BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_3754497b-3844-45fb-9c5d-f492cdaefad5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3754497b-3844-45fb-9c5d-f492cdaefad5
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    • XPLAN_BP_PLAN_3754497b-3844-45fb-9c5d-f492cdaefad5
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek15
    xpPlanDate
    • 2016-04-26
    name
    • Eilbek15
    internalId
    • 48395ea7-cac5-405e-b7ac-fa3455bb90dc
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eilbek 15 für den Bereich östlich des Peterskampwegs und nördlich der Hasselbrookstraße wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hasselbrookstraße – Peterskampweg – Papenstraße – Nordgrenze des Flurstücks 2465 (Papenstraße) der Gemarkung Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 503).
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr.4 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb der Fläche für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | Für die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, vorzunehmen. Für die Ersatzpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden, Ausnahmen können zugelassen werden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen und an die Parkanlage angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken oder Berankungen zulässig. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zur Grundstücksgrenze einhalten.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zur Grundstücksgrenze einhalten.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Keller- und Tiefgeschosse sind in wasserundurchlässiger Bauweise auszuführen. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 503]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-04-26
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Ja
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, geändert am 11.06.2013]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_15bca341-3bc8-4130-bd1b-1d86f5201ef4]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3760536d-cbe2-4f0d-a560-cc4cdcbd032a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3760536d-cbe2-4f0d-a560-cc4cdcbd032a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3760536d-cbe2-4f0d-a560-cc4cdcbd032a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek80
    xpPlanDate
    • 2016-04-21
    name
    • Wandsbek80
    internalId
    • 10c6abc3-8fd7-408f-b775-9796d55b621f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 80 für das Gebiet östlich der Wandsbeker Allee und nördlich der Kattunbleiche (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kattunbleiche – Wandsbeker Allee – Nordgrenzen der Flurstücke 3765 und 3226, über die Flurstücke 3226, 3731, 3038, Ostgrenzen der Flurstücke 657 und 656 der Gemarkung Wandsbek.
    technHerstellDatum
    • 2017-10-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.2 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Mischgebietes sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), werden in den übrigen Teilen des Mischgebietes ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.4 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.5 | Im Bereich der Unterbrechung des nördlichen Blockrandes auf Flurstück 3729 der Gemarkung Wandsbek sind Überlagerungen der Abstandsflächen in einer Tiefe von höchstens 1,2 m zulässig.][§2 Nr.6 | Innerhalb des Mischgebietes können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Verkehrsflächen als Gehweg hergestellt und dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt werden. Der Gehweg ist einheitlich zu gestalten. Einfriedungen innerhalb der mit Gehrechten zu belastenden Fläche sind unzulässig.][§2 Nr.9 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | Im Mischgebiet darf eine Wohnnutzung erst dann realisiert werden, wenn am westlichen und südlichen Rand des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden in den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der Nachtpegel an den straßenabgewandten Gebäudeseiten der Wohngebäude auf höchstens 54 dB(A) verringert wird.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.13 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Im Mischgebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.15 | Im Mischgebiet ist die Grundstücksfläche mit einem Anteil von mindestens 15 vom Hundert zu begrünen. Je angefangene 200 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder je angefangene 400 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.16 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.17 | Im Mischgebiet sind Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv mit standortangepassten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Ausnahmen sind zum Beispiel für Terrassen und technische Aufbauten zulässig.][§2 Nr.18 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind auf mindestens 30 vom Hundert der Dachfläche der Gebäude Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    plangeber
    • [Name: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-04-21
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a9034de-4a3a-496c-831b-609d1883e09c]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_37645d7e-cba2-44f3-8b9a-2c622741bbbf

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_37645d7e-cba2-44f3-8b9a-2c622741bbbf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst2
    xpPlanDate
    • 1972-06-05
    name
    • Uhlenhorst2
    internalId
    • 77d0b70a-3ccd-4c97-9b93-e259c7536367
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Uhlenhorst 2 für den Geltungsbereich Alster — Langer Zug — Langenzugbrücke — Adolfstraße — Fährhausstraße — Schöne Aussicht (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 414) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet für Bootshäuser sind nur Gebäude zur Unterbringung von Sportbooten sowie Gemeinschaftsräume für Sportvereinigungen, im Obergeschoß auch Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1258) zulässig.][§2 Nr.2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-06-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c1adc093-9959-4f68-a928-1af66cdfc331]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_377079a4-5b0b-4079-ac7f-944b554c9ce9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_377079a4-5b0b-4079-ac7f-944b554c9ce9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_377079a4-5b0b-4079-ac7f-944b554c9ce9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHamm-Nord
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSHamm-Nord
    internalId
    • 98f40322-8ed8-43be-a052-8d15f07c88d1
    technHerstellDatum
    • 2017-02-24
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60223208-9471-4e49-a84c-575975cfbf40]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3775c735-083d-4c7c-93ed-3b4c3572efd9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3775c735-083d-4c7c-93ed-3b4c3572efd9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3775c735-083d-4c7c-93ed-3b4c3572efd9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder20
    xpPlanDate
    • 1977-05-17
    name
    • Finkenwerder20
    internalId
    • d36c96fa-2d05-414f-9683-6378b1280655
    technHerstellDatum
    • 2015-02-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „WR I o + e o" und mit „WR II o + e o" gekennzeichneten Gebieten gilt die offene und einseitig offene Bauweise. In der einseitig offenen Bauweise kann einer der seitlichen Grenzabstände ganz oder teilweise überbaut werden. In diesem Grenzabstand dürfen Gebäudeteile von mehr als 4,50 m Höhe nur errichtet werden, wenn sie für jeden Meter zusätzlicher Höhe einen Grenzabstand von 1,50 m einhalten; für Zwischenmaße gilt das entsprechende Verhältnis.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Die Fußböden von Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, müssen mindestens 2,50 m über Normalnull liegen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-05-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fe1b33a4-1a36-4eed-ac2e-d0ea9353064e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_377fdf29-f450-4ade-81ff-acd5ffb17cab

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_377fdf29-f450-4ade-81ff-acd5ffb17cab
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_377fdf29-f450-4ade-81ff-acd5ffb17cab
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB975
    xpPlanDate
    • 1960-10-18
    name
    • TB975
    internalId
    • dfd5c2f3-4577-416c-bcb7-decfb8461a70
    beschreibung
    • Vogelhüttendeich (Grünanlage)
    technHerstellDatum
    • 2016-09-28
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-18
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0f99f4ec-7bfe-45cb-ab69-6d45d0737980]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_37873282-3b73-4541-aef1-c4caf2bdd6ba

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_37873282-3b73-4541-aef1-c4caf2bdd6ba
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_37873282-3b73-4541-aef1-c4caf2bdd6ba
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek2
    xpPlanDate
    • 1962-06-13
    name
    • Wandsbek2
    internalId
    • 63f1b1dc-77f8-4459-a063-3e3889930da3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 2 für den Geltungsbereich Eulenkamp — Kiefhörn — Tilsiter Straße — Lesserstraße — Friedrich-Ebert-Damm (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 509) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die erforderlichen Geh- und Fahrwege sind dabei ausgenommen.][§2 Nr.4 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 509]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-06-13
    versionBauNVO
    • [Name: BauPolVO]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cd77e532-7edf-444b-87b1-7d9d47f1b373]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_37ba5f82-596b-42e9-9599-f55eef986566

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    • XPLAN_BP_PLAN_37ba5f82-596b-42e9-9599-f55eef986566
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch11(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2012-08-14
    name
    • Hausbruch11(1Aend)
    internalId
    • 2b2cda79-312c-438c-802f-29e273abe0a6
    beschreibung
    • siehe Hausbruch11
    technHerstellDatum
    • 2018-03-23
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Hausbruch11]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_37ba5f82-596b-42e9-9599-f55eef986566&filename=Hausbruch11(1Aend).pdf | Rechtsplan]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 11“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.3 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:][§1 Nr.2.3.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§1 Nr.2.3.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    plangeber
    • [Name: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-08-14
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9b985d10-8062-4eae-9fc0-a34e2fefe38d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_37c9e3e9-506d-47d5-850b-9134baf7b77c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_37c9e3e9-506d-47d5-850b-9134baf7b77c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_37c9e3e9-506d-47d5-850b-9134baf7b77c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge87
    xpPlanDate
    • 1999-08-17
    name
    • Lohbruegge87
    internalId
    • a390681a-ce4e-4576-9719-52a1df086e1f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 87 für das Gebiet zwischen Bergedorfer Straße, Reinbeker Redder und AKN-Bahnlinie sowie der Landesgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Reinbeker Redder - Ostgrenzen der Flurstücke 1744 und 408 der Gemarkung Boberg - Bergedorfer Straße - Nordgrenze des Flurstücks 720, Westgrenze des Flurstücks 338, Nordgrenzen der Flurstücke 338, 310, 348 und 350 der Gemarkung Boberg - Heidhorst - Nordwestgrenze des Flurstücks 354 der Gemarkung Boberg - Landesgrenze - Ostgrenze des Flurstücks 1464 der Gemarkung Boberg.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind ausschließlich das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Lagerplätze, Lagerhäuser und Tankstellen sind unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen, sind nur Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 23 Grad zulässig.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten, in denen nur Reihenhäuser zulässig sind, ist das dritte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten, in denen nur Reihenhäuser zulässig sind, ist das dritte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden.][§2 Nr.7 | Entlang der Straßen Reinbeker Redder und Bergedorfer Straße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind in den Blockinnenbereichen Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den vorgenannten Festsetzungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Rad- und Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht nördlich der Bergedorfer Straße/südlich des Baugebiets mit der Ordnungsnummer 1 umfaßt die Befugnis, eine Zufahrt zu den außerhalb des Planbereichs liegenden Flurstücken 337 und 319 der Gemarkung Boberg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Notüberfahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Fahrrechten sind zulässig.][§2 Nr.13 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe sowie Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen von Gebäuden mit Ausnahme von Glasdächern und Dächern von Leichtbauhallen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten ist für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.18 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.19 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Gehölze unzulässig.][§2 Nr.20 | Für Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind zu schließen.][§2 Nr.21 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden und Lärmschutzwände mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.22 | In den Wohn- und Kerngebieten sind die privaten Geh- und Fahrwege sowie die ebenerdigen Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.23 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist innerhalb des mit „(K)" bezeichneten Bereichs als Obstwiese, innerhalb des mit „(L)" bezeichneten Bereichs als Extensiv-Grünland, innerhalb des mit „(M)" bezeichneten Bereichs als Sukzessionsfläche und innerhalb des mit „(N)" bezeichneten Bereichs als Wiese zu entwickeln.][§2 Nr.24 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den Flächen von Wohn-, Gewerbe- und Kerngebieten sowie den Gemeinbedarfsflächen die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet; ausgenommen von der Zuordnung sind die mit „(A)" bezeichneten Wohngebiete.][§2 Nr.25 | Für die Erschließung der Flurstücke 1464 (teilweise) und 363 (teilweise, zwischen Heidhorst und Parkanlage) sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1999-08-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_260f36d6-0f3c-4acd-b6a8-60a755531ef6]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Lohbrügge87 1.Aenderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_37f9dd10-7ca9-4e3c-bd24-aa0043d4be8d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_37f9dd10-7ca9-4e3c-bd24-aa0043d4be8d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_37f9dd10-7ca9-4e3c-bd24-aa0043d4be8d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel29
    xpPlanDate
    • 1982-05-05
    name
    • Poppenbuettel29
    internalId
    • f1f3708f-30f5-4fd2-bfbd-32bb05851f9c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 29 für den Geltungsbereich Ohlendieck — Kramer-Kray-Weg — Kupferhammer — Poppenbüttler Hauptstraße — Süd-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4541 und Südgrenze des Flurstücks 4046 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt
    technHerstellDatum
    • 2015-12-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gebiet mit einseitig offener Bauweise sind die Gebäude an der Ostgrenze der Grundstücke zu errichten.][§2 Nr.2 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fecc7952-955d-4d34-8147-48af27cfe797]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung