BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de4d9fa0-38cf-4378-9f4d-587bee3d9015

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de4d9fa0-38cf-4378-9f4d-587bee3d9015
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de4d9fa0-38cf-4378-9f4d-587bee3d9015
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel2(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 2“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.7 | Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Fuhlsbüttel 2, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Ja - nuar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.7.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.7.3 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.7.4 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.7.5 | In den Gewerbegebieten sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c614f99-d818-4751-b169-e5fcd964b452]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de5fdc4a-790d-4f9b-9581-ad71c487747d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de5fdc4a-790d-4f9b-9581-ad71c487747d
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de5fdc4a-790d-4f9b-9581-ad71c487747d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)(6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3033c254-c37e-48a2-b6a6-17c25da1553f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de78c118-cf0d-4ad9-a9cd-4d41b16b9672

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de78c118-cf0d-4ad9-a9cd-4d41b16b9672
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de78c118-cf0d-4ad9-a9cd-4d41b16b9672
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (U)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_4b10ff54-cfa4-457a-ba29-5fcf20b7f710]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de7915ee-c04d-438b-8071-80c2cbc5eaed

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de7915ee-c04d-438b-8071-80c2cbc5eaed
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de7915ee-c04d-438b-8071-80c2cbc5eaed
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de7efedb-ef32-4f76-94fc-3c6a64b49bf3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de7efedb-ef32-4f76-94fc-3c6a64b49bf3
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de7efedb-ef32-4f76-94fc-3c6a64b49bf3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (A)(Q)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d86c63a5-04ac-4cba-875e-0dac7798d738]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 19 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten gilt für die Abschnitte der Baukörper, die in der Nebenzeichnung zum Lärmschutz mit „(A)“ gekennzeichnet sind: für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de8477c1-7694-48df-8701-6efa38cfd7a5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de8477c1-7694-48df-8701-6efa38cfd7a5
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de8477c1-7694-48df-8701-6efa38cfd7a5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt108-Horn48
    xpPlanDate
    • 2017-03-07
    gliederung1
    • E
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ef23561-577b-4e28-870c-358bfed03e85]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_98f8f7f3-19e5-43e5-a3ed-b0d01a0e26af]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Auf der mit „E“ bezeichneten Fläche ist der genehmigte Discount-Markt (Flurstück 4228 der Gemarkung Schiffbek) gemäß § 1 Absatz 10 der Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig. Änderungen und Erneuerungen sind bis zu einer Verkaufsfläche von höchstens 930 m² zulässig. Nutzungsänderungen können ausnahmsweise zugelassen werden. Erweiterungen sind nicht zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de9bcc09-3b13-41b9-9123-7491fb7368ed

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de9bcc09-3b13-41b9-9123-7491fb7368ed
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_de9bcc09-3b13-41b9-9123-7491fb7368ed
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt5-Bahrenfeld28(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2014-10-27
    gliederung1
    • Gebiet der Änderung
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 vom 8. Februar 1971 (HmbGVBl. S. 17), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Der Einzige Paragraph wird § 1.][§1 Nr.3.2.1 | Es wird folgender § 2 angefügt: „§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich nachstehende Vorschriften: 1. In den Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben, Großhandelsbetrieben oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche sowie jeweils nicht mehr als 200m² Verkaufsund Ausstellungsfläche aufweisen. Ausnahmsweise können Läden, die der Versorgung des Gebietes mit Gütern des täglichen Bedarfs dienen, und Tankstellenshops zugelassen werden, soweit sie jeweils nicht mehr als 100m² Verkaufsfläche aufweisen.][§1 Nr.3.2.2 | In den Industriegebieten sind Schank- und Speisewirtschaften unzulässig. Ausnahmsweise können Schankund Speisewirtschaften zugelassen werden, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen und jeweils nicht mehr als 100m² Geschossfläche haben.][§1 Nr.3.2.3 | In den Industriegebieten sind Beherbergungsbetriebe, gewerblich betriebene Stellplätze und Garagen sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig. Ausnahmen für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen.][§1 Nr.3.2.4 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c30f7f1-8007-442b-8913-abe28e433acf]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_dec4b036-a686-4756-a2b1-4f5cdce3a66f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_dec4b036-a686-4756-a2b1-4f5cdce3a66f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_dec4b036-a686-4756-a2b1-4f5cdce3a66f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen43
    xpPlanDate
    • 2001-12-18
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | Für die allgemeinen Wohngebiete sowie für das im Geltungsbereich des Erhaltungsbereichs liegende Gewerbegebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§2 Nr.11.1 | Bei Neubauten sind für die Dachdeckung Dachpfannen mit schiefergrauen oder roten Farbtönen zu verwenden.][§2 Nr.11.2 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne vorzusehen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.11.3 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19d2d5bb-39e8-436b-9c79-a10b3d404999]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ded24fa6-cf0a-4757-b274-d0602702bf70

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ded24fa6-cf0a-4757-b274-d0602702bf70
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ded24fa6-cf0a-4757-b274-d0602702bf70
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld18
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    text
    • Fläche für Pergolen
    gliederung1
    • a
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.7 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Mit Ausnahme der Fläche für Stellplätze im südwestlichen Bereich des Flurstücks 278 der Gemarkung Jenfeld sind Stellplatzanlagen um 0,6 m abzusenken. Außerdem sind innerhalb der mit a bezeichneten Abschnitte Holzpergolen, die mit Rankgewächsen zu begrünen sind, zu errichten.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7d0403d-f088-4b05-903b-8a7e4feaff6c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def3e246-c101-4b7e-9dce-8e99344e86dc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def3e246-c101-4b7e-9dce-8e99344e86dc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def3e246-c101-4b7e-9dce-8e99344e86dc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg61-Heimfeld45
    xpPlanDate
    • 2013-08-26
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d42bcfa6-b422-4763-90b1-96abe1d74b97]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e2449982-ae5e-4338-a059-4afe2d4260a1]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen. In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeteilen zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Auf den mit „(A)" und - unbeschadet der Nummer 3 - mit „(F)" bezeichneten Kerngebietsflächen sind Wohnungen ausnahmsweise zulässig, sofern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung