BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_5ff4e918-826d-4471-a2c3-d9f6f5ba5f9b

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    • XPLAN_BP_PLAN_5ff4e918-826d-4471-a2c3-d9f6f5ba5f9b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt53
    xpPlanDate
    • 1985-10-22
    name
    • Eidelstedt53
    internalId
    • 26fbc478-f581-4e0f-805d-c43613bb06ad
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 53 für den Geltungsbereich Elbgaustraße — Niekampsweg — Bahnanlagen — Pinneberger Chaussee — Südostgrenzen der Flurstucke 1543 und 1544 der Gemarkung Eidelstedt — Lohkampstraße — Nordwestgrenzen der Flurstücke 2693 und 1545 der Gemarkung Eidelstedt — Pinneberger Chaussee — Nordgrenze des Flurstücks 1479 der Gemarkung Eidelstedt — Eidelstedter Platz — Kieler Straße — Südgrenze des Flurstücks 4335 der Gemarkung Eidelstedt — Wendrichstraße — Südgrenze des Flurstücks 1325 der Gemarkung Eidelstedt — Mühlenau — Jaarsmoorgraben bis Wiebelstraße — Westgrenze des Flurstücks 3469. Südgrenzen der Flurstücke 1458, 3769 und 1648 der Gemarkung Eidelstedt — Wischhofsweg — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1625, Südgrenze des Flurstücks 1628, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4112, über das Flurstück 4328 der Gemarkung Eidelstedt — Furtweg — über das Flurstück 1776 der Gemarkung Eidelstedt — Mesterfeldweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet auf den Flurstücken 1460 bis 1464 der Gemarkung Eidelstedt sind Wohnungen nur oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind mit Ausnahme einer in der Planzeichnung festgesetzten zwingenden Wohnnutzung im Baukörper östlich der privaten Grünfläche Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung von Baugrenzen der nördlich, westlich und südlich des Bürgerhauses festgesetzten zwei- und dreigeschossigen Baukörper um jeweils 3,0 m in den Fußgängerbereich hinein kann zugelassen werden, sofern im Erdgeschoß, der Gebäude in gleicher Tiefe Arkaden mit einer lichten Höhe von mindestens 3,0 m errichtet werden.][§2 Nr.4 | Auf den Flurstücken 1457, 1460 bis 1468, 1472 und 3846 kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhäuser bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Im Erdgeschoß der zwei- und dreigeschossigen Baukörper nördlich und westlich des Bürgerhauses sind nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 sowie nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) zulässig; Wohnungen sind nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) , unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet auf den Flurstücken 1560, 1561,1568, 1570 und 3844 sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen.][§2 Nr.8 | Für die Bebauung auf den Flurstücken 1468, 1530, 1531, 1572, 1576 bis 1581, 1620, 1621, 3035 und 1479 muß für Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet südlich der verlegten Elbgaustraße / westlich der Kieler Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Auf den Flurstücken 1457, 1460 bis 1468, 1472 und 3846 sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.11 | Auf den nicht überbaubaren Teilen der Flurstücke 1473 und 1474 sind Nebenanlagen Im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung sowie fliegende Bauten im Sinne des § 104 der Hamburgischen Bauordnung vom 10. Dezember 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 'Seite 249) unzulässig.][§2 Nr.12 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1533, 1536, 1540 und 5214 an die Pinneberger Chaussee und der Flurstücke 1515 bis 1519, 1521, 1522, 5409, 5192 und 5193 an die vom Ekenknick abgehende Erschließungsstraße Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.15 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der mit a gekennzeichneten Fläche umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Überfahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electrizitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Bauliche Vorhaben und solche Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig; jedoch sind Überdachungen und eine Fußgängerbrücke oberhalb der lichten Höhe von 4,0 m sowie eine Treppenanlage zulässig.][§2 Nr.16 | Auf dem mit b bezeichneten Teil der privaten Grünfläche sind Aufschüttungen, Abgrabungen, Einfriedigungen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung und fliegende Bauten unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den mit Erhaltungsgeboten gekennzeichneten Flächen sind Bäume und Sträucher in Form von Wallhecken zu erhalten.][§2 Nr.18 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Auf Stellplätzen über Tiefgaragen ist nach jedem vierten Stellplatz mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12,0 m² anzulegen.][§2 Nr.19 | Die Stellplatzanlage auf dem Flurstück 1455 der Gemarkung Eidelstedt ist an der Süd- und Westseite geschossen auszubilden sowie allseitig mit Rankgerüsten zu umgeben und mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen. Die Stellplätze dürfen nicht mehr als 1,5 m über der Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.20 | Für die Neubebauung ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.21 | Die nördlich, westlich und südlich des Bürgerhauses festgesetzten zwei- und dreigeschossigen Baukörper sind als Ensemble gleichartig zu gestalten; insbesondere sind die Baukörper durch wiederholte, bis in die Dachzone hineinreichende Einschnitte, Höhenversätze oder Vorsprünge deutlich zu gliedern. Die Länge eines Fassaden- und Dachabschnittes soll 25,0 m nicht überschreiten. Außerdem sind die Gebäude überwiegend traufständig anzuordnen und mit geneigten Dächern von 40 Grad bis 45 Grad zu versehen; es dürfen nur rote Dachpfannen verwendet werden.][§2 Nr.22 | Die Bebauung im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet südlich der verlegten Elbgaustraße / westlich der Kieler Straße ist durch bis in die Dachzone hineingeführte Einschnitte, Höhenversätze oder Vorsprünge deutlich zu gliedern. Die Länge eines ungegliederten Fassaden- und Dachabschnittes soll 25,0 m nicht überschreiten.][§2 Nr.23 | Die Dachflächen der ein- und zweigeschossigen Gebäudeteile mit Ausnahme von Vordächern auf den Flurstücken 1464, 1475, 1476, 1477 und 2227 sind zu begrünen, sofern sie nicht zur Belichtung oder Belüftung darunter liegender Räume benötigt werden.][§2 Nr.24 | Werbeanlagen oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind unzulässig. Großwerbetafeln sind ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-10-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c018a1ce-7313-4c57-a2af-066680275d76]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Eidelstedt53, 1. Änderung |Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5ff6a5c2-04d3-4f34-baa5-b6e5cd50de35

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    • XPLAN_BP_PLAN_5ff6a5c2-04d3-4f34-baa5-b6e5cd50de35
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D437
    xpPlanDate
    • 1961-01-27
    name
    • D437
    internalId
    • a0e5bb65-1fb4-489c-b55d-e7f9c86a7bd6
    technHerstellDatum
    • 2016-05-26
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-01-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82dfb597-16ed-4af4-8fec-8bf063a15587]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6001e5c6-1976-4470-a42c-0226f89da42a

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    • XPLAN_BP_PLAN_6001e5c6-1976-4470-a42c-0226f89da42a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt39
    xpPlanDate
    • 1981-05-08
    name
    • Lokstedt39
    internalId
    • cbaf5449-2e6b-4c7a-aa20-bdef646d211a
    technHerstellDatum
    • 2014-09-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 1594 und 1595 der Gemarkung Lokstedt sind auch Tiefgaragen zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Es kann eine Erhöhung bis zu den in Klammern gesetzten Zahlen der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | An den zur Julius-Vosseler-Straße gerichteten Außenwänden der Gebäudeteile des Altenheims sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den Türen und Fenstern vorzusehen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1981-05-08
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_81648bd9-ab8c-48e1-8660-317c09ace4d7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_600a7de6-d504-4533-9f7c-35498687cb60

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    • XPLAN_BP_PLAN_600a7de6-d504-4533-9f7c-35498687cb60
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen19-Lokstedt49
    xpPlanDate
    • 2006-07-07
    name
    • Stellingen19-Lokstedt49
    internalId
    • 93cde85a-eed1-4192-9936-d263186dfbfa
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet westlich der Hagenbeckstraße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet östlich der Hagenbeckstraße sind nur Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet östlich der Hagenbeckstraße ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Überdachungen zur Hagenbeckstraße bis zu 6 m auf einer Länge von höchstens 13 m zulässig.][§2 Nr.6 | Im Sondergebiet „Tierheim" sind nur bauliche Anlagen für die Unterbringung von Tieren, Büroräume sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal zulässig.][§2 Nr.7 | Auf der privaten Grünfläche „Tierpark" sind nur bauliche Anlagen zulässig, die dem Betrieb des Tierparks dienen. Wohnungen für Betriebsinhaber sowie für Mitarbeiter können ausnahmsweise zugelassen werden. Auf dem Flurstück 466 der Gemarkung Stellingen dürfen bauliche Anlagen bis zu einer Grundfläche von 3.000 m2 nur innerhalb der überbaubaren Flächen realisiert werden. Die festgesetzte Grundfläche von 3.000 m2 kann auf diesem Flurstück für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung um bis zu 5.700 m2 überschritten werden. Auf den Flurstücken 426 und 2473 der Gemarkung Stellingen sind bauliche Anlagen unzulässig][§2 Nr.8 | Auf der als „Veranstaltungshalle" festgesetzten Fläche für den besonderen Nutzungszweck ist innerhalb der überbaubaren Fläche nur eine Ausstellungs- und Veranstaltungshalle mit gastronomischen Einrichtungen zulässig. Die für diese Nutzung notwendigen Stellplätze sind auf der mit „(A)" bezeichneten Stellplatzfläche nördlich des Gazellenkamps zulässig.][§2 Nr.9 | Auf der als „Troparium" festgesetzten Fläche für den besonderen Nutzungszweck ist innerhalb der überbaubaren Fläche ein Troparium für die Unterbringung und Zurschaustellung von Tieren einschließlich gastronomischer Einrichtungen, Souvenirverkauf sowie Räume für Veranstaltungen und Ausstellungen aller Art zulässig.][§2 Nr.10 | Auf der als „Troparium" festgesetzten Fläche ist auf der Westseite der überbaubaren Fläche eine Überschreitung der Baugrenzen für eine äußere Erschließungstreppe um bis zu 1,5 m und auf einer Länge von höchstens 9,5 m zulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, für den Anschluss des Rückhaltebeckens (Flurstück 4248 der Gemarkung Stellingen) eine Zufahrt von der Koppelstraße anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet und in den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können im Kerngebiet auf den nicht überbaubaren Flächen ebenerdige Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr zugelassen werden, wenn die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.13 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl sowie gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.14 | Auf den Baugrundstücken des Kerngebiets, des reinen Wohngebiets und des allgemeinen Wohngebiets sind mindestens 30 vom Hundert (v. H.) der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m2 der nicht überbaubaren Gründstücksflächen ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücksflächen und im Bereich der festgesetzten Stellplätze auf der privaten Grünfläche nördlich des Gazellenkamps sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 15 Grad, Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.18 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    plangeber
    • [Name: 321]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-07
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b3a7a3f-f1c1-4f4e-a11b-c905e61e659e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6014d313-7f22-4b08-bd20-b9e4d31a82cd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6014d313-7f22-4b08-bd20-b9e4d31a82cd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6014d313-7f22-4b08-bd20-b9e4d31a82cd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack20
    xpPlanDate
    • 2015-02-27
    name
    • Curslack20
    internalId
    • a0d60369-7698-4021-8b4f-344e9f7fb66f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Curslack 20 für den Geltungsbereich zwischen dem Curslacker Deich, dem Curslacker Heerweg und der Dove-Elbe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Curslacker Deich – Curslacker Heerweg – Dove-Elbe, Westgrenzen der Flurstücke 3384, 3383 und 3379 der Gemarkung Curslack.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB als Erhaltungsbereich festgesetzten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im gesamten Plangebiet muss die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkante von Gebäuden mindestens 3m über Normalnull (NN) liegen.][§2 Nr.4 | In dem allgemeinen Wohngebiet sind für Wohngebäude Flächen, die tiefer als 2m über NN liegen, auf 2m über NN aufzuhöhen. Abgrabungen unterhalb von 2m über NN sind unzulässig. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig a) für Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind, oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6m beträgt.][§2 Nr.5 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten über der vorhandenen beziehungsweise aufgehöhten Geländeoberfläche darf straßenseitig 0,4 m nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Die Außenwände von baulichen Anlagen sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk auszuführen. Für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden, die 30 vom Hundert der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten, ist außerdem weiß, braun und grün angestrichenes Holz sowie Holz in Naturfarbe zulässig. Für Nebengebäude sind außerdem weiße Putzflächen zulässig.][§2 Nr.7 | Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäusern sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen.][§2 Nr.8 | Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.9 | Balkone dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Baugrenzen dürfen durch Balkone um bis zu 2m überschritten werden; Gleiches gilt für Terrassen, sofern nicht ein Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen festgesetzt ist.][§2 Nr.10 | In das Dach eingeschnittene Loggien, Balkone und Terrassen sind bei Gebäuden auf Grundstücken, die an öffentliche Straßen oder an die Dove-Elbe grenzen, nur an der Straßen beziehungsweise Wasser abgewandten Seite der Gebäude zulässig.][§2 Nr.11 | Innerhalb der mit „A “ bezeichneten Fläche sind Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.12 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist oberirdisch abzuleiten, sofern ein offenes Entwässerungssystem vorhanden ist.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Wartungsweg zur Grabenunterhaltung anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Straßenentwässerungsleitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen könnten, sind unzulässig.][§2 Nr.15 | Die vorgesehene Fläche für die Oberflächenentwässerung westlich des Curslacker Heerwegs ist von Bepflanzungen freizuhalten, die die vorgesehene Zweckbestimmung beeinträchtigen.][§2 Nr.16 | Innerhalb der mit „B “ bezeichneten Fläche sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den Lärm abgewandten Fassadenseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den Lärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den Lärm abgewandten Fassadenseiten zuzuordnen. Für die Räume an der Lärm zugewandten Seite muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | Innerhalb der mit „B “ bezeichneten Fläche sind Außenbereiche einer Wohnung an Lärm abgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch Herstellung einer mindestens 1,20 m hohen Brüstung sicherzustellen, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich für Menschen in sitzender Position ein Tagpegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | Innerhalb der mit „C “ bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche sind Schlafräume vorrangig der Westfassade zuzuordnen. Eine Zuordnung von Schlafräumen zur Ostfassade ist unzulässig. Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.19 | Je 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 500 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.20 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.21 | Für zu erhaltende oder anzupflanzende Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.22 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.23 | Auf den mit „U “ bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der Uferstreifen naturnah zu entwickeln. Zulässig sind einheimische, standortgerechte, gewässertypische Stauden, Sträucher und Gehölze.][§2 Nr.24 | Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 604]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-02-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a889b6fa-6e98-4391-887e-073a320ac4cb]
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_601c4f18-46e9-4b1f-860d-1aa71f5a2eae

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    • XPLAN_BP_PLAN_601c4f18-46e9-4b1f-860d-1aa71f5a2eae
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Hamm-Mitte7
    xpPlanDate
    • 1966-12-09
    name
    • Hamm-Mitte7
    internalId
    • ae2189a2-2740-4238-87b2-a4bd13fe5d86
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 7 für das Plangebiet Hammer Landstraße — Luisenweg — Eiffestraße — Hammer Weg — Westgrenze des Flurstücks 401 der Gemarkung Hamm-Marsch (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 125) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besondereen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).§ 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 125]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1033d53a-7f19-4200-baea-b4712f1eb806]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_602917dc-159d-457d-92aa-932dc88d6c72

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    • XPLAN_BP_PLAN_602917dc-159d-457d-92aa-932dc88d6c72
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Billstedt52
    xpPlanDate
    • 1968-05-27
    name
    • Billstedt52
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    • c35c46f4-2c07-41a8-be7b-aea70909ba26
    technHerstellDatum
    • 2015-03-18
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-05-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_32aaef25-e8b5-41c4-9a02-9e9ddced6368]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6039f987-0e78-46bb-9f16-1f19ac316343

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    • XPLAN_BP_PLAN_6039f987-0e78-46bb-9f16-1f19ac316343
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt12
    xpPlanDate
    • 1965-09-24
    name
    • Altona-Altstadt12
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    • 5842d782-0492-42a6-97e0-a593161d0886
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 12 für das Plangebiet Behnstraße - Ehrenbergstraße - Mörkenstraße - Elmenhorststraße - Königstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 203) wird festgestellt. Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 12 für das Plangebiet Behnstraße - Ehre
    technHerstellDatum
    • 2016-04-26
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Im Wohngebiet sollen die Dächer höchstens 35 Grad, im Kern- und Gewerbegebiet höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden zulässig. Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.2 | [Durch AA39 aufgehoben:] Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke im Kerngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Das Gewerbegebiet ist gegenüber dem Wohngebiet durch Bäume und Sträucher abzuschirmen.][§2 Nr.4 | [Durch AA39 aufgehoben:] Die Fläche für Garagen dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301 - h) tritt im Plangebiet außer Kraft.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    plangeber
    • [Name: 203]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-09-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_873cf936-751e-41a7-9d10-f2b81075fc96]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Altona-Altstadt39|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_603a6d59-6f28-4378-adda-91f06559bdd3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_603a6d59-6f28-4378-adda-91f06559bdd3
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    • XPLAN_BP_PLAN_603a6d59-6f28-4378-adda-91f06559bdd3
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf112
    xpPlanDate
    • 2017-12-04
    name
    • Bergedorf112
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    • a5b1374b-aa37-444d-adf6-b0366a553b4a
    technHerstellDatum
    • 2018-01-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig mitm Ausnahme von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten. Zentrenrelevante Randsortimente sind nur bis zu 10 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Gesamtverkaufsfläche zulässig. Maßgeblich ist die Hamburger Sortimentsliste der „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“, beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23. Januar 2014 (Auslegestelle: Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung). Zulässig sind ebenfalls Verkaufsflächen, die im Zusammenhang mit einer Postfiliale, Pflegedienstleistungen oder medizinischen Dienstleistungen stehen (zum Beispiel Apotheke, Sanitätsgeschäft, Optiker), sowie Betriebe mit Verkaufsflächen, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 v. H. der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 150 m² Verkaufsfläche je Betrieb umfassen.][§2 Nr.3 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Mischgebiets sind Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323)), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen. Im Mischgebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nebenanlagen, Balkone, Wege und Terrassen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 und für Tiefgaragen sowie für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2,5 m ist zulässig; innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen ist eine lichte Höhe von 3,5 m einzuhalten. Tiefgaragen, Treppen und Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen können auf einer Fläche von jeweils bis zu 50 v. H. der Dachflächen von Gebäuden durch Aufzugs- und Lüftungsanlagen, Lüftungskanäle sowie andere haustechnische Anlagen mit dazugehörigen Einhausungen um 3 m überschritten werden. Entlang der Straßenverkehrsflächen ist durch die haustechnischen Anlagen nach Satz 1, die die festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen um mehr als 50 cm überschreiten, mindestens einen Abstand von 1,5 m zu den Gebäudeaußenwänden einzuhalten.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen können im Bereich von Dachterrassen und Kinderspielflächen auf dem Dach durch überwiegend transparente Brüstungen oder Absturzsicherungen (zum Beispiel Netze oder Gitter) um bis zu 3 m überschritten werden.][§2 Nr.8 | Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Geschlossene Leuchtkästen und Grundplatten auf den Fassaden sind für Werbeanlagen nicht zulässig.][§2 Nr.9 | Im Mischgebiet sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – in Gebäuden, die nicht als Wohnräume genutzt werden den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.10 | An der mit „(A)“ bezeichneten Gebäudeseite sind ab dem fünften Obergeschoss Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder es sind Vorhangfassaden, Prallscheiben oder vergleichbare Maßnahmen vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen so anzuordnen, dass 0,5 m vor dem zu öffnenden Fenster die maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) eingehalten werden.][§2 Nr.11 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans darf eine Wohnnutzung erst dann aufgenommen werden, wenn durch eine entlang der Straßen geschlossen ausgeführte Bebauung sichergestellt ist, dass ein vor Lärm geschützter Innenhof mit einem Beurteilungspegel von nachts kleiner 54 dB(A) entsteht.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche sind Wohngebäude unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche ist Wohnen nur an der lärmabgewandten Seite zulässig.][§2 Nr.14 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ist für zur Stuhlrohrstraße ausgerichtete Gebäudeseiten durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen beziehungsweise in Wohngemeinschaften und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen an der lärmzugewandten Gebäudeseite angeordneten Außenbereich einer Wohnung ist durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Fenstern sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.15 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen beziehungsweise in Wohngemeinschaften und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.16 | Dächer von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.17 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege, Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.18 | Je 400 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.19 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.20 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss des Flurstücks 5867 der Gemarkung Bergedorf an die Stuhlrohrstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, und diese durch die Anlieger zu nutzen. Das Fahrrecht muss für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 40 t ausgelegt sein.][§2 Nr.21 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Deutschen Telekom AG, unterirdische Fernmeldekabelanlagen zu verlegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-12-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0014fc48-0fa6-4066-9ed5-204817bf4c7a]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 3000
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  • XPLAN_BP_PLAN_604a50d7-bc20-484a-83b0-0bc3bcba992b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_604a50d7-bc20-484a-83b0-0bc3bcba992b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_604a50d7-bc20-484a-83b0-0bc3bcba992b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • 1962-09-10
    name
    • Wandsbek10
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    • a2ab04da-ba7e-4f14-96f8-4e12b5a877e0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 10 für den Geltungsbereich Kurfürstenstraße — Ahrensburger Straße — Holstenhofweg — Ziethenstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, zweigeschossigen Läden 7,5 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Flächen über der Garage unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.4 | Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt am Holstenhofweg ist als Gemeinschaftsanlage für die Nutzung der angrenzenden Ladengrundstücke bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche für Verkehr sind auch Stellplätze zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) zulässig, soweit der öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.6 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-09-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5a1f3ea5-bf21-4818-9927-6128da01c38b]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
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    • 1000
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    • BPlan
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung