Der Bebauungsplan Harburg 31 für den Geltungsbereich Neue Straße — Sand — Harburger Rathausstraße — über das Flurstück 3176 zur Südgrenze des Flurstücks 3174, Ostgrenzen der Flurstücke 1142, 1167 und 1165 der Gemarkung Harburg — Salzburger Häuser (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-19
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das Staffelgeschoß ist an der Nord-, Ost- und Südseite um mindestens 2,0 m und an der Westseite um mindestens 8,0 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan St. Pauli 44 für
den Geltungsbereich zwischen dem Zirkusweg und der Straße
Beim Trichter (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Beim Trichter – Reeperbahn – Zirkusweg – Kastanienallee.
technHerstellDatum
2019-01-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung
sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind großflächiger Einzelhandel im Sinne
des § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) in der Fassung vom 21. November
2017 (BGBl. I S. 3787) und Tankstellen im Zusammenhang
mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen
für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO
werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind nur der
Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage dienende bauliche Anlagen
zulässig.][§2 Nr.4 | Die Gebäudehöhe des mit „(B)“ bezeichneten Baukörpers
kann durch technische Anlagen in Verbindung mit einer
Attika, die der visuellen Abschirmung dieser Anlagen
dient, bis zu einer Höhe von 49,5 m über Normalnull überschritten
werden.][§2 Nr.5 | In dem mit „(C)“ gekennzeichneten Bereich ist eine Überschreitung
des Geländeniveaus durch einzelne Bauteile für
Zugänge in die Untergeschosse während der dortigen
Öffnungszeiten
bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Untergeschosse sind außer in dem mit „(D)“ gekennzeichneten
Bereich, und soweit die Bestimmungen der Nummer
8 nicht berührt werden, auch außerhalb der festgesetzten
überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.8 | Der im Nordosten des Plangebiets anzupflanzende Baum
muss einen Stammumfang von mindestens 40 cm, der im
Westen des Plangebiets anzupflanzende Baum einen
Stammumfang
von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für den im Westen
des Plangebiets anzupflanzenden Baum muss auf einer
Fläche von mindestens 25 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 2,5 m betragen. Es sind großkronige, heimische, standortgerechte Arten zu
verwenden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind mindestens 35 vom Hundert der
Dachfläche des mit „(B)“ gekennzeichneten Gebäudes mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete
Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten
Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für
diese Räume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude
durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
Holzmühlenstraße - Auf dem Königslande - Thiedeweg - Walddörferstraße
technHerstellDatum
2016-05-27
texte
[Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.31 für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6) 18,0 m,
2.32 für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W6 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 11 für den Geltungsbereich
nördlich Schlicksweg zwischen Steilshooper Straße und Dieselstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428)
wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Steilshooper Straße
– Wittenkamp – Ivensweg – Langenfort, Nordgrenze des Flurstücks
6290 der Gemarkung Barmbek – Dieselstraße – Schlicksweg.
technHerstellDatum
2016-07-19
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den Baugebieten sind in den mit „(a)“ bezeichneten Flächen
Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu
orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es
ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich
ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind die gewerblichen Aufenthaltsräume
– hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch
geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den
vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht
möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender
Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und
Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen
werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind auf der abgegrenzten mit „(b)“ bezeichneten
Fläche Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6
und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23.
Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni
2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen für
Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung
werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen
für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone
und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Die Überschreitungen
dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel
der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers
betragen.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind die Dachflächen als Flachdächer
oder als flachgeneigtes Dach mit bis zu 10 Grad Neigung
zu errichten. Technische Aufbauten (zum Beispiel Haustechnik,
Solaranlagen) sind ausnahmsweise bis zu einer
Höhe von 1,5 m zulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen von 0,3 bis 0,32 im
allgemeinen Wohngebiet dürfen für Anlagen nach § 19
Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis 0,6 überschritten
werden.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten und Bordelle
und bordellartige Betriebe sowie Tankstellen im
Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen
unzulässig.
Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7
Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden
ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers
sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen,
das überwiegend mit erneuerbaren Energien
versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung
oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien
erzeugt wird, sind mindestens 30 vom Hundert (v. H.)
des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer
Energien zu decken. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot
nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise abgesehen
werden, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf
der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom
24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert am 24.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789, 1790), in der jeweils geltenden
Fassung den Wert von 15 kWh je m² Nutzfläche nicht
übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach
den Sätzen 1 und 2 kann auf Antrag befreit werden, soweit
die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen
besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen
würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind die Außenwände von Gebäuden, deren
Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden
mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je
2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren
Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe
und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können
ausnahmsweise zugelassen werden. Die Tiefgaragen außerhalb
der überbaubaren Flächen müssen inklusive Überdeckung
unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.11 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 6477,
6220 und 2065 der Gemarkung Barmbek umfassen die
Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen,
dass die bezeichneten Verkehrsflächen dem allgemeinen
Geh- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden.][§2 Nr.12 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere
örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue
Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie
werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen
vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von
12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | In den Wohngebieten sind die Haupterschließungswege
gebäudeseitig und die Hauszugänge einseitig mit Hecken
zu begrünen. Es sind Heckenpflanzen der Gehölzart Hainbuche
in einer Pflanzhöhe von mindestens 125 cm zu verwenden;
je Meter sind mindestens vier Pflanzen zu setzen.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten und der Fläche für Gemeinbedarf ist
für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche mindestens
ein großkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² je
Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume,
Sträucher und Hecken und für die anzupflanzenden
Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen
so vorzunehmen, dass der Umfang und der
Charakter der Pflanzung erhalten werden. Außerhalb der
öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen sowie Bodenbefestigungen
im Kronenbereich der festgesetzten Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind
standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.
Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang
von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Es sind Sträucher mit einer
Pflanzhöhe von mindestens 150 cm zu pflanzen; es sind je
1,5 m² ein Strauch zu verwenden.][§2 Nr.18 | In den Baugebieten und der Fläche für Gemeinbedarf sind
die Dachflächen der Gebäude und Gebäudeteile mit einer
mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substratschicht
zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer
Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden,
die als Terrassen, der Belichtung, der Be- und Entlüftung
oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.
Der zu begrünende Dachflächenanteil muss mindestens
80 v. H. betragen.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten und der Gemeinbedarfsfläche sind die
Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserund
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | In der Privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Dauerkleingärten sind künstliche Nisthilfen für Vögel
anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind drei
Sperlingsmehrfachquartiere und vier Nischenbrüterhöhlen
vorzusehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 428]
[§2 Nr.1 | Von der Zahl der Vollgeschosse kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120]
[§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 12 für den Geltungsbereich
zwischen Bahnfläche – Dehnhaide – Friedrichsberger
Straße und Bezirksgrenze Wandsbek/Hamburg-Nord
(Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Friedrichsberger Straße – Holsteinischer Kamp – Westgrenze
des Flurstücks 1651 der Gemarkung Barmbek
– Amselstraße – Friedrichsberger Straße – Dehnhaide
– Ostgrenzen der Flurstücke 6108 und 6109 der Gemarkung
Barmbek – Bezirksgrenze.
technHerstellDatum
2016-07-19
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs
als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf
Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die
Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung
baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch
dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften
eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung
zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung
darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein
oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen
das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von
städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer
Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung
der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die
städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte
baulich Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung
der Baugrenzen durch einzelne Gebäudeteile wie
Erker, Loggien oder Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden.
Soweit diese Bauteile in die Straßenverkehrsfläche
hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m
einzuhalten.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht auf Flurstück 6109 der Gemarkung
Barmbek umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt
Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten
Verkehrsflächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur
Verfügung gestellt werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind an der „Planstraße
3“ im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume
sowie in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume
den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit
die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den
lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss
für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche
Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden
und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten mit Ausnahme der Gebäude im festgesetzten
Erhaltungsbereich oder mit Denkmalschutz, sind
Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise
können notwendige Stellplätze im allgemeinen Wohngebiet
auf den mit „(x)“ bezeichneten Baukörpern im Erdgeschoss
zugelassen werden. Weitere Tiefgaragen sind auch auf den
nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig,
wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt
werden.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung
der „Planstraße 3“ wird oberhalb der festgesetzten lichten
Höhe von 6 m gezählt.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe
nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133),
zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479),
sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und
Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sons tige Tankstellen
nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung
werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In den Kerngebieten sind Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen
oberhalb der Dachkante unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere
örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue
Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie
werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.11 | Das in der Parkanlage festgesetzte Leitungsrecht umfasst
die Befugnis der Entsorgungsunternehmen, unterirdische
Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige
Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrechte können
zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung,
Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen
beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Neubauten mit zentraler Warmwasserversorgung sind
durch thermische Solaranlagen zu versorgen, die mindestens
30 vom Hundert des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarfs
decken. Im begründeten Einzelfall können
Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen
Gründen zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Für die Beheizung und Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs
ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in
Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 65 vom
Hundert der Flachdächer mit einem mindestens 8 cm
starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und
zu begrünen.][§2 Nr.15 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Subtrataufbau
zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Für die zu erhaltenden und neu zu pflanzenden Bäume und
Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen,
dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung
erhalten bleiben. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen
sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze
zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen
Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume
einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe
über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Außerhalb von
öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche
Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen
und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume
unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und
Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Die Ufer von straßenbegeleitenden Gewässern zweiter
Ordnung und des Rückhaltebeckens sind einseitig naturnah
herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht
entgegenstehen.][§2 Nr.19 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften
Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels
beziehungsweise zu Staunässe führen, sind
unzulässig.][§2 Nr.20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z“ bezeichneten
Straßenverkehrsflächen und Kerngebietsflächen die
außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 894 und
5676 der Gemarkung Barmbek, Flurstücke 2215 und 2376
der Gemarkung Eilbek sowie Flurstücke 1229, 3487, 3477
und 3476 der Gemarkung Wandsbek zugeordnet.][§2 Nr.21 | Auf der mit „U“ bezeichneten Fläche zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
sind im Gewässerverlauf der Wandse Geröll einzubringen,
Uferbefestigungen zu entfernen, einzelne Sumpfzonen
zu entwickeln, Erlen zu pflanzen und eine Staustufe
abzureißen. Die Ufer sind in einer Breite von mindestens
5 m extensiv zu pflegen und die Fläche zwischen Wandse
und der Straße Eilbektal naturnah mit Gehölzen zu bepflanzen
oder als Wiese zu entwickeln.][§2 Nr.22 | Die Ausgleichsmaßnahmen nach Nummern 20 und 21 werden gesammelt zu 45 vom Hundert den Kerngebietsflächen
und zu 55 vom Hundert den neuen Straßenverkehrsflächen
zugeordnet.][§3 | Die in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten
Gebäude Friedrichsberger Straße 53 auf dem Flurstück 1651
der Gemarkung Barmbek sind als Ensemble nach § 6 Absatz 2
des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.4 | Für die Baustufe G6g gelten die Vorschriften des § 33 der BaupoIizeiverordnung.][Nr. 4.51 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 4.52 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 4.53 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 4.54 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 4.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 308]
Der Bebauungsplan Lurup 39 für den Geltungsbereich Langbargheide zwischen Farnhomweg und Nordgrenze des Flurstücks 1312 einschließlich östlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lurup und Farnhornweg zwischen Langbargheide und Ostgrenze des Flurstücks 1357 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lurup (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]