Der Bebauungsplan Lohbrügge 66 für den Geltungsbereich Am Heesen — Am Langberg — über das Flurstück 1072, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 632, Südgrenzen der Flurstücke 631 und 630 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-03-10
texte
[§2 | Innerhalb der mit „A" gekennzeichneten Flächen sind an den nördlichen und östlichen Außenwänden der Wohngebäude bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
Der Bebauungsplan Horn 22 für das Plangebiet Pagenfelder Platz — Rennbahnstraße — Washingtonallee — Sandkamp — Posteltsweg — Hasencleverstraße — Weddestraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-13
texte
[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet zwischen Pagenfelder Platz — Sandkamp — Posteltsweg — Hasencleverstraße und Weddestraße kann von der Zahl der Vollgeschosse im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die auf den Flurstücken 826 und 822 der Gemarkung Horn-Geest festgesetzten Fahr- und Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das auf dem Flurstück 822 der Gemarkung Horn-Geest außerdem festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburgischen Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für das Baugrundstück, auf dem sie ausgewiesen ist. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
Der Bebauungsplan lserbrook 21 für den Geltungsbereich Hasenhöhe - Bahnanlagen - über das Flurstück 1266 der Gemarkung. Dockenhuden - Bahnanlagen - Nordgrenze des Flurstücks 4299 der Gemarkung Dockenhuden - Bredkamp - Simrockstraße - Darbovenstieg - Schenefelder Landstraße - Bahnanlagen (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-05
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf dem Flurstück 1267 der Gemarkung Dockenhuden sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände der Gebäude mit roten Mauerziegeln zu verblenden. Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.2 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung der mit A bezeichneten Fläche sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.4 | Das an der Westseite der Simrockstraße festgesetzte Anpflanzungsgebot kann für die Erschließung der Wohnbaufläche unterbrochen werden.][§2 Nr.5 | Auf den Flurstücken 1605, 1606, 1264, 4284 und 4458 sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche westlich der Schenefelder Landstraße sind innerhalb der durch Baugrenzen mit folgenden Buchstaben gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteile zulässig: a = Platzwartgebäude mit Umkleidekabinen, b = Toiletten, c = Vereinshaus. Die Gebäudehöhe der baulichen Anlagen darf nicht mehr als 4 m über Geländeoberfläche betragen.][§2 Nr.7 | Für die Tennishalle westlich der Simrockstraße ist eine Traufhöhe von maximal 5 m über Straßenniveau zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
Der Bebauungsplan Horn 31 für den Geltungsbereich Horner Rampe — über das Flurstück 101 der Gemarkung Horn-Marsch zum Horner Brückenweg — Steubenstraße — über das Flurstück 108 der Gemarkung Horn-Marsch — Jürsweg — Steubenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-06
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
Der Bebauungsplan Bramfeld 37 / Steilshoop 4 für den Geltungsbereich Seebek — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 22 der Gemarkung Steilshoop — Nordgrenzen der Flurstücke 2692 und 2693 der Gemarkung Bramfeld — Olewischtwiet — Seebekring — Südgrenze des Flurstücks 2588 der Gemarkung Bramfeld — Südgrenze des Flurstücks 32 der Gemarkung Steilshoop (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 515 und 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-22
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Garten-anlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515, 516]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Uhlenhorst 17 für das Gebiet zwischen Oberaltenallee, Leo-Leistikow-Allee
und Martha-Muchow-Weg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 415) wird festgestellt.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Oberaltenallee – über das Flurstück 6771, Nordostgrenze des
Flurstücks 6773 (Leo-Leistikow-Allee), über die Flurstücke
6773 (Martha-Muchow-Weg) und 6629, Südostgrenze des Flurstücks
6629 – über die Flurstücke 6629 und 6773 (Martha-
Muchow-Weg), Südwestgrenze des Flurstücks 7085, über die
Flurstücke 7084 und 7077, Südwestgrenze der Flurstücke 7084
und 7083, Südwestgrenze des Flurstücks 6771 der Gemarkung
Barmbek.
technHerstellDatum
2018-11-29
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche
Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger
im Durchführungsvertrag verpflichtet][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4
Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der
Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet wird die Geländeoberfläche
im Mittel mit 7,5 m über Normalhöhennull festgesetzt.][§2 Nr.4 | Oberer Bezugspunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe
ist die Attika. Über die festgesetzten Gebäudehöhen
hinaus sind Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische
Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik,
Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) bis zu einer Höhe
von 1,5 m allgemein zulässig, sofern sie um mindestens
1,5 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt
errichtet werden.][§2 Nr.5 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Dachbereiche sind über
die festgesetzten Gebäudehöhen hinaus Treppenhäuser,
Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel
Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von
Solarenergie) bis zu einer Höhe von 2 m allgemein zulässig,
sofern sie um mindestens 3 m – gemessen von der Innenkante
der Attika – zurückgesetzt errichtet werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung
der Baugrenzen ist für Vordächer bis zu einer Tiefe
von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m
zulässig. Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von
öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen
befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume
sind auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl
von 0,7 für bauliche Anlagen nach § 19 Absatz
4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von
1,0 überschritten werden.][§2 Nr.9 | An den mit „(B)“ bezeichneten Fassaden sind Schlafräume
zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/
Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer
sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten
ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten,
sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite
orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen
in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel
verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare
Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassaden ist durch geeignete
bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel
Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste
Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen
oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die
es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel
bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der
Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche
Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten,
muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen
erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu
beurteilen.][§2 Nr.11 | An den mit „(B)“ bezeichneten Fassaden ist für den Außenbereich
einer Wohnung entweder durch Orientierung an
lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche
Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum
Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten
Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen
Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung
zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner
65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz
der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen
so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150
(Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden) Tabelle 1, Zeile 4 (Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Technische
Universität Hamburg) eingehalten werden.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende
Sträucher und Hecken auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke
des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens
80 cm betragen, für Bäume muss die Schichtstärke des
durchwurzelbaren Substrats auf einer Fläche von 12 m²
mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für Geh- und Fahrwege sowie Feuerwehrzufahrten und
-aufstellflächen vorgesehene Bereiche der privaten Grundstücksflächen
sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als
Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung
von 20 Grad herzustellen.][§2 Nr.16 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der mit
„(D)“ bezeichneten Baukörper zu mindestens 80 vom
Hundert (v. H.) mit einem mindestens 12 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens
extensiv zu begrünen. Die Dachflächen der mit
„(E)“ bezeichneten Baukörper sind zu mindestens 50 v. H.
mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu
begrünen.][§2 Nr.17 | Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte,
einheimische Laubgehölze, für Bäume standortgerechte
Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu
erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden
Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und
Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte
Gehölze mit einer Höhe von mindestens 125 cm zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]
Der Bebauungsplan Schnelsen 76 für den Geltungsbereich nördlich Oldesloer Straße zwischen Burgwedel und Königskinderweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Burgwedel —Schleswiger Damm—Uphoffweg — über die Flurstücke 4947 und 3071, Ostgrenze des Flurstücks 3071, über das Flurstück 3071, Nordgrenze des Flurstücks 1257 der Gemarkung Schnelsen — Königskinderweg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 719 der Gemarkung Schnelsen — Oldesloer Straße.
technHerstellDatum
2013-06-03
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf dem Flurstück 286 der Gemarkung Schnelsen eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.4 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nut-zungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten und im Mischgebiet entlang der Oldesloer Straße sowie in den Wohngebieten beiderseits Schleswiger Damm sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansetadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 91 für den Geltungsbereich südlich Rahlstedter Straße/Brockdorffstraße bis Schöneberger Straße zwischen Wilmersdorfer Straße /Ellerneck und Liliencronstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Rahlstedter Straße — Brockdorffstraße — Liliencronstraße — Poggfreedweg — Ostgrenzen der Flurstücke 1259, 1257 bis 1253, 5387, 5388 und 1251 bis 1247, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1246, über das Flurstück 1245, Ostgrenze des Flurstücks 2927 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Schöneberger Straße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 1351, Nordgrenzen der Flurstücke 1352,4928, 1354, 1355, 2698 und 4512 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Reinickendorfer Straße — Friedrichshainstraße — über das Flurstück 4288, Westgrenzen der Flurstücke 1372 bis 1374, 1376, 1377, 1379, 1381 bis 1383 und 1386, Südgrenzen der Flurstücke 1388 bis 1390, 5206, 5207, 5794, 5793 und 1393 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Pogwischrund — Südgrenzen der Flurstücke 1394 bis 1401 und 3492 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Wilmersdorfer Straße — Ellerneck.
technHerstellDatum
2015-11-17
texte
[§2 Nr.1 | Die Firsthöhe darf in Gebieten mit eingeschossiger Ausweisung 9 m, in Gebieten mit zweigeschossiger Ausweisung 11 m jeweils über Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 80 cm über Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 1288 bis 1291, 1592 und 5020 der Gemarkung Alt-Rahlstedt nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig; auf dem Flurstück 3510 ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Entlang der Schöneberger Straße, der Rahlstedter Straße und der Brockdorffstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]