BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_46901bb4-0707-460f-b260-f700a7360f85

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_46901bb4-0707-460f-b260-f700a7360f85
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt90
    xpPlanDate
    • 1997-03-04
    name
    • Billstedt90
    internalId
    • 8dd33452-65ff-45fd-a545-cdf70482db03
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 90 für den Geltungsbereich zwischen dem Jenfelder Bach und dem Öjendorfer Park südlich der Bundesautobahn A 24 (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: Fuchsbergredder — West- und Nordgrenze des Flurstücks 948, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1596, Westgrenze des Flurstücks 1497, über die Flurstücke 1632, 1345 (Bundesautobahn A 24) und 447 (Öjendorfer Park) der Gemarkung Öjendorf — Grootmoorredder — Ostgrenze des Flurstücks 781, über das Flurstück 781, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 394, Südgrenze des Flurstücks 1607, über das Flurstück 392, Südgrenze des Flurstücks 392, über das Flurstück 781, Südgrenzen der Flurstücke 1281, 1280 und 1279, über das Flurstück 1279, Südgrenze des Flurstücks 390 der Gemarkung Öjendorf.
    technHerstellDatum
    • 2015-01-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Fernwärme-Versorgungsnetz nicht besteht, können Feuerstätten für leichtes Heizöl sowie gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind nur auf den mit „H" bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.4 | Die Dächer der Staffelgeschosse und der Kindertagesheime sind mit einer Dachneigung von maximal 15 Grad auszubilden und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.5 | Garagenwände, Stützen von Schutzdächern auf Stellplätzen und fensterlose Außenwände von Gebäuden von mehr als 3 m Wandlänge sowie Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.6 | Auf den mit „H" bezeichneten Flächen ist in der Mitte ein großkroniger Baum zu pflanzen; geringfügige Abweichungen von der mittigen Anordnung können zugelassen werden. Der Kronenbereich des zu pflanzenden Baumes darf auf einer Fläche von mindestens 20 m² nicht unterbaut werden.][§2 Nr.7 | In den Dachgeschossen der vier- und fünfgeschossigen Gebäude sind Aufenthaltsräume unzulässig.][§2 Nr.8 | Außer auf den festgesetzten Stellplatzflächen sind Stellplätze und Garagen auf den nicht überbauten Grundstücksflächen unzulässig. Abweichend von Satz 1 sind auf den mit „H" bezeichneten Flächen des Geschoßwohnungsbaus Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische Öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Staffelgeschosse sind an der Vorderseite um 2,5 m und an der Rückseite um 1,5 m zurückzusetzen.][§2 Nr.11 | Als Dachdeckung sind mit Ausnahme der Staffelgeschosse rote Ziegel oder eine Metalldeckung zu verwenden. Die den Wohnhöfen zugeordneten Gebäude sind einheitlich zu gestalten.][§2 Nr.12 | Die Gebäude sind durch verglaste Treppenhäuser sowie vertikale Vor- und Rücksprünge zu gliedern. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Loggien, Balkone und Erker kann bis zu 1,2 m zugelassen werden.][§3 | Für Teile der Flurstücke 1616, 1270, 1275, 390 und 1281 der Gemarkung Öjendorf wird die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest vom 14. September 1993 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 263) aufgehoben. Gleichzeitig wird für Teilbereiche der Flurstücke 1273 und 1275 der Gemarkung Öjendorf die vorgenannte Verordnung in ihrem Geltungsbereich erweitert.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-03-04
    gruenordnungsplan
    • Ja
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b4b4ee18-a552-4cf2-bbb6-89856811f47b]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_46b86398-87e9-408a-a26a-07d5bbe05850

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_46b86398-87e9-408a-a26a-07d5bbe05850
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_46b86398-87e9-408a-a26a-07d5bbe05850
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sasel5(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1990-07-03
    name
    • Sasel5(1Aend)
    internalId
    • edc92fb8-6d46-412e-8b7c-0a99c995831b
    beschreibung
    • siehe Sasel5
    technHerstellDatum
    • 2018-11-21
    texte
    • [§1 | In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Sasel 5 vom 24. Mai 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) werden folgende Vorschriften angefugt:][§1 Nr.3 | In der zeichnerischen Darstellung gilt die Festsetzung „Baugrundstück für Gemeinbedarf (Bauhof)“ für die vom anliegenden Übersichtsplan erfaßten Flurstücke 5340 und 7824 der Gemarkung Sasel als Festsetzung „Gewerbegebiet“ nach § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764). Zulässig ist eine zweigeschossige Bebauung mit der Grundflächenzahl 0,6 und der Geschoßflächenzahl 0,8. Die Traufhöhe darf max. 8 m über Gelände betragen.][§1 Nr.4 | In den vom anliegenden Übersichtsplan erfaßten Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Außerdem werden mit Ausnahme des Flurstücks 6860 sowie der daran angrenzenden Fläche des Flurstücks 6861 bis zu einer Linie, die in 70 m Entfernung parallel zur Straße Saseler Bogen verläuft, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 518]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-07-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_25de54cf-0da8-4e4d-a381-b55c4e140194]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Sasel5|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_46b86398-87e9-408a-a26a-07d5bbe05850&filename=Sasel5(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_46c8ea2f-114e-465c-b19d-637de633ab97

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_46c8ea2f-114e-465c-b19d-637de633ab97
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_46c8ea2f-114e-465c-b19d-637de633ab97
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf23
    xpPlanDate
    • 1968-08-06
    name
    • Niendorf23
    internalId
    • 8594be98-e5d4-4408-a95c-b66189930e2e
    technHerstellDatum
    • 2014-07-03
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-08-06
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0d3a6deb-aab6-4270-911c-d7798cf38da9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_46d59365-7137-44d5-bb33-d943f54b998e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_46d59365-7137-44d5-bb33-d943f54b998e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_46d59365-7137-44d5-bb33-d943f54b998e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek28
    xpPlanDate
    • 1969-07-08
    name
    • Wandsbek28
    internalId
    • bfe57ada-daaf-43ea-a1e6-7b42546aac3e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 28 für den Geltungsbereich Lomerstraße — Hinschenfelder Straße — Thiedeweg — Südgrenzen der Flurstücke 623 und 577 der Gemarkung Hinschenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 506) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-13
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_029453ba-977e-4d52-a293-1343b1d61c0e]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_46f3e0fb-9a26-40bf-a78f-bd50b8100430

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_46f3e0fb-9a26-40bf-a78f-bd50b8100430
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_46f3e0fb-9a26-40bf-a78f-bd50b8100430
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord5(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2012-11-19
    name
    • Altona-Nord5(1Aend)
    internalId
    • d35951c0-c6ff-487e-a655-f37df3a72c97
    beschreibung
    • siehe Altona-Nord5
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_46f3e0fb-9a26-40bf-a78f-bd50b8100430&filename=Altona-Nord5(1Aend).pdf | Rechtsplan]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Nord 5“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Ortsteil: 207]
    plangeber
    • [Name: 207]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-11-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_361e0282-ff0e-47ea-a667-e4b0b4207b56]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Altona-Nord5|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_47169ec9-f185-445e-aac5-a1e734ef6514

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_47169ec9-f185-445e-aac5-a1e734ef6514
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_47169ec9-f185-445e-aac5-a1e734ef6514
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen40
    xpPlanDate
    • 1988-12-06
    name
    • Rissen40
    internalId
    • a73beebd-77ff-4716-9e6b-647f1c1f18f9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 40 für den Geltungsbereich südlich Sülldorfer Landstraße zwischen Ole Kohdrift und Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ole Kohdrift - Wedeler Landstraße - über die Flurstücke 3656, 587 und 4697 der Gemarkung Rissen - Grete­Nevermann-Weg - Sülldorfer Landstraße - über das Flurstück 459, Ostgrenze des Flurstücks 2466 der Gemarkung Rissen - Alte Sülldorfer Landstraße - Rissener Landstraße - Ostgrenzen.der Flurstücke 4044 und 3915 der Gemarkung Rissen - Rissener Busch - Herwigredder - Raalandsweg -Achter de Höf - Westgrenzen der Flurstücke 784 und 785 der Gemarkung Rissen - Raalandsweg - Westgrenze des Flurstücks 762 der Gemarkung Rissen - Rissener Dorfstraße.
    technHerstellDatum
    • 2014-12-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereiche bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht er.forderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.3 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig. Abweichungen von Satz 2 sind im Bereich der Straßenverkehrsflächen zulässig, sofern die Notwendigkeit besteht, Leitungen und Siele zu verlegen und zu unterhalten. Im Fall von Abweichungen von Satz 2 ist der Erhalt der Bäume durch fachgerechten Kronenschnitt und/ oder fachgerechte Wurzelbehandlung zu sichern.][§2 Nr.4 | Entlang der Straße Ole Kohdrift, der Wedeler Landstraße und der Rissener Landstraße sind im allgemeinen Wohngebiet, im Mischgebiet und auf der Kindertagesheimfläche durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmäbgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§3 | In den mit (1) bezeichneten Gebieten gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§3 Nr.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 55 Grad zulässig.][§3 Nr.2 | Für die Dachdeckung sind Dachpfannen mit schiefergrauen oder roten Farbtönen zu verwenden.][§3 Nr.3 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne vorzusehen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§3 Nr.4 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§3 Nr.5 | Einfriedigungen aus Sichtbeton, Betonwerkstein und Kunststoffen sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-12-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5786d27a-724d-4baf-939a-b3d0e396dfa3]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rissen3|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rissen43|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_47180d65-f9ee-4c27-88d6-467e95e09348

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_47180d65-f9ee-4c27-88d6-467e95e09348
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_47180d65-f9ee-4c27-88d6-467e95e09348
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg35
    xpPlanDate
    • 2004-09-04
    name
    • StGeorg35
    internalId
    • df225399-4770-414b-8897-c0d6f7cbb523
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 35 für den Geltungsbereich zwischen Kreuzweg, Steindamm, Lindenstraße, Böckmannstraße und Adenauerallee (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kreuzweg - Steindamm - Böckmannstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 665 und 547 der Gemarkung St. Georg-Nord - Lindenstraße - Südgrenzen der Flurstücke 1157 und 653 der Gemarkung St. Georg-Nord - Böckmannstraße - Adenauerallee.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung, eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren sowie großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In den besonderen Wohngebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 4 a Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den besonderen Wohngebieten sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften sowie Geschäfts- und Bürogebäude nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.5 | In den besonderen Wohngebieten dürfen die festgesetzten Grundflächenzahlen für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des besonderen Wohngebiets ist der dort ansässige Steinmetzbetrieb (Flurstück 559 der Gemarkung St. Georg-Nord) zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik und bauliche Vorkehrungen, wie z. B. Einhausungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Dies gilt vor allem für alle immissionsrelevanten Betriebsaktivitäten, Fahrzeugbewegungen, z. B. von Lastkraftwagen und Gabelstaplern, Materialtransporte sowie der Betrieb der Maschinen.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des besonderen Wohngebiets ist die dort ansässige Tischlerei (Flurstück 519) zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik und bauliche Vorkehrungen, wie z. B. Einhausungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Dies gilt vor allem für alle immissionsrelevanten Betriebsaktivitäten, Fahrzeugbewegungen, z. B. von Lastkraftwagen und Gabelstaplern, Materialtransporte sowie der Betrieb der Maschinen.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.9 | Aufenthaltsräume von Gebäuden entlang der Straßen sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Dächer von ein- und zweigeschossigen Gebäuden sowie Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad von drei- und viergeschossigen Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit die Dächer als begehbare Terrassen ausgebildet sind, müssen mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen begrünt werden.][§2 Nr.11 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Mindestens 30 v. H. dieser Begrünung muss mit Laubbäumen und Sträuchern erfolgen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | In den als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten sind die Gebäudefassaden und Dachgeschosszonen so zu gestalten, dass in ihrer vertikalen Gliederung der Maßstab der historischen Bebauung gewahrt und zugleich die historischen Grundstücksbreiten erkennbar bleiben. Eine Unterteilung der Fassade in Erdgeschoss und darüber liegende Geschosse muss erkennbar sein.][§3 | Das Ensemble Adenauer Allee 28-33/Pulverteich 24-30 auf den Flurstücken 767 bis 771, das Ensemble Lindenstraße 15-31 auf den Flurstücken 65, 1190, 1191, 1153 bis 1157 und das Ensemble Böckmannstraße 1a, 11 bis 14, 19 bis 22, 26/27 sowie 48 bis 54 auf den Flurstücken 1295, 562, 1256, 1257, 1205, 1809, 657 und 654 sind nach § 6 Absätze 2 und 6 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
    plangeber
    • [Name: 114]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-09-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_16d0e52f-e199-4be5-9225-d0ab7b5f65f7]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_47372cb2-012f-4106-8f92-3945401f4bec

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    • XPLAN_BP_PLAN_47372cb2-012f-4106-8f92-3945401f4bec
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf38
    xpPlanDate
    • 2004-05-04
    name
    • Volksdorf38
    internalId
    • c9f82418-65e5-4971-bf4d-267b22e5b909
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Volksdorf 38 für den Geltungsbereich östlich der Farmsener Landstraße, nördlich des Meiendorfer Wegs und westlich des Bahndamms (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt: Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Farmsener Landstraße - über das Flurstück 7122 (alt: 9), Nordostgrenze des Flurstücks 7119 (alt: 9), Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 7121 (alt: 5981), Südostgrenzen der Flurstücke 7117 und 7116 (alt: 5981) der Gemarkung Volksdorf - Meiendorfer Weg.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der Vorhabenfläche sind nur Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Die den Straßenverkehrsflächen zugewandten Grundstückseinfriedungen sind nur als Hecken oder Strauchpflanzungen zulässig.][§2 Nr.3 | Für zu pflanzende Bäume, Sträucher und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubholzarten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenden und anzupflanzenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Bereich der festgesetzten Bäume und Sträucher unzulässig.][§2 Nr.5 | Dachflächen von dreigeschossigen Gebäuden mit Ausnahme der Dachterrassen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Dächer von Garagen sind mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Die Garagenwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf der Vorhabenfläche sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird der Vorhabenfläche eine etwa 5.600 m große Teilfläche des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 964 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt zugeordnet.][§2 Nr.12 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht versickert beziehungsweise in Speichereinrichtungen oder Brauchwasseranlagen gesammelt wird, in Gräben und Mulden abzuleiten, sofern ein offenes Entwässerungssystem vorhanden ist.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-05-04
    durchfuehrungsVertrag
    • Ja
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a6b702e5-bd1f-4e5f-a3e2-a1bfe23edbc5]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_47612fda-972e-492e-8ae9-0e86793f42dc

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    • XPLAN_BP_PLAN_47612fda-972e-492e-8ae9-0e86793f42dc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D350
    xpPlanDate
    • 1957-07-08
    name
    • D350
    internalId
    • 52ea212a-9790-4b5b-af45-6eb226e260fc
    technHerstellDatum
    • 2016-04-29
    texte
    • [Nr. 2.1 | Die im. Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßenflächen oder der neu ausgewiesenen Fläche für besondere Zwecke (Jugendheim).][Nr. 2.2 | Der Durchführungsplan schreibt die Errichtung eines Gebäudes mit mehr als fünf Geschossen (W6) vor, für das die näheren Bedingungen für die Ausführung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen: höchstens 19,0 m für die sechsgeschossige Wohnhausbebauung (W6).][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen: höchstens 4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g).][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen, sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7dfa28ee-e05f-4ad5-8f65-e8e77b4d4046]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_47d59f2a-b8e4-4d14-a2fd-4064fbb419e1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_47d59f2a-b8e4-4d14-a2fd-4064fbb419e1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_47d59f2a-b8e4-4d14-a2fd-4064fbb419e1
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt119(Aufhebung)
    xpPlanDate
    • 2014-07-07
    name
    • Rahlstedt119(Aufhebung)
    internalId
    • 63e9be20-6ac9-4880-b085-25b79dc6494f
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_47d59f2a-b8e4-4d14-a2fd-4064fbb419e1&filename=Rahlstedt119(Aufhebung).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 119 vom 7. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 423) für den Geltungsbereich nördlich der Straße Eichberg, nordöstlich der Straße Höltigbaum (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-07-07
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_152008f8-3673-4e86-8ace-41741c7cf535]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung