BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_3e0c1f0b-b925-4d44-9fa0-e548f522052f

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    • XPLAN_BP_PLAN_3e0c1f0b-b925-4d44-9fa0-e548f522052f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg42
    xpPlanDate
    • 1985-07-17
    name
    • Harburg42
    internalId
    • 7f71d454-5b09-49e0-83a7-b05d619bef8e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 42 für den Geltungsbereich Kasernenstraße — Schwarzenbergstraße — Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße — Bennigsenstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das vierte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden mit einer Neigung der Außenwände zwischen 55 Grad und 70 Grad; weitere Dachgeschosse sind nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 484 bis 488 sowie der mit 3,0 m Tiefe in die Schwarzenbergstraße hineinragende Baukörperteil.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeezeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Schwarzenbergstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im Erdgeschoß des allgemeinen Wohngebiets entlang der Schwarzenbergstraße sind nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 sowie § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung zulässig; Wohnungen sind nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.6 | Außer den festgesetzten Stellplätzen dürfen Stellplätze für die Wohnbebauung an der Schwarzenbergstraße nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.7 | Auf den mit einem Anpflanzungsgebot bezeichneten Standorten sind heimische großkronige Laubbäume zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 20,0 m² vorzusehen.][§2 Nr.8 | Auf der Stellplatzfläche ist nach jedem dritten Stellplatz ein heimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 15,0 m² vorzusehen.][§2 Nr.9 | Die zu den Straßen gerichteten Außenwände der Wohnbebauung und ihre Giebelwände sind mit Rankgewächsen zu begrünen.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Das Staffelgeschoß ist allseitig um 1,5 m zurückzusetzen.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Einrichtungen unzulässig.][§2 Nr.13 | Die von außen sichtbaren Teile der zur Schorchtstraße hin orientierten Brüstungen der Wohngebäude sind so zu gestalten, daß der Einblick in die darunter liegenden Terrassen verhindert wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-07-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_370628aa-87d4-433f-bf96-6a708c7973fa]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3e20d66a-9b40-4b24-a918-7d68ad1b1f9b

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    • XPLAN_BP_PLAN_3e20d66a-9b40-4b24-a918-7d68ad1b1f9b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt11
    xpPlanDate
    • 1962-10-16
    name
    • Rahlstedt11
    internalId
    • 433e4a67-564c-454a-95a1-d7e4e456e015
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 11 für das Plangebiet Schöneberger Straße ab Wilmersdorfer Straße — Verbindung zwischen Schöneberger Straße und Kielkoppel — Kielkoppel bis zur Straße Baben de Heid (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-02
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-10-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8f51d743-1701-427f-bff1-bde9f53bafc2]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt3|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Rahlstedt13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Rahlstedt14|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Rahlstedt38|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Rahlstedt70|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Rahlstedt91|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3e3338e5-7db9-4680-b121-c8fcb0b361be

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3e3338e5-7db9-4680-b121-c8fcb0b361be
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    • XPLAN_BP_PLAN_3e3338e5-7db9-4680-b121-c8fcb0b361be
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli29
    xpPlanDate
    • 2000-11-02
    name
    • StPauli29
    internalId
    • 2210e2e3-120d-4fae-807b-816307592bd7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 29 für den Geltungsbereich östlich der Schanzenstraße zwischen Lagerstraße und Augustenpassage (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 108) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Pferdemarkt - Schanzenstraße - Lagerstraße - Sternstraße - Südgrenzen der Flurstücke 220, 1653, 1652 und 323 der Gemarkung St. Pauli-Nord.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seiten 10,11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Kampstraße sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Tankstellen unzulässig; Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren sowie großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 werden ausgeschlossen. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten und in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Im Gewerbegebiet und in den Teilen der Mischgebiete nach §6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Unternehmen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie in den Misch- und Kerngebieten dürfen die festgesetzten Grundflächenzahlen für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungs-verordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind die zu den Mischgebieten gerichteten Außenwände der Gebäude geschlossen auszubilden. Türen oder zu öffnende Fenster sind nur für Sozial- und Büroräume sowie Hausmeisterwohnungen zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie ferner die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | In den Misch- und Kerngebieten entlang der Straßen Neuer Pferdemarkt, Schanzenstraße, Lagerstraße und Sternstraße wie auch im Einmündungsbereich der Kampstraße und der Ludwigstraße in die Schanzenstraße auf den Flurstücken 316, 1689 und 1692 sowie auf den Flurstücken 1709, 1712, 1713, 1714 und 1716 der Gemarkung St. Pauli Nord sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | In den Misch- und Kerngebieten nördlich der Kampstraße sowie in den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.12 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2000-11-02
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7bcb9c44-9a9c-4809-ac8e-60ddf3398a01]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3e717cc3-2dd4-4e2c-919f-6e2a1a0d35de

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3e717cc3-2dd4-4e2c-919f-6e2a1a0d35de
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt71
    xpPlanDate
    • 1975-01-28
    name
    • Billstedt71
    internalId
    • a5e72afb-0901-4387-ba45-92978170e49c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 71 für den Geltungsbereich Havighorster Weg — über das Flurstück 362 der Gemarkung Kirchsteinbek — Landesgrenze — über die Flurstücke 364 und 365 der Gemarkung Kirchsteinbek — Stormarnstraße — über das Flurstück 1535 der Gemarkung Kirchsteinbek — Landes-grenze (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-26
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-01-28
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_414c0bb5-b833-47ee-b692-27aa2e2458fc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3e75dc9c-673b-407c-bf01-4da19d6876dc

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3e75dc9c-673b-407c-bf01-4da19d6876dc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup44
    xpPlanDate
    • 1986-03-14
    name
    • Lurup44
    internalId
    • 7ead51d5-5933-4938-9f51-893839de36fd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 44 für den Geltungsbereich Flurstraße - Rugenbarg - über das Flurstück 4980 der Gemarkung Osdorf - über das Flurstück 3238 der Gemarkung Groß Flottbek - Ostgrenzen der Flurstücke 1233 und 1246 der Gemarkung Osdorf - Schierlingsweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit a bezeichneten Fläche des Gewerbegebietes sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe un­ zulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes­ Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung aus­ geschlossen sind.][§2 Nr.3 | Stellplätze sind in den Vorgärten der Flurstücke 1233, 1235 und 1236 der Gemarkung Lurup östlich der Flurstraße nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet entlang der Flurstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlaf­ räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-03-14
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0e2b94f-bfb7-41d8-b92a-e50a1bfa0ba0]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup22|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3e821f6d-8660-4080-a2c3-c5a374e7060e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3e821f6d-8660-4080-a2c3-c5a374e7060e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3e821f6d-8660-4080-a2c3-c5a374e7060e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek44
    xpPlanDate
    • 1974-07-01
    name
    • Wandsbek44
    internalId
    • 886e6ff1-caea-4779-9b44-dc38279c4015
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 44 für den Geltungsbereich Friedrich-Ebert-Damm — Thiedeweg — Südgrenzen der Flurstücke 477 und 479 der Gemarkung Hinschenfelde — Lomerstraße — Hochstraße — Holzmühlenstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 506) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dd776a5f-498c-4b72-96aa-b7e6a37ee44c]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3e89c2ba-2272-48e4-b52a-3bf6b3fbe805

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3e89c2ba-2272-48e4-b52a-3bf6b3fbe805
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3e89c2ba-2272-48e4-b52a-3bf6b3fbe805
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen12
    xpPlanDate
    • 1966-10-10
    name
    • Othmarschen12
    internalId
    • 9d81f5bf-75aa-43ea-b900-317f1380d7ac
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 12 für das Plangebiet Ohnsorgweg - Bahnanlagen - Parkstraße - Klein Flottbeker Weg - Hochrad - Westgrenzen der Flurstücke 176 bis 174 der Gemarkung Klein Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1958 (Sammlung des. bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in dem Stadtgebiet Altona vom 5. März 1938 (Norddeutsche Nachrichten vom 10. März 1938) § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-10-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_efb3f99f-4ad3-464a-a789-28b9f94410d6]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Othmarschen22|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3ea7beeb-1496-4df1-b517-ce744a2cfa00

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3ea7beeb-1496-4df1-b517-ce744a2cfa00
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3ea7beeb-1496-4df1-b517-ce744a2cfa00
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB388
    xpPlanDate
    • 1955-10-14
    name
    • TB388
    internalId
    • 7db0c94a-9fdb-4f7c-a471-3c6b6aca4dd1
    technHerstellDatum
    • 2016-09-20
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 308]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-10-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a406b25d-c6ec-4d2d-a092-a46985c255b4]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3eb7c55a-a615-4eba-9e0b-92f0788e297f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3eb7c55a-a615-4eba-9e0b-92f0788e297f
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    • XPLAN_BP_PLAN_3eb7c55a-a615-4eba-9e0b-92f0788e297f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek3
    xpPlanDate
    • 1962-12-07
    name
    • Wandsbek3
    internalId
    • df35f703-c94f-4429-88ef-97d94ff2c990
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 3 für den Geltungsbereich Holzmühlenstraße — Walddörferstraße — Kedenburgstraße — Südgrenze des Flurstücks 930 der Gemarkung Hinschenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Geschoßfläche ist nach den Ausmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei zweigeschossigen Läden 7,5 m.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.6 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.8 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-12-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3f1bf12c-dcdb-4156-99d8-23b16950b9ec]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_3eb9f293-136c-4b24-8822-530e9d2755c3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_3eb9f293-136c-4b24-8822-530e9d2755c3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3eb9f293-136c-4b24-8822-530e9d2755c3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld39
    xpPlanDate
    • 2005-09-16
    name
    • Bahrenfeld39
    internalId
    • 285db2a7-113d-46af-aa41-aacff522aa5f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 39, für den Geltungsbereich Schützenstraße – Leunastraße – Leverkusenstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 214), wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Fitnesscenter, Squash-, Bowling- und Tennishallen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude unzulässig. Die Büro- und Verwaltungsgebäude der gewerblichen Betriebe an der Schützenstraße und Leverkusenstraße sind entlang der straßenseitigen Baugrenzen anzuordnen.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenen Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon ist für je 100 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 150 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Auf den Grundstücken an der Leverkusenstraße, auf denen keine Erhaltungs- und Anpflanzgebote für Einzelbäume festgesetzt werden, sind zwischen der Leverkusenstraße und der Baugrenze Bäume so zu pflanzen, dass eine straßenparallele Baumreihe entsteht. Dabei ist je angefangene 15 m ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Abweichend von Satz 2 muss der Stammumfang des mit einem Anpflanzgebot für Einzelbäume festgesetzten Baumes mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.9 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Bei Neubauten ist an den nach Süden oder Osten gerichteten Wänden je angefangene 15 m Wandlänge mindestens eine künstliche Höhle für Fledermausarten an geeigneten Stellen baulich in die Wand zu integrieren und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]
    plangeber
    • [Name: 214]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-09-16
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_76ce1a5f-6f21-4856-acf0-60016aaf3f24]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Baustufenplan Bahrenfeld|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-OT207 (Leunastr.)|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-OT207 (Leverkusenstr.)|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung