Der Bebauungsplan Winterhude 36/Alsterdorf 18 für den Geltungsbereich zwischen Bahntrasse, Hindenburgstraße und Carl-Cohn-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 408, 407) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Carl-Cohn-Straße - Nordgrenze des Flurstücks 2690 (Bahnanlage) der Gemarkung Winterhude - Hindenburgstraße - Südgrenze des Flurstücks 2552 der Gemarkung Winterhude.
technHerstellDatum
2015-02-12
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" und im Kerngebiet ist jeweils das erste Vollgeschoß nur als Garagengeschoß zulässig. Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" können im Garagengeschoß Funktionsräume für Lager-, Technik- und Sanitäreinrichtungen sowie Haftunterkünfte ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländelaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich anzupflanzender oder zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" und im Kerngebiet sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Gebäuden und Gebäudeteilen mit bis zu zwei Vollgeschossen mit einer Neigung bis zu 15 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Auf offenen, ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Anpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1999 Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² mit mindestens 1 m durchwurzelbarer Bodentiefe anzulegen.][§2 Nr.10 | Die Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können für die Erschließung angrenzender Nutzungen unterbrochen werden.][§3 | Die in der Planzeichnung umgrenzte Gesamtanlage der ehemaligen Hindenburgkaserne auf den Flurstücken 2711 und 3092 der Gemarkung Winterhude ist nach §6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408, 407]
Der Bebauungsplan Francop 5 für den Geltungsbereich zwischen der Alten Süderelbe, Grenze des Hafengebiets, Hakengraben und dem Francoper Schleusenfleet (Bezirk Harburg, Ortsteil 719) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Alte Süderelbe (Bezirksgrenze) — Westgrenze des Hafengebiets — über die Flurstücke 1934, 67, 1935, 70, 1933, 73, 1932, 76, 1931, 79, 1970, 82, 1926, 84, 1969, 1927, 1925, 1924, 1922, 1923, 1921, 1920, 1919, 1898, 1897, 1895, 1894, 1893, 1892, 128, 129, 1853, 1891, 1848, 1847, 1723, 1721, 1727, 1724, 1716, 1717, 1728 und 150 bis 157 der Gemarkung Francop — Francoper Schleusenfleet.
technHerstellDatum
2015-09-04
texte
[§2 Nr.1 | Über dem Altspülfeld ist eine Basisdichtung, bestehend aus einer 150 cm starken mineralischen Dichtschicht aus homogenem klassierten Schlick und einer Kunststoffbahn (Polyethylen-Bahn) zu bauen.][§2 Nr.2 | An der Innenseite der Randstützkörper ist die Basisdichtung bis zur jeweils benachbarten Einlagerungshöhe hochzuziehen.][§2 Nr.3 | Die Außenflächen der Randstützkörper sind unmittelbar nach Abschluß des jeweiligen Teilbauabschnittes zu bepflanzen.][§2 Nr.4 | Das anfallende Poren- und Sickerwasser aus dem Hügelinneren ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die offene Vorflut einer dem Stand der Technik entsprechenden mehrstufigen Klärung zuzuführen.][§2 Nr.5 | Bei Auftreten von Grundwasserverunreinigungen ist die Einrichtung einer Abschöpfbrunnengalerie vorzusehen, die den Zufluß von kontaminiertem Wasser zu den Brunnen der Hamburger Wasserwerke unterbindet.][§2 Nr.6 | Das von der rekultivierten Lagerstätte anfallende Oberflächenwasser ist über ein offenes Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.7 | Über der oberen Schlickdichtung ist eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Francop 5 zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Abweichend von Abschnitt VIII Nummer 3 letzter Spiegelstrich der Anlage zur Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 und der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) bedürfen Aufschüttung und Baustellenabwicklung einer Zustimmung nach § 62 der Hamburgischen Bauordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Der nach der Baupolizeiverordnung für eingeschossiges Wohngebiet in offener Bauweise (W1o) vorgeschriebene Bauwich von 2,5 m ist einzuhalten.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten:
für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten:
für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten:
für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den ein- und zweigeschossigen Geschäftshäusern (G1g und G2g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgärten) Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
[1.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 25“ wird der Verordnung hinzugefügt.][1.2 | In § 2 werden folgende Nummern 22 bis 22.2 angefügt:
„22. Für den in der Anlage mit einer durchgehenden schwarzen Linie umrandeten Änderungsbereich gilt:
22.1 In der niedergelegten Planzeichnung wird für das Änderungsgebiet die Art der baulichen Nutzung „allgemeines Wohngebiet“ aufgehoben und eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Kindertagesstätte“ festgesetzt.
22.2 Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Kindertagesstätte“ sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) zulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]