BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_138bccd0-98c7-44f0-9feb-e05278d8e828

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_138bccd0-98c7-44f0-9feb-e05278d8e828
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    • XPLAN_BP_PLAN_138bccd0-98c7-44f0-9feb-e05278d8e828
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen72
    xpPlanDate
    • 1991-02-26
    name
    • Schnelsen72
    internalId
    • d453f0b1-7da6-42ee-b877-6373dcc2f4f1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 72 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee – Bahnanlagen – Schleswiger Damm – Graf-Otto-Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-27
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach §11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133) unzulässig. Außerdem sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf den Flurstücken 455, 456 und 4861 der Gemarkung Schnelsen kann eine Überschreitung der Baugrenzen der dem Fußgängerbereich zugewandten Gebäudeseiten der vier- und fünfgeschossigen Bebauung um maximal 3 m in den Fußgängerbereich hinein zugelassen werden, sofern es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist und im Erdgeschoß der Gebäude in gleicher Tiefe Arkaden mit einer lichten Höhe von mindestens 3 m errichtet werden.][§2 Nr.4 | Für die mit 12 m Bautiefe festgesetzten Baukörper kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2 m bei einer Fassadenbreite von maximal 3 m zugelassen werden. Sie dürfen insgesamt 50 vom Hundert (v.H) der Fassadenlänge nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten entlang der Holsteiner Chaussee und dem Schleswiger Damm sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten mit geschlossener Bauweise sind mit Ausnahme des mit „(3)“ bezeichneten Baukörpers Nutzungen nach §4 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet südlich des Fußgängerbereiches können die festgesetzten Grundflächenzahlen durch die in §19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet ist die mit „(2)“ bezeichnete Fläche als Fußgängerbereich mit einem Grünanteil von 50 v.H. zu gestalten.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Im Kerngebiet und in den Wohngebieten geschlossener Bauweise sind die Außenwände von Gebäuden mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder entsprechend zu verblenden.][§3 Nr.2 | Für die Dächer der Neubebauung mit mehr als einem Vollgeschoß sind mit einer Dachneigung bis zu 45 Grad auszubilden; es dürfen nur rote Dachpfannen verwendet werden. Flachdächer sind unzulässig.][§3 Nr.3 | Großwerbetafeln sind nicht zulässig. Im Kerngebiet und in den allgemeinen Wohngebieten sind Werbeanlagen nur im Bereich des Erdgeschosses zulässig, sofern sich keine Leuchtreklamen sind nur unter Arkaden zulässig.][§3 Nr.4 | Die festgesetzten Wandbegrünungen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen vorzunehmen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§3 Nr.5 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen sind die Dächer der Gebäude als begehbare Terrassen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden, mindestens 60 v. H. der Dachflächen sind zu begrünen.][§3 Nr.6 | Die Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend zu begrünen.][§3 Nr.7 | Eingeschossige Garagen mit Dachstellplätzen sind allseitig und im Dachbereich zu zwei Dritteln mit Rankgerüsten zu umgeben und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Die Garagen sind um 1 m unter Geländeoberkante abzusenken.][§3 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzflächen ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 vorzusehen.][§3 Nr.9 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen. Soweit nach Nummer 10 Bäume anzupflanzen sind, muß. auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§3 Nr.10 | In Wohngebieten sind mindestens 20 v. H. der gärtnerisch anzulegenden nicht überbauten Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 200 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen.][§3 Nr.11 | Für Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm in einem Meter Höhe über dem Erdboden zu verwenden. Der Abstand der Baumpflanzungen südlich des Fußgängerbereichs darf 14 m nicht überschreiten.][§3 Nr.12 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§3 Nr.13 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich der nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume unzulässig.][§3 Nr.14 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.][§3 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-02-26
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d67de00e-6e47-4e1f-8410-35828a53c13d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_13916ae2-0dbe-4a4f-b421-f7a02f645bbf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_13916ae2-0dbe-4a4f-b421-f7a02f645bbf
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    • XPLAN_BP_PLAN_13916ae2-0dbe-4a4f-b421-f7a02f645bbf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt4-Neustadt1
    xpPlanDate
    • 1963-03-01
    name
    • Hamburg-Altstadt4-Neustadt1
    internalId
    • c97f5458-f072-4405-adb6-6e6f798a5987
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 4/ Neustadt 1 für den Geltungsbereich Admiralitätstraße — Heiligengeistbrücke — Rödingsmarkt — Beim Alten Waisenhause — Schaartorbrücke — Schaartor (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102. 104, 106) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m, dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m, viergeschossigen Geschäftshäusern 17,0 m, sechsgeschossigen Geschäftshäusern 19,0 m, achtgeschossigen Geschäftshäusern 26,0 m, siebengeschossigen Garagen 22,0 m.][§2 Nr.2 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][§2 Nr.3 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, das sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr ab vier Vollgeschossen § 35.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102, 104, 106]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2011-07-05
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-03-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ca6b31e-c753-47bf-9453-7148e6019faa]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hamburg-Altstadt47-Neustadt49|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_13bf3013-21ab-4dc5-a42d-c16cd9392f45

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_13bf3013-21ab-4dc5-a42d-c16cd9392f45
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_13bf3013-21ab-4dc5-a42d-c16cd9392f45
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli40-Rotherbaum34
    xpPlanDate
    • 2006-03-28
    name
    • StPauli40-Rotherbaum34
    internalId
    • b5de0866-1b77-42c1-b373-dc720be590d4
    technHerstellDatum
    • 2015-05-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Messe" ist nur die Errichtung von Hallen zur Durchführung von Messen einschließlich der hierfür erforderlichen Verwaltungsgebäude und den mit Messen in Verbindung stehenden Dienstleistungen (z.B. Restaurationen, Agenturen für Dienstleistungsanbieter) sowie Ersatzräumen für technische Einrichtungen und Büros der Deutschen Telekom AG zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Parkhaus" ist nur ein mehrgeschossiges Parkhaus zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Telekommunikation" sind nur Anlagen für die Telekommunikation zulässig. Auf den Plattformen des Heinrich-Hertz-Turms sind neben einer Aussichtsplattform Restaurant-, Geschäfts- und Büronutzungen zulässig.][§2 Nr.5 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Karolinenstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Flurstücke 1549 und 1805 (alt: 1655) der Gemarkung St. Pauli-Nord sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Bauliche Anlagen oberhalb einer Höhe von 20 m über Gelände sind zulässig.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielleitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 1797 und 1764 (alt: 1550) der Gemarkung Rotherbaum und der hinteren Teile des Flurstücks 1549 der Gemarkung St. Pauli-Nord an die Lagerstraße, eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf dem Flurstück 1798 (alt: 1550) der Gemarkung St. Pauli-Nord umfasst die Befugnis, für den Anschluss des hinteren Teils des Flurstücks 1764 (alt: 1550) der Gemarkung Rotherbaum an die Lagerstraße, eine zweite Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Gehrecht auf Teilen der Flurstücke 1793, 1794 (alt: 1300), 1519, 1495, 1521, 1522, 1803 (alt: 1655) und 1812 (alt: 1757) der Gemarkung St. Pauli-Nord umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine allgemein zugängliche Freifläche anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Die Neubebauung ist an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108, 311]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-03-28
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_db2d16ec-c554-48a7-9e40-de21608a9b79]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_13d4d805-bfd9-44e6-bdcb-ee474e9b2f8b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_13d4d805-bfd9-44e6-bdcb-ee474e9b2f8b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_13d4d805-bfd9-44e6-bdcb-ee474e9b2f8b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel3
    xpPlanDate
    • 1970-02-18
    name
    • Eimsbuettel3
    internalId
    • 03859a0d-c9fa-429c-bce5-03189429e958
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eimsbüttel 3 für das Plangebiet Heußweg — Eichenstraße — Wiesenstraße — Emilienstraße — Osterstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Kerngebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die Festsetzung „ladenartige Gestaltung" gilt für die Vorderseite der Gebäude im Erdgeschoß.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der auf dem Flurstück 1673 der Gemarkung Eimsbüttel ausgewiesenen Garagen unter Erdgleiche und Stellplätze an die Wiesenstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht an der Osterstraße umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht unter den Arkaden und das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht am Heußweg umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie das Recht der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 305]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_99b344dc-00b5-4546-b354-5c85def51899]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_13f3fb1f-1268-4b3c-9001-52086567f2cb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_13f3fb1f-1268-4b3c-9001-52086567f2cb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_13f3fb1f-1268-4b3c-9001-52086567f2cb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg25
    xpPlanDate
    • 1980-11-14
    name
    • StGeorg25
    internalId
    • 8923da31-660b-4bac-8b9e-c4ee4752c32a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 25 für den Geltungs-bereich Borgesch — Baumeisterstraße — Ellmenreichstraße — Westgrenze des Flurstücks 5 der Gemarkung St. Georg- Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-02-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Überfahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 335, 1133, 628 und 5 der Gemarkung St. Georg-Nord an die Straße Borgesch eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben Stellplätze und Garagen, die in Vollgeschossen eingerichtet werden, unberücksichtigt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
    plangeber
    • [Name: 114]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-11-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82573fc4-ad58-40ef-a069-f85e3e7c2dfd]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_141ff161-d9aa-4ef4-87dc-a9d76732ed4c

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    • XPLAN_BP_PLAN_141ff161-d9aa-4ef4-87dc-a9d76732ed4c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen19
    xpPlanDate
    • 1965-01-26
    name
    • Rissen19
    internalId
    • ed9975f7-5ae1-418b-8765-a50f4707fb29
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 19 für das Plangebiet Mechelnbusch - Achter de Höf - Raalandsweg - Sülldorfer Brooksweg - Tinsdaler Heideweg (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 {Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des .§ 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-01-26
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a3f6378b-7a7e-4864-b214-a76f059ff24a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_143843b8-bc57-4734-b8b0-29c1f30ee12b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_143843b8-bc57-4734-b8b0-29c1f30ee12b
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    • XPLAN_BP_PLAN_143843b8-bc57-4734-b8b0-29c1f30ee12b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf22
    xpPlanDate
    • 2015-11-20
    name
    • Sinstorf22
    internalId
    • 092f6da7-d327-4ec7-9c3a-bc906143f017
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Sinstorf 22 für den Geltungsbereich zwischen Sinstorfer Weg und Sportanlage „Scharfsche Schlucht“ (Bezirk Harburg, Ortsteil 708) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sinstorfer Weg – Südost-, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 1427, Südwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1338, Westgrenzen der Flurstücke 1501 und 1503, Nordgrenze des Flurstücks 1503 der Gemarkung Sinstorf.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem mit „(B)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf für gewerbliche Nutzungen die festgesetzte GRZ von 0,4 bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist bei den mit „(A)“ bezeichneten Gebäuden das oberste Vollgeschoss mit Ausnahme des Treppenhauses allseitig um mindestens 1 m zurückzustaffeln.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone auf je einem Drittel der Fassadenlänge bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig. In den Straßenraum auskragende Bauteile müssen eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m aufweisen.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.6 | Für Wohngebäude ist bis zu einem Abstand von 20 m zur Straßenbegrenzungslinie des Sinstorfer Wegs durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Dies gilt nicht für Schlafräume mit Fenstern an straßenabgewandt nach Südwesten ausgerichteten Fassaden.][§2 Nr.7 | Die Dächer von Gebäuden und oberirdischen Garagen im allgemeinen Wohngebiet sind zu mindestens 50 vom Hundert der Dachfläche eines Gebäudes mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Eine Kombination von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie mit Gründächern ist flächendeckend möglich.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder sind zwei Obstbäume oder ist je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Als Vegetationsflächen hergerichtete unterbaute Flächen sind dabei mitzurechnen.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen befestigten Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Platz- und Kinderspielflächen. Für Bäume auf Garagen oder Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus für kleinkronige Bäume mindestens 70 cm und für großkronige Bäume mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen, nicht überdachten Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11.1 | Es sind standortgerechte, einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden.][§2 Nr.11.2 | Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11.3 | Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten.][§2 Nr.13 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und auf Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.14 | Rad- und Fußwege sowie ebenerdige Stellplätze und Feuerwehraufstellflächen außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Gräben und Mulden der offenen Oberflächenentwässerung sind vegetationsfähig und mit abgeflachten Uferböschungen anzulegen.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten sind für den Mauersegler im Falle von Abbruch oder Sanierung von Gebäuden geeignete Nisthilfen zu schaffen. Die Anzahl der Nisthilfen bemisst sich bei Abbruch oder Sanierung insbesondere nach der Anzahl der durch die Maßnahme verloren gehenden Nisthabitate.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-11-20
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fb2594b2-3df0-4a18-b2df-17883be1f892]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1438bacf-eafd-4c9c-a8dd-56daa2c2da4a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1438bacf-eafd-4c9c-a8dd-56daa2c2da4a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1438bacf-eafd-4c9c-a8dd-56daa2c2da4a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld33
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Bramfeld33
    internalId
    • f3714f35-1cbd-4779-a722-2a463c89b98c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 33 für den Geltungsbereich Mützendorpsteed — Trittauer Amtsweg — Im Soll — Reembusch — Ostgrenze des Flurstücks 1875 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1869 der Gemarkung Bramfeld — Fahrenkrön — Heukoppel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielleitungen anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19cb04fb-b1a3-43ea-be9e-c1b1b83b2c83]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_14468945-f9a1-42f8-84dc-22358825bd8c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_14468945-f9a1-42f8-84dc-22358825bd8c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_14468945-f9a1-42f8-84dc-22358825bd8c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB1144
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB1144
    internalId
    • 46cdce01-ab15-48ac-850d-6fca21c70a4e
    technHerstellDatum
    • 2016-11-10
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_152b8171-e6a1-40f5-aac2-d0823059836d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_14ac4be8-c0ab-4ebc-8192-04555e9d89dd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_14ac4be8-c0ab-4ebc-8192-04555e9d89dd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_14ac4be8-c0ab-4ebc-8192-04555e9d89dd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen12
    xpPlanDate
    • 1968-07-30
    name
    • Rissen12
    internalId
    • 157cfcb0-91d3-4e8b-93ee-ad96fe6abd21
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 12 für das Plangebiet Landesgrenze - Sandmoorweg - Bahnanlagen (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-03
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmun­ gen trifft, gelten die Verordnung über die Bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3. Unberührt ·bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgiscbes Gesetz­ und Verordnungsblatt Seite 203).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8b3dd974-d081-4513-9e7d-73a2b25d1e21]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rissen47|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung