Der Bebauungsplan Uhlenhorst 6 für den Geltungsbereich zwischen Averhoffstraße, Westgrenze des Flurstücks 1634 der Gemarkung Uhlenhorst, Heinrich-Hertz-Straße und Winterhuder Weg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 415) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-07-19
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 2 m zulässig. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I
S. 466, 479), auf bis zu 0,5 beziehungsweise 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet am Winterhuder Weg und auf den Flächen für Gemeinbedarf am Winterhuder Weg/ Ecke Averhoffstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db (A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis 15 Grad zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.7 | Auf der als Spielplatz festgesetzten Grünfläche (Flurstück 1519 der Gemarkung Uhlenhorst) ist innerhalb der überbaubaren Fläche nur ein Spielhaus mit einer Grundfläche von 300 m2 als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Fahrrecht umfasst die Befugnis der Hamburgischen Stadtentwässerung einen Revisionsschacht für unterirdische, öffentliche Sielleitungen zu erreichen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | In dem viergeschossigen allgemeinen Wohngebiet sind Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Bäume sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.14 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Gehölzflächen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 13 für das Plangebiet
Schäferkampsallee zwischen Bellealliancestraße / Hohe Weide und Kleiner Schäferkamp / Beim Schlump einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke sowie der Flurstücke 326, 2922, 2921, 379, 1308 und 1396 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 309 und 310) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-07-01
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 309, 310]
[§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.2 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltensbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Vierlandenstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
[§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG., der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Bauliche Vorhaben und solche Nutzungen sind unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
[§2 Nr.1 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten darf straßenseitig 0,4 m über der festgesetzten privaten Straßenverkehrsfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Die Gebäudehöhe darf 9 m über der festgesetzten privaten Straßenverkehrsfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind Gebäude sowie bauliche Anlagen, die höher als 1 m sind und von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, unzulässig. Soweit angrenzend an diese Flächen Nebengebäude errichtet werden, sind diese Flächen in einer Tiefe von mindestens 2 m und in der Breite der Nebengebäude mit Sträuchern zu bepflanzen; dies gilt nicht, soweit auf diesen Flächen notwendige Zufahrten zu Garagen und Carports liegen. Die Sträucher müssen im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von mindestens 2 m erreichen.][§2 Nr.5 | In dem mit „(B)" bezeichneten Bereich sind durch eine geeignete Grundrissgestaltung die Schlaf- und Kinderzimmer den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung dieser Zimmer an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern des Gebäudes geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Für Wohngebäude sind nur Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad zulässig. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.7 | Balkone und Dachaufbauten dürfen, an der breitesten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens 30 vom Hundert der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Loggien sind nicht zulässig.][§2 Nr.8 | Die Außenwände von Wohngebäuden sind in rotem oder rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen beziehungsweise entsprechend zu verblenden oder mit einer weißen bis hellgrauen Putzfassade zu versehen. Für einzelne Architekturteile (zum Beispiel Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke, Erker) sind andere Baustoffe zulässig, wenn die Verwendung der in Satz 1 genannten Materialien vorherrschend bleibt.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein stabiler artenreicher gestufter Gehölzbestand zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.10 | Je Wohnhaus ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Grundstückseinfriedigungen entlang der öffentlichen und privaten Straßenverkehrsflächen sind als Hecken auszuführen. Die Hecken können für notwendige Zuwegungen unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie mit Hecken abgepflanzt werden.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 608]
[§2 Nr.1 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 3,0 m, durch Erker in einem oder mehreren Geschossen bis zu 1,5 m zugelassen werden. Die Erker dürfen einzeln nicht mehr als 6,0 m und zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront und an den Giebelseiten nicht mehr als die Hälfte der Länge dieser Gebäudefront breit sein.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet für Bootshäuser sind nur Gebäude zur Unterbringung von Sportbooten sowie Gemeinschaftsräume für Sportvereinigungen zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeeinträchtigen können, sind unzulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 405]
[§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Eppendorf 7 vom
20. Dezember 1977 (HmbGVBl. S. 417) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Eppendorf 7“ wird
der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich
nördlich der Osterfeldstraße gilt:][§1 Nr.2.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe
unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen,
Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden
Artikeln einschließlich Zubehör
oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und
sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese
Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar
1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April
1993 (BGBl. I S. 466, 479).][§1 Nr.2.2 | Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche sind luftbelastende
und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.3 | Entlang der Osterfeldstraße wird auf einer 5 m breiten
Fläche nördlich der Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsfläche
festgesetzt. Die Straßenbegrenzungslinie
wird entsprechend nach Norden verschoben.][§1 Nr.2.4 | Für die Erschließung der Flächen sind noch weitere
örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue
Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung.
Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs
hergestellt.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 405]
Der Bebauungsplan Rissen 21 für den Geltungsbereich Sandmoorweg - Rüdigerau - Nordgrenze des Flurstücks 2292 der Gemarkung Rissen - Wedeler Au - Klövensteenweg - Grot Sahl (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-09
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den nicht überbaubaren Teilen des Baugrundstücks für den Gemeinbedarf und auf den im Plan gekennzeichneten Grundstücksteilen des Wohngebiets sind Nebenanlagen unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]