BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_3b3eb745-f31f-4a69-a840-d664216f0e66

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3b3eb745-f31f-4a69-a840-d664216f0e66
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3b3eb745-f31f-4a69-a840-d664216f0e66
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen39
    xpPlanDate
    • 1972-12-04
    name
    • Stellingen39
    internalId
    • 83d04283-ef7e-41f4-bbae-d1472bfb4ea1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 39 für den Geltungsbereich Kieler Straße — Basselweg — Spannskamp — Ostgrenzen der Flurstücke 2417, 2575, 1196 und 1255, über das Flurstück 1255 zur Südgrenze des Flurstücks 1220, über das Flurstück 1241 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde zum Privatweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-12-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3a364366-777f-45da-b22b-e1fa18a2362b]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3b4b8a6a-2118-4b8d-874d-eb055353d4b0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3b4b8a6a-2118-4b8d-874d-eb055353d4b0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3b4b8a6a-2118-4b8d-874d-eb055353d4b0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup34
    xpPlanDate
    • 1972-05-09
    name
    • Lurup34
    internalId
    • 3b513941-79b4-4de9-8ba2-9df96309af43
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 34 für den Geltungsbereich Rispenweg - Fangdieckstraße - nördliche und westliche Böschungsoberkante der Mühlenau - Farnhornstieg - Farn­ hornweg - über die Flurstücke 1335 und 1336 der Gemarkung Lurup - Heilgrundweg - Ammernweg - über die Flurstücke 1301 bis 1293 der Gemarkun Lurup zum Fangdieckgraben (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt .
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet südlich des Fangdieckgrabens kann ausnahmsweise für einzelne Betriebsgebäude eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zum Anschluß der Grünflächen an die Fangdieckstraße einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-05-09
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 26.11.1968]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_11ad7bd4-7476-46e6-948b-9b2e39abcf7d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3b52f955-f1c3-420c-8925-fd4017060df1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3b52f955-f1c3-420c-8925-fd4017060df1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3b52f955-f1c3-420c-8925-fd4017060df1
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt9
    xpPlanDate
    • 1969-12-01
    name
    • Rahlstedt9
    internalId
    • 233f26b2-937f-4238-90dc-114e64b6a12b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 9 für das Plangebiet Spitzbergenweg — Nordlandweg — Hellmesbergerweg — Meiendorfer Straße — Südgrenzen der Flurstücke 2731 und 2730 der Gemarkung Meiendorf — Wildschwanbrook (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Bei den Wohngebäuden zwischen Lapplandring und Nordlandweg sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenflächen dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser, im Gewerbegebiet und im Ladengebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-k) und Beschränkungen nach den §§9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei der im Plan rot umrandeten Anlage.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-12-01
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e5876a4a-2817-42b8-9e80-4b49b03541ae]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3b60b976-d8cb-455f-82a3-a2979bde1430

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3b60b976-d8cb-455f-82a3-a2979bde1430
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3b60b976-d8cb-455f-82a3-a2979bde1430
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek1
    xpPlanDate
    • 1963-05-28
    name
    • Neugraben-Fischbek1
    internalId
    • 016894a7-44eb-4457-b66d-8a628bb98caf
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 1 für den Geltungsbereich Bauernweide — Cuxhavener Straße — Neugrabener Bahnhofstraße — Scheideholzweg — West- und Nordgrenzen des Flurstücks 1324 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-06-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtung nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässigen Geschoßflächen nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, zweigeschossigen Läden 7,5 m, dreigeschossigen Läden 10,0 m, zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m.][§2 Nr.4 | Im Ladengebiet können nichtstörende ortsgebundene Handwerksbetriebe mit Laden und Wohnung zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.6 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die nicht überbaubaren inneren Teile der Ladengrundstücke sind für die Anlieferung und den sonstigen Kraftfahrzeugverkehr jeweils der gesamten Ladengruppe herzurichten.][§2 Nr.7 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.8 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmunmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-05-28
    versionBauNVO
    • [Name: BauPolVO]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0e6561f8-8ee1-43ac-a491-fe1c0ec1a3ab]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3b7a00a7-4658-46b6-b8d8-921ca095baef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3b7a00a7-4658-46b6-b8d8-921ca095baef
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3b7a00a7-4658-46b6-b8d8-921ca095baef
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D353-1
    xpPlanDate
    • 1959-09-29
    name
    • D353-1
    internalId
    • 87a613e1-a069-4105-aa5d-421c84510151
    technHerstellDatum
    • 2016-04-05
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird,][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberfläche der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-09-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5fec33fd-01fa-4e47-af50-b2700a5520f7]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3b83837b-edf0-4ebf-b173-8e91c0e3b54b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3b83837b-edf0-4ebf-b173-8e91c0e3b54b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3b83837b-edf0-4ebf-b173-8e91c0e3b54b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel18
    xpPlanDate
    • 2015-08-11
    name
    • Wellingsbuettel18
    internalId
    • 37b4f977-fa9a-4727-a6e4-5ca5a5424d07
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 18 für den Geltungsbereich zwischen Horstweg, Kaspar-Ohm-Weg, Wibbeltweg und S-Bahntrasse wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Horstweg – Kaspar-Ohm-Weg – Wibbeltweg – Speckmannstraße – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3151, Nordwestgrenzen der Flurstücke 3151, 1549, 1548, 1547, 7799, 7798, 1544, 1542, 7843, 7842, 1539, 1538, 3007, 6575, 5225, 5224, 3009 und 1536 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517).
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die in Satz 1 genannten Anlagen können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Balkone, Loggien und Wintergärten kann in den Wohngebieten bis zu einer Tiefe von 2,5 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke sind Stellplätze und Garagen zulässig, sofern Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten darf mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Flächen die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(3)“ bezeichneten Flächen sind in einem Seitenabstand von 50 m zur Mittelachse der vorhandenen 110-kV-Hochspannungsfreileitung bauliche Anlagen für Kinder und Jugendliche, Spiel- und Sportstätten, Krankenhäuser sowie Pflegeheime und Erholungsstätten unzulässig.][§2 Nr.8 | Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
    plangeber
    • [Name: 517]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-08-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_68fa4856-9bad-4d6c-9572-ab1c9fa2ba47]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3babdd35-799d-4f3d-a43e-54696d02689e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3babdd35-799d-4f3d-a43e-54696d02689e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3babdd35-799d-4f3d-a43e-54696d02689e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt31
    xpPlanDate
    • 1992-06-09
    name
    • Hamburg-Altstadt31
    internalId
    • 14785e9d-e93e-447e-b12d-7e6e60e0f12a
    technHerstellDatum
    • 2014-08-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig; insbesondere ist in einem 3 m breiten Sicherheitsabstand beiderseits an das Außenmauerwerk des Siels angrenzend jederzeit eine ungestörte Bodenauflast zu erhalten.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig; insbesondere ist in einem 3 m breiten Sicherheitsabstand beiderseits an das Außenmauerwerk des Siels angrenzend jederzeit eine ungestörte Bodenauflast zu erhalten.][§2 Nr.3 | Bei der Berechnung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse gilt als Bezugsebene eine Höhe von 9,5 m über Normalnull (NN). Unterhalb dieser Bezugsebene bleiben die Geschoßflächen von Garagengeschossen unberücksichtigt. Nutzungen in den Dachgeschossen sind auf die festgesetzte Geschoßfläche anzurechnen.][§2 Nr.4 | Vergnügungsstätten sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Für den mit „(A)" bezeichneten Bereich wird die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse oberhalb der lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen kann bei Einhaltung der festgesetzten Geschoßflächen eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis auf 1,0 zugelassen werden, wenn eine zweckentsprechende Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen erfolgt.][§2 Nr.7 | Die Bebauung auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen ist als kammartige Baustruktur auszubilden.][§2 Nr.8 | Im Bereich der neungeschossigen Ausweisung südlich Kehrwiederfleet (Flurstück 1588 der Gemarkung Hamburg- Altstadt Süd) kann eine Erhöhung bis zu der in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.9 | An den zu den Straßen Kehrwiederspitze und Am Sandtorkai sowie den zur geplanten Brücke über den Sandtorhafen gerichteten Gebäudeseiten ist ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude vorzunehmen.][§3 Nr.1 | Die Fassaden der Gebäude mit Ausnahme der geschwungenen Fassaden in den Kopfbauten sind als Ziegellochfassade mit Ziegeln in rotbuntem Farbton auszuführen. Gliederungselemente in farbig glasiertem Ziegelmaterial können zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Es sind stehende Fensterformate vorzusehen. Fensterrahmen sind aus Metall oder Holz herzustellen.][§3 Nr.3 | Auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen sind die geschwungenen Fassaden in den Kopfbauten als flächige Glasfassaden auszuführen. Glasflächen sind aus nicht farbig wirkendem unverspiegeltem Glas herzustellen.][§3 Nr.4 | Für die horizontale und vertikale Metallverkleidungen ist überwiegend Kupferblech zu verwenden; dies gilt nicht im Bereich der neungeschossigen Ausweisung auf dem Flurstück 1588 südlich Kehrwiederfleet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 103]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-06-09
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6e601415-d530-400b-a337-ddc11a75a896]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3baddb96-766f-4dca-8154-d55901723ec9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3baddb96-766f-4dca-8154-d55901723ec9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3baddb96-766f-4dca-8154-d55901723ec9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt32
    xpPlanDate
    • 1982-10-27
    name
    • Altona-Altstadt32
    nummer
    • 32
    internalId
    • de37186d-5245-428e-a144-c5070b52bb2a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 32 für den Geltungsbereich Kaistraße — Palmaille — Ostgrenze des Flurstücks 1105, über die Flurstücke 1115, 1108, 1100, 1115, 1095, 1093 und 1086, Südgrenze des Flurstücks 1085, über das Flurstück 1085 der Gemarkung Altona-Südwest (Bezirk Altona, Ortsteil 202) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-27
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummern 1 und 2 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild prägen oder die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher Bedeutung sind, die Genehmigung versagt werden.][§2 Nr.2 | § 1 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung zur Gestaltung der Palmaille vom 9. September 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21301 -e) tritt im Plangebiet außer Kraft.][§2 Nr.3 | Die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21301 —h), zuletzt geändert am 2. März 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 58), tritt im Plangebiet außer Kraft.][§2 Nr.4 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche ist eine Tiefgarage zulässig, wenn schützenswerte Bäume erhalten und die bestehenden Grünanlagen einschließlich des Spielplatzes nach Abschluß der Baumaßnahme wieder hergerichtet werden.][§2 Nr.5 | Ein Überschreiten der Baulinie mit erkerartigen Ausbildungen im Bereich des Flurstücks 1094 kann bis zu 1,50 Meter zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 202]
    plangeber
    • [Name: 202]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-10-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6198debe-d60e-4455-963f-c64421b4f93e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3bc64146-227b-40a8-ac1e-bf54fcfac7df

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3bc64146-227b-40a8-ac1e-bf54fcfac7df
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3bc64146-227b-40a8-ac1e-bf54fcfac7df
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt56
    xpPlanDate
    • 2011-09-27
    name
    • Lokstedt56
    internalId
    • f5230533-a7b3-4f64-ab49-d058c0440adf
    technHerstellDatum
    • 2014-08-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „WA1" bis „WA5" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.][§2 Nr.3 | In den mit „WA1" bis „WA5" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die Oberkante der Tiefgarage einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§2 Nr.4 | In den mit „WA1" bis „WA5" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2 m ist zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen.][§2 Nr.6 | Innerhalb der mit „(a)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 330 m2 errichtet werden.][§2 Nr.7 | Innerhalb der mit „(b)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 120 m2 errichtet werden.][§2 Nr.8 | Innerhalb der mit „(c)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 300 m2 errichtet werden.][§2 Nr.9 | Innerhalb der mit „(d)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 380 m2 errichtet werden.][§2 Nr.10 | Innerhalb der mit „(e)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 460 m2 errichtet werden.][§2 Nr.11 | Innerhalb der mit „(f)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 500 m2 errichtet werden.][§2 Nr.12 | Innerhalb der mit „(g)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 280 m2 errichtet werden.][§2 Nr.13 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume innerhalb der mit „(A)" bezeichneten Flächen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Kinderzimmer sowie Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen. Soweit die Anordnung der Wohnräume oder einzelner Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten ausnahmsweise nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Für lärmgeschützte Außenbereiche an Gebäudeseiten mit Tagpegeln von 59 dB(A) bis kleiner 70 dB(A) ist durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien oder Wintergärten sicherzustellen, dass ein Tagpegel im geschützten Außenbereich von kleiner 59 dB(A) bei geöffneten Fenstern beziehungsweise Bauteilen erreicht wird.][§2 Nr.14 | Die mit „(B)" bezeichnete Gebäudeseite ist mit baulichen Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglasten Laubengängen beziehungsweise Wintergärten oder verglasten Loggien vor sämtlichen Fenstern von Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auszubilden. Soll die mit „(B)" bezeichnete Gebäudeseite geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 370), entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster (Lichtöffnungen) ausgeführt werden.][§2 Nr.15 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen ist innerhalb der mit „(C)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche eine Sporthalle zulässig.][§2 Nr.16 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen ist innerhalb der mit „(D)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche eine Sporthalle zulässig.][§2 Nr.17 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet ist je 1.000 m2 Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für die festgesetzten Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.19 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.20 | Entlang des Veilchenwegs sind innerhalb der festgesetzten Fläche mit dem Ausschluss von Nebenanlagen, Wege, Zufahrten, Außenwohnbereiche und Kinderspielflächen ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.21 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.22 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.23 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer der Gebäude, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegungen und Terrassenflächen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-09-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ccf4144-8dc2-4b31-b055-50fe5ba1e485]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3be33abf-114e-45ba-bf1c-f7a2932df6e2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3be33abf-114e-45ba-bf1c-f7a2932df6e2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3be33abf-114e-45ba-bf1c-f7a2932df6e2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB167
    xpPlanDate
    • 1956-08-28
    name
    • TB167
    internalId
    • c7c4049d-7525-4919-8f65-57df417814a3
    technHerstellDatum
    • 2016-10-18
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-08-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3db5b07d-ad27-4363-9edd-be307578b252]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches BebauungsplanG 1923
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung