BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_05b1c02f-df5c-4532-b599-87d5baf94b95

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    • XPLAN_BP_PLAN_05b1c02f-df5c-4532-b599-87d5baf94b95
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D395
    xpPlanDate
    • 1959-05-18
    name
    • D395
    internalId
    • 15c5a06a-4a9d-475f-8dd3-64ece2c23091
    beschreibung
    • Westliche Grenze des Flurstücks 118 - Eekboomkoppel - Rittmerskamp - Auf dem Felde - Krohnstieg - Torfstück
    technHerstellDatum
    • 2016-04-05
    texte
    • [Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Der nach der Baupolizeiverordnung für eingeschossiges Wohngebiet in offener Bauweise (W1o) bestimmte Bauwich von 2,5 m ist einzuhalten.][Nr. 2.2 | Der Durchführungsplan bestimmt südlich der Straße Eckboomkoppel eine mit Baugrenzlinien versehene Fläche als eingeschossiges Wohngebiet in offener Bauweise (W1o). Bebaubar ist nur die Fläche innerhalb der Baugrenzlinien. Auf dieser Fläche sind die Gebäude entsprechend der Baustufe unter Beachtung der Vorschriften des Baupolizeirechts (insbesondere Baupolizeiverordnung) nach einem Gesamtplan zu errichten. Der Gesamtplan muss die Aufteilung der Fläche, die Lage der Gebäude und das Verhältnis zu den angrenzenden Flächen ausweisen. Die Fläche ist so aufzuteilen, daß die Grundstücke Belegenheit an der neuen Straße westlich der Fläche oder an der Straße Eckboomkoppel haben. Eine Gesamtwohndichte von Einwohnern je Hektar (50 E/ha) darf nicht überschritten werden. Die Gebäude brauchen in keinem Fall an einer Baugrenzlinie errichtet zu werden. Die Baugrenzlinien dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. In besonderen Fällen können Abweichungen zugelassen oder vorgeschrieben werden.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-05-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5993cf89-882b-4cbe-966a-2aba3c4aa2cb]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_05c3dfad-2a85-40b0-bf41-9a1fb117557f

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_05c3dfad-2a85-40b0-bf41-9a1fb117557f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB721
    xpPlanDate
    • 1959-08-25
    name
    • TB721
    internalId
    • 7477b09d-f637-4650-aa52-7a2d765cae07
    technHerstellDatum
    • 2017-06-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-08-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_32c44dda-6580-4588-a573-10592858b12f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_05cb4b53-51ab-4b52-92f9-95210f8dbe63

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_05cb4b53-51ab-4b52-92f9-95210f8dbe63
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    • XPLAN_BP_PLAN_05cb4b53-51ab-4b52-92f9-95210f8dbe63
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude28
    xpPlanDate
    • 1968-03-26
    name
    • Winterhude28
    internalId
    • a5cb0d55-6394-42e7-8a98-980b4aeb6bcd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 28 für den Geltungsbereich Braamkamp und Verlängerung bis zur Güterumgehungsbahn sowie Alsterdorfer Straße zwischen Bahnanlagen und Südgrenze des Flurstücks 2275 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Winterhude (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-08
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-03-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c008f07c-fd48-4f3c-8fe2-9d79e755f192]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_05cf31fa-9ddc-4323-a219-082501701a52

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_05cf31fa-9ddc-4323-a219-082501701a52
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_05cf31fa-9ddc-4323-a219-082501701a52
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg38
    xpPlanDate
    • 2001-01-19
    name
    • StGeorg38
    internalId
    • db625c5a-cd1c-4313-9999-81633f379309
    beschreibung
    • Lindenstraße - Ferdinand-Beit-Straße - Ostgrenze des Flurstücks 686 (Ferdinand-Beit-Straße), Nordgrenze des Flurstücks 688 (Kolbergstraße) der Gemarkung St. Georg-Nord - Berliner Tor - Beim Strohhause - Kurt-Schumacher-Allee - über das Flurstück 1867 (Adenauer Allee) der Gemarkung St. Georg-Nord.
    technHerstellDatum
    • 2013-09-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten unzulässig][§ 2 Nr.2 | Im östlichen Kerngebiet auf den Flurstücken 1420, 1463, 1511 und 1852 der Gemarkung St.Georg-Nord sind Einzel-handelsbetriebe sowie großflächige Handels- und Einzel-handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBL I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Gesamtgeschossfläche von maximal 4500 m2 zulässig.][§ 2 Nr.3 | Im westlichen Kerngebiet auf den Flurstücken 1321 und 1325 sind Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Gesamt¬geschossfläche von maximal 1200 m2 zulässig.][§ 2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets wird eine Geschossfläche von mindestens 5900 m² ausschließlich für Wohnnutzung festgesetzt.][§ 2 Nr.5 | Entlang der Straße Beim Strohhause sind im Kerngebiet durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§ 2 Nr.6 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Geh- und Radwege anzulegen und zu unterhalten.][§ 2 Nr.7 | Das festgesetzte Fahrrecht mit unterirdischer Zufahrtsrampe zur Tiefgarage umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 1420, 1463, 1511 und 1852 des Kerngebiets an die Straße Berliner Tor eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§ 2 Nr.8 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§ 2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Bäume auf Tiefgaragen und Kellergeschossen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus auf einer Fläche von 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§ 2 Nr.10 | Die Flachdächer ein- bis achtgeschossiger Gebäude sind bei einer zusammenhängenden Dachfläche von mehr als 250 m² mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind transparente Dächer und die Dächer von eingeschossigen Baukörpern unterhalb aufgeständerter Sockelgeschosse im östlichen Gebäudeblock.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-01-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_282ae443-34ce-47da-8153-a07fef7dc0df]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_05d75c93-4ab2-437e-be79-c81135984621

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_05d75c93-4ab2-437e-be79-c81135984621
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_05d75c93-4ab2-437e-be79-c81135984621
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf16-Lohbruegge31
    xpPlanDate
    • 1983-12-06
    name
    • Bergedorf16-Lohbruegge31
    internalId
    • 0c89cc20-999b-45df-95ec-74087ba02e0b
    technHerstellDatum
    • 2017-06-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die viergeschossige Bebauung auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 1901 der Gemarkung Bergedorf kann eine Erhöhung bis zu sechs Vollgeschossen im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.2 | In den Industrie- und Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Dies gilt nicht für die mit (A) gekennzeichnete Fläche des Gewerbegebiets, auf der Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, soweit sie nur mit Baustoffen, Werkzeugen und sonstigem Baubedarf handeln oder solche Gegenstände lagern.][§2 Nr.3 | In den Industriegebieten sind Betriebe, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere chemische Fabriken, Mineralöl be- und verarbeitende Betriebe, Gummifabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Industriegebiet nördlich der Kampchaussee sind nur solche Betriebe zulässig, deren Lärmeinwirkung auf die benachbarten Baugebiete nördlich der Bille nicht zu Überschreitungen der Immissionswerte von 60 dB (A) tagsüber und 45 dB (A) nachts führt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601, 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-12-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_21ca3785-a1bd-4eae-88b8-24f3b5f62602]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_05e86dd6-624b-4259-b596-519dfef9234a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_05e86dd6-624b-4259-b596-519dfef9234a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_05e86dd6-624b-4259-b596-519dfef9234a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    name
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    internalId
    • 54a297ef-9e1d-40ea-902d-486fdb2fbf77
    technHerstellDatum
    • 2015-06-01
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.][§2 Nr.2 | Bei der Errichtung von Wohngebäuden sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.3 | Wohngebäude sind giebelständig zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche auszuführen.][§2 Nr.4 | Bei eingeschossigen Wohngebäuden sind Dächer als Satteldächer mit einer Neigung von 40 bis 50 Grad, bei Wohngebäuden mit zwei und mehr Vollgeschossen von höchstens 25 Grad auszuführen. Bei Anbauten sind abweichende Dachausführungen zulässig, wenn deren Form und Neigung auf das Hauptgebäude abgestimmt sind.][§2 Nr.5 | Für Fassaden von Wohngebäuden ist rotes Ziegelmauerwerk zu verwenden. Fachwerkgebäude sowie verputzte Fassaden sind zulässig, wenn sie sich in Farbe und Struktur in die unmittelbare Nachbarschaft einfügen. Vorhandene Fachwerkfassaden dürfen in ihrem Gesamteindruck nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Vorhandene Vegetation bis zu einem Abstand von mindestens 5 Metern entlang der Ufer von Bracks, Wettern und dem Freerengraben, und mindestens 3 Metern entlang der Ufer von sonstigen offenen Oberflächengewässern ist zu erhalten; dies gilt nicht, soweit die Unterhaltung oder der Ausbau eines Gewässers die Beseitigung vorhandener Vegetation erforderlich machen. Bauliche Anlagen, Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), sowie Stellplätze und Garagen sind in dem vorgenannten Bereich unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719, 720, 721]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-12-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 4000
    planArtWert
    • InnenbereichsSatzung
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_060948c2-479f-417e-9a5b-4eb8111aed93

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_060948c2-479f-417e-9a5b-4eb8111aed93
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_060948c2-479f-417e-9a5b-4eb8111aed93
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe18(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1980-12-23
    name
    • Allermoehe18(1Aend)
    internalId
    • 4b0def4a-3219-43ae-ae46-39b2d2990d0d
    beschreibung
    • siehe Allermoehe18
    technHerstellDatum
    • 2017-06-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_060948c2-479f-417e-9a5b-4eb8111aed93&filename=Allermoehe18(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | § 2 Nummer 7 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 18 vom 9. November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung: „2. In den Wonhngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610]
    plangeber
    • [Name: 610]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-12-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ca921d2-6e42-4691-8319-356c38f40c4a]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Allermoehe18|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_062394c2-42da-4d54-be74-78026afa1e11

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_062394c2-42da-4d54-be74-78026afa1e11
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_062394c2-42da-4d54-be74-78026afa1e11
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf14
    xpPlanDate
    • 1965-09-07
    name
    • Eppendorf14
    internalId
    • eb3e9f0c-8f1c-4cba-af40-a640406053f4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eppendorf 14 für das Plangebiet Tarpenbekstraße, Westseite zwischen Martinistraße und Güterumgehungsbahn sowie Ostseite zwischen Martinistraße und Kegelhofstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 403 und 405) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-18
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403,405]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-09-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_27a03926-6bd5-4308-a8ab-81dbfbcb67aa]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_062bf206-b977-41b5-af35-f71de9cf3951

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_062bf206-b977-41b5-af35-f71de9cf3951
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_062bf206-b977-41b5-af35-f71de9cf3951
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld56
    xpPlanDate
    • 1984-03-08
    name
    • Bramfeld56
    internalId
    • 7d722964-639b-407a-9eca-bb49a092c7b4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 56 für den Geltungsbereich Teerosenweg — Fabriciusstraße — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4934, Nordgrenzen der Flurstücke 2633 und 2634 der Gemarkung Bramfeld — Bramfelder Chaussee — über die Flurstücke 4775, 2631 und 5307, Südgrenzen der Flurstücke 7885, 4776 und 4774 der Gemarkung Bramfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Tiefgaragen sind auch auf den nichtüberbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sowie auf der für einen Betriebshof festgesetzten Versorgungsfläche sind nur solche Betriebe zulässig, deren Lärmeinwirkungen auf die benachbarten Wohngebiete nicht zu Belästigungen (Immissions-Richtwert 50 dB (A) tagsüber und 35 dB (A) zur Nachtzeit) führen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-03-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_00cbe309-cce2-453f-afb3-cdc68bc367d6]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_06322f6c-d787-4ae3-bc41-232271fa3611

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_06322f6c-d787-4ae3-bc41-232271fa3611
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_06322f6c-d787-4ae3-bc41-232271fa3611
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf27
    xpPlanDate
    • 2005-09-13
    name
    • Tonndorf27
    internalId
    • 34c4546b-4792-4da4-8da6-c3e9baa22b12
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 27 für den Geltungsbereich beiderseits der Tonndorfer Hauptstraße, zwischen Stein-Hardenberg-Straße und der Straße Rahlau (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Stein-Hardenberg-Straße - Nordostgrenze des Flurstücks 3010, über die Flurstücke 718 (Bahnanlagen) und 3328 (alt: 694) der Gemarkung Tonndorf - Küperstieg - Tonndorfer Hauptstraße - Singelmannsweg - Rahlau (Straße) - Südwest-und Südostgrenze des Flurstücks 1545 (Rahlau - Gewässer), Nordwestgrenze der Flurstücke 1545 und 2031, über das Flurstück 718, Westgrenze des Flurstücks 1558 der Gemarkung Tonndorf - Tonndorfer Hauptstraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind im Blockinnenbereich ebenerdige Stellplätze und oberirdische Garagen unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(2)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(3)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(4)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind in dem mit „(a)" bezeichneten Baukörper ab dem vierten Geschoss, in dem mit „(b)" bezeichneten Baukörper ab dem dritten Geschoss und in dem mit „(c)" bezeichneten Baukörper ab dem zweiten Geschoss ausschließlich Wohnungen zulässig.][§2 Nr.5 | Dächer von ein- und zweigeschossigen Gebäuden sind bis zu einer Neigung von 15 Grad mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden oder der Belichtung dienen. Im Kerngebiet östlich Sonnenweg und südlich der Bahnanlagen sind Dächer von vier- und fünfgeschossigen Gebäuden nur mit einer Neigung bis zu 15 Grad zulässig. Diese sind mit einem 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Pergolen sowie Außenwände von Gebäuden, deren Fenster-und Türanteil unter 10 vom Hundert (v. H.) der Wandfläche liegt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen, soweit ihr Dach nicht als Parkdeck oder Terrasse genutzt wird oder mit einem Gehrecht belegt ist.][§2 Nr.8 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für die zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und - außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen - zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, soweit nicht Gründe der Betriebssicherheit oder des vorbeugenden Umweltschutzes dem entgegenstehen.][§2 Nr.11 | Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(5)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.15 | Auf den Kerngebietsflächen an der Stein-Hardenberg-Straße sowie in den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.16 | Großflächiger Einzelhandel ist im Kerngebiet nur im Erdgeschoss auf den mit „(6)" bezeichneten Flächen zulässig. Auf diesen mit „(6)" bezeichneten Flächen im Kerngebiet darf die Summe der Verkaufsfläche aller Einzelhandelsbetriebe nicht mehr als 6.500 m² betragen; hierzu gehören auch Optiker, Apotheken und Sanitätshäuser.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet sind auf dem Flurstück 693 der Gemarkung Tonndorf die zum Wohngebiet gerichteten Außenwände geschlossen auszuführen. Bei Dachstellplätzen muss die Außenwand die Oberkante des Gebäudes um mindestens 2 m überragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-09-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e453932d-63ea-4999-af2c-65b64b45dcaf]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung