BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_3ff960be-0922-447b-988c-2d2f6e7a0c8c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3ff960be-0922-447b-988c-2d2f6e7a0c8c
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    • XPLAN_BP_PLAN_3ff960be-0922-447b-988c-2d2f6e7a0c8c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB987
    xpPlanDate
    • 1960-10-18
    name
    • TB987
    internalId
    • d58994d3-5e8d-46d7-a952-e73565132d97
    beschreibung
    • Ernst-Mantius-Straße, Hans-Freese-Weg
    technHerstellDatum
    • 2017-06-13
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-18
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_071f7deb-4942-4060-b14e-13876b7e0cfe]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_402f492f-9952-46c2-9d04-a019b9c40e2d

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_402f492f-9952-46c2-9d04-a019b9c40e2d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB808
    xpPlanDate
    • 1960-04-12
    name
    • TB808
    internalId
    • 69e2ed73-25f7-4577-baea-9edc6ff8bd12
    beschreibung
    • Bundesstraße, Papendamm - Erweiterung der Universität und Verwaltungsschule
    technHerstellDatum
    • 2016-09-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 311]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-04-12
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Bundesstraße, Papendamm - Erweiterung der Universität und Verwaltungsschule]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e9d4570c-746b-4100-9d69-df8637d7a62b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_40333f41-5c9f-4e22-8d00-d34087ea579d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_40333f41-5c9f-4e22-8d00-d34087ea579d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_40333f41-5c9f-4e22-8d00-d34087ea579d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude34
    xpPlanDate
    • 1992-07-14
    name
    • Winterhude34
    internalId
    • 021c60ab-b586-4c2c-9e11-16517a7ef259
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 34 für den Geltungsbereich Maria-Louisen-Straße — Bahnanlagen — Gottschedstraße — Opitzstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 410) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet sind außerhalb der für Stellplätze festgesetzten Fläche weitere Stellplätze nur in einer Tiefgarage innerhalb des Blockinnenraums zulässig. Die auf der Tiefgarage gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.2 | Auf der festgesetzten Fläche für Stellplätze ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet sind die Vorgartenflächen außerhalb von Zugängen und Zufahrten durch Hecken einer Laubholzart einzufriedigen.][§2 Nr.4 | Im Wohngebiet sind Gehwege und Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen durch einheimische großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) vorzunehmen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Im Wohngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 410]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-07-14
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67d754c6-0e7f-4792-8936-acdbd9a10ac8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4078d444-9b4d-4639-beef-2c72fb90f64d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4078d444-9b4d-4639-beef-2c72fb90f64d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4078d444-9b4d-4639-beef-2c72fb90f64d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB312-1
    xpPlanDate
    • 1960-02-16
    name
    • TB312-1
    internalId
    • e203d71e-687e-4967-8db6-2869bdf480e2
    beschreibung
    • Wallstraße - Lübecker Straße - Bahnanlagen (Änderung TB312)
    technHerstellDatum
    • 2016-07-04
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416, 417]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-02-16
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_270caa18-2c85-4d23-8041-7cab64aefa1c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_407d6c67-939b-4a15-8def-0b9fc978245a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_407d6c67-939b-4a15-8def-0b9fc978245a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_407d6c67-939b-4a15-8def-0b9fc978245a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D430
    xpPlanDate
    • 1961-06-18
    name
    • D430
    internalId
    • 874edefb-6a96-4edf-a643-767eb281da79
    beschreibung
    • Thiedeweg - Südgrenze Flurstück 468 - Guderuper Straße - Stephanstraße - Walddörferstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-05-27
    texte
    • [Nr. 2.8 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Die Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern (einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.35 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für das neungeschossige Wohnhaus (W 9) 29,0 m.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) (G1) 5,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2) 7,5 m.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0: m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W9 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2841bf90-14a8-462e-82bc-2a9fc54e25f0]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_407ed4aa-47a6-426c-9ab3-23bb90574bce

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_407ed4aa-47a6-426c-9ab3-23bb90574bce
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_407ed4aa-47a6-426c-9ab3-23bb90574bce
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld48(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Bramfeld48(1Aend)
    internalId
    • a8aef4c7-d340-4c12-a811-ee09e84da206
    beschreibung
    • siehe Bramfeld48
    technHerstellDatum
    • 2016-10-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 48“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 Nummer 1 werden folgende Sätze angefügt: „Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2325 und 2328 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    plangeber
    • [Name: 515]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_93d1008c-596c-4043-b135-5fab669ec96c]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bramfeld48|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_407ed4aa-47a6-426c-9ab3-23bb90574bce&filename=Bramfeld48(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_408b232d-7dfb-45c5-a0fa-350bd087d700

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_408b232d-7dfb-45c5-a0fa-350bd087d700
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_408b232d-7dfb-45c5-a0fa-350bd087d700
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D331
    xpPlanDate
    • 1958-03-31
    name
    • D331
    internalId
    • 5393ecd0-6930-4344-8281-e501b15effe2
    technHerstellDatum
    • 2016-06-17
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.21 bei der eingeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m. 2.22 bei der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sowie der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung sowie die Fläche über der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden jeweils in Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203, 201]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a527f28-8762-40bd-b353-c07c93617104]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_40b229d9-7e94-4673-a383-33db71b4c405

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_40b229d9-7e94-4673-a383-33db71b4c405
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_40b229d9-7e94-4673-a383-33db71b4c405
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D192
    xpPlanDate
    • 1958-07-09
    name
    • D192
    internalId
    • be057877-9562-4d3c-b35f-4e94f4eb8e80
    technHerstellDatum
    • 2016-06-20
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesene zwölf- und dreizehngeschossige Wohnhausbebauung finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 35,0 m für die zwölfgeschossige und höchstens 38,0 m für die dreizehngeschossige Wohnhausbebauung (W12g, W13g).][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 4,5 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g).][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet einschl. der Fläche über der kellergeschossigen Garage sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Soweit der Durchführungsplan die Erhaltung von Sielen in aufzuhebenden Straßenflächen vorsieht, sind Dienstbarkeiten zu begründen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205, 206]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-07-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0e8928e-b822-49dc-8036-f2b88882eda0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_40c8ccad-3200-487e-825d-71a436e1c903

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_40c8ccad-3200-487e-825d-71a436e1c903
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_40c8ccad-3200-487e-825d-71a436e1c903
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord9
    xpPlanDate
    • 2000-03-31
    name
    • Barmbek-Nord9
    internalId
    • cbcc3486-7b58-4873-8ac6-45e90805c543
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 9 für den Geltungsbereich zwischen Wiesendamm - Stichkanalbrücke - Barmbeker Stichkanal - Osterbekkanal - Schleidenbrücke - Saarlandstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume, in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind außer den festgesetzten Stellplätzen weitere Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen unzulässig.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung des reinen Wohngebiets können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | Das im reinen Wohngebiet festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Wohnbebauung einen Wohnweg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Das im mit „(b)" bezeichneten Kerngebiet festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Wohnbebauung an die Saarlandstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Das im südlichen Kerngebiet festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Wohnbebauung an die Saarlandstraße einen Gehweg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Das in der privaten Grünfläche festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten und im reinen Wohngebiet können die festgesetzten Baulinien durch untergeordnete Bauteile bis zu 1,5 m überschritten werden.][§2 Nr.9 | Luftgeschosse, Durchfahrten und Durchgänge werden als Vollgeschoss angerechnet. Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Straßenverkehrsflächen auf den Flurstücken 5641 und 5626 der Gemarkung Barmbek wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.10 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.12 | In den Kerngebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Flachdächer von Gebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | In dem mit „(a)" bezeichneten Kerngebiet sind nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Im reinen Wohngebiet sind mindestens 20 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Für zu pflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Großkronige Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.18 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | Auf der als Parkanlage festgesetzten Fläche ist innerhalb des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein Café zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der als Parkanlage festgesetzten Fläche unzulässig.][§2 Nr.20 | In den Kerngebieten sind oberhalb der als zwingend festgesetzten Vollgeschosse Staffelgeschosse unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2000-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5a750685-0845-41ce-b074-07b383ae23b2]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Barmbek-Nord12|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_40df0d20-03e4-4b82-9540-332178fd90b3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_40df0d20-03e4-4b82-9540-332178fd90b3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_40df0d20-03e4-4b82-9540-332178fd90b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D7
    xpPlanDate
    • 1953-04-08
    name
    • D7
    internalId
    • cd006c78-97f7-42ad-8952-97235584d382
    beschreibung
    • Messberg - Pumpen - Burchardstraße - Deichtorplatz - Marschländerstraße - Schützenpforte - Klosterstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    texte
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2011-07-05
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-04-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_37cd21f9-3bcf-4c8a-b198-4a2364f07b21]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hamburg-Altstadt47-Neustadt49|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung