Der Bebauungsplan Ottensen 48 für den Geltungsbereich Elbchaussee – Große Brunnenstraße – Holländische Reihe – Rothestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 213) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach §172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder in Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen. Vom festgesetzten Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind Zufahrten zu Tiefgaragen ausgenommen.][§2 Nr.4 | Stellplätze im Blockinnenbereich sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.5 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen mit Ausnahme der wohnungsbezogenen Terrassen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Laubgehölzen zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume eine Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]
Der Bebauungsplan Stellingen 13 für den Geltungsbereich Bahnanlagen — Wittenmoor — Rohlfsweg — Volksparkstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-05
erstellungsMassstab
1000
hoehenbezug
m über NN
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Garten-anlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Zwischen der Bundesautobahn „Westliche Umgehung Hamburg" und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bau-anlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 24 für den Geltungsbereich Grützmühlenweg — Nordwest-, Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 876, über das Flurstück 2127, Ostgrenze des Flurstücks 876 der Gemarkung Hummelsbüttel — Brillkamp — Hummelsbüttler Dorfstraße — über das Flurstück 2581 der Gemarkung Hummelsbüttel — Hummelsbüttler Dorfstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-01-25
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
West- und Nordostgrenzen des Flurstücks 4641 – Nordost- und Südwestgrenzen des Flurstücks 4640 – über das Flurstück 4714 (Kirchwerder Marschbahndamm) – Südgrenze des Flurstücks 4714 – über das Flurstück 4714 der Gemarkung Neuengamme
technHerstellDatum
2017-02-08
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Für die Ausführung der Verordnung gelten für die im
zeichnerischen Teil als Ergänzungsbereich gekennzeichnete
Fläche nachstehende Vorschriften:][§2 Nr.1 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von weniger als
20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.
Technische Aufbauten sowie Verglasungen sind von
der Begrünung ausgenommen.][§2 Nr.3 | Für die anzupflanzenden oder zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.4 | Die Fläche für die Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen
und Sträuchern ist mit einheimischen, standortgerechten
Laubsträuchern als freiwachsende, gemischte Gehölzfläche
dicht zu pflanzen (Pflanzqualität: Sträucher, zweimal
verpflanzte Heister, Höhe 1,25 m, eine Pflanze pro m²).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
[§1 | In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 17 vom 13. Juni 2006 (HmbGVBl. S. 325) werden folgende Nummern 14 und 15 angefügt:
„14. „Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und Vorführ- und Geschäftsräume,deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.
15. Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig; Ausnahmen für ergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.3 | Die zulässigen Traufhöhen für die eingeschossigen Läden (L1g) betragen höchstens 4,5 m.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 121]
[§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Grundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 706]
Der Bebauungsplan Othmarschen 10 für den Geltungsbereich Parkstraße - Flottbeker Weg - Halbmondsweg - Elbchaussee (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.3 | Es sind mit Ausnahme der Bereiche nördlich Borchlingweg, am Lobsienweg und am Langmaackweg nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 55 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind Dachpfannen oder Schiefer zu verwenden.][§2 Nr.4 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.5 | Als Einfriedigungen der Vorgartenflächen sind nur Hecken zulässig.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem zweiten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde .Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wiederherzustellen.][§2 Nr.9 | An der Elbchaussee sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für. diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, elektrische Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
rechtsverordnungsDatum
1990-02-06
staedtebaulicherVertrag
Nein
erschliessungsVertrag
Nein
durchfuehrungsVertrag
Nein
gruenordnungsplan
Nein
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 15.09.1977, geändert am 19.12.1986]