BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_85e221da-07d7-482f-b46c-6194dd6ddebc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_85e221da-07d7-482f-b46c-6194dd6ddebc
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    • XPLAN_BP_PLAN_85e221da-07d7-482f-b46c-6194dd6ddebc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB112
    xpPlanDate
    • 1954-09-24
    name
    • TB112
    internalId
    • 6db6de7c-e93d-4d33-a881-9fafc64c34e5
    beschreibung
    • Ehestorfer Weg
    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-09-24
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_378f9338-db29-4f8b-9345-bc1efb942b09]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8602d205-601a-4831-b889-46d00495b6d7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8602d205-601a-4831-b889-46d00495b6d7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8602d205-601a-4831-b889-46d00495b6d7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen45-Suelldorf22
    xpPlanDate
    • 2014-03-31
    name
    • Rissen45-Suelldorf22
    internalId
    • 9636ac1e-0d45-4bc2-b79d-57884c80075a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 45/Sülldorf 22 für das Gebiet Suurheid Sieversstücken (Bezirk Altona, Ortsteile 226, 227) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Langensaal über das Flurstück 289 (Feldweg 77), über das Flurstück 320, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 312, über die Flurstücke 313 und 312, Nordgrenze des Flurstücks 6146 der Gemarkung Rissen – Lehmkuhlenweg – Nordost- und Südostgrenzen der Flurstücke 5083 und 5084 der Gemarkung Rissen, über die Flurstücke 1140 (Sieversstücken), 1177, 1176 und 2078, Nordostgrenze des Flurstücks 1140, über die Flurstücke 2153 (Bahnanlagen) und 2230, Südgrenze des Flurstücks 1140 (Sieversstücken), über die Flurstücke 2228 und 2789 (Bahnanlagen), Südgrenze des Flurstücks 2222 der Gemarkung Sülldorf, Südgrenze des Flurstücks 4791, über die Flurstücke 4993, 5002 (beide Bahnanlagen), 5001 und 3562 der Gemarkung Rissen - Sülldorfer Landstraße - Westgrenzen der Flurstücke S007 und 5000, über die Flurstücke 5002 und 4993 (Bahnanlagen), Südgrenze des Flurstücks 4791, über die Flurstücke 4791, 453 (Suurheid) und 452 der Gemarkung Rissen – Marschweg.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der mit „(G)“ bezeichneten Fläche für Gemeinbedarf-Krankenhaus, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass für Patientenzimmer ein Innenraumpegel von 30 dB (A) während der Nachtzeit und für Patientenzimmer sowie Aufenthalts- und Behandlungsräume für Patienten ein Innenraumpegel von 35 dB (A) während der Tagzeit nicht überschritten wird.][§2 Nr.2.1 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, sind mindestens 30 vom Hundert des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien zu decken.][§2 Nr.2.2 | Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 2.1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Jahresheizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Iuli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert am 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197, 2199), den Wert von 15 kWh ie m2 Nutzfläche nicht übersteigt.][§2 Nr.2.3 | Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 2.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken S083, S084 und 5132 der Gemarkung Rissen umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | An den im allgemeinen Wohngebiet im Abstand von 90m zur ausgewiesenen Sportfläche zugewandten Gebäudeseiten, sind vor dem dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Soll die vom Sportlärm betroffene Gebäudeseite geschlossen ausgeführt werden, müssen die Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des §44 Absatz 2 HBauO entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(A) bis „(C)“ bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Flachdächer oder einseitig geneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 15 Grad zulässig. Die zusammengehörigen Gebaudegruppen sind jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien und Farben für Außenwände und Dachdeckung sowie einer einheitlichen Dachform und Dachneigung zu errichten.][§2 Nr.6 | Auf den privaten und öffentlichen Grünflächen ist die Errichtung von Gebäuden außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten privaten Grünfläche ist die Anlage von Spielfeldern nur als Rasenfläche und ohne die Errichtung von Beleuchtungsanlagen zulässig.][§2 Nr.8 | Zur Beleuchtung der Sportplätze ist nur die Verwendung von Natrium-Dampfleuchten zulässig. Die Leuchten sind soweit zur offenen Feldmark und zur Wohnbebauung hin abzuschirmen, dass nur die Sportplätze beleuchtet werden.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(E)“ bezeichneten privaten Grünflächen Gehölz können notwendige Stellplätze und Stellplatzzufahrten in höchstens 3 m Breite ausnahmsweise zugelassen werden. Bei Doppelhäusern sind gemeinsame Stellplatzzufahrten anzulegen. Der Baumbestand ist dabei in größtmöglichen Umfang zu erhalten. Garagen sind in diesem Bereich unzulässig.][§2 Nr.10 | Die Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem mindestens Sem starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.13 | In den Wohngebieten sind Grundstückseinfriedigungen nur als Hecken oder als durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.14 | In dem mit „(F)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist je 150 ml der nicht überbaubaren Grundstückfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten ist entlang der öffentlichen Straßen je Hauseinheit oder bei Mehrfamilienhäusern je 7m Straßenlänge ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.19 | Bauliche und technische Anlagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.20 | Auf privaten Grundstücksflächen ist das anfallende Niederschlagswasser über eine belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.21 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den im Plan mit „(Z 1)“ bis „(Z 4)“ und „(Z 6)“ bezeichneten Flächen jeweils anteilig Teilflächen des Flurstücks 2868 der Gemarkung Sülldorf außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.][§2 Nr.22 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den im Plan mit „(Z 5)“ und „(Z 7)“ bezeichneten Flächen die Teilflächen der Flurstücke 320 und 5686 der Gemarkung Rissen innerhalb des Bebauungsplangebiets und jeweils anteilig Teilflächen des Flurstücks 6168 der Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.][§2 Nr.23 | Vor einem Baubeginn in den allgemeinen Wohngebieten der Flurstücke 5131 und 5132 der Gemarkung Rissen sind in den allgemeinen Wohngebieten oder in den angrenzenden privaten Grünflächen zwanzig Nistkästen für Höhlenbrüter mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm und zwanzig Nistkästen für Halbhöhlenbrüter in geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.24 | Vor einem Baubeginn im allgemeinen Wohngebiet des Flurstücks 5084 der Gemarkung Rissen sind im allgemeinen Wohngebiet oder in den angrenzenden privaten Grünflächen fünf Fledermaus-Winterquartiere und fünf Fledermaus-Spaltenquartiere in geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu erhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226, 227]
    plangeber
    • [Name: 226, 227]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-03-31
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6e2d6819-c8c9-413b-8c9c-7f41d5370104]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSRissen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8606adfa-f16e-4607-9f0e-0626ddef3d0b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8606adfa-f16e-4607-9f0e-0626ddef3d0b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8606adfa-f16e-4607-9f0e-0626ddef3d0b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB318
    xpPlanDate
    • 1958-02-14
    name
    • TB318
    internalId
    • 8e29dc4d-d140-4d03-a3d1-6f022be15048
    beschreibung
    • Uhlandstraße - Güntherstraße (Grünzug)
    technHerstellDatum
    • 2016-06-30
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 417]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-14
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8db772ee-7ec3-4bba-9eb8-b13a6d319b35]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_860f0181-2b55-4c66-b8ba-c56e930067ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_860f0181-2b55-4c66-b8ba-c56e930067ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_860f0181-2b55-4c66-b8ba-c56e930067ec
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup28
    xpPlanDate
    • 1969-05-19
    name
    • Lurup28
    internalId
    • 3f10b2d3-af10-417d-96e6-6da03b3181a2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 28 für den Geltungsbereich Rugenbarg zwischen Wilsdorfallee und Böttcherkamp einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Groß Flottbek - Rugenbarg zwischen Böttcherkamp und Luruper Hauptstraße einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lurup, Teil des Flurstücks 46 der Gemarkung Groß Flottbek und Teile der Flurstücke 793 und 795 der Gemarkung Lurup (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-05-19
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1723befe-b124-4240-aa7b-60e1e084873d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Lurup22|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup37|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8620880d-54f5-4416-97af-b7cf877ed57a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8620880d-54f5-4416-97af-b7cf877ed57a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8620880d-54f5-4416-97af-b7cf877ed57a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen7
    xpPlanDate
    • 1987-12-01
    name
    • Stellingen7
    internalId
    • 25ed9857-dd78-4d79-95a3-b947b6686b07
    technHerstellDatum
    • 2014-07-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Fuhrunternehmen, Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Spielhallen, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Auf der mit (B) bezeichneten Flache sind nur die zum Gewerbegebiet gehörenden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Büro- und Labornutzungen zulässig.][§2 Nr.3 | Auf den nicht überbaubaren Flächen des Gewerbegebietes sind in einer Tiefe bis zu 12 m zur angrenzenden Wohnbebauung Nebenanlagen, Stellplätze sowie Flächen für den Kraftfahrzeugverkehr ausgeschlossen. Diese Flächen sind gärtnerisch zu gestalten, soweit sie außerhalb der Anpflanzungsgebote liegen.][§2 Nr.4 | Im eingeschossigen Gewerbegebiet ist auf der westlichen Baugrenze parallel zur Grenze des Flurstücks 1044 eine geschlossene Wand von mindestens 3 m Höhe zu errichten, solange kein Gebäude an dieser Baugrenze erstellt ist. Zur Wohnbebauung orientierte Öffnungen, Türen oder zu öffnende Fenster sind unzulässig; dies gilt nicht für Fenster und Türen von Sozial- oder Büronutzungen sowie von Betriebswohnungen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764).][§2 Nr.5 | Für Aufenthaltsräüme muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasformige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind für Wandflächen über 25 m Länge und 5 m Höhe vertikale Gliederungselemente zu verwenden.][§2 Nr.8 | Werbeanlagen oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind unzulässig. Großwerbetafeln sind ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | Im dreigeschossigen Wohngebiet an der Gutenbergstraße und der Melanchthonstraße dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.10 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume anzupflanzen sind, muß auf einer Fläche von 12 m je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.11 | Im Bereich der Kieler Straße sind mindestens 50% der Vorgärten als offene Vegetationsflächen anzulegen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Stellplätze sind in den Vorgärten unzulässig.][§2 Nr.12 | In den Vorgärten des Gewerbegebietes an der Melanchthonstraße sind insgesamt fünf großkronige Laubbäume zu pflanzen.][§2 Nr13 | Im Wohngebiet an der Kieler Straße sind auf rückwärtigen Grundstücksflächen für jede 150m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder fiir jede 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.][§2 Nr.14 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.15 | In den mit (C) bezeichneten Teilen des Gewerbegebietes sind die Dachflächen der Gebäude mit einer flächenbedeckenden Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen, sofern sie nicht zur Belichtung oder Belüftung darunterliegender Räume benötigt werden.][§2 Nr.16 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Gewerbegebietes sind die den Wohngebieten zugewandten Außenwände von mehr als 7 m Gebäudehöhe mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Für die mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen.][§2 Nr.18 | Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1987-12-01
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_03fcd8c5-58da-4d64-be71-84ceea66630b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_86383b5b-d071-4b47-bcc3-0e9f921dea7f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_86383b5b-d071-4b47-bcc3-0e9f921dea7f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_86383b5b-d071-4b47-bcc3-0e9f921dea7f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf86
    xpPlanDate
    • 1992-02-25
    name
    • Bergedorf86
    internalId
    • 59862edd-79f0-4cc1-ba0e-824df2bfae01
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 86 für den Geltungsbereich Alte Holstenstraße/Serrahn/Am Bahnhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Bahnhof— über das Flurstück 193 der Gemarkung Bergedorf (Bahnanlagen) — Alte Holstenstraße — Nordwest- und Nordostgrenzen der Flurstücke 5379 und 219 der Gemarkung Bergedorf — Reetwerder — Nordostgrenzen der Flurstücke 220, 226 und 2031 der Gemarkung Bergedorf — Ernst- Mantius-Straße — Nordostgrenze des Flurstücks 225 der Gemarkung Bergedorf — Bille — Alte Holstenstraße — Südostgrenze des Flurstücks 490 der Gemarkung Bergedorf — Serrahn — Serrahnstraße — Weidenbaumsweg.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | Die Bebauung auf den Flurstücken 484 bis 489 der Gemarkung Bergedorf ist zur Alten Holstenstraße giebelständig auszurichten. Die Dächer sind mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen sind an Fassaden nur an der Stätte der Leistung unterhalb der Fenster des zweiten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.6 | Für die nach der Planzeichnimg anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher südlich der Alten Holstenstraße am Serrahn sind einheimische Gehölze zu verwenden, die der grünräumlichen und stadtgestalterischen Situation im Uferbereich gerecht werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§3 Nr.1 | Für die Flurstücke 468 und 5354 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Gebäudefassaden sind senkrecht zu gliedern. Die Geschoßunterteilung muß an der Gebäudefassade erkennbar sein.][§3 Nr.2 | Für die Flurstücke 468 und 5354 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fassadenverglasung verwandt werden.][§3 Nr.3 | Für die Flurstücke 468 und 5354 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Fassadengestaltung sind überwiegend ortsübliche Materialien {zum Beispiel Putz, Ziegel) zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-02-25
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0e4f1f64-6e25-480c-8c9c-e303cde1ac03]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_86565c12-43bf-40c7-a402-23dfc3585f4b

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    • XPLAN_BP_PLAN_86565c12-43bf-40c7-a402-23dfc3585f4b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm-Sued6
    xpPlanDate
    • 2000-09-01
    name
    • Hamm-Sued6
    internalId
    • e09237f0-79ab-4a8a-91eb-05ac1b1e4dbc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm-Süd 6 für das Gebiet zwischen Borstelmannsweg und Osterbrook sowie zwischen Mittelkanal und Süderstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 127) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Borstelmannsweg - Mittelkanal - Osterbrook - über das Flurstück 1122 (Südkanal), Ostgrenze des Flurstücks 1310 der Gemarkung Hamm-Süd - Süderstraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Industriegebiet werden Ausnahmen für Anlagen für sportliche Zwecke ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern am Mittelkanal und am Südkanal können Nebenanlagen nach § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), zugelassen werden, wenn wasserbezogene Nutzungen gewerblicher Art im Uferbereich erforderlich sind.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Baumpflanzungen können für notwendige Zu- und Abfahrten der Grundstücke unterbrochen werden. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten sind zulässig.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Einzelbäume sind großkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplätzen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Mindestens 6 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; in der Planzeichnung sowie in §2 Nummer 7 festgesetzte Anpflanzungen sind anzurechnen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 127]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2000-09-01
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_33fa4ac5-e2f2-468b-9bdb-533abd96cab2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8688529d-6c5e-47e0-8ac1-c7dbb1352c45

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB867
    xpPlanDate
    • 1960-03-08
    name
    • TB867
    internalId
    • e8c6321a-78f7-49a0-8e57-d48117bbc103
    beschreibung
    • Bebelallee (Schule)
    technHerstellDatum
    • 2016-06-15
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-03-08
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_45053e0c-ecfa-40be-b0dc-2a3342f09ab7]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_86910f99-1ccb-41b8-b04f-29904658cba6

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB551
    xpPlanDate
    • 1957-03-26
    name
    • TB551
    internalId
    • a04b991f-a8c1-4589-a2b0-e9e3f9710a02
    beschreibung
    • Bunatwiete, Eddelbüttel-, Kalischer- und Maretstraße (Grünfläche)
    technHerstellDatum
    • 2016-11-08
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-03-26
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_943f1b22-1a8f-4104-bf48-19a298286807]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_86c1d19d-a2e6-4828-a904-1c93c24741c3

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    • XPLAN_BP_PLAN_86c1d19d-a2e6-4828-a904-1c93c24741c3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt13
    xpPlanDate
    • 1967-08-22
    name
    • Rahlstedt13
    internalId
    • 70dae1e8-7524-4f13-847d-1a5e9b83101f
    technHerstellDatum
    • 2015-12-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-08-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b637909f-0d93-4f43-8e9b-dfe6f84293b5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung