Der Bebauungsplan Osdorf 45 für den Geltungsbereich Hönerstücken, Bornheide und Rugenbarg der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind folgende Betriebe und Einrichtungen unzulässig:
- Einzelhandelsbetriebe,
- gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Fitnesscenter, Squash-, Bowling- und Tennishallen),
-Versammlungsstätten (Veranstaltungsräume, die mehr als 200 Besucher fassen, zum Beispiel Festsäle, Tagungsräume),
-Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie
- luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 (BGBl. S. 2470).
Weiterhin sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Abweichend von Nummer 1 sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des Gewerbegebietes Einzelhandelsbetriebe nur im Erdgeschoss zulässig.
Des Weiteren sind auf dem Flurstück 6211 der Gemarkung Osdorf gewerbliche Freizeiteinrichtungen ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | Abweichend von Nummer 1 sind auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebietes Einzelhandelsbetriebe zulässig, soweit diese ausschließlich die mit Baustoffen, Werkzeugen und sonstigem Baubedarf sowie mit Blumen, Pflanzen, Gartengeräten, Gartenzubehör und Artikeln für den Gartenbedarf handeln oder derartige Gegenstände lagern.][§2 Nr.4 | Mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist auf je 100 m1 der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 150 m2 der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.6 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume so zu pflanzen, dass straßenparallele Baumreihen entstehen. Die großkronigen Bäume sind in einem Abstand von jeweils 12 m zu pflanzen. Unterbrechungen für notwendige Zufahrten und Eingänge sind zulässig. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau einer geschlossenen Baumreihe erhalten bleibt.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.9 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
Der Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee — Nordgrenzen der Flurstücke 2689 und 3063 der Gemarkung Schnelsen — Lerchenkamp — über die Flurstücke 2658, 2657 und 2637 der Gemarkung Schnelsen — Siekreystraße einschließlich nördlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen — Graf-Johann-Weg — Nordgrenze des Flurstücks 2615 der Gemarkung Schnelsen — Bundesautobahn Hamburg/Flensburg — Südgrenzen der Flurstücke 991, 992, 981, 979 bis 974 und 972 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-12-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sind — mit Ausnahme des Schutzwalles — Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet am Graf-Johann-Weg sind im Erdgeschoß nur der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schänk- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den Flurstücken 973 und 974 kann eine andere Stellung der Baukörper zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl von 0,6 nicht überschritten wird.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Wandsbek 60 für den Geltungsbereich zwischen Wandsbeker Marktstraße und der Wochenmarktfläche Quarree (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 505) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Schünemannstieg — Quarree — Klappstraße — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3365 der Gemarkung Wandsbek — Wandsbeker Marktstraße — Westgrenze des Flurstücks 2629, Nordgrenzen der Flurstücke 2629 und 2630 der Gemarkung Wandsbek.
technHerstellDatum
2015-10-06
texte
[§2 Nr.1 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind nur im zweiten Vollgeschoß zulässig und dürfen 50 % der Fläche nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig; die Ein- und Ausfahrten zu diesen Tiefgaragen sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Bereiche zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet sind im dritten Vollgeschoß nur technische Anlagen des Gebäudes wie Heizungs-, Lüftungs- und Reinigungsanlagen, Büros sowie Wohnungen und Aufenthaltsräume für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.][§2 Nr.5 | Im Sondergebiet sind die Entlüftungsanlagen der Gebäude so herzustellen, daß schädliche Lärm- und Geruchseinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die angrenzende Bebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.6 | Im viergeschossigen Kerngebiet sind die der Wandsbeker Marktstraße zugewandten Fassaden im Erdgeschoß ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet muß für die zur Wandsbeker Marktstraße gerichteten Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 3365 der Gemarkung Wandsbek umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hohenfelde 10
für den Bereich zwischen der Wallstraße und dem Steinhauerdamm (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Steinhauerdamm
– Wallstraße – über das Flurstück 1592, Nordwestgrenze der
Flurstücks 1591, über das Flurstück 1589 der Gemarkung
Hohenfelde.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 1. | Im Kerngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 2. | Im Kerngebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen. Abweichend von Satz 1 sind Einzelhandelsbetriebe mit dem nicht zentrenrelevanten Sortiment Kfz, Betriebstyp Autohaus, allgemein und Einzelhandelsbetriebe mit folgenden nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Hamburger Sortimentsliste nur ausnahmsweise zulässig:
a) Matratzen, Lattenroste; Möbel aller Art (für Küchen inklusive Einbaugeräte); Bodenbeläge inklusive Teppichen und Teppichböden (Rollware); Farben und Lacke, Tapeten der Warengruppe Hausrat, Möbel Einrichtungen,
b) Bau- und Heimwerkerbedarf; Baustoffe und Bauelemente; Werkzeuge, Maschinen, Bau- und gartentechnische Elektrogeräte; Installationsbedarf; Sanitär und Bad; Öfen, Herde, Kamine, Pflanzen, Pflanzen- und Gartenbedarf, Gartenmöbel der Warengruppe Heim und Garten,
c) Motorräder, Wohnwagen inklusive Zubehör; Boote inklusive Zubehör; Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse der Warengruppe Fahrzeuge.][§2 3. | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 4. | Im Kerngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 5. | Im Kerngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten bis zu 2 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten müssen mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 2 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 6. | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 7. | Für festgesetzte Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 8. | Für den in der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzten Einzelbaum ist ein mindestens fünffach verpflanzter Solitärbaum mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Eine geringfügige Abweichung von dem festgesetzten Standort kann zugelassen werden.][§2 9. | Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm und für Hecken mindestens 80 cm betragen. Für Heckenpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, mit vier Pflanzen je Heckenmeter zu verwenden. Die Hecken sind in mindestens 1m breite, offene Beete zu pflanzen.][§2 10. | Zusätzlich zu dem nach der Planzeichnung anzupflanzenden Einzelbaum sind im Kerngebiet auf den unterbauten Freiflächen im nördlichen und südlichen Gebäudeeingangsbereich insgesamt mindestens drei Bäume sowie mindestens 75 m Hecken zu pflanzen. Für die nach Satz 1 anzupflanzenden Bäume sind mindestens vierfach verpflanzte Hochstammbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen.][§2 11. | Im Kerngebiet ist die Dachfläche des obersten Geschosses auf mindestens 80 vom Hundert der Fläche mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Aufbauten dienen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
[§2 Nr.1 | Auf der mit „A" bezeichneten Fläche ist für technische Aufbauten eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis zu 3,5 m zulässig.][§2 Nr.2 | Im Bereich Große Theaterstraße/Gustav-Mahler-Platz/ Büschstraße sind Über- und Unterschreitungen der Baulinien durch Vor- und Rücksprünge in einzelnen beziehungsweise mehreren Geschossen bis zu 1,5 m Tiefe zulässig.][§2 Nr.3 | Verspiegelte Verglasungen der Fassaden sind unzulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
Der Bebauungsplan Rotherbaum 6 für den Geltungsbereich Mittelweg — Badestraße — Fontenay (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-24
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 und 4 bis 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Außenalster-Verordnung vom 29. Mai 1953 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301-g).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
Der Bebauungsplan Neustadt 36 für den Geltungsbereich zwischen Fuhlentwiete - Caffamacherreihe - ABC- Straße-Hohe Bleichen - Amelungstraße (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 107) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-11
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigimg nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachflächen der eingeschossigen Gebäude sind zu begrünen, soweit nicht begehbare Terrassen oder notwendige Oberlichter vorgesehen sind.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets ist ein Vollgeschoß und oberhalb dessen nur eine traufhohe Halle mit Glasdach zulässig.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 1 m starken durch- wurzelbaren Überdeckung herzustellen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.6 | Für den nach der Planzeichnung zu erhaltenden Baum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung mit einem entsprechenden, einheimischen standortgerechten Baum vorzunehmen.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W8g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g) 25,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung und die Fläche über der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der kellergeschossigen Garage (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]