der Gemarkung Lokstedt des Bezirkes Eimsbüttel
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tank-stellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), ausgeschlossen.][§2 Nr. 2 | In dem mit WA 3 bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist ausnahmsweise eine Überschreitung der Baugrenzen für Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m und eine Überschreitungen der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Im mit WA 1 bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze für gewerbliche Nutzungen ausnahmsweise auch oberirdisch zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 2603 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Gehweg zu Gunsten der Allgemeinheit anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den mit (A) und (B) gekennzeichneten Bereichen der Fassaden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie etwa Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Bereich (B) kann nach Fertigstellung des Gebäudes im WA 1 im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis erbracht werden, dass schalltechnische Maßnahmen nicht notwendig sind.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Gebäuden auf mindestens 50 vom Hundert der Gebäudegrundfläche mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangene 250 m² Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Anstelle eines Baumes können auch Hecken gepflanzt werden. Die Pflanzung eines Baumes entspricht der Anpflanzung einer Hecke von 15 m Länge.][§2 Nr.9 | Im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Nebenanlagen, Erschließungsflächen und Garagen unzulässig. Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der jeweilige Charakter der Pflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.10 | Für die festgesetzten Baum- und Gehölzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 16 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzungen müssen in der Qualität mindestens 100 cm, zwei Mal verpflanzt, mit Ballen, vier Pflanzen pro laufenden Meter erfolgen.][§2 Nr.11 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.12 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf den Flurstücken 2569, 2612, 2549, 2604 und 2603 ist je ein als Ganzjahresquartier geeigneter Fledermauskasten vor Beginn bauvorbereitender Maßnahmen an geeigneter Stelle aufzuhängen und dauerhaft zu unterhalten. Hierüber ist bei Bauantragstellung für alle Neu- und Umbauten, die Baumfällungen erforderlich machen, ein Nachweis zu erbringen.][§2 Nr.14 | Leuchten, die nicht der Innenbeleuchtung von Gebäuden dienen, sind ausschließlich als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich zulässig (zum Beispiel Natriumdampf-Hochdruck oder Niederdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen mit entsprechenden UV-Filtern oder LED ohne UV-Strahlungsanteil). Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben und zu den angrenzenden Flächen und Gehölzstrukturen abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden. Die Beleuchtung ist zeitlich und in der Anzahl der Leuchtkörper auf das für die Beleuchtung der aktiv genutzten Flächen notwendige Mindestmaß zu beschränken.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    plangeber
    • [Name: Freie Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-05-17
    inkrafttretensDatum
    • 2022-06-11
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_33f94ae2-8702-417d-b1a4-907da40bac54]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lokstedt1|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    wurdeGeaendertVon
    versionBauNVOText
    • Version vom 04.05.2017
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • QualifizierterBPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3842e5cc-fb32-45ba-bf92-cff59ec2b1f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3842e5cc-fb32-45ba-bf92-cff59ec2b1f6
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    • XPLAN_BP_PLAN_3842e5cc-fb32-45ba-bf92-cff59ec2b1f6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB228
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB228
    internalId
    • ac0a6776-f95a-43f3-b06c-f2e060de9296
    technHerstellDatum
    • 2016-10-12
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a05602fa-942e-45c3-ab09-5613ed7ccb61]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_384a411b-38aa-4a8b-b0cf-3f845a8bb561

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_384a411b-38aa-4a8b-b0cf-3f845a8bb561
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_384a411b-38aa-4a8b-b0cf-3f845a8bb561
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten10
    xpPlanDate
    • 1979-04-04
    name
    • Nienstedten10
    internalId
    • 9e13e676-e401-4d4a-b2f0-dde30f8905bd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 10 für den Geltungsbereich Georg-Bonne-Straße, Nord- und- Nordwestgrenze des Flurstücks 1047 der Gemarkung Nienstedten, Nordwestgrenzen der Flurstücke 336 (Lünkenberg) und 337, Nordgrenze des Flurstücks 337, über das Flurstück 347, Nordostgrenzen der Flurstücke 338 bis 345, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 655 der Gemarkung Klein Flottbek - Lünkenberg - Baron-Voght-Straße - Elbchaussee Elbufer (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 774 und 775 der Gemarkung Nienstedten dürfen die Gebäude ohne seitlichen Abstand zu ihrer gemeinsamen Grenze errichtet werden.][§2 Nr.2 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 1129 der Gemarkung Nienstedten müssen die Gebäude so errichtet werden, dass die Oberkante des Fußbodens des ersten Vollgeschosses eine Höhenlage von 6,00 m über Normalnull nicht überschreitet.][§2 Nr.4 | Auf den Flurstücken 776, 779, 1129, 1135 und 1212 der Gemarkung Nienstedten sowie auf dem Flurstück 335 der Gemarkung Klein Flottbek sind auf den Teilen der Baugrundstücke, auf denen Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) unzulässig sind, die dort vorhandenen Bäume und Sträucher zu erhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-04-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9ec122e1-0fa9-421b-a708-92c09f8cbc1f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOsdorf-Nienstedten|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_384bf521-3964-486a-89c0-b07d1fce98ac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_384bf521-3964-486a-89c0-b07d1fce98ac
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_384bf521-3964-486a-89c0-b07d1fce98ac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt100
    xpPlanDate
    • 2005-08-11
    name
    • Billstedt100
    internalId
    • c870fc50-848b-4094-886f-c1ac5fecf1c3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 100 für das Gebiet südlich der Glinder Straße, westlich Rodeweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Glinder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1036 (Rodeweg), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1657 (alt: 612), Westgrenze des Flurstücks 2236 (alt: 574) der Gemarkung Öjendorf.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Dächer von Carports und ebenerdigen Kellerersatzräumen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.3 | Die Dächer von Carports und Garagen entlang der Lärmschutzwand an der Nordgrenze des Flurstücks 2236 der Gemarkung Öjendorf sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.4 | Stellplatzanlagen und Wege sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Stellplätze sind darüber hinaus in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Für die östlich der Mulde festgesetzte 1 m breite Hecke sind nur einheimische Laubgehölze und Eiben zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine Wiese mit Kräutern anzulegen und nur einmal jährlich, nicht vor August, zu mähen. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.][§2 Nr.7 | Das von den Reihenhäusern im reinen Wohngebiet abfließende Niederschlagswasser ist über Gräben und Mulden abzuleiten. Die Versickerung erfolgt über belebte Bodenzonen.][§2 Nr.8 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Die an der westlichen Plangebietsgrenze festgesetzte Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ist alle acht bis zwölf Jahre „auf den Stock zu setzen".]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-08-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35dccdf2-dfd6-48d4-8379-603229d536fe]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_38530ad2-7c8c-445a-b4d8-3d74d2dd4b74

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_38530ad2-7c8c-445a-b4d8-3d74d2dd4b74
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_38530ad2-7c8c-445a-b4d8-3d74d2dd4b74
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harvestehude13
    xpPlanDate
    • 2009-03-02
    name
    • Harvestehude13
    internalId
    • 448f8992-8fd1-4755-906a-2d164bfdb62c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harvestehude 13 für den Geltungsbereich zwischen Mittelweg - Sophienterrasse - Alsterkamp - Harvestehuder Weg - Alfred-Beit-Weg - Klosterstieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Mittelweg - Sophienterrasse - Alsterkamp - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 733, Ostgrenze des Flurstücks 1929, Nordgrenze des Flurstücks 830 der Gemarkung Harvestehude (Sophienterrasse) - Harvestehuder Weg - Südgrenze des Flurstücks 828, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2074, über das Flurstück 2147, Ostgrenze des Flurstücks 235 (Alfred-Beit-Weg), über das Flurstück 2149, Südgrenze des Flurstück 235, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 2191, Südgrenzen der Flurstücke 2091 und 209 der Gemarkung Harvestehude.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet Mittelweg 110 (Flurstück 812 und westlicher Bereich des Flurstücks 929), Mittelweg 111 (Flurstück 191), Mittelweg 112 (Flurstück 190) und Mittelweg 113 (Flurstück 209) sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.1 und 9 | Aus dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Juni 2012 - OVG 2E 8/09.N, das im Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zu der Verordnung über den Bebauungsplan Harvestehude 13 vom 2. März 2009 (HmbGVBl. S. 51) ergangen ist, wird folgender Entscheidungssatz veröffentlicht: „§ 2 Nr. 1 und 9 der Verordnung über den Bebauungsplan Harvestehude 13 vom 2. März 2009 (HmbGVBl. S. 51), die in der Planzeichnung festgesetzte westliche Baugrenze auf der Gemeinbedarfsfläche (Schule) und die in der Planzeichnung festgesetzte Zahl von drei Vollgeschossen auf dem Flurstück 2010 sind unwirksam." Diese Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet Sophienterrasse 21, Mittelweg 104 a-109 (Flurstücke 820, 819, 818, 2168, 2167, 814, 813) und Sophienterrasse 15-20 (Flurstücke 1183, 1222, 826, 825, 824, 823, 822) sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet Sophienterrasse 14 (Flurstück 828) sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.4 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.5 | An der östlichen Gebäudeseite des denkmalgeschützten Gebäudes Sophienterrasse 14 (Flurstück 828) kann für eine eingeschossige Einhausung einer Tiefgaragenzufahrt eine Überschreitung der Baugrenze bis zu einer Tiefe von maximal 4,0 m und einer Länge von maximal 30,0 m zugelassen werden. Die Zulässigkeit der Überschreitung der Baugrenze entfällt, wenn ein Bauantrag hinsichtlich der Errichtung eines Erschließungsbauwerks für die Gemeinschaftstiefgarage (GTGA 3) auf dem Flurstück 1998 gestellt und genehmigt wird.][§2 Nr.6 | Innerhalb der mit (A) bezeichneten nördlichen Fläche auf dem Flurstück 1998 ist zur Erschließung einer Tiefgarage für das denkmalgeschützte Gebäude Sophienterrasse 14 (Flurstück 828) ein eingeschossiges Erschließungsbauwerk mit einer Geschossfläche von maximal 100 m² für die GTGA 3 zulässig. Die Festsetzung entfällt, wenn die eingeschossige Einhausung einer Tiefgaragenzufahrt mit Überschreitung der Baugrenze auf dem Flurstück 828 - Sophienterrasse 14 beantragt und genehmigt oder die Anlage erstellt wird. In diesem Fall wird die mit (A) bezeichnete Fläche als Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Parkfläche][§2 Nr.7 | In dem allgemeinen Wohngebiet und dem reinen Wohngebiet zwischen den östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 812, 813, 814, 2168 am Mittelweg und den südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2167, 824, 1222, und entlang einer gedachten, südlich unterhalb dem Gebäude der ehemaligen Standortkommandantur Sophienterrasse 14 verlaufenden Linie über die Flurstücke 827 und 828 an der Sophienterrasse, der Westgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2074, 2034 und 191 kann auf den Flurstücken 815, 929 und 828 eine Überschreitung der Baugrenzen durch Erker, Vorbauten, Balkone und Loggien bis zu jeweils einer Tiefe von maximal 2,0 m und maximal 5,0 m Breite von insgesamt höchstens 65 vom Hundert der gesamten Fassadenlänge zugelassen werden; die Erker und Vorbauten dürfen eine Höhe von zwei Vollgeschossen des jeweiligen Gebäudes nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In dem reinen Wohngebiet zwischen der Ostgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg, und der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 733, der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1929 sowie der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 830, der Westgrenze des Flurstücks 2303 (Harvestehuder Weg) und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2147 und 2074 kann auf den Flurstücken 828, 1909, 733 und 1929 eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Loggien bis zu jeweils einer Tiefe von maximal 2,0 m und maximal 3,0 m Breite von insgesamt höchstens 50 vom Hundert der gesamten Fassadenlänge zugelassen werden.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang des Mittelweges sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Soweit auf den Grundstücken keine Flächen für Tiefgaragen festgesetzt sind, sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundfläche zulässig. Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen.][§2 Nr.11 | In dem reinen Wohngebiet zwischen der Ostgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg, und der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 830, der Westgrenze des Flurstücks 2303 (Harvestehuder Weg) und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2147 und 2074 ist auf den Flurstücken 828 und 1909 zur Errichtung einer Tiefgarage eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 für Flächen unterhalb der Geländeoberfläche festgesetzt. In dem allgemeinen Wohngebiet und dem reinen Wohngebiet zwischen der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 812 und 929 am Mittelweg, den östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 813, 814, 2168 am Mittelweg und den südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2167, 824, 1222, der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1183 und der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1227 (Sophienterrasse) im Bereich des Gebäudes der ehemaligen Standortkommandantur Sophienterrasse 14, der Westgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2074, 2034 und 191 wird auf den Flurstücken 812, 815, 929 und 828 zur Errichtung einer Tiefgarage eine GRZ von 0,8 für Flächen unterhalb der Geländeoberfläche festgesetzt.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht auf den Flurstücken 1929, 830 und 1909 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen für die Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Gehweg in einer Breite von 3,0 m als Verbindung zwischen Sophienterrasse und Harvestehuder Weg herzustellen und zu unterhalten und die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | Entlang des Mittelwegs und der Sophienterrasse sind innerhalb der festgesetzten Fläche mit dem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrten ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.15 | Das anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine durch Rückhaltung des Oberflächenwassers gedrosselte, verzögerte Einleitung nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Siel zulässig.][§2 Nr.16 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Bäumen vorzunehmen. Die nach zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 313]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-03-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_abc68c9b-a343-4116-a084-4db0fb313f0c]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Verordnung über den Bebauungsplan Harvestehude 13 vom 2. März 2009 vom 12. November 2012|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_385bac99-e156-4985-9d21-58e211ef1478

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    • 4.1
    xpPlanType
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    • Rahlstedt67
    xpPlanDate
    • 1970-03-10
    name
    • Rahlstedt67
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    technHerstellDatum
    • 2015-11-23
    texte
    • [§2 | Im reinen Wohngebiet geschlossener Bauweise auf den Flurstücken 961 und 2682 der Gemarkung Alt-Rahlstedt sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fa998dc3-90da-4157-ab60-5b25f1cfbb07]
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    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3880a760-ae3e-4dc2-af51-e0d8edbf1363

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    • 4.1
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    • Wilhelmsburg17
    xpPlanDate
    • 1969-06-23
    name
    • Wilhelmsburg17
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    • 049a841d-248c-47bc-bee4-bbf09df758c1
    technHerstellDatum
    • 2014-10-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur Blumen- und Kranzbindereien, Steinmetzbetriebe und ähnliche friedhofgebundene Betriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | Auf den Flächen, die für eine Erweiterung der Bahnanlagen vorgesehen sind, werden Nebenanlagen ausgeschlossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ebe9df85-9e2f-402d-9d9a-0b26c1e14484]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
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    verfahren
    • 1000
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    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3886e8d3-5a7c-44c9-aa87-f92d5811a3d2

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    • XPLAN_BP_PLAN_3886e8d3-5a7c-44c9-aa87-f92d5811a3d2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Wilhelmsburg8
    xpPlanDate
    • 1972-08-01
    name
    • Wilhelmsburg8
    internalId
    • aa57a4d2-4616-477b-a033-d725d7ae4161
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 8 für den Geltungsbereich Parallelstraße — Buscher Weg — Auf der Höhe — Nordgrenzen der Flurstücke 1235 und 1236 der Gemarkung Wilhelmsburg — Dove-Elbe — Südgrenze des Flurstücks 1236, über das Flurstück 1237 der Gemarkung Wilhelmsburg — Auf der Höhe — Ostgrenze des Flurstücks1688, über die Flurstücke 1689, 1690, 5466, 1698 und 3817/289 der gemarkung Wilhelmsburg — Schönfelder Straße — Thielenstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-08-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0797ebe9-fb17-4e43-b21e-dc37aabd381b]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung