BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_1ea2c2b3-5e48-4043-a9c5-9fee0086030a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1ea2c2b3-5e48-4043-a9c5-9fee0086030a
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    • XPLAN_BP_PLAN_1ea2c2b3-5e48-4043-a9c5-9fee0086030a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst13
    xpPlanDate
    • 2009-11-20
    name
    • Uhlenhorst13
    internalId
    • 627b61ab-cf81-46b4-9ee7-5b676980fc03
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Uhlenhorst 13 für den Geltungsbereich - Oberaltenallee - Nordostgrenze des Flurstücks 6340 - über das Flurstück 5750 - Südgrenze Flurstück 5750 - über das Flurstück 5750 - Südwestgrenze der Flurstücke 6336, 6341 und 6342 der Gemarkung Uhlenhorst (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 415) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen dürfen für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in dem mit „(D)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet bis 0,9, in dem mit „(C)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet bis 0,7 und im Kerngebiet bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung, Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung, Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind auf dem mit „(A)" gekennzeichneten Kerngebiet zulässig.][§2 Nr.3 | In den Baugebieten, mit Ausnahme des mit „(B)" gekennzeichneten Kerngebiets sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie mit Bäumen und Sträuchern abgepflanzt und die Freiraumgestaltung und die Wohnruhe nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung des Allgemeinen Wohngebiets können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien Wegefläche dem allgemeinen Fußgänger- und Fahrradverkehr zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Durch Anordnung der Baukörper beziehungsweise durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Die gewerblichen Aufenthaltsräume im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, sind mindestens 30 vom Hundert (v.H.) des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien zu decken. Von dem in Absatz 1 festgesetzten Anschluss- und Benutzungsgebot kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) den Wert von 15 kWh/m Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Absatz 1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würden. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind mindestens 20 v.H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind, mit Ausnahme funktional erforderlicher befestigter Flächen (zum Beispiel Terrassen) mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Anpflanzungen nach Nummer 9 vorgenommen werden, muss der Substrataufbau mindestens 60 cm betragen.][§2 Nr.11 | Bei Gebäuden mit bis zu fünf Vollgeschossen sind mindestens 80 v.H. der Dachflächen als Flachdach oder flach geneigtes Dach auszubilden sowie mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.14 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Flächen das Grundstück Langenhorner Chaussee neben Nr. 359, Flurstück 10811 der Gemarkung Langenhorn zugeordnet, die Ausgleichsfläche wird zu 67 v.H. den Straßenverkehrsflächen sowie zu 33 v.H. den Bauflächen zugeordnet.][§2 Nr.15 | In dem mit „(D)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnnutzung erst dann zulässig, wenn die lärmabschirmende fünf- bis fünfzehngeschossige Kerngebietsnutzung an der Oberaltenallee und an der Planstraße 1 errichtet worden ist oder zumindest zeitgleich mit der Wohnnutzung errichtet wird.][§2 Nr.16 | Die Anbringung von Fledermauskästen in der Parkanlage Biedermannplatz und in der Freifläche zwischen Averhoffstraße und Heinrich-Hertz-Straße wird allen Neubauflächen zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-11-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c4668de3-ea1b-4964-a78d-0f559e196ef3]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1ea39548-92bb-4944-95bb-2d7bd5ed7e14

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    • XPLAN_BP_PLAN_1ea39548-92bb-4944-95bb-2d7bd5ed7e14
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn43
    xpPlanDate
    • 1996-01-23
    name
    • Horn43
    internalId
    • a2a98fec-92be-4719-926d-9229f4f779df
    technHerstellDatum
    • 2014-11-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Außenwände der Gebäude sind durch vertikale Vor und Rücksprünge zu gliedern. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke AG, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind außer den festgesetzten Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen weitere Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen unzulässig.][§2 Nr.4 | In Wohngebieten mit geschlossener Bauweise ist das oberste Vollgeschoß gestalterisch abzusetzen und als flachgewölbtes Tonnendach auszubilden.][§2 Nr.5 | Soweit Tiefgaragendächer nicht als begehbare Terrassen oder Stellplätze ausgebildet werden, ist eine mindestens 60 cm starke durchwurzelbare Uberdeckung vorzusehen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen außerhalb der Tiefgaragen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen, die mit Stauden und Sträuchern zu bepflanzen ist][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen herzurichten, von denen mindestens 30 vom Hundert mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind. Für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist ein großkroniger Laubbaum, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen muß, anzupflanzen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.][§2 Nr.10 | Garagenwände sind zu begrünen. Die festgesetzten Wand- und Fassadenbegrünungen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen vorzunehmen. Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.11 | Für Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken in Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen. Knicks sind unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken).][§2 Nr.12 | Die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit dem Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind extensiv zu pflegen. Entlang des zu erhaltenden Knicks ist ein 3 m breiter Schutzstreifen vorzusehen, der in Abständen von zwei bis drei Jahren zu mähen ist. Die übrigen Flächen dürfen maximal zweimal jährlich gemäht werden.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Hecken und Knicks entlang der Stoltenstraße ist bei Abgang der Hainbuchenhecke eine artgleiche Ersatzpflanzung vorzunehmen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-01-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e718ebb0-9228-4c40-82e3-72df59dc7a86]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1ebd7651-32ad-485f-a2d2-adfe42aaf3d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1ebd7651-32ad-485f-a2d2-adfe42aaf3d9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1ebd7651-32ad-485f-a2d2-adfe42aaf3d9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Klostertor1
    xpPlanDate
    • 1962-06-13
    name
    • Klostertor1
    internalId
    • 99b1c3ee-c893-4f8f-8060-9c38a8a6c3b5
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_afba2a95-a21d-4db4-8842-6fa00ece641b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1ed2c21d-a141-4244-8ce6-1bc307ae282c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1ed2c21d-a141-4244-8ce6-1bc307ae282c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1ed2c21d-a141-4244-8ce6-1bc307ae282c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt5-Bahrenfeld28
    xpPlanDate
    • 1971-02-08
    name
    • Eidelstedt5-Bahrenfeld28
    internalId
    • 1f5724ad-f21e-464c-ba76-3ddc52773359
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1761 der Gemarkung Bahrenfeld zur Sylvesterallee - Mühlenau - Farnhornstieg - Binsbarg- Ottensener Straße - Grenze der Gemarkung Eidelstedt - Hogenfeldweg - über das Flurstück 2422 der Gemarkung Ottensen zur Schnackenburgallee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320, und Bezirk Altona, Ortsteile 215 und 216) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-30
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320,215,216]
    plangeber
    • [Name: Eimsbüttel 320, Altona 215, 216]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-02-08
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_64667ea1-b776-4fdc-b203-886de766834b]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld37-Eidelstedt64|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Bahrenfeld9-Lurup50|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f32e386-f1b8-42b7-af6a-9d0e1f8918c0

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1f32e386-f1b8-42b7-af6a-9d0e1f8918c0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D259
    xpPlanDate
    • 1955-06-28
    name
    • D259
    internalId
    • c9b7015d-0b80-4de6-863e-d5081bc6c565
    technHerstellDatum
    • 2016-06-28
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-06-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_da530571-b930-4d4e-b0f1-b736ea38f17a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f39c04c-c109-443b-9eb3-0a1b2a1d4d6c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f39c04c-c109-443b-9eb3-0a1b2a1d4d6c
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    • XPLAN_BP_PLAN_1f39c04c-c109-443b-9eb3-0a1b2a1d4d6c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB579
    xpPlanDate
    • 1958-07-08
    name
    • TB579
    internalId
    • 8810f562-3a1f-4fbf-80bf-3b5e9aa668c7
    technHerstellDatum
    • 2016-11-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c56552f3-83e7-4ad5-b914-6ef22853c7cd]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f3fed3b-1733-4652-96a0-a9bd982757d7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f3fed3b-1733-4652-96a0-a9bd982757d7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1f3fed3b-1733-4652-96a0-a9bd982757d7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt111
    xpPlanDate
    • 1995-05-30
    name
    • Rahlstedt111
    internalId
    • d5d9a0e1-0323-44ee-b858-f8ed04f6c70e
    technHerstellDatum
    • 2015-11-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Gebäudehöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden 9 m und bei zweigeschossigen Gebäuden 11m über öffentlichem Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Unterschiedliche Drempelhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Innerhalb der überbaubaren Flächen ist eine rückwärtige Bebauung zulässig, wenn ein Abstand von 25 m zur vorderen Bebauung eingehalten wird.][§2 Nr.5 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über Geländehöhe liegen.][§2 Nr.6 | Im Bereich der vorderen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur zwischen der vorderen Baugrenze und der rückwärtigen Außenwand des Gebäudes zulässig. Im Bereich der rückwärtigen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur in den seitlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze zulässig.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.8 | Pergolen auf ebenerdigen Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.10 | Innerhalb von Bauflächen sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigende Bäume sind an anderer Stelle des betreffenden Grundstücks Ersatzpflanzungen vorzunehmen; dabei sind für jeden zu beseitigenden Baum drei Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 1314 der Gemarkimg Oldenfelde ist eine Tankstelle allgemein zulässig.][§2 Nr.14 | Entlang Alter Zollweg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-05-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cdb7bf01-9e6e-4ea7-a23e-1d6a91aa0139]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f4aae5b-c258-48ae-b9ca-04fb307d781f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f4aae5b-c258-48ae-b9ca-04fb307d781f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1f4aae5b-c258-48ae-b9ca-04fb307d781f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek5
    xpPlanDate
    • 1968-05-10
    name
    • Wandsbek5
    internalId
    • 52143169-61d3-4daa-a966-c728aacb1f83
    technHerstellDatum
    • 2015-10-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Staffelgeschosse sind an der Wandsbeker Allee, Wandsbeker Marktstraße und Kattunbleiche um mindestens 1,0 m zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.3 | Die Feststellung ladenartiger Gestaltung gilt für die durch Baulinien begrenzten Seiten der Gebäude im Erdgeschoß.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 694 bis 696 der Gemarkung Wandsbek an die Erschließungsstraße eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Bundespost, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-05-10
    staedtebaulicherVertrag
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_26f51e21-ec3e-4ff4-9f02-80908658a9f7]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Wandsbek61|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
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    • BPlan
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    • Normal
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f5eab15-0465-4f79-bfee-82a30718b6c6

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Wandsbek55
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    • 1980-12-01
    name
    • Wandsbek55
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    • ca227e73-42d8-4d5e-890a-ac47fb028afd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 55 für den Geltungsbereich Schädlerstraße — Böhmestraße — Josephstraße — Nordgrenzen der Flurstücke 1681 und 1679 der Gemarkung Wandsbek — Morewoodstraße — Böhmestraße — Joseph-straße — Neumann-Reichardt-Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-05
    texte
    • [§2 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-12-01
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    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f678052-796e-4e7b-87ac-261142da52cd

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    • XPLAN_BP_PLAN_1f678052-796e-4e7b-87ac-261142da52cd
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    • BP_Plan
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    • Winterhude14
    xpPlanDate
    • 1978-06-20
    name
    • Winterhude14
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    • 0c5ba692-0dce-4e19-8877-2f64bc0f61fe
    technHerstellDatum
    • 2014-05-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind im Wohngebiet auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet am Poßmoorweg zwischen Krohnskamp und Heidberg sind Anlagen für Verwaltungen sowie für sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann für die viergeschossige Bebauung an der Ecke Poßmoorweg/Dorotheenstraße eine Erhöhung bis zu sieben Vollgeschossen im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 410]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-06-20
    staedtebaulicherVertrag
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    erschliessungsVertrag
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    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_abdcf8f9-eff5-45e7-9318-5dbd80a8d112]
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    • Satzung