BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_417650f1-f27f-442c-b290-580b78e6d320

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    • XPLAN_BP_PLAN_417650f1-f27f-442c-b290-580b78e6d320
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst17
    xpPlanDate
    • 2018-11-22
    name
    • Uhlenhorst17
    internalId
    • daca291a-6da0-47c3-8688-7b59bc3402f8
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Uhlenhorst 17 für das Gebiet zwischen Oberaltenallee, Leo-Leistikow-Allee und Martha-Muchow-Weg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 415) wird festgestellt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Oberaltenallee – über das Flurstück 6771, Nordostgrenze des Flurstücks 6773 (Leo-Leistikow-Allee), über die Flurstücke 6773 (Martha-Muchow-Weg) und 6629, Südostgrenze des Flurstücks 6629 – über die Flurstücke 6629 und 6773 (Martha- Muchow-Weg), Südwestgrenze des Flurstücks 7085, über die Flurstücke 7084 und 7077, Südwestgrenze der Flurstücke 7084 und 7083, Südwestgrenze des Flurstücks 6771 der Gemarkung Barmbek.
    technHerstellDatum
    • 2018-11-29
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_417650f1-f27f-442c-b290-580b78e6d320&filename=Uhlenhorst17.png | Begruendung][/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_417650f1-f27f-442c-b290-580b78e6d320&filename=Uhlenhorst17.pgw | Georeferenz]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet wird die Geländeoberfläche im Mittel mit 7,5 m über Normalhöhennull festgesetzt.][§2 Nr.4 | Oberer Bezugspunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe ist die Attika. Über die festgesetzten Gebäudehöhen hinaus sind Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) bis zu einer Höhe von 1,5 m allgemein zulässig, sofern sie um mindestens 1,5 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden.][§2 Nr.5 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Dachbereiche sind über die festgesetzten Gebäudehöhen hinaus Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) bis zu einer Höhe von 2 m allgemein zulässig, sofern sie um mindestens 3 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen ist für Vordächer bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m zulässig. Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,7 für bauliche Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.9 | An den mit „(B)“ bezeichneten Fassaden sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassaden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | An den mit „(B)“ bezeichneten Fassaden ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) Tabelle 1, Zeile 4 (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Technische Universität Hamburg) eingehalten werden.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Sträucher und Hecken auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen, für Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats auf einer Fläche von 12 m² mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für Geh- und Fahrwege sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen vorgesehene Bereiche der privaten Grundstücksflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen.][§2 Nr.16 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der mit „(D)“ bezeichneten Baukörper zu mindestens 80 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Die Dachflächen der mit „(E)“ bezeichneten Baukörper sind zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze, für Bäume standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze mit einer Höhe von mindestens 125 cm zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2018-04-24
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2018-06-06
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2018-09-20
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-11-22
    inkrafttretensDatum
    • 2018-11-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0e61b46-8129-4bfc-ab30-7cb7b8005e43]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4191b449-27c9-4ed1-a863-38b0de654270

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4191b449-27c9-4ed1-a863-38b0de654270
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4191b449-27c9-4ed1-a863-38b0de654270
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB664
    xpPlanDate
    • 1959-07-14
    name
    • TB664
    internalId
    • 8b60c372-7bd2-4463-947a-0869ab3d7db6
    technHerstellDatum
    • 2016-11-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-07-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e3c6102c-3259-4f5e-b6f9-d4b6e356ae61]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_41ad8709-b353-4435-bd74-b0084c72fd48

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_41ad8709-b353-4435-bd74-b0084c72fd48
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_41ad8709-b353-4435-bd74-b0084c72fd48
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen3(2Aend)
    xpPlanDate
    • 1992-06-09
    name
    • Stellingen3(2Aend)
    internalId
    • 8b41d431-ec23-4d46-9bab-c0a1f0cec186
    beschreibung
    • siehe Stellingen3
    technHerstellDatum
    • 2018-11-16
    texte
    • [§1 | In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Stellingen 3 vom 8. Oktober 1965 mit der Änderung vom 16. April 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1965 Seite 182, 1968 Seite 78) werden folgende Nummern 6 bis 8 angefügt:][§1 Nr.6 | Für die in der Anlage mit „A“, „B“ und „C“ bezeichneten Bereiche gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124).][§1 Nr.6.1 | In dem mit „A“ bezeichneten Bereich: Die Festsetzung „Industriegebiet“ wird in die Festsetzung „Gewerbegebiet“ geändert. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5m festgesetzt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist in Eckausbildungen um 4 m zulässig. Die Außenwände von Gebäuden entlang der Kieler Straße sind mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder zu verblenden. Aus der Fassade räumlich und im Fassadenmaterial abgesetzte vertikale Zonierungen sind zulässig.][§1 Nr.6.2 | In dem mit „B“ bezeichneten Bereich: Im Industriegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 6,0 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18 m festgesetzt. Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, sind unzulässig.][§1 Nr.6.3 | In dem mit „C“ bezeichneten Bereich: Im Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5 m festgesetzt. Entlang der Kieler Straße sind Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten.][§1 Nr.6.4 | 6.4 In den mit „A“ und „C“ bezeichneten Bereichen: Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§1 Nr.6.5 | In den mit „A“, „B“ und „C“ bezeichneten Bereichen: Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig.][§1 Nr.7 | In den in der Anlage mit „A“, „B“ und „C“ bezeichneten Bereichen entlang der Kieler Straße und beiderseits der Straße Holstenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§1 Nr.8 | Die nicht überbaubaren Flächen der in der Anlage mit „A“, „B“ und „C“ bezeichneten Bereiche sind mit Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-06-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e6e7cc31-d25e-4ac2-9a5c-651a4bfeeb9c]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Stellingen3|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_41ad8709-b353-4435-bd74-b0084c72fd48&filename=Stellingen3(2Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_41b6feab-01ad-4780-b347-ad1ce5e434b1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_41b6feab-01ad-4780-b347-ad1ce5e434b1
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    • XPLAN_BP_PLAN_41b6feab-01ad-4780-b347-ad1ce5e434b1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel24
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    name
    • Fuhlsbuettel24
    internalId
    • 50cb8195-c02c-4a0d-94e2-d2826a3ea53c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 24 für das Gebiet zwischen Hummelsbütteler Landstraße, Brombeerweg, östlich der Bahnanlage - U-Bahn - (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hummelsbütteler Landstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 537 und 40 der Gemarkung Fuhlsbüttel - Brombeerweg - Bahnanlagen.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des reinen Wohngebiets sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad zulässig. Die Flachdächer und die flachgeneigten Dächer sind mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Garagen sind auf den Flurstücken 2679, 422 und 48 der Gemarkung Fuhlsbüttel an der Hummelsbütteler Landstraße zusätzlich Nebenanlagen nach § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen können außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden und ihre Oberkante mindestens 50 cm unter Gelände liegt. Die auf den Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit Sträuchern und Bäumen landschaftsgärtnerisch zu gestalten.][§2 Nr.5 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Überfahrten mit den vorderen Anliegern anzuordnen.][§2 Nr.6 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Wassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Siel zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Stellplatz-, Wege- und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es sind Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | In den Wohngebieten am Brombeerweg und an der Hummelsbütteler Landstraße sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Die Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Garagen zwischen den Straßenbegrenzungslinien und vordersten Baugrenzen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Ausnahmsweise können dort auch Stellplätze bis zu 5 m Tiefe ohne Überdachung zugelassen werden, wenn dabei 20 vom Hundert der Grundstücksbreite nicht überschritten werden. Notwendige Zufahrten sind zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]
    plangeber
    • [Name: 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7b4ebe11-ecde-4a09-a2b8-0448ed240199]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_41bc6a97-03fd-4e5b-b7e6-f37af1fe562c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_41bc6a97-03fd-4e5b-b7e6-f37af1fe562c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_41bc6a97-03fd-4e5b-b7e6-f37af1fe562c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek13-Marienthal2
    xpPlanDate
    • 1962-12-07
    name
    • Wandsbek13-Marienthal2
    internalId
    • 40a7ba8a-2103-4fa7-97cd-c0e5bd72863a
    technHerstellDatum
    • 2016-05-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei zweigeschossigen Läden 7,5 m, eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m, zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m, dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.4 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508, 511]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-12-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9063ed4f-84f8-4f86-a6a6-8fdf2c07dcdb]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_41de5b1d-67d6-4e16-b0e8-4897f824f88b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_41de5b1d-67d6-4e16-b0e8-4897f824f88b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_41de5b1d-67d6-4e16-b0e8-4897f824f88b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBlankenese
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSBlankenese
    internalId
    • 9dfc9845-1ac8-4b93-aa32-044963305db1
    technHerstellDatum
    • 2017-02-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222, 223]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_737ee16f-4fe3-42eb-ae41-32c7572fd914]
    versionBauNVOText
    • BauregelungsVO 1936
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4216dd98-5536-4f33-89f0-0d8bda346139

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4216dd98-5536-4f33-89f0-0d8bda346139
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4216dd98-5536-4f33-89f0-0d8bda346139
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn64
    xpPlanDate
    • 2003-02-25
    name
    • Langenhorn64
    internalId
    • eb84f1a3-0684-49d5-ae8b-a915ddfd6ac2
    technHerstellDatum
    • 2014-09-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind außerhalb der mit „(a)" bezeichneten Fläche Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, die nicht im räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit Gewerbebetrieben stehen, unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche können Läden ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2003-02-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_86f64176-d03d-400d-bd41-321a59454084]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn40(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    name
    • Langenhorn40(1Aend)
    internalId
    • cf08338e-68d6-4fdc-971c-1480e4b081b8
    beschreibung
    • siehe Langenhorn40
    technHerstellDatum
    • 2018-07-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Langenhorn 40 vom 14. März 2001 (HmbGVBl. S. 43) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Langenhorn 40“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.14 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 14 angefügt: „14. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Langenhorn 40, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.14.1 | 14.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Betriebe des Versandhandels sind jedoch zulässig, sofern diese keinen erheblichen Zu- und Abfahrtsverkehr nach sich ziehen.][§1 Nr.2.14.2 | 14.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt und kein erheblicher Zu- und Abfahrtsverkehr hiermit verbunden ist.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    plangeber
    • [Name: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-03-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8bbd99d9-035e-40f8-9ede-e47bcaac15fd]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Langenhorn40|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de&filename=Langenhorn40(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_425791f5-9bf9-47a3-90ab-96fff9b2c86d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_425791f5-9bf9-47a3-90ab-96fff9b2c86d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_425791f5-9bf9-47a3-90ab-96fff9b2c86d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D169A
    xpPlanDate
    • 1957-06-23
    name
    • D169A
    internalId
    • c09a9180-8ea3-40e9-b460-ab139e16c9e5
    beschreibung
    • Sechslingspforte - Ackermannstraße - Ekhofstraße - Ifflandstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-04-12
    texte
    • [Nr. 2.d | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.c | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.b | Die Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) soll höchstens 4,50 m betragen.][Nr. 2.a | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen: aa) bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung; bb) außerhalb der Umlegung bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Fläche für besondere Zwecke (Badeanstalt) und der Straßenflächen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-06-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c82197a3-884a-4cbc-98c7-d6e8e92c75a7]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4258c804-0144-458e-8131-34000db05d87

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4258c804-0144-458e-8131-34000db05d87
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4258c804-0144-458e-8131-34000db05d87
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB918
    xpPlanDate
    • 1960-12-23
    name
    • TB918
    internalId
    • a8ace91c-8af8-47ba-889c-6001334c69aa
    technHerstellDatum
    • 2016-11-17
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0966eb0d-6ce2-427d-b845-bd586f1d169d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung