Der Bebauungsplan Schnelsen 68 für den Geltungsbereich Oldesloer Straße zwischen Radenwisch und Büttskamp einschließlich angrenzender Flurstücksteile, Nordgrenzen der Flurstücke 603 und 4053 der Gemarkung Schnelsen — Bundesautobahn Hamburg—Flensburg — Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Ferner sind Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die dreigeschossige Bebauung im Gewerbegebiet kann ein weiteres Vollgescnoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den zur Oldesloer Straße und zur Bundesautobahn gerichteten Gebäudeseiten bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Fenstern, Türen und Außenwänden vorzusehen.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der mit einem Erhaltungsgebot für Bäume und Sträucher gekennzeichneten Fläche sind Bäume und Sträucher in Form einer Wallhecke (Knick) zu erhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 68 für den Geltungsbereich zwischen Ruhrstraße, Leverkusenstraße, Schützenstraße und Stresemannstraße wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ruhrstraße – Leverkusenstraße – Schützenstraße – Stresemannstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215).
technHerstellDatum
2018-07-17
erstellungsMassstab
1000
hoehenbezug
NHN
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 2 für den Geltungsbereich Louise-Schroeder-Straße — Holstenstraße — Kleine Marienstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 205) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Das Staffelgeschoß ist an allen Seiten um 5,0 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg
|Ortsteil: 205]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 19 für den Geltungsbereich Oberaltenallee — Wagnerstraße — Südostgrenze des Flurstücks 2199 sowie Nordost-, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 5130 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 422) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-05
texte
[§2 Nr.1 | Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit zweigeschossiger Bebauung ist über dem offenen Arkadengeschoß ein Vollgeschoß zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]
Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 19 für den Geltungsbereich östlich der Straße Hinsenfeld, nördlich der Straße Fiersbarg sowie westlich der Lemsahler Landstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Fiersbarg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 420 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt - Lemsahler Landstraße.
technHerstellDatum
2016-01-08
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In den mit „(B)" bezeichneten Wohngebieten darf die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Dächer von Hauptgebäuden sind in den nach Satz 1 bezeichneten Gebieten nur mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 60 Grad zulässig. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind als Flachdach oder mit einer Neigung bis zu 15 Grad herzustellen, mit einem mindestens 5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.5 | Überdachte Stellplätze (Carports) können auch in Vorgärten zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Zur Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grünflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), sowie Stellplätze und Garagen unzulässig. Notwendige Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung sowie erforderliche Kinderspielflächen bleiben hiervon unberührt.][§2 Nr.9 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern. Nachweislich nicht auf den Grundstücken versickerbares Niederschlagswasser kann von den Grundstücken über ein offenes Entwässerungssystem in die Fläche für die Abwasserbeseitigung abgeführt werden.][§2 Nr.10 | Auf der festgesetzten Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser soll für die Rückhaltung von Niederschlagswasser ein trockenes Erdbecken mit naturnaher Gestaltung und flachen Böschungsneigungen angelegt werden.][§2 Nr.11 | Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als naturnahe Gehölzflächen (artenreiches gestuftes Gehölz) zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.12 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist für je angefangene 150 m² ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten. Bestehende Bäume entsprechender Qualität können angerechnet werden.][§2 Nr.13 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist bei Abgang gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Es sind standortgerechte, einheimische Sträucher und Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind an der Planstraße A und entlang der Wohnwege 1 bis 3 gelegene Einfriedungen nur in Form von Hecken oder Drahtzäunen in Verbindung mit Hecken zulässig.][§2 Nr.15 | Für den Ausgleich werden die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel „Artenreiches, gestuftes Gehölz" den reinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „(1)" bis „(9)" zu 74 vom Hundert und den öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Planstraße A, Wohnweg 1 bis 3) zu 26 vom Hundert zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
Der Bebauungsplan Wandsbek 4 für den Geltungsbereich Schädlerstraße — Rüterstraße — Morewoodstraße — Böhmestraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-05-26
texte
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden 5,0 m,
zweigeschossigen Läden 7,5 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Einfriedungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.4 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.5 | Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist als Gemeinschaftsanlage für die Nutzung der angrenzenden Garagen bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 29 für den Geltungsbereich Am Ohlendorfturm — Buchwaldstraße — Stellaustieg — von der Nordgrenze des Flurstücks 672 über das Flurstück 899 zur Ostgrenze dieses Flurstücks der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Stellau — über die Flurstücke 4423 und 2626, Ostgrenzen der Flurstücke 2626 und 2418 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Am Sooren — Poppenspälerweg — Südgrenzen der Flurstücke 2624, 2365 und 2366, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2367, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2372, Südgrenzen der Flurstücke 2373, 2376, 2377 und 2640, Ostgrenze des Flurstücks 3245 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Am Hegen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-01
texte
[§2 Nr.1 | Die Dächer der eingeschossigen Anbauten an den Reihenhäusern sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet zwischen Kellinghusenstraße, Kunhardtstraße und Heilwigstraße kann ausnahmsweise die Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen um ein Vollgeschoß überschritten werden.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet zwischen Kellinghusenstraße, Kunhardtstraße und Heilwigstraße kann die Erhöhung der zulässigen Geschoßfläche um die Flächen notwendiger, unter Geländeoberfläche errichteter Garagen zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 404]
Der Bebauungsplan Schnelsen 89 für den Geltungsbereich
südlich der Peter-Timm-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil
319) wird festgestellt.
Das Gebiet ist wie folgt begrenzt:
Peter-Timm-Straße – Ost- und Südgrenze des Flurstücks
8799 (alt: 8682), über das Flurstück 8799, Westgrenze des
Flurstücks 8799, über das Flurstück 8799, Westgrenze des
Flurstücks 8799 der Gemarkung Schnelsen.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe
und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m
zulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 8799 der
Gemarkung Schnelsen umfasst die Befugnis der Freien und
Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung
gestellt werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur auf der Fläche für Stellplätze und innerhalb
der überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 40 vom
Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche
herzurichten. Sie ist zu mindestens 50 v. H.
mit standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen zu
bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Dabei sind für je
200 m² Pflanzfläche ein Laubbaum und 100 Sträucher zu
pflanzen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 80 v. H. der
Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Geh- und Fahrwege und
nicht überdachte ebenerdige Stellplatzflächen in wasserund
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten
und Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden
Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften
Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind
unzulässig.][§2 Nr.10 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und
von den Flächen für die Regelung des Wasserabflusses sind
Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen
im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen
Bäumen und hochwachsenden Sträuchern so vorzunehmen,
dass der Charakter einer geschlossenen Gehölzpflanzung
erhalten bleibt. Baumarten müssen als dreimal verpflanzte
Hochstämme einen Stammumfang von mindestens 18 cm,
in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Für die festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäume sind bei
Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.12 | Zur Beleuchtung der Wege, Stellplätze und Außenflächen
im Bereich der Gebäude ist nur die Verwendung von monochromatisch
abstrahlenden Leuchten zulässig.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sollen sieben Fledermauskästen in dem zu erhaltenden
Baumbestand aufgehängt werden. Die Kästen sind
fachgerecht zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.14 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem mit „z“ bezeichneten
allgemeinen Wohngebiet das außerhalb des Plangebietes
liegende Flurstück 556 und Teile des außerhalb des Plangebietes
liegenden Flurstücks 5953 der Gemarkung Schnelsen
zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]