BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_9796140d-aed1-421f-91ba-0c9a14dba2b3

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    • XPLAN_BP_PLAN_9796140d-aed1-421f-91ba-0c9a14dba2b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg31
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Harburg31
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    • 73ae6030-c94a-4be5-90a3-46afdecc0f49
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 31 für den Geltungsbereich Neue Straße — Sand — Harburger Rathausstraße — über das Flurstück 3176 zur Südgrenze des Flurstücks 3174, Ostgrenzen der Flurstücke 1142, 1167 und 1165 der Gemarkung Harburg — Salzburger Häuser (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das Staffelgeschoß ist an der Nord-, Ost- und Südseite um mindestens 2,0 m und an der Westseite um mindestens 8,0 m zurückzusetzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7678b224-122a-4664-b4d3-0b7f9de100d2]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_97985aeb-f918-41a3-bc41-875c526a3292

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_97985aeb-f918-41a3-bc41-875c526a3292
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    • XPLAN_BP_PLAN_97985aeb-f918-41a3-bc41-875c526a3292
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli44
    xpPlanDate
    • 2018-11-28
    name
    • StPauli44
    internalId
    • b96a53da-ff0b-4bf9-a458-578f790642fb
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan St. Pauli 44 für den Geltungsbereich zwischen dem Zirkusweg und der Straße Beim Trichter (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Beim Trichter – Reeperbahn – Zirkusweg – Kastanienallee.
    technHerstellDatum
    • 2019-01-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind nur der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage dienende bauliche Anlagen zulässig.][§2 Nr.4 | Die Gebäudehöhe des mit „(B)“ bezeichneten Baukörpers kann durch technische Anlagen in Verbindung mit einer Attika, die der visuellen Abschirmung dieser Anlagen dient, bis zu einer Höhe von 49,5 m über Normalnull überschritten werden.][§2 Nr.5 | In dem mit „(C)“ gekennzeichneten Bereich ist eine Überschreitung des Geländeniveaus durch einzelne Bauteile für Zugänge in die Untergeschosse während der dortigen Öffnungszeiten bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Untergeschosse sind außer in dem mit „(D)“ gekennzeichneten Bereich, und soweit die Bestimmungen der Nummer 8 nicht berührt werden, auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.8 | Der im Nordosten des Plangebiets anzupflanzende Baum muss einen Stammumfang von mindestens 40 cm, der im Westen des Plangebiets anzupflanzende Baum einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für den im Westen des Plangebiets anzupflanzenden Baum muss auf einer Fläche von mindestens 25 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 2,5 m betragen. Es sind großkronige, heimische, standortgerechte Arten zu verwenden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind mindestens 35 vom Hundert der Dachfläche des mit „(B)“ gekennzeichneten Gebäudes mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
    plangeber
    • [Name: 112]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-11-28
    erschliessungsVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_42c9dedb-2832-443f-a334-8dffe2f61259]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_979d81e7-217e-4b75-865b-5608b2ce59fe

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_979d81e7-217e-4b75-865b-5608b2ce59fe
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_979d81e7-217e-4b75-865b-5608b2ce59fe
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB1102
    xpPlanDate
    • 1961-05-30
    name
    • TB1102
    internalId
    • 37cc7b4a-416d-41e5-80b6-44d724624078
    technHerstellDatum
    • 2016-09-27
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-05-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cb7007d6-ec99-45d7-93c0-e077373b5ad3]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_97af02f0-efad-4a62-a457-ac7b001d513a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_97af02f0-efad-4a62-a457-ac7b001d513a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_97af02f0-efad-4a62-a457-ac7b001d513a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D425
    xpPlanDate
    • 1960-03-28
    name
    • D425
    internalId
    • 746b46cd-887c-48b8-8399-f190eac8905e
    beschreibung
    • Holzmühlenstraße - Auf dem Königslande - Thiedeweg - Walddörferstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-05-27
    texte
    • [Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.31 für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6) 18,0 m, 2.32 für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W6 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-03-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c568c02d-15f9-482d-adeb-f77b76e04c29]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_97d3f72b-f970-42ad-b0ff-574bc5074635

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_97d3f72b-f970-42ad-b0ff-574bc5074635
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_97d3f72b-f970-42ad-b0ff-574bc5074635
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord11
    xpPlanDate
    • 2015-12-14
    name
    • Barmbek-Nord11
    internalId
    • e4d4d008-5496-4765-88d4-367d8555981c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 11 für den Geltungsbereich nördlich Schlicksweg zwischen Steilshooper Straße und Dieselstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Steilshooper Straße – Wittenkamp – Ivensweg – Langenfort, Nordgrenze des Flurstücks 6290 der Gemarkung Barmbek – Dieselstraße – Schlicksweg.
    technHerstellDatum
    • 2016-07-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Baugebieten sind in den mit „(a)“ bezeichneten Flächen Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind die gewerblichen Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind auf der abgegrenzten mit „(b)“ bezeichneten Fläche Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flachgeneigtes Dach mit bis zu 10 Grad Neigung zu errichten. Technische Aufbauten (zum Beispiel Haustechnik, Solaranlagen) sind ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen von 0,3 bis 0,32 im allgemeinen Wohngebiet dürfen für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten und Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, sind mindestens 30 vom Hundert (v. H.) des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien zu decken. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert am 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789, 1790), in der jeweils geltenden Fassung den Wert von 15 kWh je m² Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 und 2 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.11 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 6477, 6220 und 2065 der Gemarkung Barmbek umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Verkehrsflächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden.][§2 Nr.12 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | In den Wohngebieten sind die Haupterschließungswege gebäudeseitig und die Hauszugänge einseitig mit Hecken zu begrünen. Es sind Heckenpflanzen der Gehölzart Hainbuche in einer Pflanzhöhe von mindestens 125 cm zu verwenden; je Meter sind mindestens vier Pflanzen zu setzen.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten und der Fläche für Gemeinbedarf ist für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² je Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Hecken und für die anzupflanzenden Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten werden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Bodenbefestigungen im Kronenbereich der festgesetzten Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Es sind Sträucher mit einer Pflanzhöhe von mindestens 150 cm zu pflanzen; es sind je 1,5 m² ein Strauch zu verwenden.][§2 Nr.18 | In den Baugebieten und der Fläche für Gemeinbedarf sind die Dachflächen der Gebäude und Gebäudeteile mit einer mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substratschicht zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen. Der zu begrünende Dachflächenanteil muss mindestens 80 v. H. betragen.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten und der Gemeinbedarfsfläche sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserund luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | In der Privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten sind künstliche Nisthilfen für Vögel anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind drei Sperlingsmehrfachquartiere und vier Nischenbrüterhöhlen vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 428]
    plangeber
    • [Name: 428]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-12-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b962b029-5745-49f1-af97-010edf142a4e]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_97fad567-a335-46be-aa00-d34c4b963a19

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_97fad567-a335-46be-aa00-d34c4b963a19
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_97fad567-a335-46be-aa00-d34c4b963a19
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Borgfelde5
    xpPlanDate
    • 1967-11-13
    name
    • Borgfelde5
    internalId
    • 0ff5fb62-a82d-4b60-a54f-4d3a8e8ee0b6
    technHerstellDatum
    • 2015-07-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Von der Zahl der Vollgeschosse kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-11-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8b171d7b-7cd8-42c8-9f5d-bc2e8c76a94d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9801bcca-651a-4b40-b734-ac001d6226ea

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9801bcca-651a-4b40-b734-ac001d6226ea
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9801bcca-651a-4b40-b734-ac001d6226ea
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek49
    xpPlanDate
    • 1981-10-06
    name
    • Neugraben-Fischbek49
    internalId
    • 70c610a2-0aa4-4693-ab3d-86b563c8e4b0
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1981-10-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f27d75eb-d6b5-4b52-bf97-0a38cddde12f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9817a2d0-c0b6-4ffb-89a0-ef947473ceeb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9817a2d0-c0b6-4ffb-89a0-ef947473ceeb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9817a2d0-c0b6-4ffb-89a0-ef947473ceeb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued12
    xpPlanDate
    • 2006-06-30
    name
    • Barmbek-Sued12
    internalId
    • 086409c9-df13-4c5a-ba32-9f27cee60ce0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 12 für den Geltungsbereich zwischen Bahnfläche – Dehnhaide – Friedrichsberger Straße und Bezirksgrenze Wandsbek/Hamburg-Nord (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Friedrichsberger Straße – Holsteinischer Kamp – Westgrenze des Flurstücks 1651 der Gemarkung Barmbek – Amselstraße – Friedrichsberger Straße – Dehnhaide – Ostgrenzen der Flurstücke 6108 und 6109 der Gemarkung Barmbek – Bezirksgrenze.
    technHerstellDatum
    • 2016-07-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte baulich Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch einzelne Gebäudeteile wie Erker, Loggien oder Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden. Soweit diese Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht auf Flurstück 6109 der Gemarkung Barmbek umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten Verkehrsflächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind an der „Planstraße 3“ im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten mit Ausnahme der Gebäude im festgesetzten Erhaltungsbereich oder mit Denkmalschutz, sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können notwendige Stellplätze im allgemeinen Wohngebiet auf den mit „(x)“ bezeichneten Baukörpern im Erdgeschoss zugelassen werden. Weitere Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der „Planstraße 3“ wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe von 6 m gezählt.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479), sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sons tige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In den Kerngebieten sind Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Dachkante unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.11 | Das in der Parkanlage festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrechte können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Neubauten mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch thermische Solaranlagen zu versorgen, die mindestens 30 vom Hundert des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarfs decken. Im begründeten Einzelfall können Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Für die Beheizung und Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 65 vom Hundert der Flachdächer mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Subtrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Für die zu erhaltenden und neu zu pflanzenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Die Ufer von straßenbegeleitenden Gewässern zweiter Ordnung und des Rückhaltebeckens sind einseitig naturnah herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.19 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z“ bezeichneten Straßenverkehrsflächen und Kerngebietsflächen die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 894 und 5676 der Gemarkung Barmbek, Flurstücke 2215 und 2376 der Gemarkung Eilbek sowie Flurstücke 1229, 3487, 3477 und 3476 der Gemarkung Wandsbek zugeordnet.][§2 Nr.21 | Auf der mit „U“ bezeichneten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind im Gewässerverlauf der Wandse Geröll einzubringen, Uferbefestigungen zu entfernen, einzelne Sumpfzonen zu entwickeln, Erlen zu pflanzen und eine Staustufe abzureißen. Die Ufer sind in einer Breite von mindestens 5 m extensiv zu pflegen und die Fläche zwischen Wandse und der Straße Eilbektal naturnah mit Gehölzen zu bepflanzen oder als Wiese zu entwickeln.][§2 Nr.22 | Die Ausgleichsmaßnahmen nach Nummern 20 und 21 werden gesammelt zu 45 vom Hundert den Kerngebietsflächen und zu 55 vom Hundert den neuen Straßenverkehrsflächen zugeordnet.][§3 | Die in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Gebäude Friedrichsberger Straße 53 auf dem Flurstück 1651 der Gemarkung Barmbek sind als Ensemble nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    plangeber
    • [Name: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aa246c39-2e9d-4a5b-b2aa-1d771a341a2f]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98233751-5bcd-4dd6-b82c-2a5ad27aeba7

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    • XPLAN_BP_PLAN_98233751-5bcd-4dd6-b82c-2a5ad27aeba7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D175-1
    xpPlanDate
    • 1959-03-03
    name
    • D175-1
    internalId
    • 5cafdee6-80f2-43d4-b010-23f4e771f25c
    technHerstellDatum
    • 2016-04-22
    texte
    • [Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.4 | Für die Baustufe G6g gelten die Vorschriften des § 33 der BaupoIizeiverordnung.][Nr. 4.51 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 4.52 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 4.53 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 4.54 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 4.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 308]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-03-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_189f4896-5175-4fec-b531-acdd247fa5a4]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98413770-87a4-4300-b7e1-df88229d04b1

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup39
    xpPlanDate
    • 1970-05-12
    name
    • Lurup39
    internalId
    • 1c568d10-21ca-4b8d-97f9-eb3b60ddd62c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 39 für den Geltungsbereich Langbargheide zwischen Farnhomweg und Nordgrenze des Flurstücks 1312 einschließlich östlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lurup und Farnhornweg zwischen Langbargheide und Ostgrenze des Flurstücks 1357 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lurup (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-05-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b052b872-631d-4d51-ab93-71a6b56119b6]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung