BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_cc78ce87-7ccc-4b3f-a6e8-7ee685e3b014

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cc78ce87-7ccc-4b3f-a6e8-7ee685e3b014
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    • XPLAN_BP_PLAN_cc78ce87-7ccc-4b3f-a6e8-7ee685e3b014
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D242
    xpPlanDate
    • 1954-10-19
    name
    • D242
    internalId
    • 9a9b1f34-02a9-4787-9536-1b6b58c5e2e1
    technHerstellDatum
    • 2016-04-18
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 316]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-10-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ead85107-13bc-408a-b29d-a6c6a3694d23]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ccada65b-3cde-4104-bb7d-2d8af825966e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ccada65b-3cde-4104-bb7d-2d8af825966e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ccada65b-3cde-4104-bb7d-2d8af825966e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg19
    xpPlanDate
    • 1984-10-10
    name
    • StGeorg19
    internalId
    • b0641795-e417-48b5-b238-c128451a96af
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 19 für den Geltungsbereich Brennerstraße — Lindenstraße — Steindamm — Westgrenze des Flurstücks 1436, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 461 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 113 und 114) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-12-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    hoehenbezug
    • m über NN
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Erdgeschossen sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzel-handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sowie Spielhallen, Sexshops und ähnliche Einrichtungen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | An der Straße Steindamm werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgegeschlossen.][§2 Nr.4 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Danziger Straße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.5 | Es ist nur Fernheizung zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-10-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bd85422b-4b5f-45db-b2df-614c554cf7ed]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: StGeorg37|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ccbbd2ba-52a3-4839-b80f-29765a131d58

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ccbbd2ba-52a3-4839-b80f-29765a131d58
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ccbbd2ba-52a3-4839-b80f-29765a131d58
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal33
    xpPlanDate
    • 2014-06-30
    name
    • Marienthal33
    internalId
    • 6903014b-7fcc-4454-94db-480282d7cbd1
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marienthal 33 für den Geltungsbereich zwischen Mittelkamp, Rauchstraße und Bornkamp (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 511) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Bornkamp - Nordgrenzen der Flurstücke 2015 und 3509, Nord-, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 3510 der Gemarkung Marienthal - Rauchstraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Für Tiefgaragen darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,48 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten, obersten Vollgeschosse dürfen keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§2 Nr.5 | Dachflächen sind als Flachdächer mit einer maximalen Neigung von 5 Grad auszubilden. Dachaufbauten sind ausnahmsweise bis zu einer Höhe von höchstens 1,50 m zulässig.][§2 Nr.6 | In dem mit „(A)" bezeichneten Bereich sind einseitig nach Norden ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An der mit „(a)" gekennzeichneten Gebäudeseite sind entweder - vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder - Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder - in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen) der Wohnungen sind nur auf der lärmabgewandten Seite zulässig.][§2 Nr.7 | In dem mit „(A)" bezeichneten Bereich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Bäumen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen.][§2 Nr.9 | Für je 400 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen, auch solcher, die durch Tiefgaragen unterbaut sind, ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 14 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig. Die Baumanpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen sowie Wegen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagwassers in ein Siel nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-06-30
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ee332e47-5d63-4066-ba53-e10456508f06]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ccbcb546-d67f-4630-a82b-2d9024c910f9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ccbcb546-d67f-4630-a82b-2d9024c910f9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ccbcb546-d67f-4630-a82b-2d9024c910f9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen59
    xpPlanDate
    • 2006-07-06
    name
    • Stellingen59
    internalId
    • b068acd3-3058-496d-8a59-14f3ba36b797
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen - Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.
    technHerstellDatum
    • 2014-12-12
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten und Tankstellen unzulässig. Für die Zulässigkeit von Einzelhandel gelten im Kerngebiet folgende Regelungen: - In dem mit „(c)" bezeichnetem Bereich des Kerngebiets ist Einzelhandel unzulässig. - In den mit „(a)" und „(b)" bezeichneten Bereichen des Kerngebiets sind Einzelhandel für Güter des periodischen Bedarfs (zum Beispiel Nahrungs- und Genuss¬mittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Zeitungen und Zeitschriften) unzulässig. - In den mit „(a)" und „(b)" bezeichneten Bereichen des Kerngebiets sind nur Betriebe zulässig, die zentrenrelevante Sortimente nur auf höchstens 10 vom Hundert der Geschossfläche anbieten.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet sind nur ein Bau- und Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben a und b genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 18.000 m2 und eine Imbiss-Gastronomie mit Backwaren¬verkauf auf einer Geschossfläche von höchstens 300 m2, die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Bau- und Gartenfachmarkt stehen, zulässig. a) Kernsortimente ohne Beschränkung der Verkaufsflächen: • Holz, • Baumaterial, • Bauelemente wie Fenster, Türen, • Dämmstoffe, • Fliesen, • Bodenbeläge, • Tapeten, Farben, Lacke, • Werkstattmöbel, • Badezimmereinrichtung, • Gartenmöbel, • Selbstbaumöbel, • großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser, • Rollläden und Gitter, • Installations- und Sanitärbedarf, • Haustechnik, • Eisenwaren, Kleineisenwaren, • Beschläge, • Werkzeuge, • Arbeitskleidung, • bau- und gartentechnische Elektrogeräte, • Spielplatzgeräte, • Zweiradzubehör, • Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi), • Zäune, • Pflanzen, • Pflanzengefäße, • Torf und Erden, • Dünge- und Pflanzenschutzmittel, • Plastikwaren wie Eimer, Wannen, • Besenwaren. b) Zentrenrelevante Randsortimente mit einer maximalen Geschossfläche von insgesamt 1.200 m2: • Teppiche, • Wohnraumleuchten, • Bastelartikel, • Geschenk- und Dekoartikel, • Glas, Porzellan, Keramik, • Haushaltsgeräte, • Reinigungsartikel, • Heimtextilien, • Campingbedarf, • Zooartikel (einschließlich lebende Tiere), • Schnittblumen, • Fachliteratur.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet darf die festgesetzte Gebäudehöhe für die Gestaltung des Haupteingangs auf einer Fläche von höchstens 30m² um bis zu 3m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets ist eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 54 m über Normalnull zulässig. Das Werbeschild darf eine Länge von 17 m und eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Im Sondergebiet und in den mit „(a)" und „(b)" bezeichneten Bereichen des Kerngebiets sind innerhalb der überbaubaren Flächen Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig und dürfen außer auf den festgesetzten Flächen für Stellplätze und oberirdische Garagen weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 4163 und 4549 der Gemarkung Stellingen an den Kronsaalsweg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind nur Betriebe, Anlagen und Einrichtungen zulässig, die durch geeignete bauliche Ausbildung, zum Beispiel durch Auswahl und Anordnung von Wand-, Dach-, Fenster-, Lüfter- und Torkonstruktionen, Stellung und Höhenentwicklung der baulichen Anlagen unter Einbeziehung der innerbetrieblichen Verkehrsanlagen gewährleisten, dass folgende immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel nicht überschritten werden: - In dem mit „(a)" bezeichneten Bereich: LW" tags (6 Uhr bis 22 Uhr): 59 dB(A)/ m2, LW" nachts (22 Uhr bis 6 Uhr): 46 dB(A)/ mz, - in dem mit „(b)" bezeichneten Bereich: LW" tags (6 Uhr bis 22 Uhr): 58 dB(A)/m2, LW" nachts (22 Uhr bis 6 Uhr): 45 dB(A)/m2.][§2 Nr.8 | In der mit „(d)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets sind nur Mitarbeiterstellplätze zulässig. Andere Stellplätze sind nur dann zulässig, wenn diese eingehaust werden.][§2 Nr.9 | Die Be- und Entladung sowie Stapelung von Waren darf nur in den mit „(g)" bezeichneten Bereichen erfolgen. Der Be- und Entladungsbereich ist einzuhausen.][§2 Nr.10 | Die Entsorgungscontainer dürfen nur in dem mit „(h)" bezeichneten Bereich untergebracht werden.][§2 Nr.11 | In dem mit „(e)" bezeichneten Abschnitt der Baugrenze ist die Fassadenfläche und dem mit „(f)" bezeichneten Abschnitt ist die Lärmschutzwand jeweils über die gesamte Höhe hochabsorbierend auszuführen.][§2 Nr.12 | Entlang der BAB A 7 und der Kieler Straße sind im Kerngebiet und im Sondergebiet die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmab- gewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.13 | Anlagen der Innen- und Außenbeleuchtung sind blendfrei für die Verkehrsteilnehmer der BAB A 7 zu gestalten.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.15 | Anzupflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stamm-umfang von mindestens 14 cm, anzupflanzende groß- kronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm sowie die an der Kieler Straße festgesetzten anzupflan¬zenden Einzelbäume einen Stammumfang von mindestens 25 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.16 | Im Kronenbereich festgesetzter Bäume außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Ablagerungen, Aufschüttungen und Abgrabungen unzulässig. Für die zu erhaltenden Einzelbäume und für die zu erhaltenden dichtwachsenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.17 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist im Kerngebiet je vier Stellplätze und im Sondergebiet je sechs Stellplätze ein Baum anzupflanzen.][§2 Nr.18 | Das Parkhaus im Kerngebiet ist gegenüber der öffentlichen Grünfläche und dem öffentlichen Straßenraum mit Bäumen, Sträuchern und Kletterpflanzen einzugrünen.][§2 Nr.19 | Die Schutzwand ist auf beiden Seiten auf je mindestens 50 vom Hundert der Länge mit Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.20 | Im Sondergebiet sind die flachen und bis 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden und von Einhausungen, soweit sie nicht der Belichtung, Be- und Entlüftung oder Foto-voltaik dienen, flächendeckend mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.21 | In den Baugebieten sind befahrbare Wege und nicht unterbaute Stellplätze in wasser- und luftundurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    plangeber
    • [Name: 321]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67199460-c8ea-43f1-b182-c8743aa6e84f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ccf02f09-6615-41c3-ae7f-010cb2ad03c2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ccf02f09-6615-41c3-ae7f-010cb2ad03c2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ccf02f09-6615-41c3-ae7f-010cb2ad03c2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB239
    xpPlanDate
    • 1960-12-13
    name
    • TB239
    internalId
    • 2695c285-b422-48ce-b29b-9f016af35b8f
    technHerstellDatum
    • 2016-10-11
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d3f67578-4ada-4645-9003-7ee3873eaf2f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cd022ca7-1cbf-4782-87c3-4bf57f86a393

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cd022ca7-1cbf-4782-87c3-4bf57f86a393
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cd022ca7-1cbf-4782-87c3-4bf57f86a393
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf7
    xpPlanDate
    • 1969-06-24
    name
    • Osdorf7
    internalId
    • 4c8069f8-e72a-4a21-980d-31136dafd140
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 7 für das Plangebiet Jenischstraße - Mindermannweg - Tönninger Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 2491 bis 2495 und 2149 der Gemarkung Osdorf - Püttkuhl - Ostgrenze des Flurstücks 2149, in südlicher Richtung über das Flurstück 1208 der Gemarkung Osdorf - Hemmingstedter Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-15
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-24
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cc357bd6-10c0-481a-9601-3cb8b2d4c1de]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cd083fc2-f899-4e3f-94b2-53c101ec2711

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cd083fc2-f899-4e3f-94b2-53c101ec2711
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cd083fc2-f899-4e3f-94b2-53c101ec2711
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland19
    xpPlanDate
    • 1992-09-01
    name
    • Neuland19
    internalId
    • a607c18f-3857-4dcc-b9d3-a43a08b3f890
    technHerstellDatum
    • 2015-04-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im zweigeschossigen Sondergebiet sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Dienstleistungsbetriebe mit unmittelbarem Bezug zu diesen Nutzungen zulässig. Ausnahmsweise können auch Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Sondergebiet sind mindestens 30 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche (vorrangig auf der Vorgartenfläche) mit großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.3 | Im eingeschossigen Sondergebiet sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124) zulässig.][§2 Nr.4 | Im eingeschossigen Sondergebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. 10 v.H. der Grundstücksfläche sind als offene Vegetationsfläche herzurichten; weitere 10 v.H. der Grundstücksfläche sind (vorrangig auf der Vorgartenfläche) mit großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.6 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. ][§2 Nr.7 | Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 703]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-09-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ee5a767b-872d-4ec0-ab6e-eebfd1d368da]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cd37ae94-c0bf-4199-96c6-500d208e5545

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    • XPLAN_BP_PLAN_cd37ae94-c0bf-4199-96c6-500d208e5545
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf20(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-02
    name
    • Tonndorf20(1Aend)
    internalId
    • a0dabb15-5248-494a-8f85-9ef8543dd85c
    beschreibung
    • siehe Tonndorf20
    technHerstellDatum
    • 2018-11-12
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Tonndorf 20“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 1 werden folgende Sätze angefügt: „Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_09fd0a04-07bf-4c19-b5eb-05d47c6e5bed]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Tonndorf20|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_cd37ae94-c0bf-4199-96c6-500d208e5545&filename=Tonndorf20(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cd58793c-9022-4aab-900f-5414a3953f1e

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    • XPLAN_BP_PLAN_cd58793c-9022-4aab-900f-5414a3953f1e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen3
    xpPlanDate
    • 1971-07-13
    name
    • Rissen3
    internalId
    • 86779f18-9a1b-4612-98d1-3d7efc90c9ee
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 3 für den Geltungsbereich Voßhagen - Wedeler Landstraße - über die Flurstücke 580, 579 und 577 der Gemarkung Rissen zur Sülldorfer Landstraße - Ostgrenze des Flustücks 574 der Gemarkung Rissen - Rissener Landstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 2541 und 939 der Gemarkung Rissen - Rissener Busch - Herwigredder - Raalandsweg - Achter de Höf - Wittenbergener Weg - Südgrenze des Flurstücks 2806, über die Flurstücke 1581 und 1580 der Gemarkung Rissen bis zur Rissener Dorfstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]: Im Kerngebiet an der Wedeler Landstraße sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betrieb des Beherbergungsgewerbes, Vergnügungsstätten und sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]: Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 730, 732, 731. i36, 740, 742, 743 und 750 der Gemarkung Rissen an die Rissener Dorfstraße Zugänge und Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]: Das festgesetzte Leitungsrecht auf den Flurstücken 746 und 743 Umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]: § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-07-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0f39e4c4-9503-446f-974a-c32d7d9837ae]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rissen40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cd5c4e89-a13b-4eb1-ae50-9b843cd6033b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cd5c4e89-a13b-4eb1-ae50-9b843cd6033b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cd5c4e89-a13b-4eb1-ae50-9b843cd6033b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt16
    xpPlanDate
    • 1970-04-14
    name
    • Lokstedt16
    internalId
    • a4bfca19-8ff6-44d4-8565-be0903b2a860
    technHerstellDatum
    • 2014-09-03
    texte
    • [§2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche im Wohngebiet auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-04-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3cb46e9-289e-4660-828e-04f1c70ba1d4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
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    • Satzung