BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_06575694-295f-4f87-95ba-9256cf7ab4df

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_06575694-295f-4f87-95ba-9256cf7ab4df
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    • XPLAN_BP_PLAN_06575694-295f-4f87-95ba-9256cf7ab4df
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf24
    xpPlanDate
    • 1997-04-16
    name
    • Ohlsdorf24
    internalId
    • d4515d26-dad8-4d89-aa29-7d05437e1dfc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ohlsdorf 24 für den Geltungsbereich Fuhlsbüttler Straße — Wellingsbütteler Landstraße — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt
    technHerstellDatum
    • 2014-04-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Tankstellen, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen des Baugrundstücks zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.4 | Für die im Mischgebiet und auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck „Verwaltungsgebäude" zur Wellingsbütteler Landstraße, zur Fuhlsbüttler Straße und zur Bahnanlage gerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Zur Anfahrbarkeit der Fläche für die Abwasserbeseitigung kann eine Gehwegüberfahrt ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Für Baumpflanzungen sind einheimische großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.7 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | In den Baugebieten sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Stauden und Gehölzen zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Baumgruppen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Gewerbegebiet sind fensterlose Außenwände und Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Im Gewerbegebiet sind Flachdächer auf ein- und zweigeschossigen Gebäuden mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Auf den Flächen, auf denen der Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen festgesetzt ist, sind als Pflanzung nur Stauden und Sträucher zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-04-16
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_97cf9569-8f59-4543-8826-52f916593777]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_065b10b7-198c-405e-9b7d-7dd4b8243cc0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_065b10b7-198c-405e-9b7d-7dd4b8243cc0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_065b10b7-198c-405e-9b7d-7dd4b8243cc0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSNiendorf-Lokstedt-Schnelsen
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSNiendorf-Lokstedt-Schnelsen
    internalId
    • 505a65fd-babc-4bc7-9539-d1d86346053a
    technHerstellDatum
    • 2016-12-15
    texte
    • [1. | Betriebe, die der Genehmigung nach §16 der R.G.O. bedürfen, sind ausgeschlossen][2. | 3 g Grp.-H nur da zulässig wo sie sich den Nachbargebäuden einwandfrei anpassen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317, 318, 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    versionBauNVO
    • [Name: BauregelungsVO 1936]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_89945e4d-bdb3-459d-b16c-a5ed6d4a698d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11003
    sonstPlanArtWert
    • BaustufenPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_067b8555-6220-45c8-b482-8b8bddc253e6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_067b8555-6220-45c8-b482-8b8bddc253e6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_067b8555-6220-45c8-b482-8b8bddc253e6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel36
    xpPlanDate
    • 2013-09-06
    name
    • Eimsbuettel36
    internalId
    • a34facfa-9f3a-4dea-9e84-124ae05be0cf
    technHerstellDatum
    • 2017-03-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Außerhalb der Baugrenzen sind entlang der mit „(1)“ bezeichneten Fassaden Balkone sowie Fassadenvorsprünge bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf je einem Drittel der Fassadenlänge zulässig.][§2 Nr.3 | Terrassen sind entlang der straßenabgewandten Fassaden auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im Anschluss an die Hauptnutzung bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen darf die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden. Tiefgaragen dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. Abweichend hiervon können in dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets ebenerdige Stellplätze ausnahmsweise für soziale Einrichtungen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Entlang des Eppendorfer Wegs ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird. Zusätzlich ist im Plangebiet in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien oder Wintergärten muss dieser Innenraumpegel bei gekippten und/oder teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.6 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter des Gehölzbestandes erhalten bleiben.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 305]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-09-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0bd0d069-e91b-40d4-b429-6839867032e4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_068ffa63-c230-4dd7-9a3a-2b6cc80f9518

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_068ffa63-c230-4dd7-9a3a-2b6cc80f9518
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_068ffa63-c230-4dd7-9a3a-2b6cc80f9518
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen40
    xpPlanDate
    • 2012-08-03
    name
    • Othmarschen40
    internalId
    • ba729c02-b5a6-4932-b7f0-9b185341be0b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 40 für den Geltungsbereich östlich der Baurstraße und nördlich der Jürgen-Töpfer-Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Jürgen-Töpfer-Straße (alt: Johann-Mohr-Straße) - über die Flurstücke 2178, 2179 und 2182, Westgrenze des Flurstücks 2182 (Baurstraße), über die Flurstücke 2182, 2179 und 2178, Nordgrenzen der Flurstücke 3072, 3106, 3108 und 3109, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3111, über das Flurstück 2616 der Gemarkung Othmarschen.
    technHerstellDatum
    • 2016-06-08
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen bei als Höchstmaß festgesetzten sechs oder sieben Vollgeschossen oberhalb des letzten Vollgeschosses jeweils keine weiteren Geschosse mehr errichtet werden.][§2 Nr.3 | Bei der Berechnung der Geschossflächen sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Die zulässige Geschossfläche darf für Maßnahmen des Lärmschutzes, wie zum Beispiel verglaste Loggien oder Wintergärten, jeweils um 1.500 m2 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze mit Ausnahme der ausgewiesenen Fläche für Stellplätze nur in Tiefgaragen und Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m sowie durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m je Geschoss auf insgesamt 50 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Fassadenbreite zulässig.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen; Einzelhandelsbetriebe und Tankstellen sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können in den Baugebieten für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) um bis zu 2 m überschritten werden. Die technischen Anlagen müssen mindestens 2 m von der Traufkante abgerückt werden und dürfen höchstens ein Drittel der jeweiligen Dachfläche bedecken.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Vattenfall Europe Wärme AG sowie der Vattenfall Europe Hamburg GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Im eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente Lek „i,k" nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Emissionskontingente in dB, Emissionshöhe 1m: Fläche GE 1: Lek, tags 60 dB(A) Lek, nachts 49 dB(A) Fläche GE 2: Lek, tags 60 dB(A) Lek, nachts 53 dB(A) Für den im Plan dargestellten Richtungssektor „B" erhöht sich das Emissionskontingent Lek für die Fläche GE A1 um folgendes Zusatzkontingent Lek „zus, k“: Richtungssektor k: B _ Abgrenzung Sektor, Bezugspunkt RW 3559796; HW 5936752: 158º/42 º _ Zusatzkontingent: Lek,zus,k,tags: 0, Lek,zus,k, nachts: 7. Für den im Plan dargestellten Richtungssektor „B" erhöht sich das Emissionskontingent Lek für die Fläche GE A2 um folgendes Zusatzkontingent LEK „zus, k“: Richtungssektor k: B _ Abgrenzung Sektor, Bezugspunkt RW 3559796; HW 5936752: 158º/42 º _ Zusatzkontingent: Lek,zus,k,tags: 0, Lek,zus,k, nachts: 11. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) Lek „i" durch Lek „i,k" zu ersetzen ist. (Stand: Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Altona).][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten sind entlang der mit „(A)" gekennzeichneten Fassaden vor Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Sollen die Außenwände dieser Räume geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite oder zu den verglasten Vorbauten angeordnet werden, die den Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 554), entsprechen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten ist bei den mit „(B)" gekennzeichneten Gebäuden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | In den mit „(C)" gekennzeichneten Gebäuden sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger oder für je 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Innerhalb der privaten Grünfläche sind zehn großkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 200 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dichte Schutzpflanzungen anzulegen; auf 10 v. H. der Fläche sind großkronige Bäume und auf 90 v. H. der Fläche Sträucher zu verwenden.][§2 Nr.17 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.18 | In dem mit „(1)" bezeichneten Gewerbegebiet sind die nach Norden ausgerichteten Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie den Grünflächen zugewandte fensterlose Fassaden mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.19 | Für festgesetzte Baum- oder Strauchpflanzungen in den allgemeinen Wohngebieten sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.20 | Dachflächen von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.21 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Stellplätze, Wege, Plätze und Freitreppen sowie Kinderspielflächen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.22 | Die festgesetzte Blendschutzvorrichtung ist mit Schling- und Kletterpflanzen dauerhaft zu begrünen; je 1 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-08-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5283fd96-3f38-4d13-b52a-1cc8726a099f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Othmarschen19-Ottensen51|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_06979455-f0c4-49a5-9868-2cc8e747368d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_06979455-f0c4-49a5-9868-2cc8e747368d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_06979455-f0c4-49a5-9868-2cc8e747368d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf8(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-02-22
    name
    • Alsterdorf8(1Aend)
    internalId
    • f6ef26db-e44a-46e5-a256-7203c01c304e
    beschreibung
    • siehe Alsterdorf8
    technHerstellDatum
    • 2016-03-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Alsterdorf 8“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:][§1 Nr.2.5 | „5. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.5.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen hiervon sind die in der Anlage zur Verordnung mit „(A)“ bezeichneten Flächen.][§1 Nr.2.5.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.5.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.5.4 | In den Gewerbegebieten sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    plangeber
    • [Name: 407]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-02-22
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d71d6788-44e7-4afb-8986-c55d4b8e024e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Alsterdorf8|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_06979455-f0c4-49a5-9868-2cc8e747368d&filename=Alsterdorf8(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_06b9c7bb-ecb1-45fd-a5b0-cf0e0c1a983e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_06b9c7bb-ecb1-45fd-a5b0-cf0e0c1a983e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_06b9c7bb-ecb1-45fd-a5b0-cf0e0c1a983e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Iserbrook18
    xpPlanDate
    • 1986-10-08
    name
    • Iserbrook18
    internalId
    • 1698a1b8-f9b1-4c5a-a146-37e0aeedf76d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Iserbrook 18 für den Geltungsbereich Lachmannweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 4498 der Gemarkung Dockenhuden - Isfeldstraße - über das Flurstück 4498 der Gemarkung Dockenhuden (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Es darf eine Geschoßfläche von insgesamt 13 500 m2 nicht überschritten werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad zulässig.][§2 Nr.4 | Die sichtbaren Außenwände der Gebäude sind mit roten Mauerziegeln zu verblenden.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Oberdeckung zu versehen.][§2 Nr.6 | Entlang der Isfeldstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen„ Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Für die mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Leitungsrechten können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
    plangeber
    • [Name: 224]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-10-08
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4533e5c2-ecc7-42d4-a544-20c7242e1110]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Iserbrook1-Osdorf10|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_06cbc0f6-3c02-4e13-94c3-9c49da693af2

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    • XPLAN_BP_PLAN_06cbc0f6-3c02-4e13-94c3-9c49da693af2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB111
    xpPlanDate
    • 1954-09-21
    name
    • TB111
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    • 096c1fb0-50f7-4adf-840c-930d170ce8f6
    beschreibung
    • Am Radeland
    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-09-21
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_01305f2b-fb80-455a-952d-0770697e7cda]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_06d0bc2f-d161-487c-a70e-d3e27df487f2

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    • XPLAN_BP_PLAN_06d0bc2f-d161-487c-a70e-d3e27df487f2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf1
    xpPlanDate
    • 1965-06-29
    name
    • Marmstorf1
    internalId
    • 4a458153-e3d0-496a-8382-4f74c1d2cf33
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Marmstorf 1 für das Plangebiet Sinstorfer Weg — Helferichweg — Osterfeldweg — Moorlage (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Sondergebiet Läden sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenflächen dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Eißendorf, Vahrendorf Forst (Haake), Marmstorf und Sinstorf vom 6. September 1955 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-o).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e189aad9-53b2-4cfc-8500-8d353acf3425]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_06d25c39-b5cf-4382-8e7e-508734c6f98e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_06d25c39-b5cf-4382-8e7e-508734c6f98e
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    • XPLAN_BP_PLAN_06d25c39-b5cf-4382-8e7e-508734c6f98e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek8
    xpPlanDate
    • 1963-05-28
    name
    • Wandsbek8
    internalId
    • cda2e3cb-fed4-405e-aad5-5a9dc7c1d4cf
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 8 für den Geltungsbereich Ostgrenze und Nordgrenze des Flurstücks 475 der Gemarkung Wandsbek — Keßlersweg — Walddörferstraße — Holzmühlenstraße — Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m, zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m.][§2 Nr.3 | Im Geschäftsgebiet sind auch Betriebe der tabakverarbeitenden Industrie zulässig.][§2 Nr.4 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.5 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.6 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-05-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_086bb93d-c120-4a20-a532-c4a5ee63a109]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_06ecd648-4bd5-450a-9deb-6b967114b503

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_06ecd648-4bd5-450a-9deb-6b967114b503
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_06ecd648-4bd5-450a-9deb-6b967114b503
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne16
    xpPlanDate
    • 2002-03-19
    name
    • Farmsen-Berne16
    internalId
    • 1a625877-402d-47fc-8a42-2143802a7ec8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 16 für den Geltungsbereich nördlich und südlich der Straße Eckerkoppel zwischen den Straßen Berner Heerweg und Tegelweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Tegelweg - Nordgrenze des Flurstücks 3495 (Ebeersreye), über die Flurstücke 3495 und 4582, Westgrenze des Flurstücks 165, über die Flurstücke 684, 683 und 4464, Ostgrenze des Flurstücks 235, Südgrenzen der Flurstücke 235, 100, 101, 1468 und 1868, Westgrenze des Flurstücks 1868, über das Flurstück 160 (Eckerkoppel), Nordgrenze des Flurstücks 160, Westgrenze des Flurstücks 398, Nordgrenzen der Flurstücke 398, 397, 404, 405, 4071, 4073, 4072, 408 bis 412, Ostgrenze des Flurstücks 412, über das Flurstück 160 (Eckerkoppel), Südgrenze des Flurstücks 160, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1995, Südgrenzen der Flurstücke 1994 und 1993, über das Flurstück 171, Ostgrenze des Flurstücks 4582, Nordgrenze des Flurstücks 4582 (Ebeersreye), Westgrenze des Flurstücks 2722 (Berner Heerweg), über das Flurstück 2722, Ostgrenze des Flurstücks 2722, Nordgrenze des Flurstücks 3828 (Ebeersreye), über das Flurstück 3828, Südgrenze des Flurstücks 3828, Südostgrenze des Flurstücks 2722 (Berner Heerweg), über das Flurstück 2722 der Gemarkung Farmsen-Berne.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Tankstellen unzulässig. Außerdem sind in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Mischgebiets Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden ausgeschlossen. Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind unzulässig. Läden, die der täglichen Versorgung dienen, sind nur im Erdgeschoss der Gebäude zulässig.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind mit Ausnahme der Kern-, Misch- und Gewerbegebietsflächen Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Entlang des Wohnhofs südlich Ebeersreye / östlich Friedrich-Ebert-Damm ist in den Vorgärten der Bauflächen je 10 m Straßenlänge mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Garagenwände und Pergolen auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Gemeinschaftsstandplätze für Abfallbehälter sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.10 | Im reinen Wohngebiet an der Straße Tegelweg sind auf den Flurstücken 4427, 4430, 4433 und 4517 der Gemarkung Farmsen die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Zum Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr der Straße Friedrich-Ebert-Damm ist die Wohnbebauung auf den Flurstücken 404, 405, 4071, 4073, 410, 411, 412, 1993, 1994 und 1995 mit ergänzendem baulichem Schallschutz an den Außenbauteilen der Gebäude zu sichern, soweit die nach den Vorschriften der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) in der Fassung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) ermittelten Immissionspegel die in der 16. BImSchV für Wohngebiete festgesetzten Grenzwerte überschreiten.][§2 Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch einzelne Architekturelemente wie Balkone, Erker, Loggien, Treppenhausvorbauten und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Auf der privaten Grünfläche - Dauerkleingärten - südlich Ebeersreye ist innerhalb des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstückteils nur ein Vereinshaus mit den für die Nutzung der Kleingärten notwendigen Räumen zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus unzulässig.][§2 Nr.13 | In den Baugebieten ist für je 500 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum, auf Grundstücken mit einer Fläche von unter 500 m² mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Die gemäß Nummer 7 anzupflanzenden Bäume sind anzurechnen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Pflanzungen sind Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen.][§2 Nr.15 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf der mit „a“ bezeichneten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist die Vegetation der eigenständigen Entwicklung zu überlassen.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Kerngebieten, dem Mischgebiet und dem Gewerbegebiet Teilflächen der außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 1190 der Gemarkung Tonndorf sowie 1721, 2428 und 2679 der Gemarkung Jenfeld zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-03-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_663dba78-bf36-4948-a046-650a6e6dd017]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung