BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_71fafdd7-0459-48ac-991a-258e44e8b37c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_71fafdd7-0459-48ac-991a-258e44e8b37c
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    • XPLAN_BP_PLAN_71fafdd7-0459-48ac-991a-258e44e8b37c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB102
    xpPlanDate
    • 1954-09-28
    name
    • TB102
    internalId
    • 9f7dcbcf-0c65-42da-9443-9c7fe8210d00
    beschreibung
    • Klosterwall - Steintorwall
    technHerstellDatum
    • 2016-10-26
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-09-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_215498f8-498f-4f40-bdd1-01db1fa5f369]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches BebauungsplanG 1923
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_71fde3d1-2326-4340-a508-f9ae6ceaff0f

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_71fde3d1-2326-4340-a508-f9ae6ceaff0f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt113
    xpPlanDate
    • 2022-02-10
    name
    • Billstedt113
    internalId
    • f8e500fa-e358-43bb-99a3-a474a7d21fe6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 113 für den Geltungsbereich zwischen der Straße Haferblöcken, der Bundesautobahn A 24, dem Öjendorfer See und dem Öjendorfer Friedhof (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Haferblöcken – Bundesautobahn A 24 – über das Flurstück 2198 (Öjendorfer Park), Ostgrenzen der Flurstücke 4019 und 4020, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4021, über das Flurstück 1928, Südgrenzen der Flurstücke 4022, 2618 und 2612 der Gemarkung Öjendorf.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen gemäß § 4 Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den urbanen Gebieten werden Ausnahmen nach § 6a Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen. Es sind jeweils mindestens 200 m² der zulässigen Geschossflächen für gewerbliche Nutzungen zu verwenden.][§2 Nr.4 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten, dem östlichen urbanen Gebiet sowie auf den Gemeinbedarfsflächen sind folgende Überschreitungen der jeweils festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO zulässig: a) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.2 bis zu einer GRZ von 0,55, b) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.2 und 4.1, den allgemeinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.1, dem östlichen urbanen Gebiet sowie im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Haus der Begegnung“ bis zu einer GRZ von 0,6, c) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 2.1, 3.1 mit der Bezeichnung „(B)“, 3.3 und 4.2 bis zu einer GRZ von 0,65, d) im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtung“ bis zu einer GRZ von 0,9.][§2 Nr.5 | Die Außenwände der Wohngebäude sind in hellem Klinkermauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile können Putz oder glatter Beton zugelassen werden, wenn insgesamt das Klinkermauerwerk optisch vorherrschend bleibt. In den mit „(D)“ bezeichneten Bereichen sind Fassaden mit überwiegendem Putzanteil zulässig. Eingangsüberdachungen der Hausgruppen sowie hausgruppenähnlicher Gebäude und Duplexhäuser sind nur als Winkelbauwerke aus hell verputztem Beton zulässig, für das Baufeld mit der Ordnungsnummer 1.1 auch aus Aluminium (anthrazitfarben). Für Doppeleingänge können T-Formen verwendet werden. Für Fensteröffnungen sind nur stehende Formate zulässig. Hiervon können Ausnahmen zugelassen werden. In den Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.1 sind Dacheindeckungen mit hochglänzenden oder glasierten Oberflächen unzulässig. Anlagen der Sonnenenergienutzung sind auf allen Dachflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Überschreitungen der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien und Balkone sind auf maximal der Hälfte der Fassadenlänge eines Geschosses bis zu 2 m, für Kellerersatzräume bis zu 3 m zulässig. Für Terrassen sind Überschreitungen der Baugrenzen bis zu 3 m auf der gesamten Fassadenlänge zulässig, auf den Gemeinbedarfsflächen bis zu 6 m.][§2 Nr.7.1 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7.2 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete ist zusätzlich für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten oder Wintergärten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.7.3 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind Aufenthaltsräume – hier insbesondere für Kinder vorgesehene Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte entlang der Knicks umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung durch Pflegefahrzeuge und als allgemein zugängliche Geh- und Radwege für Fußgänger und Radfahrende. Das festgesetzte Gehrecht für den Dreiecksplatz an der nördlichen Zufahrt umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglichen Platz. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Garagen und Tiefgaragen sind unzulässig. Ausgenommen hiervon sind überdachte Stellplätze, die straßenseitig und an den Längsseiten offen sind. Stellplätze als Sammelanlagen sind nur in den im Bebauungsplan festgesetzten Bereichen zulässig. Daneben sind Stellplätze im Baufeld mit der Ordnungsnummer 1.1 nördlich der festgesetzten Wohnwege und im Baufeld mit der Ordnungsnummer 4.1 südlich des dortigen Wohnwegs als Einzel- und Doppelanlagen zulässig. Überdachte Stellplätze, die straßenseitig und an den Längsseiten offen sind, und Kellerersatzräume können in Vorgärten ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Kellergeschosse sind in druckwasserdichter Bauweise (zum Beispiel weißer Wanne) auszuführen. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau sowie Stellplätze in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen, sofern sie nicht überdacht und nach Nummer 17 begrünt werden.][§2 Nr.12 | Auf den festgesetzten Stellplatzanlagen in den Baugebieten mit den Ordnungsnummern 1.2, 2.2, 3.3 und 4.2 sowie im östlichen urbanen Gebiet und allgemeinem Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 2.1 ist je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Auf den festgesetzten Stellplatzanlagen in den Baugebieten mit den Ordnungsnummern 1.1 und 3.1 sowie im reinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 2.1 ist je sechs Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Die Bäume sind jeweils mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Im Kronenbereich zu pflanzender Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die festgesetzten Baumpflanzungen, die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Knicks und die in den festgesetzten öffentlichen Parkanlagen vorhandenen Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und bei den Knicks auch Aufsetzarbeiten für den Wall so vorzunehmen, dass deren Umfang und Charakter erhalten bleiben. Die Knicks sind fachgerecht zu pflegen.][§2 Nr.15 | In den Baugebieten sind entlang der Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Straßen-, Wege- und Grünflächen sowie zu den mit Geh- und Fahrrechten belasteten Flächen Hecken anzupflanzen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken.][§2 Nr.16 | Für die mit den Nummern 12, 14 und 15 festgesetzten Gehölzpflanzungen sind einheimische und standortgerechte Laubholzarten zu verwenden.][§2 Nr.17 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, dienen. Mindestens 40 vom Hundert der Dachflächen, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind in jedem Fall zu begrünen. Dachflächen von überdachten Stellplätzen sind hiervon abweichend vollständig mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.18 | Außenleuchten sind nur mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form von LED-Lampen, Natriumdampf- Niederdrucklampen oder vergleichbaren Leuchtmitteln zulässig. Die Leuchtanlagen sind zu den Maßnahmenflächen und zu den Knicks abzuschirmen oder so zu erstellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.][§2 Nr.19 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 90 vom 4. März 1997 (HmbGVBl. S. 30), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 509, 510), mit „(M)“ und den in der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299), zuletzt geändert am 3. Mai 2011 (HmbGVBl. S. 203), mit „Z“ bezeichneten Wohngebieten und Flächen für den Gemeinbedarf die mit „(M)“ bezeichneten „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zugeordnet.][§2 Nr.20 | Auf den mit „HF “ bezeichneten Flächen sind Sukzessions- und Gebüschflächen sowie Hochstauden- und Wiesenflächen mit Feuchtbereichen zu entwickeln und zu pflegen. Die Hochstauden- und Wiesenflächen sind alle zwei bis fünf Jahre, nicht vor dem Monat Oktober, zu mähen. Das Mähgut ist zu entfernen. Die hergestellten Teiche sind zu erhalten und gegen Verlandung zu schützen.][§2 Nr.21 | Die mit „W “ bezeichneten Flächen sind als naturnaher Feuchtwald ihrer natürlichen Entwicklung zu überlassen.][§2 Nr.22 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Wohngebieten, den urbanen Gebieten, den Flächen für den Gemeinbedarf, den Straßenverkehrsflächen und den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 1009, 1010, 1868, 2680 sowie 2292 m² des Flurstücks 5074 der Gemarkung Neuengamme im Stadtteil Kirchwerder zugeordnet.][§2 Nr.23 | Für den Verlust von nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG gesetzlich geschützten Knicks werden den Wohngebieten, den urbanen Gebieten, den Flächen für den Gemeinbedarf, den Straßenverkehrsflächen und den Straßenverkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung folgende außerhalb des Plangebiets liegenden Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet: a) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 62 m und einer Breite von 4 m am Südrand des Flurstücks 368 der Gemarkung Kirchsteinbek im Stadtteil Billstedt, b) Neuanlage von vier Knickabschnitten mit einer Länge von insgesamt 456 m und einer Breite von 7 m in der Mitte (drei Abschnitte) und im Süden (ein Abschnitt) des Flurstücks 734 der Gemarkung Wohldorf im Stadtteil Wohldorf-Ohlstedt, c) Anlage eines Feldgehölzes mit einer Fläche von 1430 m² in der Mitte des Flurstücks 753 der Gemarkung Wohldorf im Stadtteil Wohldorf-Ohlstedt sowie Anlage einer Feldhecke mit einer Länge von 160 m und einer Breite von 4 m, nördlich der vorgenannten Maßnahme ebenfalls auf Flurstück 753, d) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 55 m und einer Breite von 7 m, westlich des Rotwegener Weges, Flurstück 37/1, Flur 9, Gemarkung Hoisbüttel in der Gemeinde Ammersbek, e) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 211 m und einer Breite von 7 m, westlich Bocksbergweg, Flurstück 71-1, Flur 1 der Gemarkung Ahrensburg in der Gemeinde Ahrensburg, f) Neuanlage eines Knicks mit einer Länge von 163 m und einer Breite von 7 m nördlich des Weges Am Scharberg, Flurstück 100-1, Flur 3 der Gemarkung Ahrensburg in der Gemeinde Ahrensburg.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-02-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_294bfc43-522d-4012-8bae-da65883475ae]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7223ef63-0d55-48a7-84cb-bee6dcb50e7a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7223ef63-0d55-48a7-84cb-bee6dcb50e7a
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    • XPLAN_BP_PLAN_7223ef63-0d55-48a7-84cb-bee6dcb50e7a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf28
    xpPlanDate
    • 1969-03-03
    name
    • Osdorf28
    internalId
    • 6c84fd2a-5aa5-4b49-af5e-0fb2b70a8bcd
    beschreibung
    • (Einziger Paragraph): Der Bebauungsplan Osdorf 28 für den Geltungsbereich Kroonhorst - Bornheide - Achtern Born - über die Flurstücke 883 und 884 der Gemarkung Osdorf bis zur Straße Kroonhorst (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-03-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dd965bbb-698a-4b28-89bc-bfc56fe78f39]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Osdorf14-Lurup16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_726b8a61-6722-4375-a6bf-f0e738ff8284

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_726b8a61-6722-4375-a6bf-f0e738ff8284
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_726b8a61-6722-4375-a6bf-f0e738ff8284
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel32
    xpPlanDate
    • 1986-10-08
    name
    • Eimsbuettel32
    internalId
    • a116301e-b8bd-4c26-844a-a9119e067849
    technHerstellDatum
    • 2015-03-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Bebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Gewerbegebiet ist entlang der Grenze zum Flurstück 3365 der Gemarkung Eimsbüttel eine geschlossene Wand von mindestens 3 m Höhe zu errichten, solange kein Gebäude auf dem Flurstück 3366 an der westlichen Baugrenze erstellt ist.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der vorderen Baugrenze des Kern- und Gewerbegebiets durch Balkone, Loggien, Erker und Treppenhausvorbauten kann bis zu 2 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Beheizung ist durch Anschluß an die überörtliche Fernwärme Versorgung vorzunehmen.][§2 Nr.5 | Die von der Straße Schulterblatt und von der Altonaer Straße einsehbaren Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen; Werbeanlagen entlang der Altonaer Straße sind oberhalb der Dachkante unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit (A) gekennzeichneten überbaubaren Flächen sind die Dächer der Gebäude mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Die zu den Straßen gerichteten Außenwände der Sporthalle sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je zwei Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-10-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b20f6512-83bd-418e-b7cf-5daeeb6381c1]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_726fae57-9ca4-4b02-9482-3e87c37deb84

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_726fae57-9ca4-4b02-9482-3e87c37deb84
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_726fae57-9ca4-4b02-9482-3e87c37deb84
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB256
    xpPlanDate
    • 1956-09-04
    name
    • TB256
    internalId
    • b52c1596-e959-4de5-a5fc-7b239c76abd9
    beschreibung
    • Burchardstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-10-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-09-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ef118db3-87db-4618-9ccf-757080f68f77]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches BebauungsplanG 1923
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72a36004-b065-42d1-a64d-671b7261b0ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72a36004-b065-42d1-a64d-671b7261b0ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72a36004-b065-42d1-a64d-671b7261b0ec
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg47
    xpPlanDate
    • 1983-06-29
    name
    • Harburg47
    internalId
    • 54c4b689-6729-4358-bc6b-7b611bbdb747
    technHerstellDatum
    • 2015-06-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind in dem mit E gekennzeichneten Teil nur Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig; in dem mit E + F bezeichneten Bereich sind im Erdgeschoß außerdem Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften ausnahmsweise zulässig. Im übrigen Kerngebiet sind nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften in den Erdgeschossen des mit G bezeichneten Bereichs sowie ausnahmsweise in den Erdgeschossen des mit H bezeichneten Bereichs zulässig.][§2 Nr.2 | An der Straße Harburger Ring sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen.][§2 Nr.3 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.4 | Stellplätze sind, außer auf der festgesetzten Stellplatzfläche und der Garagenpalette, nur in Tiefgaragen zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a4632554-01c3-4a24-8d28-436004493232]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72a6b09f-3382-4710-b68c-f3c752a0cedf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72a6b09f-3382-4710-b68c-f3c752a0cedf
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72a6b09f-3382-4710-b68c-f3c752a0cedf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch17-Heimfeld22
    xpPlanDate
    • 1970-11-10
    name
    • Hausbruch17-Heimfeld22
    internalId
    • 2e62c2d4-5703-413f-b99c-3cf46ac0d5a2
    technHerstellDatum
    • 2015-06-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn Hamburg—Flensburg und der neuen Bundesstraße B 73 einerseits und den Baugrenzen des Industriegebiets andererseits sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn und der Bundesstraße einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711, 717]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-11-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
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    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3f020be-c5af-41da-8763-2e2366455e51]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hausbruch31|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Hausbruch32-Heimfeld39-Moorburg5|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Heimfeld40|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
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    • BPlan
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  • XPLAN_BP_PLAN_72aed892-00d7-4657-b256-280475f3dfd1

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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Wilhelmsburg67
    xpPlanDate
    • 1982-02-24
    name
    • Wilhelmsburg67
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    • 56dbb92c-f171-44a5-ac7f-77338a3b7cbd
    technHerstellDatum
    • 2014-02-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche ist innerhalb des durch Baugrenzen mit a gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils nur eine Tennishalle mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen zulässig; die Gebäudehöhe darf nicht mehr als 10,0 m über Geländeoberfläche betragen. Auf der mit b gekennzeichneten, überbaubaren Fläche ist nur ein Clubhaus mit einer Gebäudehöhe von nicht mehr als 5,0 m über Geländeober-fläche zulässig.][§2 Nr.3 | Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-02-24
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cc8f267a-1da7-44d1-aac7-e6ca625a7770]
    planArt
    • 1000
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    • 1000
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72bab03c-9466-43ba-ac35-a1a8c8250a92

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt19
    xpPlanDate
    • 2006-07-11
    name
    • Bergstedt19
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    • e8be2235-62d1-45b5-b544-491a57e9782f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergstedt 19 für den Geltungsbereich nördlich und südlich der Twietenkoppel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Alte Mühle - über das Flurstück 1124 (Twietenkoppel), Nordgrenze des Flurstücks 1124 (Twietenkoppel), Westgrenze des Flurstücks 3509 (Am Beerbusch), Nordgrenzen der Flurstücke 3316 bis 3297 der Gemarkung Bergstedt - Rodenbeker Straße - Furtredder - Südgrenze des Flurstücks 1165 (Furtstieg) der Gemarkung Bergstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet „Reiterhof" sind die Errichtung von Reithallen und Stallungen mit zugehörigen Einrichtungen des Reitsports, ebenerdige Stellplätze sowie Weideund Auslaufflächen zulässig. Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen sind Stallungen und Reithallen unzulässig.][§2 Nr.2 | Nördlich der Straße Twietenkoppel sind ebenerdige Stellplätze nur auf den festgesetzten Stellplatzflächen innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Twietenknick) zulässig. Auf diesen Stellplätzen ist die Errichtung von Garagen und Carports sowie die Anlage von Zäunen, Hecken und sonstigen Einfriedungen unzulässig.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Garagenwände und Pergolen auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Die mit „(a)" bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit Waldrandgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | Für die zu erhaltenden Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau einer intakten Wallhecke erhalten bleibt. Knicks sind unter Erhaltung der Einzelbäume (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen.][§2 Nr.8 | Für An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets südlich Twietenkoppel ist das von Dachflächen und anderen versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwasser auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Wassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in eine Entwässerungslage der Straße zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11.1 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit„Q" bezeichneten Flächen sind als Mähweiden zu bewirtschaften. Das Aufbringen von Dünger ist untersagt.][§2 Nr.11.2 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „P" festgesetzten Flächen sind einmal jährlich zu mähen; je 100 m² Fläche ist ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11.3 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Auf den mit „OB" bezeichneten Flächen ist eine geschlossene Gehölzpflanzung aus Bäumen und Sträuchern anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.11.4 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „U" bezeichnete Fläche ist durch die Gestaltung eines geschwungenen Gewässerverlaufs mit wechselnden Uferprofilen sowie die Entwicklung einer Vegetation aus Arten Feuchtwiesen, Feuchtgehölze und Gewässerränder als naturnaher Uferbereich zu gestalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3dde0e1c-6933-4e1a-bb45-f4faa1dd27de]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72bdebfb-73c3-44d2-a308-6ddd0d072e86

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72bdebfb-73c3-44d2-a308-6ddd0d072e86
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    • XPLAN_BP_PLAN_72bdebfb-73c3-44d2-a308-6ddd0d072e86
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe22-Billwerder17
    xpPlanDate
    • 1983-10-26
    name
    • Allermoehe22-Billwerder17
    internalId
    • 1b37393a-c967-4f74-926f-440154cd80cb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Allermöhe 22 / Billwerder 17 für den Geltungsbereich über die Flurstücke 2401, 2400, 2368, 2261, 2370 und 2261 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 611) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-29
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-10-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_591db13d-9132-4db1-9f69-629fd6513de4]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung