BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_514e873f-e929-46ce-bbfa-ad1e51e5e843

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_514e873f-e929-46ce-bbfa-ad1e51e5e843
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    • XPLAN_BP_PLAN_514e873f-e929-46ce-bbfa-ad1e51e5e843
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen33
    xpPlanDate
    • 1994-06-22
    name
    • Schnelsen33
    internalId
    • 6fb12aa0-089a-4140-adc5-8606637c0a1d
    beschreibung
    • Landesgrenze — Bahnanlagen — Nordgrenzen der Flurstücke 4458 und 2972 der Gemarkung Schnelsen — Rugenbergener Weg — Grothwisch — Ostgrenze des Flurstücks 4843, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 4205, über das Flurstück 4205, Südgrenze des Flurstücks 62 der Gemarkung Schnelsen — Grothwisch — Südwestgrenzen der Flurstücke 4086, 50, 49, 48, 47 und 46 der Gemarkung Schnelsen — Schleswiger Damm — Bahnanlagen — Holsteiner Chaussee — Ellerbeker Moordamm.
    technHerstellDatum
    • 2013-09-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Abs.1 | Für die mit 12 m Bautiefe festgesetzten Baukörper kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2 m bei einer Fassadenbreite von maximal 3 m zugelassen werden. Sie dürfen insgesamt 50 vom Hundert (v.H.) der Fassadenlänge nicht überschreiten.][§2 Abs.2 | In den Wohngebieten entlang der Holsteiner Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Abs.3 | In den reinen Wohngebieten geschlossener Bauweise sind Tiefgaragen und Stellplätze auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Für die mit „(A)" bezeichneten Baukörper sind die Tiefgaragen- und Stellplatzzufahrten am Schleswiger Damm anzulegen.][§2 Abs.4 | Für den im reinen Wohngebiet angeordneten dreigeschossigen Baukörper westlich des Schleswiger Damms kann eine Erhöhung um ein Vollgeschoß zugelassen werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Abs.5 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen. Soweit Bäume anzupflanzen sind, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten zu umgeben und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Abs.6 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk (Fernwärmenetz) anzuschließen. In Bereichen, in denen eine Fernwärmeversorgung nicht besteht, sind Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Abs.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Abs.8 | Die Drainagewirkung von Versorgungsleitungen und Sielen ist durch Querschotten aus Lehmpackungen oder durch andere geeignete Maßnahmen zu verhindern. Der ausgehobene Boden ist wieder einzufüllen.][§2 Abs.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Spiel-, Freizeit- und Wegeflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Abs.10 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Abs.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Abs.12 | In den Wohngebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind mindestens 20 v.H. der nicht überbauten Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 200 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Abs.13 | Für Baumanpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden zu verwenden.][§2 Abs.14 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Wiesen und Weiden zu erhalten. Drainagemaßnahmen sowie das Ausbringen von Gülle und Klärschlamm sind unzulässig. Das Ausbringen von Dünger ist nur innerhalb der Vegetationszeit zulässig und auf eine Dungeinheit je Hektar und Jahr zu beschränken.][§2 Abs.15 | Auf der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind 30 v.H. als Feuchtgebiet mit Sumpf- und Röhrichtpflanzungen anzulegen. Der Bodenaushub ist für die Neuanlage und die Wiederherstellung von Knickwillen zu verwenden. 70 v.H. der Fläche ist als Streuwiese zu pflegen. Die vorhandenen Knicks sind im Abstand von 8 bis 15 Jahren abschnittsweise fachgerecht auf den Stock zu setzen (zu knicken). Lücken in den Knicks sind durch Neuanpflanzungen zu schließen. Entlang der Holsteiner Chaussee ist ein 3 m breiter Knickwall anzulegen und zu bepflanzen.][§2 Abs.16 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf allen nicht überbauten Flächen ist unzulässig.][§2 Abs.17 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebauliche« Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§3 Abs.1 | In den Wohngebieten mit geschlossener Bauweise sind die Außenwände in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder entsprechend zu verblenden.][§3 Abs.2 | Die Dächer von Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoß sind mit einer Dachneigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden. Als Dachdeckung dürfen nur rote Dachpfannen verwendet werden.][§3 Abs.3 | Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend zu begrünen.][§3 Abs.4 | Einfriedigungen von Grundstücken dürfen innerhalb eines Abstandes von 5 m zur Parkanlage am Burgwedelau- Nebengraben eine Höhe von 80 cm nicht überschreiten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-06-22
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_74100d07-e4fb-41b3-94d0-6a3d499fc137]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_515b382c-bec1-4822-a100-12f3b4e427c0

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_515b382c-bec1-4822-a100-12f3b4e427c0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf19
    xpPlanDate
    • 1981-03-10
    name
    • Ohlsdorf19
    internalId
    • 277d4050-ed39-4d32-84c3-c7506803c2f1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ohlsdorf 19 für den Geltungsbereich Grüner Winkel — Alster — Ostgrenze des Flurstücks 112 der Gemarkung Klein Borstel — Wellingsbütteler Landstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-16
    texte
    • [§2 | Für die festgesetzten Vollgeschosse ist die Wellingsbütteler Landstraße die Bezugsebene.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1981-03-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_305808b0-49ba-4ecb-a428-e5906f0dac3a]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_517ccbe2-48c4-4740-98a0-72810653a5c5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_517ccbe2-48c4-4740-98a0-72810653a5c5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_517ccbe2-48c4-4740-98a0-72810653a5c5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D332
    xpPlanDate
    • 1958-03-31
    name
    • D332
    internalId
    • 14d2cee9-b8a9-4600-a890-bd9d9b5a76ae
    technHerstellDatum
    • 2016-06-16
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Auf die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8) finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 25,0 m für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8).][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der zwei-, drei- und viergeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g, G3g u. G4g) und der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung und die Fläche über der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b9da5165-d6ee-445a-bd4d-91cc08a4fff6]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_51b73636-403f-40d7-a787-932d74b51405

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_51b73636-403f-40d7-a787-932d74b51405
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_51b73636-403f-40d7-a787-932d74b51405
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB618
    xpPlanDate
    • 1958-01-21
    name
    • TB618
    internalId
    • 7c738cac-32df-4aa8-b058-a1221efde239
    technHerstellDatum
    • 2016-11-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-01-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_240aef2b-9ce1-45c5-8133-2dd1085e1ecb]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_51f76e55-2ca4-4cd2-8281-0cf6794eec18

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_51f76e55-2ca4-4cd2-8281-0cf6794eec18
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_51f76e55-2ca4-4cd2-8281-0cf6794eec18
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt8
    xpPlanDate
    • 1971-02-08
    name
    • Eidelstedt8
    internalId
    • 61c11008-7015-4fb3-ab68-942f54d4e698
    technHerstellDatum
    • 2014-08-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig. Im Kerngebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahl zugelassen werden. Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet südwestlich der Lohkampstraße und im Kerngebiet auf den Flurstücken 1540, 1539, 654/7, 1538 und 1537 (westliche Hälfte) der Gemarkung Eidelstedt sowie im Kerngebiet auf den Flurstücken 1524 und 1526 der Gemarkung Eidelstedt darf das zweite Vollgeschoß nur als Garagengeschoß genutzt werden. In den darüberliegenden Geschossen und im übrigen mehrgeschossigen Kerngebiet sind vom zweiten Vollgeschoß an Wohnungen zulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1533, 1536 bis 1540 und 654/7 an die Pinneberger Chaussee und der Flurstücke 1515 bis 1519, 1521 bis 1523 und 3409 der Gemarkung Eidelstedt an den Eidelstedter Platz Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht in der Elbgaustraße umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht in der Lohkampstraße vor den Flurstücken 1598 bis 1601 und 2441 der Gemarkung Eidelstedt umfaßt die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Bundespost, unterirdische Kabel und Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238), die Flurstücke 1586 und 1587 ausgenommen, werden ausgeschlossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-02-08
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5c602649-300a-4547-a4ee-db95fe296480]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5211d2e8-57ba-437b-962b-07ba7f937473

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_5211d2e8-57ba-437b-962b-07ba7f937473
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5211d2e8-57ba-437b-962b-07ba7f937473
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli31
    xpPlanDate
    • 1985-01-23
    name
    • StPauli31
    internalId
    • a50b81f8-3811-4413-8001-0239e6bf2adb
    technHerstellDatum
    • 2014-09-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 3 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen, Sex-Shops und ähnliche Einrichtungen unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung nur für Betriebe zulässig, die Kraftfahrzeuge, Boote, Möbel und sonstige flächenbeanspruchende Artikel handeln, ausstellen oder lagern.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind die Erdgeschoßfassaden, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen der mit "A" bezeichneten eingeschossigen Bebauung sind mit Sträuchern und flachwurzelnden Bäumen zu bepflanzen und als Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Kerngebiet ist das oberste Vollgeschoß als Dachgeschoß mit einer Neigung zwischen 50 Grad und 75 Grad auszubilden. Die Höhe des Dachgeschosses muß mindestens 3,0 m und darf höchstens 4,0 m betragen.][§2 Nr.8 | Bei Neubauten im Einflußbereich der Lärmimmissionen der Stresemannstraße sind Aufenthaltsräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Wohnungen sind in diesem Bereich nur im sechsten Vollgeschoß zulässig.][§2 Nr.9 | Die Beheizung ist durch Anschluß an die überörtliche Fernwärmeversorgung vorzunehmen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 109]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-01-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2972db58-6a3a-49e6-ace9-80bf1b93ac43]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_523591f3-382e-443f-b56e-e7745ef4fb82

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_523591f3-382e-443f-b56e-e7745ef4fb82
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_523591f3-382e-443f-b56e-e7745ef4fb82
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt115
    xpPlanDate
    • 2006-01-24
    name
    • Rahlstedt115
    internalId
    • 113a39ef-a598-4879-ada8-5a81b2e3583c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 115 für den Geltungsbereich südlich Stapelfelder Straße zwischen Rahlstedter Straße im Westen und Prehnsweg im Osten sowie nördlich des Waldgebietes an der Straße Wehlbrook (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rahlstedter Straße - Stapelfelder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 262, Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1294 und 1295, Südgrenzen der Flurstücke 253 und 252, Ost-, Südwest- und Südgrenze des Flurstücks 251 (Klettenstieg), über die Flurstücke 251 (Klettenstieg) und 646, Westgrenzen der Flurstücke 664 und 272, Nordgrenze des Flurstücks 664 der Gemarkung Neu-Rahlstedt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im reinen und in den allgemeinen Wohngebieten entlang der Stapelfelder Straße sind in einer Tiefe von 60 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind zusammengehörige Gebäudegruppen jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien und Farben für Außenwände und Dachdeckung sowie in einer einheitlichen Dachform und Dachneigung zu errichten. Kellerersatzräume und Schuppen sind in einer einheitlichen auf die Wohngebäude abgestimmten Form und Farbgebung auszuführen.][§2 Nr.4 | Im Erhaltungsbereich sind Drempel auf maximal 60 cm begrenzt. Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 80 cm über dem öffentlichen Gehweg liegen.][§2 Nr.5 | Auf der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderbauernhof" sind die Freigehege und die Ablagerung von Tiermist nur südlich und südöstlich des Betriebsgebäudes anzuordnen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Garagenwände und Pergolen auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | In den Wohngebieten sind mindestens 15 vom Hundert (v. H.) der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.13 | Für die zu erhaltenen Bäume an der Stapelfelder Straße sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter einer geschlossenen Baumreihe erhalten bleibt.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem reinen Wohngebiet das außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindliche Flurstück 6383 (Stellau) der Gemarkung Alt-Rahlstedt zugeordnet.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(Z1)" bezeichneten Gemeinbedarfs- (Schule) sowie Weideflächen ist die Herkules-Staude zu beseitigen.][§3 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird für die Straßenverkehrsflächen, Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen sowie für die Grünfläche (Schutzwall) die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-k), zuletzt geändert am 30. August 2005 (HmbGVBl. S. 373), aufgehoben.][§4 | Die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen am Rahlstedter Dorfplatz vom 8. Juli 1985 (HmbGVBl. S. 173) wird aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-01-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0a02d7f7-c021-4806-8552-eaf0f79f1f39]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
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    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • TB152
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    • 1958-01-31
    name
    • TB152
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    • ea29c9de-0549-4759-935b-07ae64ecb2ac
    technHerstellDatum
    • 2016-10-24
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-01-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bd5cdf55-d66e-4f86-9da1-7e64bd68c52c]
    planArt
    • 9999
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    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
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    • 11002
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    • 3000
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5240b387-f4ed-4692-a0b5-15b000bf6808

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Hummelsbuettel17
    xpPlanDate
    • 1970-08-25
    name
    • Hummelsbuettel17
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    • ac984910-148f-4795-9cf2-65b4dec84de0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 17 für den Geltungsbereich Alte Landstraße zwischen Südwestgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel und Ostgrenze des Flurstücks 1937 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-25
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-08-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_729131cd-cb41-49be-8a4d-94b07f5108f9]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_525ba475-130c-4d87-8d50-adaca16ab20d

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Jenfeld7
    xpPlanDate
    • 1969-02-14
    name
    • Jenfeld7
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    • 299f5595-7dd8-43c1-b1d4-541341e6021b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 7 für den Geltungsbereich Öjendorfer Damm — Barsbütteler Straße — Bruhnrögenredder — Schleemer Bach — Südgrenze der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem Dach auf der Traufe zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer der Gebäude sollen höchstens sechs Grad geneigt sein. Die Festsetzung „ladenartige Gestaltung" gilt für die durch Baulinien begrenzten Seiten der Gebäude im Erdgeschoß.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind nur Handwerksbetriebe für die Nahversorgung in Verbindung mit Läden zulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1264 und 1265 der Gemarkung Jenfeld an eine neue Stichstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-02-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ed8bf01c-0bb9-42f8-846e-521726501bf2]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung