Der Bebauungsplan Wilstorf 39 für den Geltungsbereich
zwischen Höpenstraße, Rönneburger Straße und Radickestraße
wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Rönneburger Straße – Höpenstraße, über das Flurstück 1280
(Höpenstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2257, Nordgrenze
des Flurstücks 2009, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks
3084, über das Flurstück 3327 (Radickestraße) der Gemarkung
Wilstorf, Radickestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705).
technHerstellDatum
2017-03-10
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4
Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im viergeschossigen allgemeinen Wohngebiet sind Dachgeschosse
und Staffelgeschosse ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Es sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit
einer Neigung von höchstens 20 Grad zulässig.][§2 Nr.4 | Es sind für die Außenwände der Gebäude bei Verblendung
mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine und für Putzfassaden
helle Farbtöne zu verwenden. Die Erdgeschosszonen
sind zu verblenden. Für das jeweils oberste Geschoss sind
Putzfassaden zwingend vorgeschrieben.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m
zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(A1)“ und „(A2)“ gekennzeichneten Flächen
des allgemeinen Wohngebiets sind nur Kinderspiel- und
Freizeitflächen, Wege, eine Grundstücksbegrünung sowie
Anlagen zur Regenwasserrückhaltung zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 20 vom
Hundert der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern
zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen
sind hierauf anrechenbar.][§2 Nr.9 | Für die in dieser Verordnung festgesetzten Anpflanzungsgebote
gelten folgende Vorschriften:][§2 Nr.9.1 | Es sind standortgerechte, einheimische Laubbäume,
Sträucher und Heckenpflanzen zu verwenden.][§2 Nr.9.2 | Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist
eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m²
anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei
Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang
und jeweiliger Charakter der Gehölzpflanzung erhalten
bleiben. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im
Kronenbereich zu erhaltender und zu pflanzender Bäume
unzulässig.][§2 Nr.11 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche
Flächen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und
Kinderspielflächen.][§2 Nr.12 | Gehwege außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen
sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Zum Schutz der Gebäude- und Gehölzbrüter sowie der
Fledermäuse gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG
ist ein Abriss von Gebäuden sowie das Abschneiden oder
Auf-den-Stock-setzen von Bäumen, Gebüschen und anderen
Gehölzen (§ 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 BNatSchG)
in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht zulässig.][§2 Nr.14 | Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß § 44 Absatz
5 BNatSchG sind vor Beginn der Abrissarbeiten des
Gebäudebestandes drei speziell für Haussperlinge konstruierte
Nisthilfen von Fachpersonal an Gebäuden, die
nicht verändert werden, oder an Bäumen anzubringen.][§2 Nr.15 | Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß § 44 Absatz
5 BNatSchG sind vor Beginn der Abrissarbeiten des
Gebäudebestandes an Gebäuden, die nicht verändert werden,
von Fachpersonal fünf speziell für Fledermäuse konstruierte
Kunsthöhlen (Fassadenflachkästen) anzubringen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
[§1 Nr.1 | Hinter Nummer 3 wird folgende neue Nummer 4 eingefügt:
„4. In den Kerngebieten sind Wettbüros, Bordelle und bordellartige
Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume,
deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen
mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In
den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren
Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit
sexuellem Charakter ausgerichtet ist, ausgeschlossen;
dies gilt nicht in dem mit einer roten Schraffur versehenen
Bereich.“][§1 Nr.2 | Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
Der Bebauungsplan St. Georg 12 für den Geltungsbereich Repsoldstraße — Besenbinderhof — Nagelsweg — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-13
texte
[§2 Nr.1 | Die Staffelgeschosse sind ringsum um 1,50 m zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
Der Bebauungsplan Schnelsen 68 für den Geltungsbereich Oldesloer Straße zwischen Radenwisch und Büttskamp einschließlich angrenzender Flurstücksteile, Nordgrenzen der Flurstücke 603 und 4053 der Gemarkung Schnelsen — Bundesautobahn Hamburg—Flensburg — Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Ferner sind Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die dreigeschossige Bebauung im Gewerbegebiet kann ein weiteres Vollgescnoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den zur Oldesloer Straße und zur Bundesautobahn gerichteten Gebäudeseiten bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Fenstern, Türen und Außenwänden vorzusehen.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der mit einem Erhaltungsgebot für Bäume und Sträucher gekennzeichneten Fläche sind Bäume und Sträucher in Form einer Wallhecke (Knick) zu erhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 2 für den Geltungsbereich Louise-Schroeder-Straße — Holstenstraße — Kleine Marienstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 205) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Das Staffelgeschoß ist an allen Seiten um 5,0 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg
|Ortsteil: 205]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 19 für den Geltungsbereich Oberaltenallee — Wagnerstraße — Südostgrenze des Flurstücks 2199 sowie Nordost-, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 5130 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 422) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-05
texte
[§2 Nr.1 | Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit zweigeschossiger Bebauung ist über dem offenen Arkadengeschoß ein Vollgeschoß zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]
Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 19 für den Geltungsbereich östlich der Straße Hinsenfeld, nördlich der Straße Fiersbarg sowie westlich der Lemsahler Landstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Fiersbarg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 420 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt - Lemsahler Landstraße.
technHerstellDatum
2016-01-08
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In den mit „(B)" bezeichneten Wohngebieten darf die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Dächer von Hauptgebäuden sind in den nach Satz 1 bezeichneten Gebieten nur mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 60 Grad zulässig. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind als Flachdach oder mit einer Neigung bis zu 15 Grad herzustellen, mit einem mindestens 5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.5 | Überdachte Stellplätze (Carports) können auch in Vorgärten zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Zur Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grünflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), sowie Stellplätze und Garagen unzulässig. Notwendige Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung sowie erforderliche Kinderspielflächen bleiben hiervon unberührt.][§2 Nr.9 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern. Nachweislich nicht auf den Grundstücken versickerbares Niederschlagswasser kann von den Grundstücken über ein offenes Entwässerungssystem in die Fläche für die Abwasserbeseitigung abgeführt werden.][§2 Nr.10 | Auf der festgesetzten Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser soll für die Rückhaltung von Niederschlagswasser ein trockenes Erdbecken mit naturnaher Gestaltung und flachen Böschungsneigungen angelegt werden.][§2 Nr.11 | Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als naturnahe Gehölzflächen (artenreiches gestuftes Gehölz) zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.12 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist für je angefangene 150 m² ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten. Bestehende Bäume entsprechender Qualität können angerechnet werden.][§2 Nr.13 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist bei Abgang gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Es sind standortgerechte, einheimische Sträucher und Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind an der Planstraße A und entlang der Wohnwege 1 bis 3 gelegene Einfriedungen nur in Form von Hecken oder Drahtzäunen in Verbindung mit Hecken zulässig.][§2 Nr.15 | Für den Ausgleich werden die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel „Artenreiches, gestuftes Gehölz" den reinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „(1)" bis „(9)" zu 74 vom Hundert und den öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Planstraße A, Wohnweg 1 bis 3) zu 26 vom Hundert zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]