In den Kerngebieten sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche
mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen.
Weitere Anpflanzfestsetzungen der Kerngebiete sind auf
diese Mindestanpflanzflächen anrechenbar.
Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung und der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Siel- und Straßenentwässerungsanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.
Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für Baumpflanzungen sind großkronige Bäume zu verwenden. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 241, 1218, 666, 1001, 1219, 812, 1005 und 1006 der Gemarkung Neustadt-Süd umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.
Auf der als Bauspielplatz festgesetzten Fläche ist innerhalb
des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstücksteils
ein Wirtschaftsgebäude mit den für die Nutzung
des Bauspielplatzes notwendigen Räumen zulässig. Im
Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der als
Bauspielplatz festgesetzten Fläche unzulässig.
In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723, 2728), unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.
In den Baugebieten ist für je 500 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum, auf Grundstücken mit einer Fläche von unter 500 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.