BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_14c6cbb8-43cc-4424-902c-34bbaac0fb82

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_14c6cbb8-43cc-4424-902c-34bbaac0fb82
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    • XPLAN_BP_PLAN_14c6cbb8-43cc-4424-902c-34bbaac0fb82
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld57
    xpPlanDate
    • 1994-03-08
    name
    • Bramfeld57
    internalId
    • 89b377c6-ae0d-451c-b867-d2b890f0f1bd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 57 für den Geltungsbereich Karlshöhe, Carsten-Reimers-Ring, Thomas-Mann-Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Karlshöhe — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8355, Ostgrenze des Flurstücks 7572, Südgrenzen der Flurstücke 7572 und 8355, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8368, Südgrenze des Flurstücks 8367 der Gemarkung Bramfeld.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Oberkante der Erdgeschoßfußböden darf nicht höher als 80 cm über dem öffentlichen Gehweg liegen.][§2 Nr.4 | Die Drempelhöhe von Gebäuden wird beidseitig auf 50 cm begrenzt. In den mit „(1)" bezeichneten reinen Wohngebieten südlich Carsten-Reimers-Ring sind Drempel unzulässig.][§2 Nr.5 | Reihenhauszeilen dürfen eine Länge von 55 m nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind die Wohngebäude in den mit „(1)" bis „(7)" bezeichneten zusammengehörigen Gebäudegruppen jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien, Farben und Dachformen zu errichten.][§2 Nr.7 | Das Sondergebiet „Umweltzentrum" dient der Unterbringung von Einrichtungen des Landschaftspflegehofes Karlshöhe. Auf den überbaubaren Flächen sind Räume für die Verwaltung des Umweltzentrums, für Information und Verkauf sowie eine kleine Restauration mit zugehörigen Betriebsräumen, weiterhin Räumlichkeiten für Werkstätten, Stall- und Scheunennutzungen zulässig. Auf den nicht überbaubaren Flächen sind Erschließungsanlagen, gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzungen sowie Anlagen und Einrichtungen zur Demonstration umweltfreundlicher Technologien zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Gewächshäuser nur auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche zulässig; auf der mit „(b)" bezeichneten Fläche ist ein Verkaufsraum zulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtimg der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479) ausgeschlossen.][§2 Nr.12 | Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets an der Straße Karlshöhe und des reinen Wohngebiets südlich des vorgesehenen Rückhaltebeckens sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Die Errichtung von Garagen ist nur auf der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche zulässig.][§2 Nr.14 | Im Sondergebiet „Umweltzentrum" darf die Grundflächenzahl durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu 100 vom Hundert (v. H.) überschritten werden. Im Erhaltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes darf die Grundflächenzahl durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu 150 v. H. überschritten werden.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Straße Karlshöhe sind die zum Sondergebiet „Umweltzentrum" orientierten Außenwände der Gebäude zu begrünen.][§2 Nr.16 | In den Wohngebieten sind die an öffentlich zugängliche Flächen angrenzenden Grundstückseinfriedigungen nur als Hecken zulässig.][§2 Nr.17 | Die Dachflächen der Gartenhofhäuser und Garagen sowie die Schutzdächer und Pergolen von Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.18 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.19 | Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung sind auf einer 145 m tiefen Fläche (gemessen vom östlichen Fahrbahnrand der Straße Karlshöhe) die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.20 | Entlang der Ostseite der Straße Karlshöhe ist als Einfriedigung nur ein schmiedeeiserner Zaun zulässig; Veränderungen und Ergänzungen dürfen nur so vorgenommen werden, daß die gestalterische Einheit dieser historischen Anlage erhalten bleibt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-03-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6fcf272c-f845-4440-9288-646529f343bb]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_14cdcfa6-6555-42ad-9ef1-3dfaab656578

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_14cdcfa6-6555-42ad-9ef1-3dfaab656578
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_14cdcfa6-6555-42ad-9ef1-3dfaab656578
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld41
    xpPlanDate
    • 1989-11-14
    name
    • Heimfeld41
    internalId
    • 59189bb7-c389-44bf-8f3c-881fddeb3d5a
    technHerstellDatum
    • 2015-06-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kleinsiedlungsgebiet werden Ausnahmen nach § 2 Absatz 3 Nummern 3 und 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind auf dem Flurstück 138 der Gemarkung Heimfeld Gewerbebetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen und Lagerplätze) unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet und in den mit „C" bezeichneten Bereichen der Gewerbegebiete sind bei Errichtung, Änderung oder Instandhaltung von baulichen Anlagen Farben und Baustoffe, Fassaden-, Fenster- und Dachformen aufeinander abzustimmen.][§2 Nr.5 | In Vorgärten der Gewerbegebiete und des Kerngebiets sind Arbeits- und Lagerflächen unzulässig.][§2 Nr.6 | In den eingeschossigen Gewerbegebieten kann ein Untergeschoß zugelassen werden, wenn die festgesetzte Gebäudehöhe nicht überschritten wird.][§2 Nr.7 | In dem mit „A" bezeichneten Bereich der Gewerbegebiete kann eine Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile, die der Unterbringung von Dienstleistungsfunktionen für die Gewerbegebiete dienen, bis zu 8 m zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In dem mit „B" bezeichneten Bereich der Gewerbegebiete kann im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen ein drittes Vollgeschoß zugelassen werden.][§2 Nr.9 | In den mit „C" bezeichneten Bereichen der Gewerbegebiete sind Einfriedigungen unzulässig.][§2 Nr.10 | In den Gewerbegebieten und im Kerngebiet sind außerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 20% der nicht überbauten Grundstücksflächen als offene Vegetationsfläche herzurichten und mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.11 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.12 | Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Für das anfallende Oberflächenwasser ist eine offene Entwässerung mit Absetzteichen und Versickerung über belebte Bodenzonen vorzusehen.][§2 Nr.14 | Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dichtwachsende einheimische Gehölze zu verwenden. Es ist ein Abstand der Pflanzen in der Reihe sowie ein Abstand zwischen den Reihen von 1 m einzuhalten. Es sind 15% Bäume als Heister mit einerHöhe von mindestens 2 m und 85% als Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Im Kronenbereich der nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen müssen.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, soweit die Bodenverhältnisse eine Versickerung des Wassers zulassen.][§2 Nr.17 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.18 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.][§2 Nr.19 | Tausalze und tausalzhaltige Mittel dürfen außerhalb von öffentlichen Straßen nicht ausgebracht werden.][§2 Nr.20 | Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-11-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46183b6e-dcd8-4bd6-a702-cfbfb695c0f7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_14faa527-c6d2-45bb-ad9a-9a98d3213c75

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_14faa527-c6d2-45bb-ad9a-9a98d3213c75
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_14faa527-c6d2-45bb-ad9a-9a98d3213c75
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek24
    xpPlanDate
    • 1977-08-23
    name
    • Neugraben-Fischbek24
    internalId
    • 4a51330d-498d-451d-bce7-7abd6382e0c3
    technHerstellDatum
    • 2015-09-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-08-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1934147-5734-493a-bbb6-184e58482ff6]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_150a02ea-bb67-4f65-b6d2-f43835306188

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_150a02ea-bb67-4f65-b6d2-f43835306188
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_150a02ea-bb67-4f65-b6d2-f43835306188
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt72
    xpPlanDate
    • 2014-12-16
    name
    • Eidelstedt72
    internalId
    • 9d99307e-79db-4be4-acb7-68b73c5e4f69
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 72 für den Geltungsbereich zwischen der Reichsbahnstraße, dem Furtweg, der Mühlenau und der Kieler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Reichsbahnstraße – Furtweg – West- und Nordgrenze des Flurstücks 6357, Nordgrenze des Flurstücks 1331 – Kapitelbuschweg – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1351, Nord-, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 6605 und 1353, Ostgrenzen der Flurstücke 1360 und 1358 der Gemarkung Eidelstedt.
    kommentar
    • Das Plangebiet liegt gemäß § 12 des Luftverkehrsgesetz im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg-Airport.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummern 7 und 8 BauNVO unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m² Geschossfläche haben.][§2 Nr.4 | In dem mit „MI(F1)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind Erneuerungen der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen des Betriebs für Haus- und Elektrotechnik (grenzständige Betriebsgebäude, Lagerplatz, Tiefgarage, Stellplätze für Kraftfahrzeuge) allgemein zulässig. Änderungen, Nutzungsänderungen oder Erweiterungen dieser Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik, bauliche Einhausungen oder Abschirmungen sichergestellt wird, dass es durch die Nutzung der Anlagen nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft kommt.][§2 Nr.5 | In dem mit „MI(F2)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind Erneuerungen der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen des Baugeschäfts (grenzständige Werkstatt- und Lagergebäude, Lagerplatz, zwei Containerstellplätze, acht Stellplätze für Kraftfahrzeuge) allgemein zulässig. Änderungen, Nutzungsänderungen oder Erweiterungen dieser Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik, bauliche Einhausungen oder Abschirmungen sichergestellt wird, dass es durch die Nutzung der Anlagen nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft kommt.][§2 Nr.6 | Für den Teil des allgemeinen Wohngebiets, für den eine abweichende Bauweise festgesetzt ist, gilt die offene Bauweise , wobei Gebäude eine Länge von mehr als 50 m aufweisen dürfen.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind oberhalb der festgesetzten Staffelgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Baugebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.10 | Auf den Flurstücken 1332, 1333, 1358, 1359 und 1360 der Gemarkung Eidelstedt sind vor den zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Sollen Fassaden geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet sein, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 HBauO entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann bei Nachweis, dass die entsprechenden Beurteilungspegel nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) eingehalten werden, auf die aufgeführten Maßnahmen verzichtet werden.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten entlang der Reichsbahnstraße ist in dem Bereich von der westlichen Grenze des Flurstücks 5340 bis zu der östlichen Grenze des Flurstücks 1358 der Gemarkung Eidelstedt in einer Tiefe von 20 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Mischgebiets sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden, vorzunehmen. Im Denkmalschutzbereich sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit Linden mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.15 | In den Baugebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen.][§2 Nr.16 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.17 | Die Oberkante der Tiefgaragen einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-12-16
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_071c7982-2cd8-444d-a154-ca4ff2d452f1]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_150b9745-fe84-4b45-b3f0-f8829fbdd230

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_150b9745-fe84-4b45-b3f0-f8829fbdd230
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_150b9745-fe84-4b45-b3f0-f8829fbdd230
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord23
    xpPlanDate
    • 2014-04-24
    name
    • Barmbek-Nord23
    internalId
    • 293836b0-47c1-420a-88c0-a67928cd18cf
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord23 für den Geltungsbereich zwischen Bramfelder Straße, Habichtstraße, Dieselstraße und Bahn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bramfelder Straße – Habichtstraße – Dieselstraße – über das Flurstück 2334, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 6564 der Gemarkung Barmbek – Bahnanlagen.
    technHerstellDatum
    • 2016-08-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen gesichert werden.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung des Flurstücks 1069 ist eine Grundstückszufahrt über das Flurstück 1068 und für die Erschließung der Flurstücke 4617 und 6721 ist eine Grundstücks Grundstückszufahrt über das Flurstück 6722 der Gemarkung Barmbek anzulegen.][§2 Nr.6 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind ebenerdige Stellplätze sowie Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad zulässig. 80 vom Hundert (v.H.) der Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Gehölze unzulässig.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm und kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind Sträucher von mindestens 125 cm Höhe zu verwenden. Je 2 m² Pflanzfläche ist ein Strauch und je Meter Hecke sind mindestens drei Sträucher zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind je 150 m² Pflanzfläche mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu verwenden. Bei der Anpflanzung von festgesetzten Einzelbäumen nach Planbild sind großkronige, bei der nördlichen Baumreihe in der Fläche für Sport- und Spielflächen sind kleinkronige Bäume zu setzen.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.13 | Auf der als Sport- und Spielanlage festgesetzten Fläche (Flurstücke 6564, 5240, 6567, 6566 und einer Teilfläche von Flurstück 6565 der Gemarkung Barmbek) sind innerhalb der überbaubaren Fläche nur Gebäude mit den für die Nutzung der Sportanlage notwendigen Räumen (zum Beispiel Vereinshaus, Vereinslokal, Tribüne, Sozialräume) zulässig.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet und in der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind die Außenwände von Gebäuden deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden und die Lärmschutzwand mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | Die Fläche zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern an der Bramfelder Straße kann für eine Zu- und Abfahrt in erforderlicher Breite unterbrochen werden.][§2 Nr.17 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind an den nach Süden und Osten ausgerichteten Fassaden von Gebäuden künstliche Nisthilfen für Vögel anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt 3 Stück Sperlingsmehrfachquartiere und 4 Stück Nischenbrüterhöhlen vorzusehen.][§2 Nr.18 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind an den nach Süden und Osten ausgerichteten Fassaden von Gebäuden künstliche Fledermauskästen anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt zehn Fledermaushöhlen oder drei Fledermausgroßraumhöhlen vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    plangeber
    • [Name: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-04-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4a978dc4-b705-4757-9d49-afa1def3afee]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Barmbek-Nord32|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1524594a-76fd-4f39-99c0-3bb9bc60c1a1

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    • XPLAN_BP_PLAN_1524594a-76fd-4f39-99c0-3bb9bc60c1a1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt56
    xpPlanDate
    • 1970-06-23
    name
    • Billstedt56
    internalId
    • b7b80179-d0b4-49bf-9987-f86b3b7d0d5e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 56 für den Geltungsbereich Möllner Landstraße — Hertelstieg — Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Erdgeschoß sind nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1543 der Gemarkung Schiffbek an die Stichstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Im fünf-, sechs- und siebengeschossigen Gebäude auf den Flurstücken 1537 bis 1541 und 1560 der Gemarkung Schiffbek ist das dritte Vollgeschoß nur als Garagengeschoß nutzbar. Auf dem Dach der zweigeschossigen Gebäude sind Stellplätze zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-06-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fc8bd33a-f926-475d-bc7e-22e0f5b2325d]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_15680336-d903-4109-87a0-03c25d776fe9

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen44
    xpPlanDate
    • 1967-11-07
    name
    • Schnelsen44
    internalId
    • ab8e47d6-a0d4-4edd-b7a8-73d251d53e8d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 44 für den Geltungsbereich Vielohweg von der Nordwestecke des Flurstücks 858 bis zur Gemarkungsgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-11-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5f161c4d-b19a-48b1-a175-d09fe1e6d4b3]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Schnelsen63|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1569a925-57d2-40c4-9581-7a7fa5af8423

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    • XPLAN_BP_PLAN_1569a925-57d2-40c4-9581-7a7fa5af8423
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity18
    xpPlanDate
    • 2022-08-02
    name
    • HafenCity18
    internalId
    • d609930c-1498-4e2e-9bae-51964dfcc171
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan HafenCity 18 für das Gebiet nördlich des Gasheizwerkes Ha-fenCity an der Straße Am Dalmannkai, Ecke San-Francisco-Straße, in der westlichen HafenCity (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 2759 (alt 2071, Am Dalmannkai), über die Flurstücke 2759 und 2498 (San-Francisco-Straße), Ostgrenze des Flurstücks 2498, über die Flurstücke 2498, 2761 (alt 1918) und 2757 (alt 1917), Südgrenze des Flurstücks 2757, über das Flurstück 2757, Westgrenzen der Flurstücke 2757 und 1916 (Am Dalmannkai), über das Flurstück 2759 der Gemarkung Altstadt Süd.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    hoehenbezug
    • m über NHN
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | Für das Kerngebiet gilt: Wohnungen und Beherbergungsbetriebe nach § 7 Absatz 2 Nummern 2, 6 und 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), sind unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO 2017 werden ausgeschlossen. Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Tank-stellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sind unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO 2017 werden ausgeschlossen.][§2 Nr.1.2 | Für das Kerngebiet gilt: Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO 2017 sind unzulässig. Zulässig sind Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten sowie Läden mit zentrenrelevanten Sortimenten. Maßgeblich ist jeweils die Hamburger Sortimentsliste gemäß „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ vom 12. September 2019. Einzelhandelsnutzungen sind nur in den Erdgeschossen zulässig.][§2 Nr.1.3 | Für das Kerngebiet gilt: Aufenthaltsräume sind durch geeignete Grundrissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden, sodass die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 40 dB(A) in Aufenthaltsräumen tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sichergestellt ist.][§2 Nr.1.4 | Für das Kerngebiet gilt: Zur Vermeidung erheblicher Schallpegelsteigerungen durch Reflexionen des Straßenverkehrslärms ist an der mit „(A)“ bezeichneten Gebäudeseite die Fassade kleinteilig oder im Ganzen so aus der Parallelität zur Straße zu drehen, dass ein Winkel von mindestens 5 Grad erreicht wird. Ausnahmen sind zulässig, soweit sichergestellt ist, dass mittels anderer in ihrer Wirkung vergleichbarer Maßnahmen, wie zum Beispiel schallabsorbierende Fassadengestaltung, erhebliche Schallpegelsteigerungen durch Reflexionen des Straßenverkehrslärms an den gegenüberliegenden Gebäudeseiten der Gebäude nördlich der Straße Am Dalmannkai vermieden werden.][§2 Nr.2 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 8,0 m über Normalhöhennull (NHN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 8,0 m über NHN begründet sind.][§2 Nr.3 | Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses im Kerngebiet muss mindestens 5,0 m und darf höchstens 6,0 m über der angrenzenden Geländeoberfläche von 8,0 m über NHN liegen. Ausnahmsweise kann eine zusätzliche Galerieebene im Erdgeschoss als Vollgeschoss zugelassen werden, wenn die Galerieebene eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt und die Galerieebene einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen gerichteten Außenfassaden einhält.][§2 Nr.4 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) sind weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise, auch über den festgesetzten Vollgeschossen, zulässig, wenn die Gestaltung des Ge-samtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen größer 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses der Fassaden sind unzulässig. Die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Schriftzeichen müssen in Einzelbuchstaben ausgeführt werden und zur Beleuchtung der Buchstaben darf nur weißes Licht verwendet werden.][§2 Nr.6 | An der nördlichen und östlichen Gebäudeseite sind Auskragungen von maximal 0,5 m Tiefe ab der Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem Zweck der Fassadenbegrünung dienen und die Nutzbarkeit der Straßenverkehrsflächen nicht beeinträchtigen. An der südlichen und westlichen Gebäudeseite sind Auskragungen von maximal 1,0 m Tiefe ab der Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses ausnahmsweise zulässig, wenn sie für Anlagen der Photovoltaik dienen und die Nutzbarkeit der Rettungswege nicht beeinträchtigen.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energien zu versorgen, die 30 v. H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfs decken. Im begründeten Einzelfall können geringe Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m² Nutzfläche beträgt. Diese Anforderung nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise auch durch den Abschluss eines langjährigen Vertrages über die Lieferung von Brauchwarmwasser mit dem von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewählten Wärmelieferanten erfüllt werden; für die Vertragsdauer gelten die Anforderungen der Sätze 1 bis 3 dann als erfüllt. Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen, sofern nicht Brennstoffzellen zur ausschließlichen Wärme- und Warmwasserversorgung eingesetzt werden. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 bis 6 kann auf Antrag befreit werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.9 | Die Dachflächen sind mit einem Anteil von mindestens 35 v. H. mit Photovoltaikanlagen auszustatten. In Bereichen der Dachbegrünung sind die Photovoltaikanlagen aufgeständert auszuführen.][§2 Nr.10 | Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.][§2 Nr.11 | Im Kerngebiet sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind für Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen im Kerngebiet sind mit einem Anteil von mindestens 15 v. H. zu begrünen. Auf der nicht überbaubaren Fläche ist mindestens ein großkroniger Baum oder sind zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. In den zu begrünenden Bereichen sind die Flächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.14 | Die Dachflächen im Kerngebiet sind zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Sträuchern begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume oder belaubte Heckenpflanzen zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen sowie Heckenpflanzen, mit Ausnahme der in Nummer 16 festgesetzten Hecke, eine Mindesthöhe von 80 cm aufweisen.][§2 Nr.16 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen Grundstücksgrenze ist eine Hecke mit einer Mindesthöhe von 1,8 m in einer mindestens 1,2 m breiten offenen Vegetationsfläche geschlossen anzulegen und als geschnittene Hecke dauerhaft zu erhalten. Die Höhe kann geringfügig unterschritten werden. Die Breite der Vegetationsfläche kann ausnahmsweise bis auf 0,8 m unterschritten werden.][§2 Nr.17 | An den zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzten Fassadenab-schnitten der östlichen und südlichen Gebäudeseiten ist eine Wand- und Fassadenbegrünung mit Schling- oder Kletterpflanzen vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Je Pflanze ist eine offene vegetationsfähige Pflanzscheibe von mindestens 1 m², eine Pflanzgrube von mindestens 1 m Tiefe und ein durchwurzelbares Bodenvolumen von mindestens 1 m³ zu berücksichtigen.][§2 Nr.18 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den Gebäuden und den befestigten Flächen, als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern.][§2 Nr.19 | In den Kerngebieten sind Außenleuchten ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen zulässig. Diese sind als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich mit Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern, maximal 3000 Kelvin Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen, insbesondere auf angrenzende Gehölze und Biotope, ist zu vermeiden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 104]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-08-02
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bbba41c-aafd-424e-a420-5e7decc360ca]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_156a2cb5-49bf-4a3c-86f4-b2228e757e12

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    • XPLAN_BP_PLAN_156a2cb5-49bf-4a3c-86f4-b2228e757e12
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf18-Farmsen-Berne18
    xpPlanDate
    • 1971-11-23
    name
    • Tonndorf18-Farmsen-Berne18
    internalId
    • 798e806c-0cf4-44cf-be72-55db43e57112
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 18 / Farmsen-Berne 18 für den Geltungsbereich Sonnenweg — Kupferdamm — Barenkrug — Ostgrenze des Flurstücks 185 der Gemarkung Farmsen — Nordgrenzen der Flurstücke 987 und 988, über die Flurstücke 988 und 981, Südgrenze des Flurstücks 981, über das Flurstück 976, Südgrenzen der Flurstücke 59/1 und 978 der Gemarkung Tonndorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 513 und 514) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-27
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513, 514]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-11-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6fe8f3dc-aa68-481f-bda6-9a0610462da0]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_15a2ebd9-2eaa-4a94-b306-ce5b37c4c5f1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_15a2ebd9-2eaa-4a94-b306-ce5b37c4c5f1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_15a2ebd9-2eaa-4a94-b306-ce5b37c4c5f1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued23
    xpPlanDate
    • 1971-03-22
    name
    • Barmbek-Sued23
    internalId
    • 03285f75-3549-4eb8-9a16-23d53b16e333
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 23 für den Geltungsbereich Barmbeker Markt — Haferkamp — Langenrehm — Stückenstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-26
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-03-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1f3b9d8e-92ed-4759-ac33-c6c565640e6e]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung