BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_95afcec4-0b5d-458d-a56e-22822be22b2f

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    • XPLAN_BP_PLAN_95afcec4-0b5d-458d-a56e-22822be22b2f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB639
    xpPlanDate
    • 1959-12-22
    name
    • TB639
    internalId
    • 3b9f0000-a57d-4287-909d-0c3ecf0bde6a
    beschreibung
    • Bachstraße - Barmbeker Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 411, 412, 414, 418, 419]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-12-22
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_622c3588-4cd1-401f-aacd-3c02bed0d7bc]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_95b094f4-34b5-4b4f-b74b-3304aa393b3c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_95b094f4-34b5-4b4f-b74b-3304aa393b3c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_95b094f4-34b5-4b4f-b74b-3304aa393b3c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt105
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    name
    • Rahlstedt105
    internalId
    • 9985e07d-94f1-4283-92af-794d09cf53fe
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 105 (drei Blätter) für den Geltungsbereich östlich der Siedlung Großlohe zwischen Sieker Landstraße, Landesgrenze und Stellau (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenzen der Flurstücke 1139, 1141, 1140, 1133, 1142, 1138 und 1143 der Gemarkung Neurahlstedt — Landesgrenze — Stellau (Gemarkungsgrenze) — Westgrenzen der Flurstücke 1337, 1014, 1336 und 138, über die Flurstücke 128 (Bachstücken), 126, 124, 749 (Stapelfelder Straße) und 1253, Westgrenze des Flurstücks 1253, über das Flurstück 1139 der Gemarkung Neurahlstedt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende sowie geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen) sind ausschließlich auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen zulässig; hierfür ist entlang der Sieker Landstraße nur eine Zu- und Abfahrt zulässig.][§2 Nr.3 | Einzelhandelsbetriebe sind ausschließlich auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen zulässig. ][§2 Nr.4 | Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind ausschließlich auf den mit „(c)" bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.5 | Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind bis zu einer Geschoßfläche von 1000 m² im Einzelfall nur auf den mit „(d)" bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen sind maximal 3,5 m hohe Staffelgeschosse über der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig. Sie sind jeweils an der Vorder- und Rückseite sowie an den freistehenden Giebeln um mindestens 1 m zurückzusetzen.][§2 Nr.7 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungblatt Seite 85), festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.8 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens von Gebäuden darf nicht höher als 1,2 m über der Straßenfläche liegen.][§2 Nr.9 | Sozial- und Büroräume sowie betriebsgebundene Wohnungen sind zu den Straßen auszurichten.][§2 Nr.10 | Stellplätze sind unter den Gebäuden in Tiefgaragen unterzubringen. Ausnahmsweise können Stellplätze auf den Hofflächen von gewerblichen Bauten sowie auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche angelegt werden; für je vier Stellplätze ist dann ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(g)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung eines Turms mit einer maximalen Grundfläche von 2,5 m x 2,5 m und einer maximalen Höhe von 22 m über Gelände zulässig.][§2 Nr.12 | Die Neubebauung ist an ein Fernwärmenetz anzuschließen; soweit Produktionsabläufe eine Gasversorgung zwingend erfordern, sind Ausnahmen zulässig. In Bereichen, in denen eine Fernwärmeversorgung nicht besteht, können Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Die mit „(1)" bezeichneten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Das mit „(2)" bezeichnete Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.15 | Das mit „(3)" bezeichnete Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, öffentliche unterirdische Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.16 | Das mit ,,(4)" bezeichnete Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Notüberfahrt zur Stapelfelder Straße anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, öffentliche unterirdische Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.17 | Das mit „(5)" bezeichnete Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Pflanzungen sind standortgerechte und einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige von mindestens 16 cm aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.19 | Mindestens 25 vom Hundert (v. H.) der Flächen von Baugrundstücken sind als Vegetationsflächen anzulegen, davon sind 40 v. H. mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen. Je 200 m² Vegetationsfläche ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr20 | Vorgartenflächen sind zu 80 v. H. mit Stauden und Sträuchern zu begrünen. Je 30 m Fassadenlänge ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Als straßenseitige Einfriedigung sind ausschließlich Hecken bis zu 1 m Höhe zulässig. Als Begrenzung zu Nachbargrundstücken und zu Grünflächen sind nur Hecken oder Drahtzäune in Verbindung mit Heckenpflanzungen zulässig.][§2 Nr.21 | Die den Knicks zugewandten sowie die zu Innenhöfen der Bebauung gerichteten Gebäudefassaden sind mit Schling-oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.22 | Mindestens 50 v. H. der Dächer von ein- und zweigeschossigen Gebäuden sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.23 | Auf den mit „A" bezeichneten Flächen für Pflanz- und Erhaltungsmaßnahmen ist mittig ein Knickwall mit 3 m Breite und 1 m Höhe aufzusetzen und mit knicktypischen Gehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.24 | Auf den mit „A" und „B" bezeichneten Flächen für Pflanz- und Erhaltungsmaßnahmen sind Knicks (Wallhecken) unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Seitlich der Knicks sind Wildkrautsäume zu entwickeln und einmal jährlich in der zweiten Jahreshälfte zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen.][§2 Nr.25 | Auf den mit „C" bezeichneten Flächen sind naturnahe Wiesen anzulegen und zu mindestens 20 v. H. mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Wiesen dürfen maximal zweimal jährlich nach dem 30. Juni und dem 30. September gemäht werden; das Mähgut ist zu entfernen.][§2 Nr.26 | Auf den mit „D" bezeichneten Flächen darf maximal zweimal im Jahr gemäht werden. Eine Nutzung mit maximal zwei Großvieh-Einheiten je Hektar ist zulässig. Die Uferbereiche des Stapfelfelder Grabens und der Stellau sollen in einer Breite von 5 m als Hochstaudenfluren und Röhrichtbestände angelegt werden.][§2 Nr.27 | Die mit „E" bezeichneten Flächen sind der Eigenentwicklung zu überlassen.][§2 Nr.28 | Die Anwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel ist auf allen nicht überbauten Flächen des Gewerbegebiets unzulässig.][§2 Nr.29 | Das Niederschlagswasser der Dachflächen ist oberflächig in Mulden und Gräben abzuleiten.][§2 Nr.30 | Auf der mit „(h)" bezeichneten Fläche für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen unzulässig.][§2 Nr.31 | Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf den Flurstücken 1139, 1253, 1246, 1247, 1140, 1133, 1136, 1138, 1143, 1251, 118, 129, 1344, 1343 der Gemarkung Neurahlstedt werden den Gewerbegebieten für Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen zugeordnet.][§3 Nr.1 | Es gelten nachfolgende gestalterische Anforderungen: Es sind nur Dächer mit einer Neigung bis zu 6 Grad zulässig.][§3 Nr.2 | Es gelten nachfolgende gestalterische Anforderungen: Es ist eine vertikale Gliederung der Fassaden duch gestalterisches Absetzen gegenüber benachbarten Außenwandflächen vorzunehmen. Außerdem sind die zu den Straßen gerichteten Außenwände mindestens alle 10m durch Fensteröffnungen oder sonstige architektonische Gliederungselemente wie Treppenhäuser, Balkone, Loggien und Erker zu unterteilen.][§3 Nr.3 | Es gelten nachfolgende gestalterische Anforderungen: Für Fensteröffnungen sind nur stehende Formate zulässig.][§3 Nr.4 | Es gelten nachfolgende gestalterische Anforderungen: Für die zu den Straßen ausgerichteten Außenwände von Gebäuden sind rote bis blaurote Ziegel zu verwenden; bei mehrgeschossigen Gebäuden darf sich das oberste Geschoß in Material und Farbe von den darunterliegenden Geschossen absetzen. Für hofseitige Außenwände können verputztes Mauerwerk, Beton- oder Metallelemente in hellen Farbtönen verwendt werden.][§3 Nr.5 | Es gelten nachfolgende gestalterische Anforderungen: Werbeanlagen sind auch oberhalb einer Gebäudehöhe von 8 m zulässig, soweit die Einheitlichkeit der Gesamtfassade nicht beeinträchtigt wird. Oberhalb der Traufhöhe von Gebäuden sowie an Gebäudeteilen, die der Unterbringung technischer Anlagen dienen, sind Werbeanlagen unzulässig. Auf der mit „(g)" bezeichneten Fläche sind Werbeanlagen jeglicher Art unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-12-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3fb02e32-63f7-4247-bf45-79a876680686]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_95d07872-84fd-40bf-9b93-50352103e787

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_95d07872-84fd-40bf-9b93-50352103e787
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_95d07872-84fd-40bf-9b93-50352103e787
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf17
    xpPlanDate
    • 1964-03-18
    name
    • Niendorf17
    nummer
    • 17
    internalId
    • d713e29b-a227-45da-ad41-7872c9006689
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 17 für das Plangebiet Quedlinburger Weg — Sethweg — Gandersheimer Weg — Wendlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-02-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstwert bezeichnet ist. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feue-rungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Bau-grundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetz-blatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Ein-geschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestim-mungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizei¬verordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    plangeber
    • [Name: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-03-18
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1962]
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_53d85a47-2031-4ce3-9f5f-5c8919c82b37]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_95d4cde6-e725-4431-9921-96b94ad68fe3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_95d4cde6-e725-4431-9921-96b94ad68fe3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_95d4cde6-e725-4431-9921-96b94ad68fe3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf4
    xpPlanDate
    • 1969-07-08
    name
    • Tonndorf4
    internalId
    • 46d3572d-2a58-48f7-a9e4-0f5594d42064
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 4 für den Geltungsbereich Wöschenhof — Tonndorfer Schulstraße — Tonndorfer Hauptstraße — Wilsonstraße — Kuehnstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das auf den Flurstücken 1366, 1367 und 1375 der Gemarkung Tonndorf festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Das auf den Flurstücken 1375 und 1376 der Gemarkung Tonndorf festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß von Stellplätzen auf diesen Flurstücken und auf den Flurstücken 1365 und 1366 an die Kuehnstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Die gleiche Befugnis für den Anschluß von Stellplätzen an die Straße Rahlau umfaßt das auf den Flurstücken 1330 bis 1337 festgesetzte Geh- und Fahrrecht für diese Flurstücke und für das Flurstück 1338 der Gemarkung Tonndorf.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-07-08
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_15675246-cc7e-462e-b1d6-9f56de7de1b9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_95d9bc2d-71e6-402f-ac10-75d232196ed6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_95d9bc2d-71e6-402f-ac10-75d232196ed6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_95d9bc2d-71e6-402f-ac10-75d232196ed6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSVolksdorf
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSVolksdorf
    internalId
    • ba49eb31-1c93-42b9-9557-333a928b4f83
    technHerstellDatum
    • 2017-01-16
    texte
    • [1.1 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. Für die Flächen am rot signierten Straßenrand der Wohngebiete gelten diese Einschränkungen nicht.][1.2 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 m², bei der geschlossenen Bebauung mit Sielanschlüssen 450 m², bei Reiheneinzelhäusern 200 m² sein. Bei einigen rot umrandetet Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 1500 m² bzw. 2500 m² groß sein.][2. | Zusatz für W2o und M2o - Gebiet Je Grundstück werden bis zu 2 Wohnungen zugelassen unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen der Abwasserverordnung von 1940 eingehalten werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2c558b85-a80d-43a3-b11d-e950c0af93d1]
    versionBauNVOText
    • BauregelungsVO 1936
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_95e60d8f-3050-4daa-a295-950ea6a7edd6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_95e60d8f-3050-4daa-a295-950ea6a7edd6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_95e60d8f-3050-4daa-a295-950ea6a7edd6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld(2Aend)
    xpPlanDate
    • 1960-09-13
    name
    • BSHeimfeld(2Aend)
    internalId
    • 99660ffa-1c87-4b68-b46a-3b55e90ca496
    technHerstellDatum
    • 2018-12-14
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Heimfeld“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Hinter § 1 wird folgender neuer § 2 eingefügt: „§ 2 Für die in der Anlage dargestellten Teilbereiche „A“ bis „D“ gilt:][§1 Nr.2.1 | 1. Auf den mit „A“ bezeichneten Flächen wird „Reines Wohngebiet“ in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,2 als Höchstmaß und einem Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Wohngebäude. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBI. I S. 466, 479).][§1 Nr.2.2 | Auf den mit „B“ bezeichneten Flächen sind nicht mehr als zwei, auf den mit „C“ bezeichneten Flächen sind nicht mehr als vier und auf der mit „D“ bezeichneten Fläche sind nicht mehr als sechs Wohnungen in Wohngebäuden zulässig.“][§1 Nr.3 | Der bisherige § 2 wird § 3.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 711, 714]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-09-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ba9d4ce-f5bb-4636-9650-36a7e03d3d6a]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_95e60d8f-3050-4daa-a295-950ea6a7edd6&filename=BSHeimfeld(2Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_95ec94e8-b628-4b07-8d97-3d87229b6b56

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_95ec94e8-b628-4b07-8d97-3d87229b6b56
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_95ec94e8-b628-4b07-8d97-3d87229b6b56
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D305
    xpPlanDate
    • 1957-03-01
    name
    • D305
    internalId
    • db0c4b76-1599-4a83-a0b0-fd87368d5f0a
    technHerstellDatum
    • 2016-04-06
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-03-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f2347877-5306-4f52-8dcb-ee5e9a825870]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_95f3047d-1b1f-42c0-aa54-ddf801f3319a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_95f3047d-1b1f-42c0-aa54-ddf801f3319a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_95f3047d-1b1f-42c0-aa54-ddf801f3319a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude13
    xpPlanDate
    • 2010-04-22
    name
    • Winterhude13
    internalId
    • b5a74a6a-198e-4431-a06b-cb238a810c4c
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 13 für den Geltungsbereich zwischen Barmbeker Straße und Geibelstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 412) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Geibelstraße - Nordgrenze der Flurstücke 3468 und 3467 der Gemarkung Winterhude - Barmbeker Straße - Südgrenze des Flurstücks 3467 - Ostgrenze des Flurstücks 1467 der Gemarkung Winterhude - Knickweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1467, Südgrenze des Flurstücks 3468 der Gemarkung Winterhude.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" sind im ersten Vollgeschoss nur Einzelhandelsbetriebe zulässig. Oberhalb des ersten Vollgeschosses sind nur Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben im Sinne von § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), zulässig. In dem mit „(I)" bezeichnetem Baukörper sind zudem Büros zulässig. In den Untergeschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO zulässig.][§2 Nr.2 | Außerhalb der Baugrenzen sind an der mit „(3)" gekennzeichneten Fassade Fassadenvorsprünge bis 0,5 m auf insgesamt einem Drittel der über alle Geschosse aufsummierten Fassadenlänge zulässig. Unterhalb der Fassadenvorsprünge ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.][§2 Nr.3 | In der mit „(II)" bezeichneten überbaubaren Fläche darf die nördliche Traufkante nur 16,5 m über Normalnull betragen. Es ist ein Flachdach oder ein Pultdach zu errichten.][§2 Nr.4 | In dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.6 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind außerhalb der Baugrenzen an den mit „(1)" gekennzeichneten Fassaden Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und an den mit „(2)" gekennzeichneten Fassaden Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt einem Drittel der über alle Geschosse aufsummierten Fassadenlänge zulässig. Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" wird das Erdgeschoss (Sockelgeschoss mit einer zulässigen Gebäudehöhe von 14,2 m über Normalnull) nicht mitgerechnet. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) bis zu 2,5 m überschritten werden. Die Technischen Anlagen müssen entsprechend ihrer Höhe von der Traufkante abgerückt werden.][§2 Nr.8 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" sind Stellplätze nur im Erdgeschoss und in Tiefgaragen und in dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind in dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet mit Ausnahme der mit „(III)" bezeichneten Flächen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.9 | In dem mit „(B)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind außerhalb der Baugrenzen an den mit „(2)" gekennzeichneten Fassaden Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt einem Drittel der über alle Geschosse aufsummierten Fassadenlänge zulässig. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.10 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" entlang der Barmbeker Straße sind vor den Fenstern der Wohn- und Schlafräume lärmgeschützte Außenbereiche durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie etwa verglaste Loggien, Wintergärten - mit einer Mindesttiefe von 1,5 m - oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen zwingend vorzusehen. In den lärmgeschützten Außenbereichen ist bei geöffneten Fenstern beziehungsweise Bauteilen sicherzustellen, dass ein Tagpegel von weniger als 65 dB(A) erreicht wird. Von der Mindesttiefe sind Ausnahmen möglich, wenn für Wohnungen Außenbereiche an lärmabgewandten Seiten mit einem Tagpegel von kleiner 65 dB(A) gegeben sind. Zusätzlich ist im Plangebiet in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien oder Wintergärten muss dieser Innenraumpegel bei gekippten beziehungsweise teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Gewerbliche Aufenthaltsräume in der mit „(I)" gekennzeichneten überbaubaren Fläche sind durch geeignete Grundrissgestaltung der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind die Dachflächen von Gebäuden mit Ausnahme der Dachflächen der im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" befindlichen bebaubaren Bereiche mit einer als Höchstmaß zulässigen Gebäudehöhe von 14,2 m über Normalnull mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie, der Sammlung von Regenwasser zur Einspeisung in eine Zisterne oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.12 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind die nicht überbauten Flächen von Kellergeschossen und im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" die Dachfläche der nur eingeschossig bebaubaren Bereiche mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Wege und Freitreppen, Kinderspielflächen sowie Bereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind bei Einfriedung privat nutzbarer Grundstücksflächen Hecken zu verwenden. Dabei sind Pflanzen aus der als Anlage beigefügten Liste zu verwenden.][§2 Nr.14 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" sind insgesamt 15 und in dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind insgesamt 16 standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Davon sind jeweils sieben Bäume in den mit „(III)" gekennzeichneten Bereichen des mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiets anzupflanzen. Die in den mit „(III)" gekennzeichneten Bereichen des mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiets anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, alle übrigen Bäume einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die in den mit „(III)" gekennzeichneten Bereichen anzupflanzenden Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum ein Anschluss an den gewachsenen Boden sichergestellt sein. Es sind Pflanzen aus der als Anlage beigefügten Liste zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 412]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-04-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1381ea9e-9f4b-4e9c-9473-a45d5f576983]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_960370bc-eaab-488f-92c2-c51f152c0fda

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_960370bc-eaab-488f-92c2-c51f152c0fda
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_960370bc-eaab-488f-92c2-c51f152c0fda
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt53
    xpPlanDate
    • 2010-08-04
    name
    • Lokstedt53
    internalId
    • b8add3f9-66d0-4ddb-99ef-9c5c0a36c30e
    beschreibung
    • Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Grandweg - Stresemannallee - Südgrenze des Flurstücks 2572, über die Flurstücke 2572 und 2614 (Rimbertweg), Rimbertweg, Lohkoppelweg, Westgrenzen der Flurstücke 2671, 3323, 3322, 2660, 2658, 2659 und 2556, Nordgrenze des Flurstücks 2656, Westgrenzen der Flurstücke 2037, 4538, 2382 (An der Lohbek) und 2380, Nordgrenzen der Flurstücke 2380, 2379, 2381 und 4479 der Gemarkung Lokstedt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-26
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m ist zulässig. Die Überschreitung darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Gebäudefront betragen.][§2 Nr.4 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die Oberkante der Tiefgaragen einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. In den Mischgebieten sind oberirdische Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr ausnahmsweise zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Mischgebieten sind auf den gewerblich genutzten Flächen die Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Lagerplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der im Mischgebiet festgesetzten Gebäudehöhen ist zulässig für untergeordnete Gebäudeteile, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.8 | Für die nach Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Bäume gleicher Art mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | In den Mischgebieten sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starkem, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 303]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-08-04
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_95dc8595-2d25-4594-8cfd-81207b47e6eb]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_96118425-1439-41a3-a6ee-9baf4bf05c37

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_96118425-1439-41a3-a6ee-9baf4bf05c37
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_96118425-1439-41a3-a6ee-9baf4bf05c37
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld6
    xpPlanDate
    • 1967-11-21
    name
    • Jenfeld6
    internalId
    • bcfff4ff-3e41-45cd-a909-e56b84ede6fe
    technHerstellDatum
    • 2016-01-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-11-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c7212274-7ccc-4c8b-847e-fcd26ba660f7]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Jenfeld13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Jenfeld16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung