BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_1165e39d-69a2-4529-8381-bc064e368411

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    • XPLAN_BP_PLAN_1165e39d-69a2-4529-8381-bc064e368411
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB508
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB508
    internalId
    • 4ab24cb1-900e-47b2-921a-92980d28d6a8
    beschreibung
    • Holtenklinker Straße
    technHerstellDatum
    • 2017-06-16
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_71082250-1878-4ec8-8f13-58db88e49a55]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_118eeba7-660b-49b1-93e9-f2e41f2d97ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_118eeba7-660b-49b1-93e9-f2e41f2d97ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_118eeba7-660b-49b1-93e9-f2e41f2d97ec
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder16
    xpPlanDate
    • 1988-11-17
    name
    • Kirchwerder16
    internalId
    • 2a93af5b-7943-4a4d-bd41-b238ff6f7ca8
    technHerstellDatum
    • 2017-03-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kleinsiedlungsgebiet und in den Wohngebieten sind die Giebel der Wohngebäude der Straßenrandbebauung zur Straße Durchdeich gerichtet anzuordnen; ausgenommen ist das allgemeine Wohngebiet südlich des Spielplatzes.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über der das geplante Gebäude umgebenden Geländehöhe liegen.][§2 Nr.3 | Auf den überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb der Baugrenzen sind Geländeaufhöhungen bis maximal 20 cm zulässig.][§2 Nr.4 | Für Wohngebäude sowie für Gebäude innerhalb der mit (A) bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad zulässig.][§2 Nr.5 | Die Drempelhöhe wird beidseitig auf je 1 m begrenzt.][§2 Nr.6 | Seitliche Anbauten an Wohngebäude in der Straßenrandbebauung sind von der straßenseitigen Baugrenze um mindestens 1 m zurückzusetzen.][§2 Nr.7 | Die Außenwände von Gebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen; ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 5727, 5728, 4748, 5729 und 5730 der Gemarkung Kirchwerder sowie die nicht mit (A) bezeichnete Fläche des Gewerbegebiets. Für die Giebelflächen der Dachgeschosse sind Holzverkleidungen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind auf der nicht mit (A) bezeichneten Fläche für die farbliche Außengestaltung der Gebäude nur schwache gebrochene Farbtöne zulässig.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen) unzulässig.][§2 Nr.10 | Innerhalb der mit (A) bezeichneten Fläche sind nur die zum Gewerbegebiet gehörenden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Büronutzungen zulässig.][§2 Nr.11 | Neubauten sind an Einrichtungen zum Sammeln und zur Förderung von Abwässern, die für die Entwässerung mehrerer Grundstücke bestimmt sind, anzuschließen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-11-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2c30c1b0-a464-4bf5-b9a7-4190889c5f88]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_11d52d53-d59b-428e-9233-c0a9d9efc314

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_11d52d53-d59b-428e-9233-c0a9d9efc314
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_11d52d53-d59b-428e-9233-c0a9d9efc314
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf81
    xpPlanDate
    • 2001-01-04
    name
    • Bergedorf81
    internalId
    • 9390f6cc-4bef-48bf-980a-6dfe9bd1ad8f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 81 für den Geltungsbereich nördlich der Rothenhauschaussee zwischen Curslacker Heerweg und der Landesgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rothenhauschaussee - West- und Nordgrenze des Flurstücks 3785, Nordgrenzen der Flurstücke 4096, 2854, 5704, 2856, 2857, 2858, 2859, 5882, Ostgrenze des Flurstücks 5882, Nordgrenzen der Flurstücke 5349 und 5350, über das Flurstück 4472, Nordgrenzen der Flurstücke 2862, 5821, 5822, über das Flurstück 1506, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5873, Nordgrenzen der Flurstücke 5348, 2866, 4520, 4521, 5367 und 2869, über das Flurstück 1506, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3362, Nordgrenzen der Flurstücke 3440, 3441, 3442, 3443 und 3444, Nordwestgrenzen der Flurstücke 3729 und 4106, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4106, über das Flurstück 1758, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3692, Ostgrenze des Flurstücks 5699, über das Flurstück 1758, Nordgrenzen der Flurstücke 3691, 4194, 4082, 4083 und 3683, über das Flurstück 1758 der Gemarkung Bergedorf - Landesgrenze.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Wohn- und Schlafräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die nach §4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten anzulegen.][§2 Nr.4 | Außenwände von Nebengebäuden, Garagen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.5 | Die entlang der Rothenhauschaussee vorhandenen Hecken sind zu erhalten; bestehende Lücken sind zu schließen. Die Hecken dürfen für Grundstückszufahrten und -eingänge auf der notwendigen Breite unterbrochen werden.][§2 Nr.6 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist auf jedem Grundstück mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baum-, Hecken- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen, außer für Sielarbeiten und wasserwirtschaftliche Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche für Wald sind die Erschließungswege (Flurstücke 4472, 1506 und 1758) in unversiegeltem Zustand zu erhalten.][§2 Nr.10 | Auf der privaten Grünfläche „Dauerkleingärten" ist die Zufahrt in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten nachstehende Vorschriften: Auf den mit 1 bezeichneten Flächen sind Streuobstwiesenflächen, Strauchhecken, Gehölze sowie ökologisch wirksame Waldmantel- bzw. Waldsaum-Strukturen anzulegen und naturnah zu entwickeln.][§2 Nr.11.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten nachstehende Vorschriften: Auf den mit 2 bezeichneten Flächen sind ökologisch wirksame Waldmantel- bzw. Waldsaum-Strukturen aus Gehölzen mit vorgelagerten kleineren Streuobstflächen anzulegen. Der Bereich der Quelle auf dem Flurstück 4106 ist zu renaturieren und im Umkreis von 5 m um die Quelle der natürlichen, ungestörten Entwicklung zu überlassen.][§2 Nr.11.3 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten nachstehende Vorschriften: Auf der mit 3 bezeichneten Fläche ist der vorhandene Teich zu renaturieren und anschließend der natürlichen, ungestörten Entwicklung zu überlassen.][§2 Nr.12.1 | In den Wohngebieten gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für Wohngebäude sind nur Satteldächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad zulässig. Dächer von Doppelhaushälften, die aneinander gebaut werden, sind mit gleicher Neigung auszuführen. Für untergeordnete Nebengebäude, Garagen und Carports sind nur Dächer mit einer Neigung bis 10 Grad zulässig.][§2 Nr.12.2 | In den Wohngebieten gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Dachdeckung von Wohngebäuden sind rote, rotbraune, graue oder schwarze Materialien zu verwenden; Dachbegrünungen sind zulässig.][§2 Nr.12.3 | In den Wohngebieten gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: In den allgemeinen Wohngebieten auf den Flurstücken 3362 und 3440 bis 3444 der Gemarkung Bergedorf sind Außenwände von Gebäuden und sichtbares Mauerwerk in roten Vormauersteinen auszuführen.][§2 Nr.12.4 | In den Wohngebieten gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: In den allgemeinen Wohngebieten auf den Flurstücken 2870 bis 2900 sowie 6026 der Gemarkung Bergedorf sind Außenwände von Gebäuden in hellem Putz oder in hellen Vormauersteinen auszuführen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-01-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cd9f19d6-e2ff-46f0-ac0a-a95e7e74b59a]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_11d89569-a9c1-4e66-b3c6-3b9716ca7e13

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_11d89569-a9c1-4e66-b3c6-3b9716ca7e13
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_11d89569-a9c1-4e66-b3c6-3b9716ca7e13
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB430
    xpPlanDate
    • 1956-11-16
    name
    • TB430
    internalId
    • ea3760f0-26b8-461b-8dd7-f117e4b8af6f
    beschreibung
    • Holstenstraße - Pepermölenbek
    technHerstellDatum
    • 2016-11-28
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204, 205, 206, 207, 201, 110, 112]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-11-16
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fc1787c7-bfff-47a8-959d-8a46b0d0b161]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_11e0cd91-2d77-4cd7-8ed4-df39b37c687b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_11e0cd91-2d77-4cd7-8ed4-df39b37c687b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_11e0cd91-2d77-4cd7-8ed4-df39b37c687b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg45
    xpPlanDate
    • 2016-09-15
    name
    • StGeorg45
    internalId
    • 8dc9d608-2614-4870-8d1c-232f5e1da871
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan St. Georg 45 für den Geltungsbereich zwischen An der Alster und Koppel, (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: An der Alster – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 943 – Koppel – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 943 der Gemarkung St. Georg-Nord.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind in den oberirdischen Geschossen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schank- und Speisewirtschaften und ausnahmsweise Wohnungen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), allgemein zulässig. 3. Im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist in den oberirdischen Geschossen nur Wohnen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 BauNVO allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr.4 | Im Vorhabengebiet „Büro“ ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an den Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Straße An der Alster ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1489), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig. Entlang der Straße An der Alster sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für NO2 unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen und Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Vorhabengebiet „Büro“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden, im Vorhabengebiet „Wohnen“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Im Vorhabengebiet „Büro“ und im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu HmbGVBl. Nr. 40 Freitag, den 30. September 2016 451 einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 1,5 m zulässig. An den zur Straße An der Alster gerichteten Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker unzulässig. In den Vorhabengebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen nur bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.10 | Für den nach der Planzeichnung zu erhaltenden Baum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Der Ersatzbaum muss einen Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die nach der Planzeichnung zu pflanzenden Bäume sind kleinkronige Bäume zu verwenden. Diese Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind jeweils mindestens fünf einheimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Flächen sind zudem flächig mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen, wobei je m² Fläche ein Strauch zu pflanzen ist.][§2 Nr.12 | In der mit „(B)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mindestens fünf großkronige, einheimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Fläche ist zudem flächig mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen, wobei je m² Fläche ein Strauch zu pflanzen ist.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind mindestens 10 vom Hundert der Flachdachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 25 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. Mindestens 5 vom Hundert der genannten Dachflächen von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Im Vorhabengebiet „Wohnen“ sind mindestens 45 vom Hundert der Flachdachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Tiefgaragenflächen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Stellplätze sind mit einem vegetationsfähigen Aufbau herzustellen. In der mit „(B)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus vollflächig mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.15 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nur innerhalb der mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Innerhalb der Fläche „(C)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nicht überschritten werden. Innerhalb der Fläche „(D)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50 m überschritten werden.][§2 Nr.16 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nur innerhalb der mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Innerhalb der Fläche „(C)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nicht überschritten werden. Innerhalb der Fläche „(D)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50m überschritten werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-09-15
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Ja
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 22. 04.1993]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6669cd37-9137-4bcd-b8ce-a167fa56ed61]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_11eb12ea-cd68-4221-b7d1-2f0a07b712d2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_11eb12ea-cd68-4221-b7d1-2f0a07b712d2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_11eb12ea-cd68-4221-b7d1-2f0a07b712d2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB376
    xpPlanDate
    • 1956-03-20
    name
    • TB376
    internalId
    • a8bc8e0b-b78b-467a-ae6f-59a79fed90e2
    beschreibung
    • Valentinskamp, Bäckerbreitergang
    technHerstellDatum
    • 2016-10-05
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-03-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_22bbae31-b24b-4838-afc9-744903412ef3]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_12034b78-b5f7-4083-8802-a47351c676bd

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    • XPLAN_BP_PLAN_12034b78-b5f7-4083-8802-a47351c676bd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D112
    xpPlanDate
    • 1954-12-22
    name
    • D112
    internalId
    • 7ac3a873-1ad2-4736-8351-c7bd45967cab
    technHerstellDatum
    • 2016-05-13
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-12-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7c47445-b927-46b7-8215-b1279e78b2b1]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_12188702-1b33-4f88-9ced-bad5cb8d3322

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    • XPLAN_BP_PLAN_12188702-1b33-4f88-9ced-bad5cb8d3322
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek1
    xpPlanDate
    • 1963-02-01
    name
    • Gross-Flottbek1
    internalId
    • 7236c208-fe8a-4e78-8312-a89ad5363642
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Flottbek 1 für den Geltungsbereich Ohnsorgweg - Hölderlinstraße - Papenkamp - westliche Grenze des Flurstücks 1594, nördliche Grenzen der Flurstücke 2317, 2273, 2232, 1596 und 1597 sowie östliche Grenzen der Flurstücke 1597 und 1599 der Gemarkung Groß Flottbek - Bahnanlagen (Bezirk Altona. Ortsteil 217) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das reine Wohngebiet (WR) dient ausschließlich dem Wohnen. Zulässig sind nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.][§2 Nr.2 | Für die Wohnhäuser sind Satteldächer ohne Überstand und mit schiefergrauer Pfannendeckung vorzusehen. Als Außenmaterial ist weißgestrichener Putz zu verwenden. Die Traufhöhen sind der Nachbarbebauung anzugleichen. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Flächen über der Gemeinschaftsgarage unter Erdgleiche (Gem, GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Diese Flächen dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden.][§2 Nr.5 | Die Stellplätze (St), die Gemeinschaftsgarage unter Erdgleiche (Gem, GaK) und die erdgeschossigen Garagen (GaE) einschließlich ihrer Zu- und Abfahrten dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 219) im Plangebiet. In erster Linie sind sie für die Baugrundstücke bestimmt, auf denen sie ausgewiesen sind. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschiften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgiscben Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    plangeber
    • [Name: 217]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-02-01
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b11bc9f6-7bf6-4d3a-bdce-d51dcde5e0f5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_121c4e14-93c4-4419-a7d7-096d6787d511

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_121c4e14-93c4-4419-a7d7-096d6787d511
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_121c4e14-93c4-4419-a7d7-096d6787d511
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel31
    xpPlanDate
    • 2024-01-12
    name
    • Gross-Borstel31
    internalId
    • eea7a663-56ba-47af-8f5e-ac58ed3b444e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Gross Borstel 31 für den Geltungsbereich südlich der Papenreye (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt. Das Plangebiet wird die folgt begrenzt: Papenreye -über das Flurstück 2516, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2027 - Ostgrenze des Flurstücks 2028 der Gemarkung Gross Borstel - Stavenhagenstrasse - Niendorfer Weg - Tarpenbek
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nicht störende Handwerksbetriebe unzulässig. Die der Versorgung des Gebiets dienende Läden sind nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im urbanen Gebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe, Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), und Wettbüros) nach § 6a Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im urbanen Gebiet sind nur die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden zulässig. Zentrenrelevante Kernsortimente sind ausgeschlossen.][§2 Nr. 4 | Im urbanen Gebiet ist in der mit „(A)“ bezeichneten Fläche im Erdgeschoss und in der mit „(B)“ bezeichneten Fläche im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss eine Wohnnutzung unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebs beträgt. Verkaufs- und Ausstellungsflächen für zentrenund nahversorgungsrelevante Kernsortimente sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes und Wettbüros), Bordelle und bordellartige Betriebe nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen in den angrenzenden Baugebieten wesentlich stören. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den dem Wohnen dienenden angrenzenden Baugebieten nachgewiesen wird. Zudem sind im Gewerbegebiet Betriebe und Anlagen unzulässig, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1275), zuletzt geändert am 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 202 S. 1, 22), bilden oder Bestandteil eines solchen Betriebsbereichs sind, in dem gefährliche Stoffe nach § 1 in Verbindung mit Anhang I der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in der Fassung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 484, 3527), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1340), vorhanden sind, die folgenden Abstandsklassen nach dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-18 vom November 2010): „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ zugeordnet werden: Abstandsklasse I = 200 m, Abstandsklasse II = 500 m, Abstandsklasse III = 900 m, Abstandsklasse IV = 1500 m. Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass aufgrund baulicher oder technischer Maßnahmen ein geringerer angemessener Sicherheitsabstand im Sinne des § 3 Absatz 5c BImSchG zum Schutz benachbarter Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d BImSchG ausreichend ist.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet und im urbanen Gebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2,5 m zulässig, sofern hiervon kein erhaltenswerter Baumbestand betroffen ist. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. Im allgemeinen Wohngebiet und im urbanen Gebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch zum Hauptgebäude zugehörige ebenerdige Terrassen – mit Ausnahme im Bereich der privaten Grünfläche „Bodendenkmal“ – bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.9 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Treppenhäuser, Fahrstuhlüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) ist bis zu einer Höhe von 2 m allgemein zulässig. Sofern nach Nummer 30 unterhalb von aufgeständerten technischen Dachaufbauten eine Dachbegrünung vorgesehen ist, ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis zu einer Höhe von 2,5 m zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie. Dach- und Technikaufbauten müssen, mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten und Dachausstiegen, mindestens 2 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 für Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,7 zulässig. Durch Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie unterirdische Abstell- und Technikräume sind Überschreitungen der festgesetzten GRZ bis zu einer GRZ von insgesamt 0,9 zulässig.][§2 Nr.11 | Im Gewerbegebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,8 bis zu einer GRZ von 0,95 und im urbanen Gebiet eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,7 bis zu einer GRZ von 1,0 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, unterirdische Abstell- und Technikräume sowie für die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO zulässig.][§2 Nr.12 | Im urbanen Gebiet ist in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich eine Geschossfläche von 10900 m² als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.13 | Im Gewerbegebiet sind in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen nicht auf die festgesetzte Geschossflächenzahl von 2,4 anzurechnen.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.16 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind außerhalb der überbaubaren Flächen nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.17 | Im allgemeinen Wohngebiet ist in dem mit „(D)“ bezeichneten Bereich für die Tiefgaragenzufahrt eine bauliche Anlage mit einer Höhe von 11 m über Normalhöhennull als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.18 | Die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen im Sinne der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung vom 8. September 2009 (BGBl. I S. 2992) sind mindestens mit einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm-Maß R’w,ges = 35 dB auszuführen.][§2 Nr.19 | Im Gewerbegebiet sind die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen, Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und Ähnliches mindestens mit einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm-Maß R’w,ges = 45 dB, die Büroräume und Ähnliches mindestens mit einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm-Maß R’w,ges = 40 dB auszuführen.][§2 Nr.20 | Im urbanen Gebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet sind die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen, Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches mindestens mit einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm- Maß R’w,ges = 40 dB, die Büroräume und Ähnliches mindestens mit einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm- Maß R’w,ges = 35 dB auszuführen.][§2 Nr.21 | Innerhalb der privaten Grünflächen „Grünzug“ und „Kinderspielfläche“ sind Nebenanlagen nur zulässig, soweit sie mit der jeweiligen Zweckbestimmung vereinbar sind, der Realisierung der mit Gehrechten zu belastenden Flächen dienen sowie darüber hinaus erhaltenswerte Bestandsbäume berücksichtigen. Innerhalb der privaten Grünflächen „Bodendenkmal“ und „Gewässerbegleitgrün“ sind Nebenanlagen unzulässig. Die private Grünfläche „Bodendenkmal“ ist geschlossen einzufrieden (zum Beispiel dichtwachsende Hecke, eingegrünter Zaun oder Findlinge).][§2 Nr.22 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Im Einzelfall können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die langfristige Erhaltung des betroffenen Baumes dadurch nicht gefährdet ist.][§2 Nr.23 | Die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Pflanzung als Einzelbaum beziehungsweise als Baumreihe erhalten bleibt. Eine geringfügige Abweichung von den festgesetzten Standorten der Einzelbäume kann zugelassen werden. Die innerhalb der privaten Grünfläche „Bodendenkmal“ festgesetzten Einzelbäume sind, nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, als Habitatbäume zu erhalten und erst bei vollständigem Abgang durch die gleiche Baumart zu ersetzen.][§2 Nr.24 | Die für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzten Flächen sind dauerhaft zu erhalten und Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Pflanzung als Gehölzstreifen beziehungsweise als Baumhain erhalten bleibt. Die innerhalb der privaten Grünfläche „Grünzug“ festgesetzte Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern darf für das nach Nummer 14 festgesetzte Gehrecht unterbrochen werden.][§2 Nr.25 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauchpflanzungen sind mindestens dreifach verpflanzte Sträucher, Pflanzgröße mindestens 100 cm, und für Heckenpflanzungen mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, mit mindestens vier Pflanzen je Heckenmeter zu verwenden.][§2 Nr.26 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 5 v. H. und im allgemeinen Wohngebiet mindestens 20 v. H. der jeweiligen Grundstücksfläche dauerhaft zu begrünen. Begrünte unterbaute Flächen können hierbei mitgerechnet werden. Je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.27 | Auf ebenerdigen nicht überdachten Stellplatzanlagen ist mindestens je vier Stellplätzen ein mittelkroniger Baum oder mindestens je sechs Stellplätzen ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.28 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Hecken zur Einfassung der Erdgeschossgärten gegenüber den öffentlichen Straßenverkehrsflächen Niendorfer Weg und Stavenhagenstraße anzupflanzen. Im Bereich von Gehwegüberfahrten beziehungsweise Sichtdreiecken dürfen Hecken oder sonstige Anpflanzungen eine Höhe von 60 cm über Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.29 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen Gebäudeteilen sind, mit Ausnahme funktionaler Flächen wie zum Beispiel Terrassen und Wege, mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Gehölzanpflanzungen vorgenommen werden, muss der durchwurzelbare Substrataufbau für Sträucher und Hecken mindestens 80 cm und für Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 100 cm betragen. Der Aufbau der begrünten Tiefgaragenflächen ist so auszubilden, dass anfallendes Niederschlagswasser gemäß Entwässerungskonzept in einer Retentionsschicht planmäßig zurückgehalten und über gedrosselte Abläufe verzögert abgeleitet wird.][§2 Nr.30 | Alle Dachflächen der Gebäude sind als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen, mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind Flächen für technische Dachaufbauten und Dachausstiege sowie Flächen, die dem Brandschutz, der Belichtung, der Be- und Entlüftung, oder die als Dachterrassen dienen. Es sind jedoch mindestens 70 v. H. der Dachflächen eines Gebäudes zu begrünen. Eine Reduzierung kann im allgemeinen Wohngebiet und im urbanen Gebiet auf bis zu 50 v. H. und im Gewerbegebiet auf bis zu 40 v. H. nach folgender Maßgabe zugelassen werden: je angefangene 5 v. H. Reduzierung ist der durchwurzelbare Substrataufbau auf der jeweils verbleibenden zu begrünenden Dachfläche um mindestens 3 cm zu erhöhen. Begrünte Dachflächen unterhalb von aufgeständerten Anlagen zur Nutzung von Solarenergie sowie unterhalb von mindestens 50 cm aufgeständerten sonstigen technischen Dachaufbauten können auf die Dachbegrünungsfläche angerechnet werden.][§2 Nr.31 | Im Plangebiet sind zeitlich vorgezogen vor Beginn der Fäll- und Rodungsarbeiten an geeigneten, bevorzugt im westlichen Bereich der festgesetzten privaten Grünfläche „Grünzug“ sowie entlang der Tarpenbek verbleibenden Großbäumen für die Zwergfledermaus zwei Gruppen je drei Sommerquartierskästen sowie für den Star drei künstliche Nisthöhlen anzubringen, dauerhaft zu erhalten und zu unterhalten.][§2 Nr.32 | In den Baugebieten sowie in den privaten Grünflächen ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben sowie außerdem zur Tarpenbek und zu den festgesetzten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern hin abzuschirmen oder so auszurichten, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.][§2 Nr.33 | In den Baugebieten sowie auf den privaten Grünflächen sind Geh- und Fahrwege, mit Ausnahme von Tiefgaragenzufahrten, und Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.34 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig. Sofern Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) in den Grund- oder Stauwasserspiegel eingreifen, ist deren Entwässerung nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-01-12
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8bee07c4-4347-4163-9d86-c8abdacee21c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1220b8c1-dcba-4e37-885d-145c172df14a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1220b8c1-dcba-4e37-885d-145c172df14a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1220b8c1-dcba-4e37-885d-145c172df14a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt40
    xpPlanDate
    • 1969-02-18
    name
    • Rahlstedt40
    internalId
    • e5e611f3-1652-4c02-8d25-c0a283064828
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 40 für den Geltungsbereich Potsdamer Straße — Grunewaldstraße — Landesgrenze — Südwest-, Südost- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1169, Nordwestgrenze des Flurstücks 1170, Westgrenze des Flurstücks 3314 sowie Süd-, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 3469 der Gemarkung Alt-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-26
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-02-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e4bb17ac-7a82-4831-afe3-df7139d1e23b]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung