BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_49af1063-0d4a-446f-9943-10d7642e48ed

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_49af1063-0d4a-446f-9943-10d7642e48ed
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_49af1063-0d4a-446f-9943-10d7642e48ed
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt53(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2019-03-19
    name
    • Eidelstedt53(2Aend)
    internalId
    • d8871a59-00c2-4a57-9022-779ca0228c96
    beschreibung
    • siehe Eidelstedt53
    technHerstellDatum
    • 2019-04-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_49af1063-0d4a-446f-9943-10d7642e48ed&filename=Eidelstedt53(2Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.2.26 | Für das in der Anlage mit „A“ bezeichnete Mischgebiet an der Kieler Straße und für das in der Anlage mit „D“ bezeichnete Mischgebiet am Niekampsweg/ Antonie-Möbis-Weg sowie für die in der Anlage mit „C“ bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße und an der Elbgaustraße sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können in den Gebieten nach Satz 1 Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln. Ausnahmsweise können in den Gebieten nach Satz 1 auch Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als 150 m² Geschossfläche aufweisen.][§1 Nr.2.27 | Für das in der Anlage mit „D“ bezeichnete Mischgebiet am Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    plangeber
    • [Name: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-03-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9ed74ab7-c75b-4d04-a4ef-33b0247563e1]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Eidelstedt53(1Aend)|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Eidelstedt53|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 2000
    verfahrenWert
    • Parag13
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_49b37c0e-eaab-4a46-a890-07ea38500311

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_49b37c0e-eaab-4a46-a890-07ea38500311
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf1
    xpPlanDate
    • 1980-09-15
    name
    • Volksdorf1
    internalId
    • 0ef6a536-c814-4fd9-ae00-0401f74cd4e7
    technHerstellDatum
    • 2015-10-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Mit Ausnahme der mit (a) gekennzeichneten Flächen ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig. Ausnahmen für Gasheizung oder elektrische Heizung können zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Tiefgaragen sind weitere Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4, 5 und 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet nördlich des verlängerten Heiderosenwegs sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen. Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet eingeschossiger Bauweise mit einer Dachneigung von höchstens 15 Grad sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-09-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ae288ed5-ab4b-4971-a608-367c25e2c117]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_49c02cc9-ad9a-4b50-b249-4130ca462629

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_49c02cc9-ad9a-4b50-b249-4130ca462629
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_49c02cc9-ad9a-4b50-b249-4130ca462629
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal35
    xpPlanDate
    • 2019-05-28
    name
    • Marienthal35
    internalId
    • 89384150-75f1-49f6-89cf-cd310f604d9c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Marienthal 35 für den Geltungsbereich zwischen der Zitzewitzstraße im Westen und der Straße Am Husarenkenkmal im Norden (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 510) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2019-06-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung“ sind Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung“ sind Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Verkehrslärmimmissionen muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an den Außenbauteilen geschaffen werden. Für zum Schlafen genutzte Räume sind zudem schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, soweit der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt wird.][§2 Nr.4 | Das auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung“ anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.5 | Die Gebäudedächer sind mit einer maximalen Neigung von 15 Grad auszubilden sowie zu mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind ausschließlich aufgeständert oberhalb der Dachbegrünung auszuführen.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für die Anpflanzung von Bäumen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sowie die zu pflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der jeweilige Charakter der Gehölzpflanzung beziehunsgweise -kulisse erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind sämtliche bauliche Maßnahmen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Zur Beleuchtung der Wege, Stellplätze und Außenflächen im Bereich der Gebäude und an Straßen ist nur die Verwendung von monochromatisch abstrahlenden Leuchten zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 510]
    plangeber
    • [Name: 510]
    satzungsbeschlussDatum
    • 2019-05-28
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-05-28
    inkrafttretensDatum
    • 2019-06-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a27cc0e9-de7f-46f3-b10f-970d37614820]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_49d513b2-b12c-4fc7-aa27-17b908d6e30b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_49d513b2-b12c-4fc7-aa27-17b908d6e30b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_49d513b2-b12c-4fc7-aa27-17b908d6e30b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld7(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Bramfeld7(1Aend)
    internalId
    • 4adb2f04-1fdf-4042-a95a-9abaffd9cce6
    technHerstellDatum
    • 2016-09-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_49d513b2-b12c-4fc7-aa27-17b908d6e30b&filename=Bramfeld7(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: „5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    plangeber
    • [Name: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1b4c4aa-931b-424f-bf09-727b793259c7]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bramfeld7|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_49dccd7b-9f7d-4d39-9ae2-54faf09c6680

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_49dccd7b-9f7d-4d39-9ae2-54faf09c6680
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_49dccd7b-9f7d-4d39-9ae2-54faf09c6680
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel21
    xpPlanDate
    • 1973-11-20
    name
    • Hummelsbuettel21
    internalId
    • fe4a1b9a-3c37-458a-bc13-07bf7b0868a0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 21 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Weg — über die Flurstücke 891, 890, 880, 882, 881, 879 (Grützmühlenweg), 876 und 174 der Gemarkung Hummelsbüttel — Brillkamp (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den Erdgeschossen nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-11-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9aafce42-4690-465d-8235-81183976aeb5]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4a1a8e0a-eb66-4d74-be5d-0b79154cd024

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4a1a8e0a-eb66-4d74-be5d-0b79154cd024
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4a1a8e0a-eb66-4d74-be5d-0b79154cd024
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe21-Billwerder15
    xpPlanDate
    • 1982-05-19
    name
    • Allermoehe21-Billwerder15
    internalId
    • 94a89f51-b3e5-414f-8c99-7ee255f79d90
    technHerstellDatum
    • 2017-05-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die Erschließung der Wohnbauflächen sind noch v/eitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.2 | Der Abstand zwischen gegenüberliegenden Wänden mit notwendigen Fenstern kann bei Wohngebäuden bis zu 2 Vollgeschossen auf 12 m, bei Wohngebäuden mit 3 Vollgeschossen auf 15 m verringert werden, sofern im Bereich der nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen einseitig eine Traufhöhe von 4,5 m nicht überschritten wird.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.4 | Für die viergeschossige Bebauung kann ein weiteres Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächen zugelassen werden, wenn im Erdgeschoß Garagen untergebracht werden.][§2 Nr.5 | Es kann eine Erhöhung bis zu den in Klammern gesetzten Zahlen der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.6 | Wenn eine ausreichende Belichtung für die Aufenthaltsräume der Wohngebäude gesichert ist, können innerhalb der Einfamilienhaus-Gebiete eingeschossige Kellerersatzräume in den Abstandsflächen zugelassen werden. Der Mindestabstand zum zugehörigen Wohngebäude soll dabei 3 m betragen; soweit in den gegenüberliegenden Wänden Öffnungen vorhanden sind, ist ein Mindestabstand von 5 m erforderlich. Die Mindesttiefe der Abstandsflächen zwischen Wänden mit notwendigen Fenstern des Wohngebäudes und der Kellerersatzgebäude soll 1,5 H bezogen auf die Wandhöhe des Kellerersatzgebäudes betragen.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschossen für die Überbauungen der Parkanlagen im Verlauf der Fleetzonen und der Straßenverkehrsflächen wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.8 | Die Gebäude sind an das im Plan festgesetzte Heizkraftwerk anzuschließen, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind.][§2 Nr.10 | Auf den nicht überbaubaren, an den Wasserflächen liegenden Grundstücksteilen, sind Mauern, Wände und sonstige bauliche Einfriedigungen sowie — gemessen in einer Entfernung von 5 m von der Grundstücksgrenze — Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) nicht zulässig. Ausnahmen für freiwachsende oder geschnittene Hecken können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Auf Stellplatzanlagen sind 10% der Fläche mit Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß der Versorgungsfläche (Sonden — HGW) an die nördlich geführte Wohnsammeistraße eine Überfahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Gehwegüberfahrten zum Nettelnburger Landweg sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie über die nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_be4e0163-1648-4555-972d-b5306a86b784]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4a1b10fa-6ae3-4d34-91f5-eb30b7fe828a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4a1b10fa-6ae3-4d34-91f5-eb30b7fe828a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4a1b10fa-6ae3-4d34-91f5-eb30b7fe828a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen4
    xpPlanDate
    • 1966-10-10
    name
    • Stellingen4
    internalId
    • aca80189-8e23-4a63-aa9d-02472c0e2f1b
    technHerstellDatum
    • 2015-08-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und soldie Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-10-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d91eca60-1d0c-4f8a-89d0-be09295e2404]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Stellingen59|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4a1d0a4d-5c63-4b9c-9256-914680ef0f3c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4a1d0a4d-5c63-4b9c-9256-914680ef0f3c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4a1d0a4d-5c63-4b9c-9256-914680ef0f3c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg82
    xpPlanDate
    • 1999-09-03
    name
    • Wilhelmsburg82
    internalId
    • eec81694-6a3c-4b26-ab3c-eaf49a8117a9
    technHerstellDatum
    • 2014-11-05
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1999-09-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ad542822-d3c4-44e8-aac5-b92319e71423]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4a440bb8-c977-4cd5-b7fe-b26598c0a48b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4a440bb8-c977-4cd5-b7fe-b26598c0a48b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4a440bb8-c977-4cd5-b7fe-b26598c0a48b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt125
    xpPlanDate
    • 2009-05-05
    name
    • Rahlstedt125
    internalId
    • 4cf6a467-8054-41f3-9b63-a9ce196c3b11
    technHerstellDatum
    • 2015-11-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind die allgemein zulässigen Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist eine Hecke aus standortgerechten einheimischen Laubgehölzen mit einer Mindesthöhe von 1 m und einer maximalen Höhe von 1,5 m zu pflanzen, die unmittelbar nach der Pflanzung die Funktion als gliederndes Freiraumelement übernimmt.][§2 Nr.3 | Bei der Anlage von Stellplätzen ist ein 1 m breiter, dauerhaft zu begrünender, Pflanzstreifen anzulegen, in dem drei kleinkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden anzupflanzen sind, wenn diese Stellplätze als innenliegender, umfahrbarer Block, konzipiert sind][§2 Nr.4 | Innerhalb des Plangebietes sind zusätzlich zu den in Nummer 3 genannten Bepflanzungen zehn großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden anzupflanzen.][§2 Nr.5 | Ebenerdige Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.6 | Die Wohn- und Schlafräume sind durch geeignete Baukörperanordnung oder durch geeignete Maßnahmen der Grundrissgestaltung an den von der Meiendorfer Straße abgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Sofern die Anordnung der Wohnräume oder in besonderen Ausnahmefällen aller Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Sofern Wohnräume an Gebäudeseiten gelegt werden, wo der ermittelte Fassadenpegel 70 dB(A) tags überschreitet, sind zwingend bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass ein Fassadenpegel von kleiner 70 dB(A) tags vor den Wohnräumen gewährleistet wird. Bebaute Außenwohnbereiche (zum Beispiel Terrassen, Loggien, Balkone) sind durch Anordnung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Maßnahmen so zu gestalten, dass ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) im bebauten Außenwohnbereich gewährleistet wird.][§2 Nr.7 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.8 | Im Rahmen des festgesetzten Baugebietes sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-05-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8eaf2893-b436-4c98-b7e3-971174fbec16]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4a482a27-07cb-424e-8eec-0dc7f057e405

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4a482a27-07cb-424e-8eec-0dc7f057e405
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4a482a27-07cb-424e-8eec-0dc7f057e405
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf102
    xpPlanDate
    • 2012-02-27
    name
    • Bergedorf102
    internalId
    • 1bfce847-723b-4009-9e50-27ef6391ba1e
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 102 für den Geltungsbereich zwischen der Kurt-A.-Körber-Chaussee im Norden, dem Sander Damm im Osten, der Bahntrasse Berlin–Hamburg im Süden und den östlich der ehemaligen Gaswerkfläche liegenden Flächen im Westen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kurt-A.-Körber-Chaussee – Sander Damm – Südgrenze des Flurstücks 4500 – Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 7419 – über das Flurstück 7419 – West- und Nordgrenzen des Flurstücks 7419 – Nordgrenze des Flurstücks 7418 – Westgrenze des Flurstücks 7417 der Gemarkung Bergedorf. Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 4500 – über das Flurstück 4500 – Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 4500 der Gemarkung Bergedorf.
    technHerstellDatum
    • 2017-04-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Innerhalb des mit „(A)“ bezeichneten Bereichs sind schutzbedürftige Nutzungen im Sinne von § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3831), zuletzt geändert am 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2198), nur zulässig, wenn vorher geeignete auswirkungsbegrenzende Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor Auswirkungen von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996, die durch den westlich an das Plangebiet angrenzenden Betriebsbereich auf dem Flurstück 2000 der Gemarkung Bergedorf resultieren, durchgeführt werden und sichergestellt ist, dass sie dauerhaft betriebsbereit sind.][§2 Nr.3 | Einzelhandel ist nur im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans zulässig.][§2 Nr.4 | Bordelle und bordellartige Nutzungen sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Ausnahmen für Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.7 | Werbeanlagen sind nur für Betriebe zulässig, die im Gewerbegebiet ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen nicht überschreiten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-02-27
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e058475-7c57-4ff0-839f-be3d81e32ddf]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung